Schweizer Neutralität – unser Beitrag für Recht und Frieden

von Alfred de Zayas*

Wir Schweizer sind ein freies und unabhängiges Volk, entschlossen, gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft die Sache des Friedens und der Menschenwürde voranzubringen und uns für die Verwirklichung des Wortlauts und des Geistes der Charta der Vereinten Nationen einzusetzen. 
    Wir, der Schweizer Neutralitätsrat, verpflichten uns, die Schweizer Verfassung zu wahren und unser System der halbdirekten Demokratie, einschliesslich des Initiativrechts, zu stärken sowie regelmässig Bürgerbefragungen durchzuführen und Referenden zu organisieren. Wir werden Verstösse gegen das Völkerrecht anprangern, wo immer sie auftreten, denn als Bürger eines neutralen Landes sind wir uns bewusst, dass unsere Sicherheit von der Achtung der internationalen Rechtsordnung durch alle Länder abhängt. Die Zivilisation beruht auf der einheitlichen Anwendung vereinbarter Normen, ohne Selektivität und ohne doppelte Standards. 
    Wir bekräftigen die historische Bedeutung der Schweizer Neutralität1 und die positive Rolle, die die Schweiz bei der Vermittlung in Konflikten und bei der Herbeiführung gerechter und friedlicher Streitbeilegungen gespielt hat. Die Autorität und Glaubwürdigkeit der Schweiz hängen jedoch von ihrer nachgewiesenen Neutralität ab – davon, dass wir deutlich machen, dass wir keinem Block angehören und keinen anderen Interessen dienen als der Ermöglichung von Lösungen als wahrhaft ehrlicher Vermittler.
    Seit 2002 ist die Schweiz Mitglied der Vereinten Nationen und handelt im Geiste des guten Willens gegenüber allen Völkern der Welt, unter Achtung der Souveränität anderer Staaten und des Selbstbestimmungsrechts aller Völker. Wir bekennen uns zu den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Zielen und Grundsätzen, insbesondere zur Förderung von Frieden, Menschenrechten und Entwicklung. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, unsere nationalen Institutionen zu stärken und unsere Werte und Traditionen zu bewahren – das Erbe einer jahrhundertelangen Entwicklung durch ethisch handelnde Bürger wie Nikolaus von Flüe (1417–1487), dem Schutzpatron des Friedens durch Vermittlung.
    Wir lehnen das Konzept des «Kampfes der Kulturen» ab und möchten zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit aller Kulturen und Zivilisationen im Sinne der Unesco-Verfassung beitragen sowie zur Erkenntnis, dass wir Bildung für Frieden und Vermittlung brauchen, wie es in der Präambel der Unesco heisst: «Da Kriege im Geist der Menschen entstehen, muss auch der Frieden im Geist der Menschen verankert werden.»2 Wir lehnen Unnachgiebigkeit, Konfrontationspolitik, Provokationen sowie die Androhung oder Anwendung von Gewalt ab, die gemäss Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verboten sind. Statt dessen fordern wir die tägliche Umsetzung der Verpflichtung zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, wie sie in Artikel 2 Absatz 3 der Charta vorgesehen ist.3
    Wir sind von der Notwendigkeit einer weltweiten Entmilitarisierung überzeugt und bekennen uns zum Motto der Internationalen Arbeitsorganisation, die 1919 im Rahmen des Völkerbundes in Genf gegründet wurde: «si vis pacem, cole iustitiam»4 – wenn wir Frieden wollen, müssen wir zuerst die Gerechtigkeit pflegen. Wir bekennen uns zur Vision einer atomwaffenfreien Welt und setzen uns für das Konzept der Abrüstung im Dienste der Entwicklung ein. 
    Als Mitglieder des Schweizer Neutralitätsrats haben wir den Auftrag, uns proaktiv für Frieden und Gerechtigkeit einzusetzen, den Mächtigen die Wahrheit zu sagen und kurzfristige politische Massnahmen abzulehnen, die letztendlich die Menschenrechte und die internationale Solidarität untergraben. Wir haben den Auftrag, die Schweizer Neutralität gegen Eingriffe ausländischer Regierungen und Institutionen zu verteidigen.
    Die Schweizer Verfassung5 verpflichtet uns alle zu wahrer Neutralität, nicht nur zu einer Neutralität pro forma. Wir verweisen auf Artikel 173, der folgendes besagt: «Die Bundesversammlung hat folgende zusätzliche Aufgaben und Befugnisse zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz.» Wir verweisen zudem auf Artikel 185, der besagt: «Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.»

