Christliche oder woke Schule? Zum Bundesgerichtsurteil zu einer Mädchensekundarschule

mw. Am 17. Januar 2025 gab das Bundesgericht seine Auffassung von einer verfassungskonformen Schule bekannt – absurder geht’s nicht. Gemäss dem besagten Urteil verstösst die Mädchensekundarschule  St. Katharina(Kathi) in Wil SG zum einen «gegen das Gebot der konfessionellen Neutralität von öffentlichen Schulen». Denn, so das oberste Schweizer Gericht: «Das Kathi ist konfessionell klar christlich, beziehungsweise katholisch orientiert. Es werden bewusst im Schulalltag umfangreiche religiöse Akzente gesetzt.» Zum anderen sei es «nicht mit dem Gebot der Gleichbehandlung vereinbar, dass der Zugang ans Kathi nur Mädchen offensteht».    Weit haben wir’s gebracht! Verstösst eine Schule gegen unsere Verfassung, wenn sie christliche Werte lebt? Offenbar entspricht dies manchen Eltern mehr, als wenn ihren Kindern in der Schule mit Wokeness, Gender und anderen Zeitgeist-Ideologien die Köpfe verwirrt werden. Übrigens nimmt die Schule Schülerinnen aller Konfessionen und Religionen auf und fördert den gegenseitigen Respekt vor der Religion der Mitmenschen. Ausserdem ist der Besuch des Kathi freiwillig, so einer der Bundesrichter: Verletzt werde die religiöse Neutralität erst, wenn ein Kind vom Staat dazu gezwungen werde, in eine religiöse Schule zu gehen. Und warum soll es nicht verfassungskonform sein, dass die Schule nur Mädchen offensteht? Den anderen Oberstufenschulen steht es frei, mit dem Kathi in Konkurrenz zu treten, indem sie sich ebenso hohe schulische, musische und ethische Ziele setzen.
    Das Bundesgericht setzt sich mit seinem Urteil ausserdem über die föderalistische Verfassungsordnung hinweg: Die Schulhoheit liegt gemäss Artikel 62 Abs. 1 der Bundesverfassung bei den Kantonen. Das Wiler Stadtparlament hatte nach langem zähem Ringen in einem demokratischen Entscheid ja gesagt zur Bezahlung der Schulgelder für das Kathi aus der Gemeindekasse, das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen wies eine Beschwerde dagegen ab. Zwar merkt das Bundesgericht an: «Das Neutralitätsgebot gilt dabei nicht absolut. Kantonal unterschiedliche Gewichtungen können zulässig sein.» Dass es trotzdem über die föderalistische Vielfalt des Schweizer Schulwesens hinweggeht, ist besorgniserregend.
    Angesichts der Tatsache, dass 20 Prozent unserer Schulabgänger nur ungenügend lesen, schreiben und rechnen können, sollten wir froh sein um eine Schule, in der Werteerziehung und schulische Leistung gross geschrieben werden und deren vielfältiges musisches Angebot die Kreativität, die Leistungsbereitschaft und die sozialen Fähigkeiten der Jugendlichen fördert (4 Säulen: Werteschule, Leistungsschule, Tagesschule, Musische Schule).
    Erfreulicherweise erfolgt einiger erfrischender Protest von seiten der Medien. Philipp Gut in der Weltwoche: «Statt Freiheit und Vielfalt zu fördern, inszenieren sich die Höchstrichter als Anwälte eines bildungspolitischen Einheitsbreis. O heilige Einfalt!» Katharina Fontana in der «Neuen Zürcher Zeitung»: «Statt dass darauf hingezielt wird, das Niveau in den öffentlichen Schulen zu heben, wird einfach die bessere Konkurrenz zerstört. Gleichmacherei geht über alles, auch wenn dadurch das Niveau sinkt. Der Entscheid der Zweiten öffentlichrechtlichen Abteilung fiel mit drei zu zwei Stimmen. Mit Recht im engeren Sinn hat das Urteil nicht viel zu tun, mit der persönlichen Weltanschauung der Richter dagegen sehr viel.»
    Es ist zu hoffen, dass das Kathi als privatrechtliche Schule Wege findet, um weiterhin auch Jugendliche aufnehmen zu können, deren Eltern es nicht möglich ist, Schulgeld zu bezahlen – bereits haben sich viele Schülerinnen für das nächste Schuljahr angemeldet.

Quellen: Medienmitteilung des Bundesgerichts. Urteil vom 17. Januar 2025 (2C_405/2022); Gut, Philipp. «Irrwege der Gleichstellung». In: Weltwoche Nr. 4/25 vom 23.1.2025; Fontana, Katharina. «Aus für die Schule St. Katharina: Ideologie bringt die erfolgreiche Mädchenschule zu Fall». In: Neue Zürcher Zeitung vom 20.1.2025; https://www.kathi.ch/4-saeulen/

 

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