Beschluss zur Waffen-Wiederausfuhr verschoben – Zeit zur Besinnung

mw. Wer die Neutralität der Schweiz stärken – und nicht weiter schwächen! – will, freut sich über die kürzliche Stellungnahme der Sicherheitspolitischen Kommission des NationalratesSiK-N, ihren Beschluss zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) auf den Oktober zu verschieben. Damit gibt sich die Kommission Zeit zur Besinnung, bevor der Nationalrat die Frage verhandeln wird. Um diesen Entscheid einordnen zu können, hier ganz kurz die Vorgeschichte.

Heutige Regelung und Gegenwind

Gemäss Art. 18 des Kriegsmaterialgesetzes muss ein Staat, der Schweizer Rüstungsgüter kaufen will, um eine Bewilligung des Bundesrates ersuchen. Diese erhält er nur unter gewissen Bedingungen, insbesondere muss er eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnen, darf also keine Waffen an Drittländer weiterliefern.
  Wegen dieser Regelung setzen einige ausländische Regierungen und europäische Rüstungskonzerne die Schweiz seit Jahren massiv unter Druck, die Wiederausfuhr durch «befreundete» Staaten (gemeint sind in erster Linie Nato-Staaten) in die Ukraine, aber auch ganz generell zuzulassen. Andernfalls würden sie in der Schweiz kein Kriegsmaterial mehr kaufen. Im Inland versuchen verschiedene Kräfte aus verschiedenen Gründen, die Weiterlieferung von Schweizer Kriegsmaterial in Kriegsgebiete zu erleichtern.

Änderungsvorschläge

Entwurf des Bundesrates vom 12. Februar 2025: Der Bundesrat hat sich löblicherweise einer Ausweitung von Schweizer Rüstungsexporten lange entgegengestellt. Im Februar hat er nun den Forderungen aus dem Parlament ein Stück weit nachgegeben und einen neuen Art. 22b KMG vorgeschlagen. Danach könnte der Bundesrat die Wiederausfuhr-Bewilligung ausnahmsweise erteilen, wenn «ausserordentliche Umstände vorliegen» – ein richtiger Gummi-Paragraph!

Beschluss des Ständerates vom 11. Juni 2025: Der Ständerat hat sich leider nicht als «Chambre de réflexion» erwiesen. Mit deutlichem Mehr von 31 gegen 11 Stimmen von Sozialdemokraten und Grünen will er entgegen dem Bundesrat das Kriegsmaterialgesetz um einen Art. 18 Abs. 1bis ergänzen, wonach eine Reihe von Ländern künftig das «erhaltene Kriegsmaterial ohne Zustimmung der Schweiz an ein anderes Land weitergeben» darf. Ob die Parlamentarier, die einer derart unkontrollierten Weitergabe von Waffen zugestimmt haben, die Liste der 25 Empfängerstaaten wohl angeschaut haben? Diese steht seit 1999 unverändert in Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung: «Argentinien, Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, USA». Besonders erstaunlich in diesem Pool aus Nato-EU-Ländern und weiteren engen Verbündeten der USA ist die Nennung Argentiniens – wie ist das Land wohl da hineingeraten? Ausserdem fehlen sämtliche Staaten, die erst nach 1999 der Nato/EU beigetreten sind. Eine willkürliche Liste.

Beschluss der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) vom 12. August 2025: Die Kommissionsmehrheit unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Abweichungskompetenz, will aber die vom Ständerat gewünschte generelle Ausnahme für die genannten Staaten eingrenzen. Die SiK-N wird ihre Beratungen im nächsten Quartal fortsetzen. Die Kommissionsmehrheit will laut Medienmitteilung mit der Revision des KMG den Export von Kriegsmaterial erleichtern, um «eine starke und leistungsfähige Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB)» (Schweizer Rüstungsindustrie) zu fördern, weil «die Schweizer Armee gestärkt und ihre Verteidigungsfähigkeit erhöht werden muss». Diese Verknüpfung ist wenig überzeugend, denn die Schweizer Rüstungsindustrie kann auch an andere Länder verkaufen, die nicht gerade Krieg führen. Die Kommissionsminderheit kritisiert dagegen, «dass eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes lediglich im Interesse der STIB und nicht der neutralen Schweiz sei, die sich insbesondere für Frieden und den Schutz der Menschenrechte einsetzen soll». 

Es ist zu hoffen, dass sich die neutralitäts- und friedliebenden Stimmen in der Kommission durchsetzen können und dass der Nationalrat dieser Sichtweise, die dem Staatsverständnis der Schweiz entspricht, in der Wintersession zustimmt. Vielleicht geht dann auch der Ständerat noch einmal über die Bücher?  •

Quellen:
«25.024 Kriegsmaterialgesetz (Aufnahme einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat). Änderung.» Fahne des Ständeratsbeschlusses vom 11.6.2025;
https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2025/20250024/S11%20D.pdf
Anhang 2 der Kriegsmatrdnerialveroung von 1999; https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1998/808_808_808/de#annex_2
«SiK-N: Beratung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) aufgenommen.» Medienmitteilung vom 12.8.2025

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK