Verkehrte Welt

Märchen vom UN-Charta-widrigen Neutralitätsrecht

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Es ist nichts Neues, dass einige Schweizer die Abschaffung der Schweizer Neutralität und die Nato-Eingliederung unseres Landes vorantreiben wollen – damit begannen sie schon lange vor dem 24. Februar 2022. Heute benutzen sie den Ukraine-Krieg, um unser Land und seine Armee ganz und gar dem «Wertewesten» und der von einigen US-Strategen erfundenen «regelbasierten Ordnung» zu unterwerfen. Zu diesem Zweck lassen sie sich einiges einfallen.

Beteiligung an den
 Kriegen der Nato und der EU?

Kürzlich haben die einschlägigen Schweizer Nato- und EU-Turbos ein «Manifest» für eine Neutralität im 21. Jahrhundert verbreitet, das die militärische Eingliederung der Schweiz in die Nato und die EU propagiert: «Eine schlagkräftige Armee dient einer glaubwürdigen Sicherheitspolitik der Schweiz, unabhängig davon, ob die Schweiz neutral ist oder nicht. Die Schweiz bereitet sich in Friedenszeit(en) mit der Nato und der EU so vor, dass sie sich im Falle einer Aggression gemeinsam mit den demokratischen Rechtsstaaten militärisch verteidigen kann. Sie arbeitet mit diesen in Rüstung, Ausbildung und Führung eng zusammen, so dass die Interoperabilität der Streitkräfte und der Kampf der verbundenen Waffen sichergestellt ist.» Gemäss Manifest ist dies einer der «Eckpfeiler der schweizerischen Neutralität» (sic!).1

Haager Konventionen –
 «aus der Zeit gefallen»?

Europarechtler Thomas Cottier, Mitautor dieses Papiers, versuchte daraufhin in einem Zeitungsartikel die an der Schweizer Neutralität festhaltende Bevölkerungsmehrheit in die Irre zu führen, um die Ziele des «Manifests» vorzuspuren. Zu diesem Zweck will er zunächst mit dem Neutralitätsrecht der Haager Konventionen von 1907 aufräumen und damit der Schweiz «grünes Licht» für Waffenlieferungen in den Ukraine-Krieg geben. Die Haager Konventionen widersprächen dem Gewaltverbot der Uno-Charta und seien ohnehin «aus der Zeit gefallen».2 Diese verquere Behauptung entlarvte der langjährige DEZA-Chef und Botschafter Martin Dahinden wenige Tage vorher, ebenfalls in einem NZZ-Kommentar: «Gegnern der schweizerischen Neutralität ist ein eigenartiges Argument eingefallen: Die Haager Konvention von 1907, die das Neutralitätsrecht regelt, sei nicht mehr gültig, weil es damals noch kein völkerrechtliches Gewaltverbot zwischen Staaten gegeben habe.» Tatsächlich würden die Haager Abkommen jedoch lediglich die Rechte und die Pflichten neutraler Staaten im Kriegsfall festlegen: «Sie betreffen aber keinesfalls – weder explizit noch implizit – die Frage, ob der Einsatz von Gewalt legitim ist oder nicht.» Dahinden ordnet die Absicht von Cottier&Co klar ein: Eine offene Abkehr von der Neutralität sei in der Schweiz heute politisch nicht mehrheitsfähig. «Deshalb die Zuflucht zur Umerzählung der völkerrechtlichen Grundlagen der Neutralität und zur Behauptung, dass das Neutralitätsrecht gar nicht mehr gültig und überholt sei.»3
  Bemerkenswert ist der Hinweis Dahindens, bei manchen Kriegen sei es umstritten, «ob es sich um legitime Selbstverteidigung handelt oder um eine völkerrechtswidrige Aggression». Für eine solche Aussage braucht es in Zeiten der faktisch abgeschafften Meinungsfreiheit einigen Mut.

