Genf (IKRK) – Vor zehn Jahren verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig die Resolution 2286 über die Gesundheitsversorgung in bewaffneten Konflikten. Doch im Vergleich zu damals sieht die Lage heute noch düsterer aus. Deshalb feiern wir heute keine Errungenschaft – wir erinnern an ein Versagen.
Die Gewalt gegen medizinische Einrichtungen, medizinische Transporte und Gesundheitspersonal geht unvermindert weiter, und somit wird der Schaden, den diese Resolution verhindern wollte, immer grösser. Die Gewalt dauert an und hat sich in vielen Situationen gar verschärft. Als Spitzen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und von Ärzte ohne Grenzen (MSF) schliessen wir uns anderen Vertreterinnen und Vertretern der internationalen Gemeinschaft in einem dringenden Handlungsaufruf an.
Unsere Teams erleben täglich an den Fronten der verheerendsten Krisen weltweit, welch katastrophale Folgen es hat, wenn der Schutz der medizinischen Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Spitäler werden dem Erdboden gleichgemacht, Ambulanzfahrzeuge aufgehalten und behindert, Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und Patientinnen und Patienten sind allzu oft Opfer von Angriffen, die zu Tod und Verletzung führen. Patientinnen und Patienten sterben an Wunden, die man eigentlich behandeln könnte, Frauen werden manchmal gezwungen, ihre Kinder ohne angemessene Versorgung zur Welt zu bringen, und ganze Gemeinschaften verlieren den Zugang zu lebensrettender Versorgung. Wenn die Sicherheit der Gesundheitsversorgung nicht mehr gewährleistet ist, ist dies häufig die deutlichste Warnung dafür, dass die Regeln und Normen, die den Schaden des Krieges begrenzen sollen, nicht mehr eingehalten werden. Wenn Spitäler und diejenigen, die medizinische Versorgung leisten, angegriffen werden, sind wir nicht nur mit einer humanitären Krise, sondern mit einer Krise der Menschlichkeit konfrontiert.
Die Staaten und alle Parteien in bewaffneten Konflikten müssen sich an die Regeln zum Schutz der Gesundheitsversorgung halten. Die Pflicht gemäss dem Humanitären Völkerrecht (HVR), diese Regeln «[…] unter allen Umständen einzuhalten und [ihre] Einhaltung durchzusetzen», erfordert von den Staaten nicht nur, dass sie die Regeln selbst befolgen, sondern auch, dass sie ihren Einfluss soweit wie möglich nutzen, um sicherzustellen, dass andere Staaten und Konfliktparteien dies ebenfalls tun.
Die Empfehlungen des UN-Generalsekretärs in Ergänzung zur Resolution 2286 bleiben auch heute noch ein klarer und umsetzbarer Fahrplan für die einzelnen Länder. Das IKRK, die WHO und MSF sind bereit, die Staaten bei der Umsetzung dieser kritischen Massnahmen mit ihrer Präsenz in Konfliktgebieten, mit ihrer medizinischen Expertise und ihrer operativen Kapazität zu unterstützen.
Wir erinnern ausserdem an die Resolution 65.20 der Weltgesundheitsversammlung, die 2012 verabschiedet wurde. Sie stand am Anfang einer systematischen Dokumentierung und Meldung von Angriffen auf medizinische Dienste durch die WHO. Die Stärkung einer lückenlosen und transparenten Berichterstattung ist grundlegend, um eine Beweisgrundlage zu schaffen, Prävention und Gegenmassnahmen zu ermöglichen und die Rechenschaftspflicht zu stützen.
Damit die Forderung aus der Resolution 2286 – «dass alle an bewaffneten Konflikten beteiligten Parteien ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht nachkommen, […] die Achtung und den Schutz des gesamten Sanitätspersonals und ausschliesslich medizinische Aufgaben wahrnehmenden humanitären Personals, der Transportmittel und der Ausrüstung dieses Personals sowie der Krankenhäuser und anderer medizinischer Einrichtungen zu gewährleisten» – erfüllt und weiter vorangetrieben werden kann, und damit ein weiteres Jahrzehnt der Aushöhlung der Normen und der nicht zu rechtfertigenden Gewalt auf die Gesundheitsversorgung in Konfliktgebieten verhindert wird, rufen wir alle Staaten auf, dringend folgende Massnahmen umzusetzen:
Auf den Tag genau vor zehn Jahren bekräftigte die internationale Gemeinschaft, dass das Humanitäre Völkerrecht eingehalten werden muss und dass Verwundete und Kranke sowie alle, die sich um sie kümmern, verschont werden müssen. Dennoch werden noch immer Gesundheitseinrichtungen beschädigt oder zerstört. Sanitätspersonal und Patientinnen und Patienten werden noch immer Opfer von Angriffen, die zu Tod und Verletzungen führen. Es ist nicht das Recht, das hier versagt hat. Versagt hat der politische Wille.
Wir rufen die Führungsverantwortlichen dieser Welt dringend auf, zu handeln und die erforderliche politische Führungsstärke zu beweisen, um diese Gewalt zu beenden. Die Gesundheitsversorgung darf nie zum Opfer eines Krieges werden. •
Quelle: https://www.icrc.org/de/stellungnahme/ikrk-who-msf-gesundheitsversorgung-darf-nie-opfer-des-krieges-sein-resolution-2286 vom 3.5.2026
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