«Scheideweg des Internationalen Strafrechts»

Internationale Konferenz in Belgrad

von Eva-Maria Föllmer-Müller

Vom 30. Oktober bis 1. November veranstaltete die «Serbische Vereinigung für Internationales Strafrecht» (SUMKP 2001) mit Sitz in Belgrad gemeinsam mit dem in Peking ansässigen «Internationalen Forum über Kriminalität und internationales Strafrecht» (IFCCLGE) in Belgrad eine internationale wissenschaftliche Konferenz. 83 Wissenschaftler, Rechtsexperten und Vertreter internationaler Organisationen aus vielen Ländern waren eingeladen, um ihr Wissen über aktuelle und grundlegende internationale Strafrechtsprobleme auszutauschen. Die Konferenz trug den Titel: «Scheideweg des Internationalen Strafrechts». 

Das Thema wurde angesichts der weltweit tektonischen Veränderungen im Übergang von einer unipolaren zu einer multipolaren Welt gewählt.
  Ausser den Beiträgen aus verschiedenen Ländern wurden Schwerpunktthemen an zwei runden Tischen diskutiert: «Einführung des neuen Straftatbestands ‹politischer Völkermord› ins internationale Strafrecht». Der zweite runde Tisch trug den Titel «Zum Haager Ad-hoc-Tribunal, zum Residualmechanismus und zur Initiative zur Aufhebung aller Entscheidungen dieser Gremien».
  Teilnehmer aus folgenden Ländern waren vertreten: Ägypten, Albanien, Argentinien,Aserbaidschan, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, China, Deutschland, Georgien, Griechenland, Italien, Indien, Kasachstan, Kirgistan, Nordmazedonien, Republik Srbska, Russland, Schweiz, Serbien, Spanien, Uganda und Ungarn.
  Professor Sreto Nogo, Präsident des SUMKP 2001, viele Jahre im jugoslawischen Justizministerium und als hochrangiger Beamter in der serbischen Regierung tätig, begrüsste die Konferenzteilnehmer herzlich. Die internationalen Beziehungen würden angesichts einer sich verändernden Weltordnung zunehmend durch Machtpolitik beeinflusst.Eine sinnvolle globale Reform erfordere die Beteiligung Chinas. Deutliche Kritik übte Nogo am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) – nicht zu verwechseln mit dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Er mahnte die Doppelstandards an sowie die Politisierung der UN-Sondertribunale (ad hoc einberufener Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen). Er rief dazu auf, die Stimme zu erheben, zum Beispiel mit einem Vorschlag an den Uno-Sicherheitsrat (s.u.).
  Die Eröffnungsrede hielt der Italiener Professor Pino Arlacchi, Präsident des IFCCLGE und ehemaliger Verantwortlicher des Uno-Drogenbekämpfungsprogramms. Im Zentrum seines Vortrages standen die aktuellen Kriege. Sie widersprechen dem Gründungsgedanken der Uno, «künftige Geschlechter vor der Geissel des Krieges zu bewahren» und «den Weltfrieden zu wahren». «Jeden Tag gibt es schreckliche Nachrichten. Was kann man tun zum Schutz?», fragte er. Die Vision, den Krieg zu ächten, wurde bereits 1928 im Briand-Kellog-Pakt formuliert, konnte sich aber nicht durchsetzen. 
  Die Zivilgesellschaft dürfe zu den Konflikten nicht schweigen. Wie die Geschichte zeigt, kann uns das gleiche Schicksal treffen. Er würdigte die Uno-Charta als Dokument, das darauf zielt, bewaffnete Konflikte zu verhindern. Angesichts der heute vorherrschenden Praxis der «rechtmässigen Anwendung von Gewalt» (legal use of force) plädierte Arlacchi für eine Neustrukturierung der Uno, wobei das Beste erhalten bleiben soll. «Es ist nicht unmöglich, dies zu erreichen, es braucht nur den Willen und die Ausdauer der Menschen, eine menschenwürdigere Welt zu schaffen», beendete er seine Rede.

Breites Themenspektrum

Im Anschluss an die Eröffnungsreden hatten die teilnehmenden Länder Gelegenheit, den Stand ihrer jeweiligen Forschungs- bzw. Tätigkeitsschwerpunkte zu referieren. Hierbei standen jeweils die nationalen wie auch transnationale Strafrechtsbestimmungen und Überlegungen im Zentrum.
  Das Themenspektrum war sehr breit. Hier nur einige Themen aus dem Konferenzprogramm:

  • «Strafrechtliche Haftung von Unternehmensleitern für Unterlassungen im Zusammenhang mit den Handlungen ihrer Subunternehmer» (Brasilien),
  • «Herausforderungen durch KI und Geldwäsche bei der Anwendung des internationalen Strafrechts» (Spanien),
  • «Organtransplantation: verschiedene Kontrollstrategien» (Serbien),
  • «Durchsetzung der internationalen Rechtsprechung in Norduganda» (Uganda),
  • «Flucht und Migration verhindern: Internationale Sozialarbeit in Krisensituationen» (Deutschland),
  • «Effizienz und Wirksamkeit des Internationalen Strafgerichtshofs»(Albanien),
  • «Ist internationale Strafgerichtsbarkeit heute machbar und wünschenswert? Lehren aus den Ad-hoc-Tribunalen und dem IStGH» (Griechenland),
  • «Auslieferungsersuchen und Immunität des Angeklagten bei internationalen Straftaten» (Georgien),
  • «Missbrauch von Big-data-Modelltechnologien in der digitalen Wirtschaft» (China).

