Sehr geehrte Bundesrätinnen, sehr geehrte Bundesräte
Die humanitäre Situation in Gaza ist katastrophal und eskaliert weiter. Das Welternährungsprogramm und Unicef berichten von einer sich ausbreitenden Hungersnot. Hunderttausende Zivilisten – vor allem Kinder – sind akut vom Tod durch Hunger, Krankheit und fehlende medizinische Versorgung bedroht. Die systematische Blockade humanitärer Hilfe durch Israel, die gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur und die massenhafte Vertreibung der Bevölkerung stehen in eklatantem Widerspruch zum Humanitären Völkerrecht, insbesondere zu den Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokollen. Auf den bewaffneten Angriff der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung am 7. Oktober 2023, der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersucht wird, folgte eine dramatische Eskalation der Gewalt, die zu einer fatalen humanitären Situation in Gaza und dem Besetzten Palästinensischen Gebiet als Ganzes führte.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seinen Anordnungen vom 26. Januar und 28. März 2024 bestätigt, dass ein «plausibles Risiko eines Völkermords» in Gaza besteht und Israel verpflichtet ist, ihn zu verhindern. Israel ignoriert diese verbindlichen Schutzmassnahmen bislang vollständig. Namhafte Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Médecins Sans Frontières (MSF), Amnesty International und Human Rights Watch dokumentieren fortlaufend schwerste Verstösse gegen das Humanitäre Völkerrecht in Gaza. Das IKRK bezeichnet die Situation als «Horror», der «die Grundlagen unserer Menschlichkeit in Frage stellt». MSF spricht von «ethnischer Säuberung» und einem «Massengrab» für Palästinenser und Helfende. Amnesty International kommt zum Schluss, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht.
Israels politische und militärische Führung hat in den letzten Wochen offen die dauerhafte Besatzung des Gaza-Streifens und die Vertreibung weiter Teile der palästinensischen Bevölkerung angekündigt. Finanzminister Bezalel Smotrich erklärte, Gaza solle «vollständig zerstört» werden, und die Palästinenser sollten in Drittländer auswandern. Kommunikationsminister Shlomo Karhi sprach von einem «Deportationsplan» für die palästinensische Bevölkerung und forderte die Wiederansiedlung jüdischer Siedlungen in Gaza. Der Nationale Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir bezeichnete die «Migration von Hunderttausenden aus Gaza» als «Lösung» und rief zur Rückkehr israelischer Siedler auf. Diese Aussagen verstärken den schwerwiegenden Verdacht, dass die israelische Regierung einen Völkermord an den Palästinensern begeht, im Sinne des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Uno-Völkermordkonvention).
Renommierte israelische Juristen und Persönlichkeiten – darunter Omer Bartov, Michael Sfard, Omer Shatz, Amos Goldberg, Raz Segal, Eitay Mack, Zehava Galon und Ilan Pappé – haben öffentlich erklärt, dass die israelische Regierung Handlungen verübt, die Merkmale von Völkermord und ethnischer Säuberung tragen.
Als Depositarstaat der Genfer Konventionen ist die Schweiz gemäss Art. 1 verpflichtet, deren Normen nicht nur selbst zu wahren, sondern auch aktiv ihre Durchsetzung in anderen Staaten zu fördern. Zudem verpflichtet Art. I der Völkermordkonvention die Schweiz ausdrücklich zur Prävention und Bestrafung von Völkermord.
Im Namen der Einhaltung völker- und menschenrechtlicher Verpflichtungen fordern wir den Bundesrat auf, umgehend folgende Massnahmen zu ergreifen:
1. Diplomatischer Einsatz für Waffenstillstand.
Gemäss Art. 1 der Genfer Konventionen fordern wir Sie auf, sich aktiv und öffentlich für einen sofortigen Waffenstillstand und den Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza und dem Westjordanland einzusetzen.
2. Humanitärer Zugang und UNRWA-Finanzierung.
Setzen Sie sich gemäss Art. 23 der IV. Genfer Konvention für den ungehinderten Zugang humanitärer Hilfe nach Gaza ein und stellen Sie die vollumfängliche finanzielle Unterstützung des Uno-Hilfswerks für Palästinaflüchtlinge UNRWA wieder her.
