Rahmenabkommen Schweiz-EU: Wachsender Widerstand

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Es herrscht viel Betriebsamkeit in der Bundesverwaltung. Heerscharen von Beamten und Diplomaten «verhandeln» seit Monaten eifrig mit der EU-Kommission über «offene Punkte» im umstrittenen Verhandlungspaket. Am 6. November nahm der Bundesrat eine interne Standortbestimmung vor. Allerdings hat er es versäumt, anschliessend vor die Medien zu treten und die Bevölkerung zu informieren. Die Gründe für das bundesrätliche Schweigen sind nicht schwer zu erraten.
  Erfreulicherweise wächst der Widerstand gegen die Vereinnahmung der Schweiz durch die EU. Nach der Neutralitätsinitiative, die sich gegen die faktische Eingliederung unseres Landes in die Nato zur Wehr setzt, hat nun Kompass Europa, ein Zusammenschluss von Schweizer Unternehmern mit rund 2500 Mitgliedern, seine Volksinitiative gegen die institutionelle Einbindung der Schweiz in die EU lanciert. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Umfrage des gfs-Meinungsforschungsinstituts in Bern. Demnach wollen die befragten Schweizer Stimmbürger zwar mehrheitlich gute Beziehungen zu den EU-Ländern (was ja auch niemand in Frage stellt), aber das Schweizer Staatsmodell dem «Bürokratiemoloch EU» opfern – das wollen sie nicht. Diese Umfrage soll zu einem späteren Zeitpunkt unter die Lupe genommen werden.1

«Standortbestimmung» des
Bundesrates ohne Standpunkt

Die Medienmitteilung des Bundesrates vom 6. November besteht aus viel warmer Luft und wenig Inhalt.2 Die Verhandlungen seien bei den meisten Dossiers «weit fortgeschritten», über andere werde «intensiv weiterverhandelt, um übereinstimmende Positionen zu erzielen». Und so weiter und so fort. In Wirklichkeit liegt seit der Veröffentlichung des «Common Understanding» im Dezember 2023 klar auf dem Tisch, dass es gar nichts mehr zu verhandeln gibt. Das Verhandlungsergebnis stehe in diesem Dokument, hielt die EU-Kommission von Beginn weg unmissverständlich fest. Ein «Verhandlungsergebnis» nach der Manier der Brüsseler Bürokratur: Ein von ihr selbst verfasstes Papier, in englischer Sprache und im unverkennbaren, das heisst für den Bürger schwer verständlichen EU-Stil. Dessen Inhalte wurden in Zeit-Fragen vorgestellt.3
  Mit seiner Wiederaufnahme der Gespräche mit Brüssel im März 2024 hat sich der Bundesrat wider alle Vernunft und entgegen den Interessen des Landes und seiner Bevölkerung in eine Sackgasse manövriert. Wie vorauszusehen war, zeigt die EU keinerlei Entgegenkommen, nicht einmal bei absolut essentiellen Bereichen wie einem Lohnschutz nach Schweizer Standard oder einer moderaten Steuerung der überbordenden Zuwanderung. Deshalb versucht der Bundesrat laut Medienmitteilung weiterhin die Konferenz der Kantonsregierungen, die Sozialpartner und die Unternehmensverbände zu bearbeiten, um eine «interne Umsetzung» der Vorgaben aus Brüssel in der Schweizer Gesetzgebung durchzubringen. Seine Gesprächspartner werden aber nicht vergessen, dass am Schluss das Schweizervolk entscheiden wird.
  Durch die vielen einzelnen Baustellen (14 thematische Verhandlungsteams sind involviert) dürfen wir uns nicht vom Wesentlichen ablenken lassen: Die Elefanten im Raum bleiben die faktisch zwingende Übernahme von EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs EuGH, nicht zu vergessen das Verbot staatlicher Beihilfe – drei No-Gos in der von Grund auf föderalistisch und direktdemokratisch geprägten Schweiz.
  Überraschenderweise fragt sich sogar die Inlandredaktion der «Neuen Zürcher Zeitung» nach der wenig überzeugenden Medienmitteilung des Bundesrates: «Wozu das alles?» Nach all den Menetekeln der EU-Turbos, unsere Wirtschaft und die Schweiz an sich seien ohne Rahmenvertrag kaum überlebensfähig, muss Redaktor Fabian Schäfer heute zugeben: «Ausserhalb der Hochschulen und einiger Exportbranchen, die unter den politischen Druckversuchen der EU leiden, sind heute kaum akute Probleme spürbar.»4 Ganz im Gegenteil, ist festzuhalten. Verglichen mit den um ihre Existenz kämpfenden Unternehmen in EU-Landen ist die Schweizer Wirtschaft um einiges widerstandsfähiger (siehe Kasten: Es schläckt's kei Geiss weg: Eigenständigkeit und Innovationsfähigkeit bringet’s).

