Guy Mettan, Genf, 25. Juni 2026
Betreff: Sanktionen gegen Jacques Baud
Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
meine Kollegen vom Internationalen Friedensforschungsinstitut in Genf (GIPRI) und ich machen Sie hiermit mit grossem Ernst auf den Fall des pensionierten Obersts im Generalstab Jacques Baud aufmerksam.
Oberst Jacques Baud ist direkten (durch die EU) und indirekten (durch die UBS) Sanktionen ausgesetzt, die mehrere Grundsätze und Rechtsvorschriften mit Füssen treten, denen sich die Schweiz verpflichtet hat: Frieden, Gerechtigkeit, Völkerrecht, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Neutralität.
Die Sache des Friedens ist der Hauptgrund für die Beziehung, die unser Institut zu Jacques Baud unterhält. In seinem Vorwort zum 2020 erschienenen Buch «Gouverner par les Fake-News» schreibt der Oberst: «Zusammengenommen hätten meine Notizen und Analysen, die ich in 35 Jahren im Bereich der internationalen Sicherheit auf drei Kontinenten im Dienste der Sicherheit und des Friedens in nationalen und internationalen Gremien erstellt habe, dazu beigetragen, etwas mehr als 470 000 Menschenleben zu retten. [Aber es wurde nichts unternommen. Die Angst, von den vorherrschenden Meinungen abzuweichen, Vorurteile und die Weigerung, ein Problem aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten, waren bequeme Ausreden, hinter denen sich oft Inkompetenz und mangelnde Neugier verbargen.] Das nennt man ‹tiefen Staat› oder ‹permanenten Staat›: eine Bürokratie, die für sich selbst lebt und danach strebt, ihre eigenen Interessen zu befriedigen, zum Nachteil des Allgemeinwohls.»
Das friedliche Ziel von Oberst Baud steht im Gegensatz zu den kriegerischen Haltungen, die klassischerweise unter dem Deckmantel der Verteidigung gegen einen vermeintlich bedrohlichen Feind verpackt sind, wie Anne Morelli in ihrem Buch «Die Prinzipien der Kriegspropaganda» lehrt.
Die Schweiz hat jedoch den Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet, der für das Land am 18. September 1992 in Kraft getreten ist (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/750_750_750/fr).
Wir müssen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger an die Artikel 19 und 20 des genannten Paktes erinnern. Artikel 19 besagt, dass niemand wegen seiner Meinungen behelligt werden darf, und bekräftigt das Recht auf freie Meinungsäusserung, sofern nicht ausdrücklich gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist. Artikel 20 legt fest, dass «jede Kriegspropaganda gesetzlich verboten ist». Artikel 19 orientiert sich an Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Der Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 15. Dezember 2025 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025D2572) bezüglich Jacques Baud bezieht sich auf dessen Analysen und Meinungen. «Er agiert als Sprachrohr der prorussischen Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, indem er beispielsweise der Ukraine vorwirft, ihre eigene Invasion inszeniert zu haben, um der Nato beizutreten.» Das Beispiel ist besonders unpassend gewählt, da Jacques Baud einen ukrainischen Verantwortlichen zitierte, der Präsident Selenski nahesteht. Der Eifer, den Jean-Noël Barrot, der französische Aussenminister, gegenüber Jacques Baud an den Tag legt, spiegelt die Haltung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron wider, der so wenig Wert auf Diplomatie legt (https://www.intelligenceonline.fr/europe-russie/2025/03/31/emmanuel-macron-le-president-der-Spione-liebte, 110404612-evg), dass er ein für seine Qualität bekanntes französisches diplomatisches Korps aufgelöst und das Verteidigungsdepartement in Militärdepartement umbenannt hat.
Diese Entscheidung der EU wird trotz der Regeln getroffen, die für einen Rechtsstaat gelten, der die Trennung von Legislative, Exe-kutive und Judikative vorschreibt. In einem Rechtsstaat (was die EU nicht ist) obliegen Sanktionen einem unparteiischen Richter im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das eine kontradiktorische Verhandlung umfasst, in der der Angeklagte von einem Anwalt vertreten wird. Zwei Juristen hatten vor der Entscheidung gegen Jacques Baud ein Gutachten zu ähnlichen Fällen abgegeben: https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf.
