Leserbrief

Die Schweiz macht sich international lächerlich!

Da hat sich doch tatsächlich unser Bundesrat und Aussenminister Cassis dahingehend geäussert, dass er im Falle einer Annahme der neuen Bilateralen, auch Unterwerfungsverträge genannt, bei neu lancierten Volksinitiativen diese immer zuerst bei der EU begutachten lassen will. Und später vor der Abstimmung möchte er uns im Abstimmungsbüchlein den Tarif durchgeben, sprich, die Höhe der EU-Ausgleichsstrafmassnahmen bekanntgeben, falls das Abstimmungsresultat nicht EU-kompatibel ausfällt. Das nennt man unzulässige Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten! Das kommt mir vor wie einst in der Schule; mein Vater war Realschullehrer. Lange vor seiner Karriere, vor rund 100 Jahren, gab es noch die Prügelstrafe, diese gehört heute zum Glück längst der Vergangenheit an!
    Es gibt Alternativen!
    Statt sich verbissen auf die Verträge «mit der EU» zu versteifen, welche ja nie und nimmer auf Augenhöhe zustande kamen, weil es leider in der Natur der Sache liegt, dass die zentrale Hoheit eines Staatenverbundes immer meint, kleine souveräne Länder massregeln zu müssen. Wir haben nach wie vor das bewährte Freihandelsabkommen von 1972; und für weitergehende, für uns wichtige Verträge sollten wir uns auf Augenhöhe, in einer Art und Weise, welche diese Formulierung auch verdient, direkt an einzelne Länder und ohne untertänige Bittstellung an die EU wenden! Diejenigen mit höherem Bildungsniveau stimmen deshalb NEIN zu den Bilateralen Unterwerfungsverträgen! Oder haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, jemals einen intelligenten Menschen gesehen, welcher sich zuvor devot erkundigt, wie viele «Ohrfeigen, Prügel und Schläge» an die Schweiz zu erwarten sind, wenn nicht alles exakt und EU-kompatibel umgesetzt wird?

Marcus Stoercklé jun., Basel

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