Neutralität und
 Gewaltverbot der Uno-Charta

Ziel der Uno-Charta ist die Wahrung des Weltfriedens durch «freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen» (Art. 1 Ziffer 1 und 2). Das völkerrechtliche Gewaltverbot laut Art. 2 Ziffer 4 der Charta ist für die Erreichung dieses Ziels zentral. Die Behauptung von Thomas Cottier, die Schweiz sei gemäss dem Gewaltverbot der Uno-Charta und dem Selbstverteidigungsrecht der Ukraine zu Kriegsmateriallieferungen an die Ukraine verpflichtet, ist wahrheitswidrig. Einzig im Falle eines Beschlusses des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel VII («Massnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen») wäre die Schweiz verpflichtet, eventuell den Überflug ausländischer Kriegsflugzeuge oder Ähnliches zu dulden, aber sicher nicht einen aktiven Kriegsbeitrag wie die Lieferung von Waffen zu leisten. Auf Grund der Konstellation der Vetomächte ist jedoch im Ukraine-Krieg mit einem derartigen Sicherheitsratsbeschluss nicht zu rechnen.
  Wolf Linder, Schweizer Professor em. für Politikwissenschaft, rückte in einem Grundsatzartikel vom 16. Juli 2024 das Verbogene wieder gerade. Zum Verhältnis der Schweizer Neutralität zur UN-Charta und vor allem zu deren Gewaltverbot hielt er fest, «die Grundorientierung schweizerischer Neutralität [liegt] im universellen Friedensvölkerrecht, wie es in der Uno-Charta niedergelegt ist.» Das Gewaltverbot der Charta sei «die Grundlage einer Neutralität, die sich weltweit in den Dienst der Vermittlung, Verhinderung und Beilegung von Konflikten stellen kann. Das bedeutet weder Nichtstun noch Schweigen in Konflikten. Neutralität verdient sich ihre Glaubwürdigkeit, wenn sie ihre Stimme bei friedensgefährdenden Rechtsverletzungen gegenüber allen Seiten erhebt – auch bei jenen, die von der ‹westlichen Wertegemeinschaft› begangen werden.»4

«Kollektive Selbstverteidigung»
 mit der Nato – soweit kommt
s noch!

Ein Meisterstück der Desinformation ist Thomas Cottiers Verbandelung der Schweiz mit dem «Recht auf kollektive Selbstverteidigung» gemäss Art. 51 Uno-Charta: «Die Schweiz ist seit 2002 Mitglied der Uno. Sie beteiligt sich aus eigener Entscheidung an der kollektiven Selbstverteidigung zugunsten der Ukraine, die wesentlich von den Nato-Staaten und der EU getragen wird.» Wie der Autor sehr wohl weiss, kann sich die Schweiz gar nicht an einer «kollektiven Selbstverteidigung» im Ukraine-Krieg oder anderswo beteiligen, denn diese ist an ein militärisches Bündnis gebunden, also in erster Linie an die Nato-Mitgliedschaft. So schreibt das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland: «Die Nato ist ein Bündnis kollektiver Verteidigung.» Ein Beispiel dafür seien «die Rückversicherungsmassnahmen im östlichen Bündnisgebiet, die in Folge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim im März 2014 und der fortgesetzten Destabilisierung der Ostukraine durch Russland beschlossen wurden.»5
  Eine ziemliche Verbiegung der gegenseitigen Beistandspflicht im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Territorium eines Nato-Staates. Bekanntlich finden weder der Ukraine-Krieg noch die zahlreichen früheren Nato-Kriege auf dem Territorium von Nato-Mitgliedsstaaten statt.
  Aber zurück zur Schweiz. Die wahrheitswidrige Behauptung, sie beteilige sich «aus eigener Entscheidung» an der kollektiven Selbstverteidigung der Nato und der EU6 in der Ukraine, soll wohl den Weg zu den neutralitätswidrigen Plänen der «Manifestation Neutralität 21» bahnen.

Blut an unseren Händen?

