Genf (16. Oktober 2025) – UN-Experten haben heute Deutschland aufgefordert, die Kriminalisierung, Bestrafung und Unterdrückung legitimer Solidaritätsaktivitäten für Palästina zu beenden.
«Wir sind alarmiert über die anhaltende Polizeigewalt und die offensichtliche Unterdrückung von Solidaritätsaktivismus für Palästina durch Deutschland», sagten die Experten.
Sie forderten Deutschland nachdrücklich auf, seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen und das Recht auf friedliche Versammlung für alle ohne Diskriminierung zu achten und zu erleichtern. «Im Rahmen des Rechts auf friedliche Versammlung sind gewaltfreie Proteste geschützt und dürfen nicht bestraft werden», sagten die Experten. «Politische Proteste und solche, die Dissens zum Ausdruck bringen, dürfen keinen unangemessenen inhaltlichen Beschränkungen unterliegen.»
Die Experten wiesen darauf hin, dass Deutschland seit Oktober 2023 die Beschränkungen in bezug auf palästinensische Solidaritätsaktivitäten und Proteste verschärft und ausgeweitet hat, obwohl die Aktionen insgesamt friedlich waren und dazu dienten, legitime Forderungen zu äussern, beispielsweise die Forderung nach einem Stop der Waffenausfuhren nach Israel, die Beendigung des Völkermords und der illegalen Besetzung durch Israel, die Gewährleistung des Zugangs zu humanitärer Hilfe für den Gaza-Streifen, die Anerkennung des Staates Palästina und die Rechenschaftspflicht für diejenigen, die Greueltaten begangen haben.
In den vergangenen Monaten sollen palästinensische Solidaritätsdemonstranten in Berlin polizeilicher Gewalt ausgesetzt gewesen sein, wobei einige verletzt wurden und medizinisch versorgt werden mussten. Dutzende wurden Berichten zufolge festgenommen, einige davon nur, weil sie «From the river to the sea, Palestine will be free» skandierten. Dieser Slogan wird von der globalen Solidaritätsbewegung für Palästina häufig verwendet, wurde jedoch von den deutschen Behörden als Ausdruck der Unterstützung für die Hamas gewertet, wie die Experten feststellten. Während einige Gerichte an Geldstrafen oder Verboten festhalten, weil sie den Slogan als «Verherrlichung von Gewalt» betrachteten, erkannten andere Gerichte ihn als durch die Meinungsfreiheit geschützt an. Darüber hinaus äusserten die Experten ihre Besorgnis darüber, dass während der Proteste zum zweiten Jahrestag des von der Hamas angeführten Angriffs vom 7.Oktober und des darauf folgenden Völkermords in Gaza willkürliche Verhaftungen, Inhaftierungen und Polizeigewalt gemeldet wurden, darunter auch Fälle, in denen Polizisten gewaltfreie Aktivisten ins Gesicht schlugen, während die Polizei in Berlin Berichten zufolge ohne evidenzbasierte Begründung in letzter Minute ein Verbot von Protesten verhängte.
«Wir haben gegenüber der deutschen Regierung regelmässig Bedenken hinsichtlich unangemessener Einschränkungen palästinensischer Solidaritätsbewegungen geäussert, darunter Berichten zufolge ungerechtfertigte Verbote und die Streichung von Fördermitteln für Vereine, Einschränkungen friedlicher Versammlungen, Veranstaltungen und Teilnehmer, übermässiger Einsatz von Polizeigewalt und willkürliche Inhaftierungen auch von Minderjährigen, weitreichende Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidigern und geschützten Äusserungen im Zusammenhang mit der Verteidigung der palästinensischen Identität und Rechte sowie Zwangsabschiebungen», sagten sie.
Die Experten wiesen darauf hin, dass Deutschland häufig weit gefasste Rechtfertigungen mit Gründen der Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit, der Prävention von Antisemitismus oder des Verbots der Unterstützung terroristischer Organisationen anführt.
Sie betonten, dass die Verwendung aussenpolitischer Rechtfertigungen und der Missbrauch des Einwanderungsrechts zur Verweigerung der Staatsbürgerschaft oder zur Abschiebung von Aktivisten alarmierend seien. «Dies widerspricht internationalen Standards und hat eine stark abschreckende Wirkung auf den Schutz demokratischer Freiheiten», sagten sie.
«Deutschland muss Massnahmen zur Verhinderung von Greueltaten und Völkermord unterstützen und darf sie nicht unterdrücken», sagten die Experten. «Keine Umstände können unnötige und übermässige Polizeigewalt oder ungerechtfertigte Kriminalisierung wegen der Ausübung grundlegender Freiheiten rechtfertigen.»
Die Experten haben sich wegen ihrer Bedenken mit der deutschen Regierung in Verbindung gesetzt. •
Die Experten:
Gina Romero, Sonderberichterstatterin für das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit; Cecilia M. Bailliet, Unabhängige Expertin für Menschenrechte und internationale Solidarität; George Katrougalos, Unabhängiger Experte für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung; Ashwini K.P., Sonderberichterstatter für zeitgenössische Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz; Mary Lawlor, Sonderberichterstatterin für die Lage von Menschenrechtsverteidigern
Quelle: https://www.un.org/unispal/document/un-experts-16oct25/ vom 16.10.2025
(Übersetzung Zeit-Fragen)
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