Was ist Neutralität?

Neutralität ist kein abstraktes juristisches Konzept, sondern Teil unserer Ontologie, unserer Identität als freie und unabhängige Nation, die aus jahrhundertelangen demokratischen Traditionen und unserem Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit hervorgeht.
    Neutralität bedeutet Vertrauensbildung, ein proaktives Engagement für den Brückenbau, präventive Diplomatie, das Ausarbeiten von Kompromissen und das Finden von Lösungen. Neutralität bedeutet weder Isolationismus noch bedeutet sie zu schweigen, wenn Ungerechtigkeit begangen wird, wenn grobe Verstösse gegen die Genfer Konventionen und Protokolle des Roten Kreuzes6 begangen werden, wenn Grossmächte Verrat7 begehen. Wir lehnen das «Verbrechen des Schweigens» ab, denn «qui tacet consentire videtur» – wer schweigt, gilt als zustimmend und kann sogar indirekt zum Komplizen der Ungerechtigkeit werden. 
    Neutralität ist mehr als nur militärische Zurückhaltung und Nichteinmischung in ausländische bewaffnete Konflikte. Es ist gut, dass die Schweiz seit der Festschreibung ihrer Neutralität durch den Pariser Frieden von 1815 am Ende der Napoleonischen Kriege und den Wiener Kongress nicht an ausländischen Kriegen teilgenommen hat. Neutralität erfordert jedoch auch die Weigerung, sich indirekt an ausländischen Konflikten zu beteiligen; sie beinhaltet, den Kriegsparteien keine Waffen oder militärischen Informationen zur Verfügung zu stellen, sich nicht am Informationskrieg zu beteiligen, keine «fake news», keine gefälschte Geschichtsdarstellung, keine gefälschten Rechtsvorschriften und keine andere von den Kriegsparteien veröffentlichte Propaganda zu verbreiten sowie keine extraterritorialen Massnahmen ausländischer Staaten umzusetzen, wie beispielsweise einseitige Zwangsmassnahmen8, die jährlich von der Generalversammlung der Vereinten Nationen9, vom Menschenrechtsrat10 sowie vom Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte11 verurteilt wurden.

