von Dr. iur. Marianne Wüthrich
Offenbar haben einige Schweizer das Prinzip der institutionellen Rechtsübernahme nicht ganz verstanden. Die Schweiz würde sich zur grundsätzlichen Übernahme von neuem EU-Recht verpflichten und könnte, falls der Bundesrat, das Parlament oder das Volk nein sagt zu einzelnen EU-Normen, mit unbekannten Ausgleichsmassnahmen bestraft werden. Ein solches System ist nicht kompatibel mit dem Schweizer Staatsverständnis und den direktdemokratischen Rechten der Bürger. Punkt. Wer einzelne Ausnahmebestimmungen als grosse Errungenschaften des Schweizer Verhandlungsteams herausstreicht oder auf eine demokratieverträgliche inländische Umsetzung spekuliert, lenkt vom Wesentlichen ab.
In der Vernehmlassung, die Ende Oktober abgelaufen ist, haben sich Kantone, Parteien und Verbände vorläufig positioniert. Bis zur Volksabstimmung – vermutlich 2027 – ist eine Kurskorrektur immer noch möglich. Während die SP, die Grüne Partei, die FDP und die Grünliberalen dem Paket prinzipiell zustimmen, lehnt die SVP es aus staatspolitischen Gründen ab.
Warum nur traut sich der Gewerbe-
verband nicht, klar nein zu sagen?
Einigen Vernehmlassungsteilnehmern ist der Zwang zur ungefilterten Übernahme von EU-Normen und EuGH-Urteilen immerhin nicht geheuer, so dem Schweizer Bauernverband1 oder dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv). In seiner Vernehmlassungsantwort schreibt der sgv deutsch und deutlich: «Kritisch beurteilt werden jedoch die institutionellen Regeln des neuen Vertragspakets, zu welchem eine Zustimmung nur unter Bedingungen denkbar ist, weil sie die Bürokratie erhöhen, die Verwaltung stärken und die demokratischen Einflussmöglichkeiten des Schweizervolks und der KMU schwächen.»2 Diese Erkenntnis sollte eigentlich genügen für ein klares Nein zum Rahmenvertrag. Warum nur trauen sich die KMU-Vertreter nicht? Ein bisschen geben sie ihrem Unbehagen Ausdruck, indem sie eine obligatorische Volksabstimmung mit Ständemehr fordern.
Die bestehenden Bilateralen I und II brächten halt den Schweizer KMU zahlreiche Vorteile, so der Gewerbeverband, «insbesondere die Marktteilnahme über die Binnenmarktabkommen sowie die Personenfreizügigkeit». Als ob die bilateralen Verträge nicht genausogut ohne institutionellen Überbau weitergeführt und -entwickelt werden könnten – aber von Gleich zu Gleich. Brüssel jedenfalls wird kaum interessiert sein an einer Beendigung der Personenfreizügigkeit oder des Transitverkehrs durch die Alpen.
Riesen-Bürokratie-Apparat
zwecks «demokratietauglicher»
EU-Rechtsübernahme?
Auch die Mitte-Partei will das Prinzip der institutionellen Rechtsübernahme «ums Verrode» nicht kapieren. Sonst würde sie in der Vernehmlassung nicht behaupten, mit einem «Monitoringkonzept» des Bundesrats wäre alles in Butter. Wenn die EU neue Regeln plane, müssten die «zuständigen Parlamentskommissionen, die Kantone und die Öffentlichkeit […] frühzeitig über EU-Rechtsentwicklungen informiert werden», damit sie die Möglichkeit hätten, «umstrittene EU-Rechtsentwicklungen frühzeitig zu erkennen, politisch zu diskutieren und dem Bundesrat Handlungsrichtlinien vorzugeben.»3
Als ob die EU-Kommission und der EuGH unsere differenzierten föderalistischen und demokratischen Abläufe zur Kenntnis nehmen würden! Ja, Mitte-Politiker aus den Bergkantonen glauben sogar, Brüssel würde vielleicht sein Plazet geben für die eigenständige Schweizer Regelung der Wasserzinse und Eigentumsrechte bei den Wasserkraftwerken (Die Mitte. Vernehmlassungsantwort, S. 19f.). Der Gewerbeverband wiederum hätte vom Bund gern «Sicherheiten für die demokratische Mitwirkung und Massnahmen zur Entlastung der KMU».
Unrealistische Wunschvorstellungen am Laufmeter! Im autoritären EU-System geben die EU-Kommission und der EuGH den Tarif durch. Die Vorstellung, dass ein nationales Parlament oder die Gliedstaaten ihrer Regierung «Handlungsrichtlinien» gegenüber der Brüsseler Oberherrschaft geben könnten, ist mehr als absurd. Beim «Decision Shaping» in bezug auf die Schaffung neuen EU-Rechts dürfte der EDA-Chef bestenfalls neben 27 Ministern aus den EU-Ländern sitzen, zu sagen hätte er kaum etwas. Der Pro-forma-Einbezug der Konferenz der Kantonsregierungen KdK und der Aussenpolitischen Parlamentskommissionen schützt uns in Tat und Wahrheit nicht davor, dass gravierende Rechtsänderungen durchrutschen und direkt zu Schweizer Recht werden – von direkter Demokratie ganz zu schweigen. Das können doch die Schweizer Kantone, Parteien und Verbände nicht wollen!
«Es reicht nicht, dass die Volksrechte in der Verfassung stehen, sie müssen in der Realität auch zählen. Und das ist nicht möglich, wenn wir uns institutionell an die EU anbinden. Die Lektüre der Erläuterungen zu den EU-Verträgen zeigt klar: Der Bundesrat sagt Dinge, die nicht zutreffen. Er tut so, als ginge alles weiter wie bisher. Wer für die Verträge ist, müsste konsequenterweise sagen, dass er die direkte Demokratie für aus der Zeit gefallen hält.» (Oliver Zimmer)4 •
1 siehe «Schweizer Bauernverband: Sicherung der landwirtschaftlichen Souveränität mit dem EU-Vertrag?». In: Zeit-Fragen Nr. 22 vom 14.10.2025. https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2025/nr-22-14-oktober-2025-1/schweizer-bauernverband-sicherung-der-landwirtschaftlichen-souveraenitaet-mit-dem-eu-vertrag
2 «Vorstand des Gewerbeverbands beurteilt EU-Verträge kritisch und empfiehlt eine Abstimmung mit Ständemehr». Medienmitteilung vom 17.10.2025
3 Die Mitte. «Vernehmlassung: Paket ‹Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU› – Bilaterale III». Kurzfassung. 29. Oktober 2025
4 Fontana, Katharina. «Oliver Zimmer: ‹Es entwikkelt sich eine soziale Zweiteilung in der Schweiz – man muss nicht Sozialist sein, um das zu erkennen›». In: Neue Zürcher Zeitung vom 21.10.2025
mw. Ein aktuelles Müsterchen: Im August 2023 ereignete sich im Gotthard-Basistunnel ein schwerer Zugunfall, zum Glück ohne Todesopfer und Verletzte. Ein Radbruch hatte zur Entgleisung eines Güterzugs geführt und den Tunnel stark beschädigt. Die Reparaturarbeiten dauerten 13 Monate. Kostenpunkt: 150 Millionen Franken. In der Folge führten die Bundesbehörden sorgfältige Untersuchungen durch mit dem Ziel, künftig ähnliche Unfälle zu verhindern. Im Juni 2025 veröffentlichte die unabhängige Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUST) ihren Bericht. Gestützt darauf ordnete das Bundesamt für Verkehr BAV am 11. September 2025 strengere Kontrollen für den Schienengüterverkehr an.1
Ein normaler Ablauf in einem souveränen Staat, würde man meinen. Die Schweiz trägt die ganzen praktischen und finanziellen Folgen dieses Unfalls, sie hat das alleinige Recht, adäquate Sicherheitsmassnahmen auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschliessen. Ganz anders sieht dies die Europäische Kommission: Sie beschwerte sich umgehend, «ein nationaler statt eines europaweiten Ansatzes» sei «nicht im Interesse ihrer Bahnbranche».2
Unter den heutigen bilateralen Verträgen kann die Brüsseler Bürokratie nur ihren Unmut über die eigenständige Regelung der Eidgenossenschaft äussern – mit dem institutionellen Vertragspaket würde sie uns die Rechtssetzung aus der Hand nehmen. Ist es das wert?
1 «BAV beschliesst Massnahmen für sicheren Güterverkehr». Medienmitteilung vom 11.9.2025
2 «EU-Kommission kritisiert Sicherheitsvorschriften im Gotthard». SRF vom 27.10.2025
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