Professor Sergej Baburin, Politiker und Verfassungsrechtler aus Russland, überbrachte das Grusswort von Alexander N. Sawenkow, Direktor des «Instituts für Staat und Recht der Russischen Akademie der Wissenschaften». Er würdigte das Thema der Konferenz, das von höchster Aktualität sei. Das Völkerstrafrecht, seit den Nürnberger Prozessen Grundlage für die internationale Rechtsordnung und das friedliche Zusammenleben der Staaten, stehe heute vor globalen Veränderungen auf Grund neuer Formen internationaler Kriminalität. Dies erfordere eine Neubewertung bestehender Rechtsinstrumente und die Entwicklung wirksamer Mechanismen zur Strafverfolgung. 
  Baburin sprach über den «zivilisatorischen Charakter der Herausforderungen für das heutige Völkerrecht». Die internationalen Beziehungen seien heute sehr instabil. Der Krieg in der Ukraine sei auch ein Krieg zwischen den Zivilisationen. Im Bereich der Familie fehle es in den westlichen Gesellschaften an Respekt gegenüber älteren Menschen. Ein Staat sollte Güte und Freundlichkeit ausstrahlen, also ein moralischer Staat sein. Das Völkerrecht sei deformiert, insbesondere im Hinblick auf den Verlust der Souveränität. Als Beispiel für den doppelten Standard führte er den Jugoslawien-Krieg 1999 an, dort habe die Nato eine «humanitäre Intervention» durchgeführt. Beim Genozid in der Ukraine 2014 habe der Westen nicht interveniert. Er schlug vor, moralische und geistige Werte in das internationale Recht miteinzubeziehen.

Politischer Genozid und Sondertribunale

An den beiden runden Tischen wurde lebhaft und auch kontrovers diskutiert. Beim ersten Runden Tisch ging es um den Vorschlag, «politischen Völkermord» (Polizid) als neuen Straftatbestand im internationalen Strafrecht einzuführen. Professor Jove Kekenovski (Nordmazedonien) führte in das Thema ein. Politischer Völkermord ist der systematische und vorsätzliche Missbrauch politischer Macht, Institutionen und internationaler Mechanismen mit dem Ziel, die nationale, kulturelle und politische Identität eines Volkes oder einer Gemeinschaft zu leugnen, auszulöschen oder neu zu definieren; das Recht eines Volkes auf Selbstbestimmung und Selbstidentifikation werde so untergraben oder abgeschafft.
  Es gebe heute Formen der systematischen Zerstörung der politischen und kulturellen Identität, die zwar nicht auf der Anwendung von physischer Gewalt beruhen; dennoch könne «politischer Völkermord» ebenso zerstörerische Folgen auf die politische, kulturelle und nationale Besonderheit einer Gemeinschaft haben wie der klassische Völkermord.
  Mit der Erweiterung des bestehenden Völkerstrafrechts um den Straftatbestand des «politischen Völkermordes» solle eine Rechtsgrundlage für die Sanktionierung solcher Handlungen» geschaffen werden. Dies sei auch eine zivilisatorische Verpflichtung zur Wahrung der Vielfalt, Freiheit und politischen Autonomie der Völker in der heutigen Welt. Ein entsprechender Beschluss wurde an der Konferenz verabschiedet.
  Es war faszinierend zu beobachten, wie sich in den einzelnen Diskussionsbeiträgen die Geschichte und Kultur des jeweiligen Landes widerspiegelten. Ein Teilnehmer aus Aserbaidschan wollte im Zusammenhang mit dem Völkermord an den Armeniern lieber vom «Krieg gegen Armenien» sprechen. Ein Teilnehmer aus Ägypten fand es unnötig, neue Begriffe zu schaffen. Ein Teilnehmer aus Griechenland verglich die Diskussion um den Begriff des politischen Genozids mit den Begriffen Kolonialismus und Neokolonialismus. Statt der Aufnahme eines neuen Begriffs in das Völkerstrafrecht schlug er vor, jeweils den geschichtlichen Kontext miteinzubeziehen; hierfür sei Palästina das beste Beispiel; beim Krieg in der Ukraine z.B. das Sprachverbot (Russisch); bei Kuba z.B. die Blockade. Die Perspektive für die Lösung der Konflikte im Balkan insgesamt wäre die Einrichtung eines föderativen Systems. Ein weiterer Teilnehmer aus der Republik Srbska brachte ein, es gehe auch um den Schutz von Minderheiten. Ein Teilnehmer aus Russland erinnerte an die ethnische Säuberung in Griechenland und schlussfolgerte, der Begriff politischer Genozid sei wie ein Skalpell, und so müsse er auch verwendet werden.
  Nicht weniger lebhaft war die Diskussion am zweiten runden Tisch. Hier ging es um das Sondertribunal zu den Jugoslawien-Kriegen. Ein Teilnehmer aus Montenegro äusserte, 70% der Festgenommenen seien Kosovaren gewesen, nur 30% Serben; es habe auch Massaker an Serben im Kosovo gegeben. Carla del Ponte habe einmal gesagt, die Nato sei Verbündete des Sondertribunals, was bedeute, dass man dagegen nicht angehen kann. Es wurde auch die schlimme Behandlung von Gefangenen in Den Haag thematisiert. Ein Teilnehmer aus Griechenland forderte die Freilassung der Gefangenen; hierfür müsse man die internationale Rechtsgemeinschaft einbeziehen, indem z.B. 100 Juristen vor dem Gefängnis in den Haag protestieren. Er betonte auch, dass der IStGH nicht die internationale Gemeinschaft repräsentiere.
  Am Ende dieser Diskussionsrunde wurde eine Initiative vorgeschlagen, die sich an den UN-Sicherheitsrat wendet. Dieser wird aufgefordert, eine Resolution zu verabschieden, die alle Beschlüsse zur Einrichtung des «Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien» aufhebt. Ausserdem die Aufhebung aller rechtlichen Folgen der Verurteilungen von Personen, die vor dem Sondertribunal oder dessen Rechtsnachfolger – dem Internationalen Residualmechanismus für Strafgerichtshöfe – strafrechtlich verfolgt wurden.
  In der Resolution solle ausserdem festgestellt werden, dass der durch das Römische Statut geschaffene Internationale Strafgerichtshof IStGH eine angemessene und notwendige Grundlage für die Bekräftigung der internationalen Gerechtigkeit durch die Rechtsprechung eines unabhängigen und unparteiischen Gerichts darstellt, das befugt ist, Personen, denen Völkermord oder andere schwere Verbrechen vorgeworfen werden, im Einklang mit den Grundsätzen der Souveränität, der Rechtsstaatlichkeit und dem allgemeinen Völkerrecht zu verurteilen.