Es kann doch nicht sein, dass ein Schweizer Rechtsprofessor insinuiert, die Schweiz müsse die «internationale Ordnung» aus der US-Retorte und die «Sicherheit Europas» verteidigen, indem sie nicht nur die Weitergabe von Schweizer Kriegsmaterial durch Drittstaaten erlauben, sondern auch «direkt die Ausfuhr von Kriegsmaterial an die Ukraine zu deren Verteidigung und zum Schutze der Zivilbevölkerung» zulassen soll. Ja, die Schweiz sei dazu «völkerrechtlich berechtigt und menschenrechtlich auch verpflichtet»(!).7 Zu diesem Zweck bemüht Cottier auch noch Art. 54 Abs. 2 der Bundesverfassung. Dort steht, dass die Schweizer Aussenpolitik sich «für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz» einsetzt und «zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker» beiträgt. Mit dem Mitmarschieren in den Kriegen der Nato? Mit der Beihilfe zur Abschlachtung von Männern, Frauen und Kindern durch Schweizer Waffen? Weit haben wir’s gebracht!

Neutralitätsinitiative: Verankerung der
Neutralität in der Bundesverfassung

Derartigen Abwegen vom bewährten Schweizer Pfad der Neutralität setzt die erfolgreich eingereichte Neutralitätsinitiative die Verankerung der immerwährenden bewaffneten Neutralität als unverzichtbares Prinzip der Schweizer Aussenpolitik zum Wohl des eigenen Landes und der Welt in der Bundesverfassung entgegen. Zur grossen Bedeutung der Neutralität in einer Welt der Kriege Wolf Linder: «Heute die Neutralität kleinzureden, ist kurzsichtig. Die Kriegsrisiken steigen weltweit. Die Ukraine zeigt exemplarisch, dass viele Konflikte verhindert oder friedlich hätten gelöst werden können, wenn die Option ‹Neutralität› beizeiten und ernsthaft in Betracht gezogen worden wäre. In der multipolaren Welt wird das Kriegsrisiko grösser, wenn alle Länder sich einem der grossen Machtblöcke anschliessen. Dagegen hat der Frieden weltweit grössere Chancen, wenn mehr Länder unabhängig und neutral bleiben oder werden. Darum hat Neutralität Zukunft und Vorteile nicht nur für unser Land.»8  •



1 Manifest. Eine Neutralität für das 21. Jahrhundert vom 29.5.2024
2 Cottier, Thomas. «Die Kernfrage der Neutralitätsdebatte.» In: Neue Zürcher Zeitung vom 12.7.2024
3 Dahinden, Martin. «Vom Umerzählen des Neutralitätsrechts». In: Neue Zürcher Zeitung vom 8.7.2024
4 Linder, Wolf. «Mehr Neutralität oder mehr Nato?» In: Neue Zürcher Zeitung vom 16.7.2024
5 https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/nato/verteidigung/207412
6 Auch die EU-Staaten haben gemäss Art. 42 Absatz 7 EUV ein gegenseitiges Beistandsrecht.
7 Cottier, Thomas. «Die Kernfrage der Neutralitätsdebatte.» In: Neue Zürcher Zeitung vom 12.7.2024
8 Linder, Wolf. «Mehr Neutralität oder mehr Nato?» In: Neue Zürcher Zeitung vom 16.7.2024

Neutralitätsbefürworter im VBS nicht erwünscht!