Die Aushöhlung der Schweizer Neutralität

Wir, die Mitglieder des Schweizer Neutralitätsrats, sind der Ansicht, dass unsere Neutralität durch zahlreiche Entwicklungen bedroht ist, darunter diplomatischer und wirtschaftlicher Druck seitens ausländischer Akteure wie der Europäischen Union und der Nato. Wir müssen wachsam sein und die notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Aushöhlung unserer Neutralität und unserer Lebensweise zu verhindern und zu stoppen.
    Die Schweiz darf sich nicht an der Umsetzung illegaler einseitiger Zwangsmassnahmen mitschuldig machen und muss von in der Schweiz registrierten und tätigen Unternehmen verlangen, dass sie sich an das Schweizer Recht halten und sich keinen illegalen ausländischen «Sanktionen» unterwerfen, die nicht legitim sind, da die einzigen rechtmässigen Sanktionen diejenigen sind, die vom UN-Sicherheitsrat verhängt werden. Zahlreiche Berichte der UN-Sonderberichterstatter zu einseitigen Zwangsmassnahmen12, Studien der Professoren Jeffrey Sachs und Marc Weisbrot13 sowie des britischen medizinischen Fachjournals The Lancet14 belegen, dass einseitige Zwangsmassnahmen weltweit Zehntausende Menschen das Leben gekostet haben. Indem die Schweiz die Umsetzung einseitiger Zwangsmassnahmen durch Schweizer Unternehmen nicht untersagt hat, hat sie ihre Menschenrechtsverpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte15 verletzt und gegen ihre verfassungsmässige Neutralität verstossen.
    Wir lehnen die Bestrebungen einiger Kräfte in der Schweiz ab, uns näher an die Europäische Union heranzuführen, da dies das Recht der Schweizer Bürger auf Volksinitiativen, Volksabstimmungen und die Ausübung der halbdirekten Demokratie gefährdet. 
    Wir lehnen die aussergerichtliche Verhängung von «Sanktionen» gegen Schweizer Staatsbürger, darunter Oberst Jacques Baud16, durch den Rat der Europäischen Union ab. Solche aussergerichtlichen EU-Massnahmen stehen im Widerspruch zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und zur Europäischen Menschenrechtskonvention, wie in einem Papier des Internationalen Friedensforschungsinstituts in Genf dargelegt wird.17 Die von der Europäischen Union ausgehende Bedrohung der akademischen Freiheit, der Informationsfreiheit sowie der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit ist so gravierend, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten Massnahmen ergreifen muss, um gegen EU-Massnahmen zu protestieren, die in der Schweiz nachteilige Auswirkungen haben, und diplomatischen Schutz zugunsten der Schweizer Bürger ausüben muss. Dies ist aktive Neutralität, die sich gegen die Verletzung der Menschenrechte von Schweizer Bürgern wehrt, unabhängig davon, von wem diese Verletzungen ausgehen.
    Der militärisch-industrielle Komplex in den Vereinigten Staaten und Europa sowie die Nordatlantik-Vertragsorganisation (Nato) stellen ebenfalls eine erhebliche politische und wirtschaftliche Bedrohung für die Schweizer Neutralität dar. Das EDA ist verpflichtet, sich von Verpflichtungen zum Kauf von Waffen wie den F-35 aus den Vereinigten Staaten fernzuhalten – Waffen, die die Schweiz nicht benötigt.
    In der Schweiz gibt es Kräfte, die eine Annäherung an die Nato anstreben, eine Organisation, die 1991, unmittelbar nach der Auflösung des Warschauer Pakts, hätte aufgelöst werden sollen. Die Nato bestand jedoch weiter und wandelte sich von einem ursprünglich legitimen Verteidigungsbündnis zu einer Kriegskoalition, die seit den 1990er Jahren entgegen der Charta der Vereinten Nationen zahlreiche Aggressionen in Jugoslawien, Afghanistan, im Irak, in Libyen, Syrien, im Iran usw. begangen hat. Die Nato ist keine regionale Organisation mehr im Sinne von Artikel 52 der UN-Charta, da sie konsequent in einer Weise handelt, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderläuft, und schwerwiegende Provokationen und Aggressionen begeht, die gegen die Artikel 2(3) und 2(4) der Charta verstossen, wie von zahlreichen Wissenschaftlern, darunter den Professoren John Mearsheimer und Jeffrey Sachs, dokumentiert wurde. 
    Der Schweizer Neutralitätsrat warnt daher vor jeglicher Annäherung an die Nato und protestiert gegen die Einrichtung eines Nato-Büros im Maison de la Paix in Genf, was mit der Schweizer Neutralität schlichtweg unvereinbar ist.
    Im Juni 2024 beging die Schweiz einen peinlichen Verstoss gegen die Neutralität, indem sie auf dem Bürgenstock18 eine parteiische «Friedenskonferenz» einberief, die der Ukraine, einer der Konfliktparteien, eine Plattform bot, während Russland nicht eingeladen wurde. Neutralität bedeutet «audiatur et altera pars», d. h., allen Seiten einer Auseinandersetzung Gehör zu schenken. Der sogenannte Gipfel war ein völliger Misserfolg und trug in keiner Weise zur Beilegung des Konflikts zwischen den Nato-Staaten und Russland bei. Das diplomatische Debakel kostete die Schweiz ihren Ruf als potentielle Vermittlerin in diesem Konflikt.
    Der Schweizer Neutralitätsrat ruft das Schweizer Volk und das EDA dazu auf, sich erneut zur Neutralität zu bekennen und die ehrwürdigen Traditionen der Schweiz als ehrliche Vermittlerin auf der internationalen Bühne schrittweise wieder aufzubauen – als Land, das international für seine Erfahrung in der stillen Diplomatie und seine erfolgreichen Bemühungen um gerechte und friedliche Lösungen anerkannt und respektiert wird, die die internationale Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte fördern. •