Schweizer Unternehmer: Souveränität
und direkte Demokratie an erster Stelle

Nachdem economiesuisse, die Vertretung vor allem der Schweizer Grosskonzerne, lange Zeit für sich in Anspruch genommen hatte, für «die» Schweizer Unternehmer zu sprechen, melden sich seit einigen Jahren die beiden Unternehmergruppen autonomiesuisse und Kompass Europa mit Tausenden von Mitgliedern zu Wort, die nicht bereit sind, die Souveränität und die direkte Demokratie der Schweiz preiszugeben für (vielleicht) etwas weniger Nadelstiche aus Brüssel. 
  Am 1. Oktober 2024 lancierte Kompass Europa eine Volksinitiative, die zum Ziel hat, ein institutionelles Abkommen mit der EU zu verhindern (siehe Kasten: Eidgenössische Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz»). Die Tatsache, dass zahlreichen erfolgreichen Schweizer Unternehmern die Eigenständigkeit der Schweiz wichtiger ist als eine engere Einbindung in den EU-Wirtschaftsraum, sorgt für erhebliche Unruhe in Bundesbern und in den Mainstreammedien. Recht so!

Argumente von Kompass Europa
 gegen ein institutionelles Abkommen

Die gesamte Argumentation zu lesen ist sehr zu empfehlen, um den Inhalt und vor allem den tieferen Gehalt der Initiative als Ganzes und der einzelnen Teile genauer zu erfassen. Die Verfasser zeigen einen heute leider nicht mehr selbstverständlichen hohen Stand an staatsrechtlicher und politischer Bildung und eine tiefverwurzelte Schweizer Gesinnung. Eine Staatskunde-Lektion vom Feinsten.5 Hier folgen einige Auszüge mit Ergänzungen.