Was den Kern des Konflikts um die Ukrai-ne betrifft, so berufen sich die USA, die EU und ihre Verbündeten auf Artikel 2 Absatz 4 der Uno-Charta, um den Einmarsch Russlands in das ukrainische Hoheitsgebiet zu verurteilen. Das ist unbestreitbar. Es wäre jedoch angebracht, den ersten Absatz von Artikel 1 nicht ausser Acht zu lassen, der dazu aufruft, «wirksame kollektive Massnahmen zu ergreifen, um Bedrohungen des Friedens zu verhindern und zu beseitigen». Die westlichen Länder sind jedoch den wiederholten Forderungen nach kollektiver Sicherheit der russischen Behörden – von Gorbatschow über Medwedew bis hin zu Putin – nie nachgekommen. Sie haben ihre Sicherheitsvision auf eine Ausweitung der Nato in die Nähe Russlands gestützt. Auf der Webseite des russischen Aussenministeriums sind die russischen Vorschläge vom Dezember 2021 veröffentlicht, und zwar zwei Monate vor der Überschreitung der Grenze: https://mid.ru/en/foreign_policy/news/1790809/.
Ohne die beiden Dokumente, auf die sich die russische Mitteilung bezieht, vorzulegen oder zu erörtern, haben die westlichen Staats- und Regierungschefs und ihre Medien diese zu Unrecht als Ultimatum bezeichnet.
Die Minsker Abkommen waren durch die Resolution 2202 des Sicherheitsrats vom 17. Februar 2015 bestätigt worden. Wer hat sich um deren Umsetzung gekümmert? Wer erwähnt die gewaltsame Unterdrückung der russischsprachigen Bevölkerung im Donbass durch Kiew seit 2014 und deren Opfer? Neutralität und Unparteilichkeit erfordern es, alle Facetten eines Konflikts zu berücksichtigen.
Darüber hinaus, Herr Präsident, würden die Beziehungen zwischen der Eidgenossenschaft und der EU davon profitieren, wenn sie von der helvetischen Kultur geprägt würden. Das Buch von Guy Mettan, «Le Continent perdu», liefert nützliche Anhaltspunkte.
Das, Herr Präsident, sind die Gründe eines Genfer Instituts für Friedensforschung, das bereits mehr als vierzig Jahre besteht, sich an Sie zu wenden. Unsere Arbeit ist nicht nur theoretischer Natur. Im Jahr 2006 beauftragte uns die Eidgenossenschaft auf Vorschlag des Botschafters in Teheran, Philippe Welti, mit einer Vermittlungsmission zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran, die sich als erfolgreich erwies.
Unser Motto ist dasjenige der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf, die 1969 den Friedensnobelpreis erhielt: «Si vis pacem, cole justitiam» (Wenn du Frieden willst, pflege die Gerechtigkeit).
Diesem Schreiben legen wir das GIPRI-Heft Nr. 11-2021 «Quelles voies vers la paix?» (Welche Wege zum Frieden?) bei: den Tagungsbericht des Kolloquiums von 2021 in Genf, an dem gemeinsam mit Jacques Baud der hundertste Jahrestag der Gründung des Völkerbundes begangen wurde.
Wir danken Ihnen für die Initiativen, die Sie zugunsten von Jacques Baud für angebracht halten, der sich als Schweizer Bürger, «geknetet» durch die Neutralität, der Sache des Friedens zwischen den Völkern verschrieben hat und zu einer Symbolfigur geworden ist.
Wir stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Bundespräsident, den Ausdruck unserer vorzüglichen Hochachtung
Dr. Gabriel Galice, Präsident, Professor am Centre d’Etudes Diplomatiques et Stratégiques, Paris
Gilles-Emmanuel Jacquet, Vizepräsident, Professor an der Geneva School of Diplomacy
Chantal Peschoux, Schatzmeisterin
Dr. Alfred de Zayas,Professor an der Geneva School of Diplomacy
Philippe Stroot
Guy Mettan, Journalist, Abgeordneter Genf
(Übersetzung Zeit-Fragen)
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