Rechenschaftspflicht

Ein weiterer Vorschlag wurde von Srđan Aleksić, dem serbischen Rechtsanwalt und Rechtsvertreter zahlreicher Opfer der infolge der DU-Bombardierungen an Krebs Erkrankten im Jugoslawien-Krieg 1999 vorgetragen. Er wies auf die Kriegsfolgen und die massiven Umwelt- und Gesundheitsschäden hin und machte den Vorschlag, eine Initiative zu lancieren, um die Nato zur Rechenschaft zu verpflichten.
  Ein Teilnehmer wies auf die 1999 angerichteten Umweltschäden hin, z.B. im Kosovo. Sein Vorschlag: Umweltkriminalität (Ökozid) sollte auf die Liste der internationalen Verbrechen gesetzt werden.
  Ein Teilnehmer aus Georgien sah das Hauptproblem der Rechtsanwendung bei den doppelten Standards. Es gebe zu viel politischen Einfluss; «wir müssen uns mehr an die Konventionen halten. Es ist im internationalen Strafrecht wie im Verwaltungsrecht immer wieder das Machtproblem».
  Die einzelnen Beiträge sowie die Diskussionen insgesamt waren von grosser Ernsthaftigkeit und Sachlichkeit in der Auseinandersetzung getragen. Sprachbarrieren konnten durch professionelle Übersetzer, aber auch durch die spontane Hilfsbereitschaft einzelner Teilnehmer überwunden werden. Die überaus gastfreundliche Begleitung während der drei Tage und die freundschaftliche Atmosphäre trugen das Ihre zum Gelingen der Konferenz bei. •

Das Internationale Forum über Kriminalität und internationales Strafrecht (IFCCLGE)

ef. Das Internationale Forum über Kriminalität und internationales Strafrecht wurde 2009 von Professor He Bingsong, einem renommierten chinesischen Rechtswissenschaftler und weiteren Strafrechts- und Kriminologie-Wissenschaftlern aus acht Ländern, u.a. Professor Pino Arlacchi, gegründet. Das Forum bietet Strafrechtsexperten eine umfassende Plattform, um sich über Reformen, Innovationen, Integration und die Entwicklung der Strafrechtstheorie international auszutauschen.

Die Serbische Gesellschaft für Internationales Strafrecht

Die Serbische Gesellschaft für Internationales Strafrecht wurde 2001 als überparteiliche, nichtstaatliche und gemeinnützige Organisation gegründet. Ihr Ziel ist die Erforschung, das Studium und die Verbesserung wissenschaftlicher, beruflicher und pädagogischer Programme im Bereich des Strafrechts. Die Gesellschaft vereint Juristen und Experten verschiedener strafrechtlicher Disziplinen. Durch die Organisation von Konferenzen und Seminaren sowie die Veröffentlichung von Sammelbänden trägt die Gesellschaft zur Förderung des Rechts als Wissenschaft und Beruf sowie dessen praktischer Anwendung bei.

Quelle: https://sumkp.rs/

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