  • Direktdemokratische Mitbestimmung erhalten. Hier werden das Ziel der Initiative und der Initiativtext in einer Gesamtschau erklärt: «Die Schweiz verfügt über ein einzigartiges politisches System, das sich durch direktdemokratische Entscheide und hohe Stabilität auszeichnet. Dieses System hat wesentlich zu unserem grossen gesellschaftlichen Konsens und zum heutigen Wohlstand beigetragen. Die im Rahmenvertrag vorgesehene automatische Rechtsübernahme und die Unterstellung unter die EU-Gerichtsbarkeit stellen unsere Selbstbestimmung nun in höchstem Mass in Frage. Dagegen wehren wir uns. Die Initiative vertraut auf das Volk und stärkt die Demokratie. Weitreichende Staatsverträge, bei denen die Schweiz Teile ihrer Souveränität bei der Festlegung der geltenden Gesetze an Dritte abtritt, sollen von Volk und Ständen beurteilt werden. Nur wer Angst vor der Demokratie hat, hat Angst vor Volksentscheiden.»
  • Das Volk soll frei entscheiden können. Hier wird der neue Art. 164 Abs. 3 erläutert. Dieser will Rechtsübernahmen nicht als generelle Regel mit unvorhersehbaren Inhalten zulassen, sondern nur auf einen eng begrenzten Sachverhalt bezogen und in einem Gesetz oder Abkommen konkret verankert: «Die EU will von der Schweiz, dass sie sämtliche binnenmarktrelevanten Rechtserlasse der EU übernimmt, heute und in Zukunft. Wenn wir uns dagegen wehren mit z.B. einem Referendum, werden wir mittels Ausgleichszahlungen und politischem Druck faktisch zur Übernahme gezwungen. Das wollen wir mit unserer Initiative verhindern. Das Volk soll entscheiden können, bevor Ausgleichsmassnahmen drohen. Die Übernahme wichtiger rechtssetzender Bestimmungen soll deshalb zuerst dem Volk vorgelegt werden. Denn wer unter Androhung von Strafmassnahmen einen Entscheid fällen muss, kann keinen freien Entscheid fällen.»
  • Langfristig souverän, wettbewerbsfähig und erfolgreich bleiben. Hier geht es vor allem um die obligatorische Volksabstimmung (Art. 140 Abs. 1): «[…] Die EU will, dass sich die Schweiz zu einer Rechtsübernahme verpflichtet. Wir wollen aber nicht, dass die EU unsere Gesetze macht. Wir wollen nicht für die Fehler der EU zahlen. Deshalb dürfen wir nicht EU-Mitglied werden und auch nicht EU-Passivmitglied. Das garantieren wir, indem wir in der Verfassung festschreiben, dass die Schweiz bei völkerrechtlichen Verträgen dieser Tragweite immer mit dem obligatorischen Referendum abstimmt.»
  • Wir sind politisch und strukturell nicht mit der EU kompatibel. «Das Schweizer Politsystem (direkte Demokratie, Föderalismus, Subsidiaritätsprinzip, Konkordanz) passt nicht zur hierarchisch organisierten EU. Auch unsere freiheitliche und dezentrale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung steht in krassem Gegensatz zur EU. Dasselbe gilt für die Gesetzgebungskompetenzen der Schweiz im Vergleich zu den zentralistischen Instanzen der EU. […]»
  • Der Wirtschaftsstandort Schweiz darf nicht geschwächt werden. Zum Anfang des Initiativtextes (Art. 101 Absatz 1): «Die nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandorts kann nur gelingen, wenn die Schweiz auch in Zukunft eine eigenständige Wirtschaftspolitik verfolgt und die demokratische Kontrolle über eine eigenständige Wirtschaftsregulierung gewahrt bleibt. Die freie Wahl der Handelspartner soll sichergestellt und eine drohende Monopolbeziehung zur EU verhindert werden.» Dies ist das Argument, das dem Bundesrat und economiesuisse vermutlich am meisten Bauchweh machen wird: Einer eigenständigen, direktdemokratisch und föderalistisch abgestützten Schweizer Wirtschaft geht es in Wirklichkeit besser als einer in die EU eingebundenen.
  • Für die Schweizer Wirtschaft wird der Rest der Welt im Vergleich zur EU immer wichtiger. […] Zum letztgenannten Argument ist anzumerken: Nicht nur für die Wirtschaft wird der «Rest der Welt» immer wichtiger. Unser Land als Ganzes tut gut daran, sich an seine Geschichte eines weltoffenen, neutralen, mit allen Völkern verbundenen Landes mit vier Sprachkulturen zu erinnern. Dies hat der Schweiz ermöglicht, nicht nur wirtschaftlich zu prosperieren. Ihren Platz in der Welt hat sie bisher insbesondere durch ihre Friedenspolitik als neutraler Standort und Vermittler, durch den unverzichtbaren humanitären Beitrag des IKRK und die Guten Dienste eingenommen. Dies gilt es, wieder mehr in den Vordergrund zu stellen. •


1 «Europa im Alltag. 25 Jahre Bilaterale Verträge: Die Sicht der Schweizer Stimmberechtigten». gfs.bern. 24. Oktober 2024
2 «Schweiz–EU: Der Bundesrat nimmt eine Standortbestimmung vor». Medienmitteilung des Bundesrates vom 6.11.2024
3 «Alles ganz anders – oder alter Wein in neuen Schläuchen? Untauglicher Neuanlauf des Bundesrates für Verhandlungen mit Brüssel». In: Zeit-Fragen Nr. 1 vom 9.1.2024
4 Schäfer, Fabian. «Die Schweiz soll 150 Rechtsakte der EU übernehmen – der Bundesrat stellt die Weichen für das Finale der Verhandlungen». In: Neue Zürcher Zeitung vom 6.11.2024
5 https://kompasseuropa.ch/kompass-initiative/initiative/

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft»

(Kompass-Initiative)

mw. Der Initiativtext wirkt zum Teil etwas kompliziert, vor allem weil er aus mehreren Änderungen in verschiedenen Verfassungsartikeln besteht und zudem eine rechtlich und stilistisch anspruchsvolle Übergangsbestimmung enthält. Letztere wird im anschliessenden Kommentar erklärt. Die zitierten Argumente von Kompass Europa sind ein hilfreicher Leitfaden zur Initiative. (Link zum Unterschriftenbogen: https://kompasseuropa.ch/kompass-initiative/unterschreiben/)


Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 101 Absatz 1 zweiter und dritter Satz
1 […] Er [der Bund] verfolgt eine eigenständige Aussenwirtschaftspolitik, die den Bedürfnissen der Schweiz als international vernetztem Wirtschaftsstandort Rechnung trägt. Er wahrt dabei die demokratischen Rechte des Volkes und die Eigenständigkeit der Kantone.