mw. Dass VBS-Chefin Viola Amherd und ihr Armeechef Thomas Süssli lieber heute als morgen die Schweiz in der Nato sehen würden, ist nichts Neues. Aber dass sie verdiente und unbescholtene hohe Offiziere und Diplomaten hinauswerfen, weil sie sich offenbar neutralitätsverbunden und Nato-kritisch geäussert haben, ist ein Skandal höheren Grades.
  Das ist bekannt: Laut einem Artikel in der Weltwoche fielen die beiden Divisionäre Guy Vallat (knapp 60jährig, also wenige Jahre vor der Pensionierung) und Mathias Tüscher (57jährig), beide seit Jahren erfolgreich und unumstritten für das VBS tätig, kürzlich der Personensicherheitsprüfung (PSP) des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS zum Opfer.
  Die Weltwoche hält dazu fest: «Die genauen Hintergründe in der Causa Vallat/Tüscher bleiben unbekannt. Aus dem Umfeld des VBS hört man jedoch skeptische Stimmen: Ihr Eindruck ist, dass innerhalb der Spitze Nato-kritische Stimmen immer weniger geduldet werden.»1 So viel zur von Bundesbern vielbeschworenen, faktisch aber immer weniger eingehaltenen Neutralität.
  Dementsprechend waren auch für den Chefposten im neu geschaffenen Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (Sepos) Kandidaten, die an einer neutralen, also von der Nato unabhängigen Schweiz festhalten, offensichtlich unerwünscht, der für den Posten vorgesehene Botschafter Jean-Daniel Ruch ebenso wie der langjährige Diplomat und Oberstleutnant im Generalstab Thomas Greminger. Statt dessen wurde Markus Mäder, der die Nato-Annäherung mit Vollgas vorantreibt, zum Chef des Sepos ernannt. «Nato-affinen Kreisen» habe Greminger «als zu Russland-freundlich» gegolten, so die Weltwoche. Tatsächlich war es Gremingers vordringlichste Aufgabe als Ständiger Vertreter der Schweiz bei der OSZE, mit Russland und der Ukraine Gespräche zu führen, um eine Verständigung zu erzielen. Dies wäre ihm im hochexplosiven Jahr 2014, zusammen mit Bundesrat und EDA-Chef Didier Burkhalter sowie der Schweizer Diplomatin Heidi Tagliavini, beinahe gelungen, wenn nicht verschiedene westliche Regierungen die segensreiche Tätigkeit der OSZE abgeblockt hätten. Wenn Schweizer Diplomaten keine Gespräche mehr mit allen Parteien führen dürfen, hat unsere Neutralität wirklich abgedankt.

Verfassungswidrige
 Gesinnungsprüfungen des VBS

Dem Nato-eifrigen Sepos-Chef Mäder ist übrigens auch die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen unterstellt …
  Was die verfassungsmässigen Rechte der Bürger auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre betrifft: Die «Datenerhebung und -bearbeitung» der Personensicherheitsprüfung im VBS erstreckt sich unter anderem auf «religiöse Ansichten oder Tätigkeiten», «weltanschauliche Ansichten», «politische Ansichten oder Tätigkeiten» und «gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten», aber auch auf «Daten über enge persönliche Beziehungen und familiäre Verhältnisse der zu prüfenden Person, insbesondere: 1. Zivilstand, 2. Intimsphäre und Sexualität, 3. Verhältnis zur Familie, 4. Identität der Eltern, 5. Freundeskreis».2 Dies einige Müsterchen dafür, in welchem Ausmass das VBS die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre seiner Mitarbeiter mit Füssen tritt.

Vorbildliche Arbeit von
 Verteidigungsattaché Guy Vallat in Paris

Divisionär Guy Vallat arbeitete seit drei Jahren in Paris als Verteidigungsattaché für Frankreich, Belgien und Luxemburg. Weltwoche-Autor Rafael Lutz vermutet, dass Vallat in seinem Amt «vielleicht etwas zu viel, und dann auch noch mit den ‹Falschen›» gesprochen habe, könnte «den VBS-Spitzen ein Dorn im Auge» geworden sein. Lakonische Mitteilung des VBS vom 4.7.2024: «Der Schweizer Verteidigungsattaché in Paris, Divisionär Guy Vallat, wird per 15. Juli 2024 seine Aufgaben niederlegen. Im Rahmen einer ordentlich durchgeführten Personensicherheitsprüfung (PSP) konnte ihm keine Sicherheitserklärung ausgestellt werden.» Machen Sie sich selbst ein Bild anhand des Radiointerviews mit Guy Vallat, das Lutz in seinem Artikel erwähnt. Wenn ein Schweizer im Ausland nicht mehr in dieser sorgfältigen Weise arbeiten und im Austausch mit seinen Kollegen aus allen Ländern bleiben darf, ist es höchste Zeit, dass wir uns ernsthafte Sorgen um die Zukunft unseres Landes machen.  •



