mw. «Verlässlichkeit statt Willkür: Jetzt zählen stabile EU-Beziehungen». Dieses Klischee tischten die Schweizer EU-Turbos triumphierend auf, nachdem US-Präsident Trump der Schweiz absurd hohe Zölle aufgebrummt hatte. Und weiter: «Wir brauchen Planbarkeit und klare Regeln. Verträge, auf die man sich verlassen kann. Genau das bieten uns die bilateralen Verträge mit der EU – seit 25 Jahren.» (Claudia-Team s+v. stark + vernetzt vom 5.8.2025)
«Verlässlichkeit»? Sollen wir uns etwa in den Kriegsstrudel der EU hineinziehen lassen und uns in heute noch unbekanntem Umfang als Geldesel schröpfen lassen? Jemand muss ja die Billionen von Kriegskrediten bezahlen. «Dynamische Rechtsübernahme» nennt man das, wenn die Brüsseler Bürokratie unsere Zahlungsverpflichtungen künftig vervielfacht. «… statt Willkür»? Mit willkürlichen Abstrafungen aus Brüssel haben wir wahrhaftig unsere Erfahrungen (Ausschluss aus dem Bildungsprogramm Erasmus und dem Forschungsprogramm Horizon, Ausschluss von den EU-Börsen, Aussetzung des Abbaus technischer Handelshemmnisse). Alles vertrags- und rechtswidrig, in offener Verletzung der bilateralen Verträge. Schon vergessen?
Mit dem neuen EU-Rahmenabkommen seien solche Willkürakte (verharmlosend «Nadelstiche») nicht mehr möglich, versichert man uns. Dann gälten eben «Planbarkeit und klare Regeln». Verzell du das em Fährimaa! Wenn eine autokratische Grossmacht die Regeln bestimmt, gibt es keine Rechtssicherheit. «Verträge, auf die man sich verlassen kann»? «Genau das bieten uns die bilateralen Verträge mit der EU – seit 25 Jahren.» Abgesehen von den willkürlichen Strafaktionen und der Verhinderung einer eigenständigen Zuwanderungspolitik stimmt das ein Stück weit. Bisher waren die bilateralen Abkommen nicht so schlecht, für beide Seiten. Entgegen dem Märchen von der «Abschottung» kämen wir Schweizer nicht im entferntesten auf die Idee, «ganz allein» zurechtkommen zu wollen. Als kleines Land mitten in Europa pflegen wir selbstverständlich seit jeher wirtschaftlichen und kulturellen Austausch mit unseren Nachbarn und den anderen Völkern der Welt.
Der neuralgische Punkt ist ein anderer: Wir wollen über unsere Angelegenheiten selbst bestimmen. Das Schweizervolk ist es gewohnt, in Freiheit an der Urne zu entscheiden, wie wir unser Recht regeln und wie wir mit anderen Staaten kutschieren wollen. Bilaterale Verträge von gleich zu gleich ja – ein institutioneller Überbau aus der Bürokratie einer Grossmacht nein. Wenn wir mit Strafmassnahmen (sogenannten «angemessenen Ausgleichsmassnahmen») rechnen müssen, falls der Souverän an der Urne eine EU-Rechtsänderung ablehnt, passt das nun einmal nicht zu unserem Staatsverständnis. Ist das so schwer zu kapieren? •
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