Art. 140 [Obligatorisches Referendum] Abs. 1 […]
1 Volk und Standen werden zur Abstimmung unterbreitet:
bbis. völkerrechtliche Vertrage, die eine Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen;

Art. 164 Abs. 3
3 Die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen muss in einem Bundesgesetz oder einem völkerrechtlichen Vertrag, der dem obligatorischen Referendum untersteht, ausdrücklich vorgesehen und auf einen eng begrenzten Sachbereich beschränkt sein.

Art. 197 Ziff. 17b
17. Übergangsbestimmung zu den Art. 140 Abs. 1 Bst. bbis und 164 Abs. 3 (Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen)

Im Zeitpunkt der Annahme der Artikel 101 Absatz 1 zweiter und dritter Satz, 140 Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstabe bbis und 164 Absatz 3 durch Volk und Stände in Kraft stehende Bundesgesetze und völkerrechtliche Vertrage, welche die Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen vorsehen, bleiben von den Grundsätzen für eine solche Übernahme ausgenommen. Ein institutionelles Rahmenübereinkommen sowie vergleichbare Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union werden von dieser Bestandesgarantie nur erfasst, sofern sie auf dem Weg des obligatorischen Referendums von Volk und Ständen angenommen wurden.

* * *

Zur Übergangsbestimmung: Sie enthält im ersten Satz eine Bestandesgarantie für bisherige Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge mit aus dem Ausland übernommenen wichtigen rechtssetzenden Bestimmungen. Das heisst, diese Erlasse bleiben gültig, auch wenn sie seinerzeit nicht dem obligatorischen Referendum unterstellt wurden. Der zweite Satz enthält eine Rückwirkungsklausel: Falls der Bundesrat und das Parlament ein Abkommen mit der EU beschliessen und es lediglich dem fakultativen Referendum unterstellen, muss über dieses Abkommen später eine zweite, obligatorische Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr stattfinden, wenn die Kompass-Initiative vom Souverän angenommen wird.

Es schläckt's kei Geiss weg: Eigenständigkeit und Innovationsfähigkeit bringet's

mw. Es sind beeindruckende Zahlen, welche die «Handelszeitung» vor einigen Wochen unter dem Titel «Um Längen besser als Deutschland und die EU. Schweizer Industrie hängt alle ab» publizierte. Eine Grafik auf der Grundlage von Zahlen der Finanzagentur Bloomberg «zeigt, dass die Schweizer Industrieproduktion seit 2011 um rund 40 Prozent stieg, während sie in Deutschland um 5 Prozent zurückging und in der EU ungefähr gleich blieb.» Und dies, obwohl «der Schweizerfranken zum Euro im gleichen Zeitraum um 25 Prozent zulegte, was eigentlich die Exporte ausbremsen sollte.» Das Erfolgsgeheimnis ist laut der Zeitung die Tatsache, dass vor allem in einigen Sektoren hochspezialisiert und mit hoher Wertschöpfung produziert wird (Pharma, Chemie und Uhren).1 
  Der starke Franken ist dabei kein Nachteil, so ein ähnlich gelagerter Artikel in der «Neuen Zürcher Zeitung», sondern «nichts anderes als ein Gütesiegel für die Fitness der Schweizer Wirtschaft – auch wenn er den Exporteuren zuweilen schlaflose Nächte bereitet. Umgekehrt bleibt für Deutschland zu hoffen, dass die lange Tradition der harten D-Mark im Euro nicht gänzlich vergessen geht.»2
  Zu ergänzen ist: Zum Erfolgsgeheimnis der Schweizer Wirtschaft tragen weitere Faktoren wesentlich bei: grösstmögliche politische und wirtschaftliche Eigenständigkeit, eine vor allem auf KMU (mehr als 99 Prozent der Unternehmen) basierende innovative und kleinräumige Wirtschaft – die auch auf dem Land stark ist – und eine qualitativ hochstehende duale Berufsbildung. Das Ganze getragen von der direktdemokratischen Entscheidungsmacht der Bürger und einem ausgeprägten föderalistischen Aufbau von unten.



1 Knupfer, Gabriel. «Um Längen besser als Deutschland und die EU. Schweizer Industrie hängt alle ab». Handelszeitung vom 29.9.2024
2 Steck, Albert. «Die Abschaffung der D-Mark war ein Fehler». Neue Zürcher Zeitung vom 12.11.2024

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