1https://www.eda.admin.ch/en/neutrality; https://www.eda.admin.ch/en/neutrality#Neutrality-in-the-Federal-Constitution
2https://www.unesco.org/en/legal-affairs/constitution
3https://www.unonline.org/en/about-us/un-charter.html
4https://www.un.org/en/about-us/nobel-peace-prize/ilo-1969
5https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/en
6https://www.icrc.org/en/law-and-policy/geneva-conventions-and-their-commentaries
7https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/api-1977/article-37
8https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-unilateral-coercive-measures
9https://docs.un.org/en/A/RES/80/209
10https://docs.un.org/en/A/HRC/RES/58/3
11https://docs.un.org/A/HRC/19/33
12 Douhan, Alena (Hrsg.). Sanctions, Business and Human Rights, Clarity Press, Atlanta 2025. Douhan, Alena. Humanitarian Impact of Unilateral Sanctions and Over-compliance, Académie de Geopolitique de Paris, 2024.
13https://cepr.net/images/stories/reports/venezuela-sanctions-2019-04.pdf
14https://www.thelancet.com/journals/langlo/article/PIIS2214-109X(25)00189-5/fulltext
15https://duckduckgo.com/?q=international+covenant+on+civil+and+political&atb=v314-1&ia=web
16https://data.europa.eu/apps/eusanctionstracker/subjects/180245
17https://gipri.ch/
18https://www.eda.admin.ch/en/summit-on-peace-in-ukraine

Quelle: https://dezayasalfred.wordpress.com/ vom 29.6.2026

(Übersetzung Zeit-Fragen)

* Alfred-Maurice de Zayas war leitender Jurist im Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Sekretär des UN-Menschenrechtsausschusses und Unabhängiger UN-Experte für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung (2012–2018). Er studierte Jura und Geschichte, erwarb einen J. D. von der Harvard Law School und promovierte zum Dr. phil. in moderner Geschichte an der Universität Göttingen. Er ist Schweizer Bürger, seit 2005 Professor für Völkerrecht an der Geneva School of Diplomacy und Mitglied des Internationalen Friedensforschungsinstituts in Genf (GIPRI).

Schweizer Neutralitätsrat gegründet

zf. Der Schweizer Neutralitätsrat besteht aus Experten des Völkerrechts, der Diplomatie, der Geschichte, der Verteidigung und der Medien. Seine Arbeit befindet sich im Aufbau. Im Juni 2026 wandte er sich das erste Mal mit seiner Internetseite (https://neutralitaetsrat.ch/) an die Öffentlichkeit. 
    Die Idee zum Neutralitätsrat entstand aus zahlreichen Gesprächen besorgter Bürgerinnen und Bürger über die Zukunft der schweizerischen Neutralität. Mit der schleichenden politischen und militärischen Anbindung der Schweiz an Nato- und EU-Strukturen wuchs bei vielen Menschen das Bedürfnis nach einer unabhängigen Stimme. In Solothurn fanden erste Treffen statt, aus denen schrittweise ein überparteiliches Netzwerk entstand. Heute verbindet der Neutralitätsrat Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft mit dem gemeinsamen Ziel, die schweizerische Souveränität, direkte Demokratie und Friedens­politik in einer zunehmend multipolaren Welt aktiv zu bewahren und zu stärken.

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