3. Freilassung aller israelischen Geiseln und unrechtmässig inhaftierten palästinensischen Gefangenen.
Gemäss Artikel 34 der IV. Genfer Konvention ist die Geiselnahme verboten. Wir fordern Sie auf, sich für die bedingungslose Freilassung aller zivilen Geiseln einzusetzen. Ebenso fordern wir ein entschiedenes Eintreten für die Freilassung aller palästinensischen Gefangenen, die ohne Anklage, ohne faires Verfahren oder entgegen rechtsstaatlichen Grundsätzen festgehalten werden.
4. Öffentliche rechtliche Einordnung der Lage in Gaza.
Gemäss Art. I der Völkermordkonvention hat die Schweiz die Pflicht zur Prävention und Bestrafung eines drohenden oder stattfindenden Völkermords. Wir fordern eine offizielle Stellungnahme des Bundesrats zur Plausibilität eines Völkermords in Gaza gemäss Definition des IGH, die sich auf die Völkermordkonvention stützt.
5. Kooperation mit und Unterstützung von internationalen Strafverfolgungsorganen.
Gemäss dem Römer Statut und dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) ist die Schweiz verpflichtet, mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu kooperieren. Wir fordern, dass sich die Schweiz ausdrücklich zur Unterstützung des IStGH bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von mutmasslichen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord bekennt – unabhängig von der Täterseite – und ihre finanzielle Unterstützung für den IStGH deutlich verstärkt.
6. Suspendierung sicherheitsrelevanter Exporte.
Gemäss Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes dürfen Ausfuhren nicht erfolgen, wenn das Risiko besteht, dass sie zur Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen verwendet werden. Wir fordern, dass alle Exporte von Kriegsmaterial, Dual-Use-Gütern und Überwachungstechnologie nach Israel ausgesetzt werden, solange der Verdacht von Völkerrechtsverbrechen besteht.
7. Verurteilung von Aufrufen zur illegalen Umsiedlung oder Deportation.
Öffentliche Aufrufe zur Vertreibung einer Bevölkerungsgruppe verletzen das Humanitäre Völkerrecht und die Uno-Charta. Wir fordern eine klare und explizite Verurteilung völkerrechtswidriger Aussagen israelischer Regierungsmitglieder.
8. Unterstützung und Ausbau wirtschaftlicher Massnahmen zum Schutz des Völkerrechts.
Die Schweiz ist gemäss dem IGH-Gutachten vom 19. Juli 2024, das die Rechtswidrigkeit der israelischen Besatzung feststellt, sowie nach ihrer nationalen Gesetzgebung verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass die Schweiz nicht durch Handel, Investitionen oder andere Wirtschaftsbeziehungen dazu beiträgt, die illegale Besatzung der Palästinensischen Gebiete aufrechtzuerhalten, wo nötig in Abstimmung mit der EU.
9. Einsatz für eine politische Lösung auf Basis des Völkerrechts.
Das erklärte Ziel der Schweizer Nahostpolitik ist eine Zwei-Staaten-Lösung. Die Schweiz soll sich für eine Lösung einsetzen, die Menschenrechte achtet, die Blockade des Gaza-Streifens aufhebt, illegale Siedlungen beseitigt, das Rückkehrrecht achtet sowie grundsätzlich gleiche Rechte für Palästinenser und Israeli gewährleistet. Besonderes Augenmerk gilt der Beseitigung israelischer Strukturen, die nach Einschätzung des IGH und weiterer Uno-Gremien gegen das völkerrechtliche Verbot von Apartheid verstossen.
10. Verpflichtung zur präventiven Völkerrechtspolitik.
Gemäss Art. 1 der Genfer Konventionen muss die Schweiz alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um Völkerrechtsverstösse zu verhindern. Wir fordern eine Überprüfung der gesamten Nahostpolitik der Schweiz hinsichtlich ihrer menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Kohärenz sowie eine öffentliche Rechenschaft über diese Politik.
Die fortgesetzte Untätigkeit angesichts dokumentierter schwerster Verbrechen untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit der internationalen Rechtsordnung. Mit seinem Schweigen riskiert der Bundesrat zudem, dass die Schweiz eine völkerrechtliche Mitverantwortung für das Versäumnis der Prävention eines Völkermords trägt.
Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und erwarten eine öffentliche Stellungnahme sowie konkrete Umsetzungsschritte im Einklang mit Ihrer Verantwortung gegenüber dem Völkerrecht.
