Leserbriefe

Fichen müssen unwiderruflich gelöscht werden

Eine kleine seriöse Schweizer Zeitung (Zeit-Fragen), die im Gegensatz zu unserer einheitsbreiigen Mainstream-Medienlandschaft differenzierte und gut recherchierte Artikel, Interviews und Reportagen publiziert, wird vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bespitzelt und als quasi russisch unterwanderte Zeitung verdächtigt, um angeblich politischen Einfluss nehmen zu wollen. Begründung für diesen grotesken Verdacht ist ein Interview eines amerikanischen ehemaligen Obersten der Marineinfanterie und UN-Waffeninspektors, Scott Ritter, weil er die Schweizer Neutralität hervorgestrichen und unterstützt hat. Es erübrigt sich hier wohl auf argumentativer Ebene, solche haltlosen und grotesken Vorwürfe zu dementieren.
  Neben diesem skandalösen Verstoss gegen die Medienfreiheit erscheint uns äusserst beunruhigend, dass der NDB die Unterstützung der Schweizer Neutralität, die gerade im katastrophalen Ukraine-Konflikt von entscheidender Bedeutung gewesen wäre, als Bespitzelungsgrund anführt.
  Wenn der NDB offenbar unsere, in der Historie tatsächlich mehrfach bewährte, bewaffnete Neutralität in diesem schwerwiegenden, internationalen Konflikt sogar als Problem einstuft, dann müssen wir ja annehmen, dass auch der Bundesrat und insbesondere die Vorsteherin des NDB, Frau Viola Amherd, die Neutralität ebenfalls als nicht mehr politisch opportun erachtet. Es mag ja sein, dass Frau Amherd sich Herrn Wolfgang Schäuble, seines Zeichens ehemaliger CDU-Fraktionsvorsitzender, anbiedern möchte, der eine neutrale Haltung im Ukraine-Konflikt als verwerflich insinuiert.
  Dabei verstösst aber Frau Amherd und mit ihr auch der NDB eklatant gegen Schweizerisches Bundesverfassungsrecht. Zudem sind dem NDB mit dieser Fichierung weitere verfassungsrechtliche Verstösse vorzuwerfen, weil er damit die Meinungs- und Informationsfreiheit im Art. 16 sowie die Medienfreiheit im Art. 17, die in der Schweizerischen Bundverfassung verankert sind, unterbinden will.
  Dies sind unserer Meinung nach schwerwiegende und eklatante Verstösse seitens des NDB gegen bestehendes Bundesrecht, welche wir nicht einfach hinnehmen. Der Fichen-Skandal Ende der achtziger Jahre ist uns noch in bester Erinnerung. Wir nehmen nicht an, dass der NDB einen erneuten Fichen-Skandal heraufbeschwören möchte. Wir verlangen deshalb vom NDB, dass diese Fichen unwiderruflich gelöscht werden und aus diesen verfassungsrechtlichen Verstössen Konsequenzen gezogen werden. Andernfalls müsste die Öffentlichkeit über solche Skandale informiert werden.

Dr. med. Daniel Güntert, Wattwil (SG)


Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet

Aufgabe der Medien wäre es, neutral, sorgfältig recherchiert und analysiert zu berichten und der ganzen Meinungsvielfalt Raum zu bieten. Diese Art von Journalismus wird leider nur noch selten angetroffen. Statt dessen wird ein politisch genehmer Einheitsbrei verbreitet, mit dem die Leser im Sinne von «steter Tropfen höhlt den Stein» auf eine Linie gebracht werden sollen. Wird dem nicht entsprochen, wird derjenige, der dies wagt, diffamiert. So geschehen mit einer kleinen, äusserst seriösen, unabhängigen Schweizer Zeitung – Herr Mörgeli hat es in Weltwoche-Artikeln beschrieben. Ein hochbrisanter, skandalöser Vorgang. Erwähnte Zeitung soll dafür bestraft werden, dass sie Raum bietet für Stimmen, die sich für die Neutralität einsetzen. Es soll offenbar exemplarisch an ihr gezeigt werden, dass mit Schwierigkeiten zu rechnen ist, wenn man das öffentlich tut. Involviert sind der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und damit dessen Vorsteherin Frau Bundesrätin Amherd. Was hier vorgeht, ist verfassungswidrig und entspricht einem Skandal. Es ist peinlich, an dieser Stelle an den Artikel 16 der Meinungs-und Informationsfreiheit sowie an den Art. 17 der Medienfreiheit in der Schweizerischen Bundesverfassung erinnern zu müssen. Ich verlange von Ihnen, Frau Amherd, diesen Verstoss zu korrigieren, damit sich solches nicht wiederholen kann.

Dr. med. Silvia Güntert, Bazenheid (SG)

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