Anmerkungen zur Schweizer Neutralität

Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie

In der laufenden Debatte rund um die Schweizer Neutralität und die lancierte Neutralitätsinitiative schalten sich auch emeritierte Völkerrechtler und ehemalige Botschafter ein und versuchen, die Schweizer Neutralität zu demontieren. Sie reihen sich in die Brigaden ein, die sich vor dem Zeitgeist verneigen, und frönen einer Kriegsrhetorik, die Europa unweigerlich in den Abgrund ziehen wird. Jenseits von Russophobie und Antiamerikanismus ist die neutrale Position die einzig moralische und erfordert ein tiefgründigeres Nachdenken. Sie zielt auf den Konflikt und will den Frieden. Völkerrechtler und Schweizer Botschafter sollten wissen, dass man das Neutralitätsrecht nicht einfach als «unzeitgemäss» entsorgen und dagegen die Uno-Charta beschwören kann. Diese Charta, so behaupten sie immer wieder, beinhalte ein «absolutes Angriffs- und Gewaltverbot». Sie übersehen dabei geflissentlich die zwei Ausnahmen: Zum einen das «Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung» (Art. 51). Das reklamiert heute jeder Kriegssüchtige für sich und baut es in seine Kriegslogik ein. Zum anderen das Recht des Sicherheitsrates, Gewalt anzuwenden (Art. 39ff.). Der Sicherheitsrat gerät so in die Rolle eines «Weltenrichters», der die übrigen Länder – also die UN-Generalversammlung – zu willfährigen Mitläufern degradiert. Das kann unmöglich die Grundlage eines Neutralen sein. Das Neutralitätsrecht kann allenfalls in Abstimmung mit den Unterzeichnerstaaten ergänzt werden, bleibt aber unersetzbar für die Neutralen.
  Die Neutralitätsinitiative will diese moralische Position stärken und die herrschende unsägliche Kriegslogik entlarven. Deshalb muss die Initiative in der bald folgenden Abstimmung angenommen werden, auch wenn die Schweiz damit von allen Seiten mit Kritik eingedeckt wird. Der Neutrale muss das zugunsten des Friedens ertragen. •

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