Mit besorgten Grüssen
Guy Bollag,
Jüdische Stimme für Demokratie und
Gerechtigkeit in Israel/Palästina JVJP
Alexandra Karle,
Amnesty International Schweiz
Stephan Stadler,
Swiss Humanity Initiative
Seraina Soldner,
Palestine Solidarity Switzerland
Erstunterzeichnende Organisationen
Jüdische Stimme für Demokratie und Gerechtigkeit in Israel/Palästina JVJP; Swiss Humanity Initiative; Amnesty International Schweiz; Palestine Solidarity Switzerland; Forum für Menschenrechte in Israel/Palästina; medico international schweiz; Médecins du monde Suisse; Schweizerischer Friedensrat; Ina Autra Senda – Swiss Friends of Combatants For Peace; Frieda – die feministische Friedensorganisation; Gerechtigkeit und Frieden in Palästina; Gruppe für eine Schweiz ohne Armee; Campa; Gesellschaft Schweiz-Palästina; Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn; Fokus Welt
Erstunterzeichnende Privatpersonen*
Maria Ackermann, Vorstandsmitglied SFR; Gülsha Adilji, Moderatorin u. Autorin; Michal Amir; Reuven Bar-Ephraim, Rabbiner; Jean Bauer, Arzt ; Christine Beerli, alt Ständerätin; Shelley Berlowitz, Historikerin; Prof. Dr. h.c. Paolo Bernasconi, Rechtsanwalt; Prof. Karl Blanchet; Dr. Jevgeniy Bluwstein; Guy Bollag, JVJP; Nikki Böhler, Gründerin; Oliver Braunschweig, Ökonom; Prof. em. Dr. Pierre Bühler; Micheline Calmy-Rey, alt Bundesrätin; Prof. Vincent Chetail; Deborah Cohen; Sami Daher, Gastronom; Shirine Dajjani, Friedensaktivistin; Anais Decasper, Comedian; Georg Dillier, Musiker; Prof. Dr. Monika Dommann; Ruth Dreifuss, alt Bundesrätin; Felicia Dutray, Ärztin; Roberto Ecclesia, Künstler; Prof. Dr. Florian Egli; Dr. Babak Fargahi; Dr. med. Gregory Fretz; Thierry Gnahoré, Künstler; Prof. Dr. Gudela Grote; Amos Hintermann, Islamwissenschaftler; Dr. Martina Hodel; Lea Hungerbühler, Rechtsanwältin; Prof. Dr. Ghazoul Jaboury; Prof. Dr. Johanna Jacobi; Dr. Rohit Jain; Renato Kaiser, Satiriker; Prof. Dr. Julian Kölbel; Prof. Georg Kreis; Dr. Josef Lang, Historiker; Annina Maria Largo, Co-Geschäftsführerin; Prof. Dr. Stefan Leins; Prof. Dr. Nicolas Levrat; Dr. Paola De Martin; Liliane Maury Pasquier, Ehrenpräsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats; Dr. med. Nilufar Mohebbi; Michael Møller, ehemaliger Generaldirektor des Büros der Vereinten Nationen in Genf; Corinne Momal, Leitende Direktorin; Stephanie Motz, Rechtsanwältin; Pablo Nouvelle, Musiker; Maya Ober; Dr. med. Josiane Pralong, Ärztin; Dr. Adina Rom; Dr. phil. Samuel Rom; Anna Rossinelli, Musikerin; Samir, Filmemacher; Ivo Scherrer, Strategieberater; Prof. Dr. Aline Schlaepfer; Miriam Victory Spiegel; Prof. Dr. Ueli Staeger; Dr. Jenö C.A. Staehelin, alt Botschafter; Dr. Thomas Steiger; Seraina Soldner, Co-Geschäftsführerin; Dr. Sabrina Stallone; Philip Stolkin, Rechtsanwalt; Lara Stoll, Künstlerin; Prof. Dr. Marcel Tanner; Prof. Dr. Elizabeth Tilley; Prof. em. Dr. Margrit Tröhler; Marianne Verny, Ärztin; Andreas Vollenweider, Musiker; Prof. Roy Wagner; Dr. Christian Walti, Pfarrer; Fanny de Weck, Rechtsanwältin;Joseph de Weck, Publizist; Jochi Weil, Friedensaktivist; Ruedi Winkler; Anja Zeidler, Unternehmerin; Dr. iur. Salome Zimmermann, ehem. Richterin Bundesverwaltungsgericht; Ferdinanda Pini Züger
* Alle Unterzeichnenden dieses Briefes handeln in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen.
Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.