1 Lutz, Rafael. «Säuberungswelle in der Armee?» in: Weltwoche Nr. 28 vom 11.7.2024
2 Anhang 7 der «Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP)» vom 8. November 2023. https://www.fedlex.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2023/736/20240101/de/pdf-a/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2023-736-20240101-de-pdf-a.pdf

Ein Verteidigungsattaché ist «ein Schweiger»

Guy Vallat: Ein Verteidigungsattaché ist ein Schweiger, ein Mann oder eine Frau, der oder die zuhört, was andere zu sagen haben. Meine Hauptaufgabe ist, eine Brücke zu bauen zwischen den Franzosen und den Schweizern, vor allem zwischen den Nachrichtendiensten der französischen und der Schweizer Armee. Es geht darum, der Schweiz zu erklären, warum Frankreich auf diese Weise und die Schweiz auf andere Weise entscheidet. […]

RFJ: Sie wurden vor drei Jahren für diese Stelle nominiert, wenig nachher brach der Ukraine-Krieg aus. Hatte dieser Konflikt Auswirkungen auf Ihre Aufgaben?
Selbstverständlich, zunächst bedeutete er für mich und meine Mitarbeiter viel mehr Arbeit, aber vor allem in Paris gibt es viel mehr Botschafter mit Verteidigungsattachés. Das Corps umfasst 105 Staaten mit 170 Mitgliedern, darunter sind Länder, die in dieser internationalen Lage mit den bekannten Differenzen leben, die Auswirkungen dieses Krieges sind. Und die Einheit des Corps ist wichtig, damit wir unsere Arbeit leisten können. Heute ist es nicht leicht für die Leute, die ihre Ziele und Anweisungen einhalten müssen, dass sie einander trotzdem noch einmal zuhören und miteinander sprechen.

Das heisst, es sitzen Kriegsgegner um diesen Tisch?
Es gibt Vertreter von Staaten mit sich zwangsläufig widersprechenden Zielen und Interessen, die sich hier gegenübersitzen. Und meine Aufgabe, die Aufgabe des Vorstands des Corps der Attachés, ist es, diesen Kollegen zu ermöglichen, dass sie weiterhin zusammenarbeiten und miteinander reden, reden, reden.

Was die Spannungen zwischen Russland und der Nato betrifft: Welche Rolle muss die Schweiz spielen, die nicht Mitglied der Nato ist?
Ich glaube, ihre traditionelle Rolle, die der Guten Dienste. Ich glaube nicht, dass sie über diese Rolle hinausgehen muss. Offen gesagt denke ich, dass es uns bisher gelungen ist, eine gute, solide, offene Position einzunehmen, aber es ist keine einfache Aufgabe für unser Land.

Können Sie die Aufgabe eines Verteidigungsattachés zusammenfassend erklären?
Ich glaube, dass ich dank unserer Neutralität weiterhin mit allen meinen Kollegen im Gespräch bleiben kann, ohne versteckte Absichten, weil die Schweiz keine Ziele verfolgt. Ich denke, dass es mir gelingt, mit allen meinen Kollegen zu sprechen, aber die Wahrnehmung bei uns hat sich natürlich wie bei jedem europäischen Partner verändert.

Quelle: Guy Vallat: «Un attaché de défense, c’est un taiseux».
In: Radio Fréquence Jura RFJ vom 17.3.2024;
https://www.rfj.ch/rfj/Actualite/Region/20240317-Le-divisionnaire-Guy-Vallat-en-visite-dans-le-Jura.html

(Übersetzung Zeit-Fragen)

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