Deutschlands Regierung – nur noch Arroganz der Macht?

km. Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Das deutsche Parlament, der Deutsche Bundestag, ist das einzige Staatsorgan auf Bundesebene, auf dessen Zusammensetzung die Bürger des Landes mittels Wahlen einen unmittelbaren Einfluss haben – auch wenn dieser durch das deutsche Wahlrecht weniger direkt ist als zum Beispiel in der Schweiz.
  Vom Grundgesetz her sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages deshalb mit hervorragenden politischen Rechten ausgestattet, die von der Gesetzgebung bis hin zur ständigen Kontrolle der Regierung gehen. Ein wichtiges Mittel der Kontrolle sind verschiedene Arten von Anfragen eines oder mehrerer Abgeordneter an die Regierung, die diese innerhalb vertretbarer Zeit beantworten muss.
  Für die schriftliche Anfrage einzelner Abgeordneter sieht die Richtlinie des Deutschen Bundestages folgende Regelung vor: «Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. […] Die Fragen werden von der Bundesregierung binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet.»
  Anfang Januar 2023 stellte der Abgeordnete der AfD-Fraktion, Petr Bystron, folgende Frage an die Bundesregierung:
  «Welche Kriege (internationale bewaffnete Konflikte) seit 1991 sind nach der völkerrechtlichen Einschätzung der Bundesregierung als völkerrechtswidrig einzustufen, und welcher Staat ist nach Einschätzung der Bundesregierung in diesen Kriegen als Aggressor einzuordnen?»
  Ergänzend verwies er auf eine Stellungnahme des SPD-Stadtverbandes Göttingen vom 28. November 2022, in welcher die damals laufenden Angriffswellen der türkischen Armee «auf alle kurdischen Gebiete» als «brutal und völkerrechtswidrig» bezeichnet werden.
  Am 16. Januar 2023 erhielt der Abgeordnete folgendes Antwortschreiben einer Staatssekretärin des Auswärtigen Amtes:
  «Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Frage [hier folgt die Frage des Abgeordneten] beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung führt völkerrechtliche Bewertungen internationaler bewaffneter Konflikte nur aus jeweils aktuellem Anlass durch, wie etwa zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Eine rückblickende völkerrechtliche Bewertung sämtlicher Kriege bzw. internationaler bewaffneter Konflikte seit 1991 durch die Bundesregierung gibt es nicht. Dies würde den für den zur Beantwortung einer schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen überschreiten und darüber hinaus keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben.»  •

Quelle: www.nachdenkseiten.de vom 18.1.2023

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK