von Dr. iur. Marianne Wüthrich
«Neutralität ist mit Abstand der wichtigste Grundsatz der eidgenössischen Aussen-politik. Sie ist die Richtschnur in den grossen aussenpolitischen Fragen. Wenn jeder Staat sich verpfllichtete, keinen Krieg zu beginnen und sich auch nicht in einen von anderen angezettelten Krieg hineinziehen zu lassen, dann existierte […] Weltfrieden. Doch selbst wenn die immerwährende und bewaffnete Neutralität nur von einem einzigen Staat praktiziert wird, ist sie ein Friedensfaktor.»1
Wir Schweizerinnen und Schweizer stehen vor einer für die Zukunft unseres Landes existentiellen Volksabstimmung. Es gilt ja zu sagen zur immerwährenden bewaffneten Neutralität der Schweiz, diesem Grundpfeiler unseres Staatsmodells, der die Freiheit, Souveränität und Unabhängigkeit unseres Landes gewährleistet. Lassen wir uns nicht die Köpfe verwirren durch die wahnwitzige Behauptung, die Einbindung in Kriegsbündnisse würde uns gegen irgendeine Gefahr schützen. Wie wir aus der Geschichte wissen, ist es die Neutralität, die unser Land davor schützt, in internationale Konflikte hineingezogen zu werden. Gleichzeitig ist sie das Fundament einer glaubwürdigen Friedenspolitik.
«Faktenblatt» Gute Dienste – Bundesrat kippt sein eigenes Neutralitätsverständnis
Pünktlich auf die Abstimmung zur Neutralitätsinitiative hin hat der Bundesrat am 3. Juli 2026 ein «Faktenblatt: Neutralität und Gute Dienste» veröffentlicht, in dem die untrennbare Verknüpfung der historisch gewachsenen Guten Dienste der Schweiz mit der Neutralität ganz einfach weggelassen wird. Statt dessen wird behauptet, die Neutralität sei «grundsätzlich keine unverzichtbare Voraussetzung dafür, um Gute Dienste anzubieten.» Gute Dienste würden nämlich auch von nicht neutralen Staaten angeboten, «wie bspw. die USA, Norwegen oder in der jüngeren Zeit auch Katar oder Pakistan».
So weit sind wir schon, dass der Bundesrat die Guten Dienste der Schweiz mit den skrupellosen Machtspielen des US-Hegemon im selben Atemzug nennt! Schon vergessen, dass die USA mitten in Friedensverhandlungen mit dem Iran den «Gesprächspartner» bombardiert haben? Dass Pakistan und andere Nichtkriegsparteien in internationalen Konflikten im Einzelfall ihre Dienste anbieten, ist ein Zeichen der Bereitschaft unter Menschen wie unter Staaten, einander beizuspringen. Die Guten Dienste der Schweiz dagegen sind eng verwoben mit der immerwährenden schweizerischen Neutralität und werden auf der ganzen Welt so wahrgenommen. Ausgerechnet der Bundesrat, der die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutraler Vermittler oder Gaststaat in den letzten Jahren weitgehend verspielt hat, will nun den Stimmbürgern weismachen, die Neutralität brauche es eigentlich nicht für die Leistung der Guten Dienste der Schweiz – «das isch de Gipfel»! Gerade für die Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran wäre die Schweiz prädestiniert, vertritt sie doch seit Jahrzehnten als Schutzmacht die Interessen der USA in Teheran. Das Vertrauen der Weltgemeinschaft in die Unparteilichkeit der Schweiz wieder zurückzuholen ist ein zentrales Ziel der Neutralitätsinitiative.
Vor wenigen Jahren wusste man im EDA immerhin noch theoretisch, was Schweizer Neutralität bedeutet. In der Informationsschrift «Die Neutralität der Schweiz» von 2022 werden zwar einige der problematischen Aufweichungsschritte der letzten Jahrzehnte gerechtfertigt, so die Übernahme der neutralitätswidrigen Sanktionen der EU gegen Russland, aber es stehen auch viele Kernaussagen zur Neutralität da drin, an die wir den Bundesrat heute dringend erinnern müssen. Die Schrift des EDA liest sich über weite Teile wie ein Argumentarium für die Neutralitätsinitiative. Im folgenden einige Auszüge.2
«Die Neutralität ist Teil unserer Identität» (EDA 2022)
«Unser Selbstverständnis als Schweizerinnen und Schweizer ist eng mit der Neutralität verknüpft. Sie ist Teil unserer Identität und unserer Herkunft. So erstaunt es nicht, dass sich in den Jahresstudien ‹Sicherheit› der ETH Zürich jeweils grosse Mehrheiten der Befragten für die Beibehaltung der Neutralität aussprechen. Historisch kommt der Neutralität eine wichtige Rolle zu, wenn es um die Staatswerdung der Schweiz geht. Sie wurde bereits 1647 in Dokumenten der damaligen Tagsatzung erwähnt. 1815 wurde sie im Wiener Kongress international anerkannt. Und seit der Bundesstaatsgründung 1848 bis heute ist sie ein wichtiges Element unserer Sicherheits- und Aussenpolitik.» (Vorwort Ignazio Cassis)
«Schweizer Identitätsmerkmal. Auch wenn es heute nicht mehr der Neutralität bedarf, um die Willensnation Schweiz entlang den konfessionellen, kulturellen und sprachlichen Trennlinien zusammenzuhalten, ist die Neutralität ein wichtiger Teil von Tradition, Geschichte und Selbstverständnis der Schweiz und ihrer Bürgerinnen und Bürger geblieben. Die Neutralität geniesst bei der Schweizer Stimmbevölkerung unabhängig vom Geschlecht und über alle Altersgruppen, sämtliche Bildungsniveaus, alle Sprachregionen sowie über das gesamte politische Spektrum grossen Rückhalt.» (S. 11)
«Die unparteiische Schweiz kann Brücken bauen, wo andere blockiert sind» (EDA 2022)
«Gestützt auf ihre lange Tradition der Guten Dienste und der humanitären Hilfe gibt die Schweiz ihrer Neutralität eine friedensbezogene und humanitäre Ausrichtung. Sie stellt ihre Aussenpolitik und ihre Neutralität in den Dienst von internationaler Sicherheit, Frieden und Solidarität. Die Neutralität dient dazu, den Frieden in Europa und der Welt mitzugestalten und den Kontakt zu den Gesprächspartnern zu erleichtern.» (S. 11)
Neutralität als Chance für die Friedensförderung. «Dank ihrer Neutralität, ihrer humanitären Tradition, ihrer Erfahrung und Expertise hat die Schweiz in der Friedensförderung hohe Glaubwürdigkeit.» (S. 14)
«Die Neutralität und der Umstand, dass die Schweiz keine koloniale Vergangenheit hat, keinem Machtblock angehört und keine versteckte Agenda verfolgt, erleichtern ihr den Kontakt zu den unterschiedlichsten Gesprächspartnern und ermöglichen ihr, eine konstruktive Rolle zu spielen.» (S. 14)
Gute Dienste. Dazu gehören die Wahrung fremder Interessen (Schutzmachtmandate), die Fazilitation und Mediation: «Die unparteiische Schweiz kann Brücken bauen, wo andere blockiert sind […].» Sowie die Rolle als Gaststaat: «Diese gründet auf der humanitären Tradition und der Geschichte der Guten Dienste der Schweiz. Insbesondere mit der Ausstrahlung des Internationalen Genf, das Sitz zahlreicher internationaler Organisationen ist, prägt diese Rolle das Bild der Schweiz in der Welt mit.» (S. 14)
Neutralitätsrecht
«Das Neutralitätsrecht ist in den Haager Abkommen von 1907 über die Rechte und Pflichten von neutralen Mächten und Personen im Fall des Landkriegs und des Seekriegs festgeschrieben, welche die Schweiz 1910 ratifizierte. […] Die Haager Abkommen von 1907 sowie das Gewohnheitsrecht sind in der Schweiz direkt anwendbar.» (S. 4)
«Das Neutralitätsrecht verpflichtet den neutralen Staat, an keinen internationalen bewaffneten Konflikten teilzunehmen. Ebenso darf der Neutrale kriegführende Parteien nicht militärisch begünstigen, weder mit Truppen, Rüstungsgütern, noch dadurch, dass er sein eigenes Territorum zur Verfügung stellen würde. Zudem hat der neutrale Staat die Unverletzlichkeit des eigenen Territoriums sicherzustellen […].» (S. 5)
«So verbietet es die Neutralität der Schweiz, kriegführenden Staaten ihr Territorium und ihren Luftraum für Truppen- oder Waffentransporte zur Verfügung zu stellen oder diese militärisch zu unterstützen.» (S. 15)
«Ein kriegführender Staat in einem internationalen, bewaffneten Konflikt darf den Luftraum eines neutralen Staates nicht für militärische Zwecke nutzen. Der neutrale Staat darf solche neutralitätswidrigen Handlungen in seinem Luftraum nicht dulden.» (S. 16)
«In Friedenszeiten darf der neutrale Staat gemäss Neutralitätsrecht keine Verpflichtungen eingehen, die im Kriegsfall eine Verletzung seiner Neutralität zur Folge hätten.» (S. 5)
«Gemäss Neutralitätsrecht muss der neutrale Staat alle Kriegsparteien im Hinblick auf den Export von Rüstungsgütern gleich behandeln. Die Schweiz hat über das Neutralitätsrecht hinaus in ihrer Kriegsmaterialgesetzgebung festgehalten, dass Exporte von Kriegsmaterial nicht bewilligt werden, wenn das Bestimmungsland in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist.» (S. 16)
Neutralitätspolitik
«Die Neutralitätspolitik ist die Gesamtheit der Massnahmen, die ein Staat über die Einhaltung des Neutralitätsrechts hinaus trifft, um die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit seines Status als Neutraler in der internationalen Gemeinschaft zu erhalten und zu fördern.» (S. 5)
Merkmale der Schweizer Neutralität
«Die schweizerische Neutralität ist dauernd. Die Schweiz bleibt in jedem bewaffneten Konflikt zwischen anderen Staaten neutral, wer auch immer die Kriegsparteien sind, wann und wo auch immer ein Krieg ausbricht.» (S. 6)
«Die Neutralität der Schweiz ist bewaffnet. Die Schweiz verfügt über eine eigene Armee, um ihre Unabhängigkeit und ihre territoriale Integrität zu verteidigen. Die Armee dient auch dazu, neutralitätswidrige Handlungen kriegführender Staaten auf ihrem Gebiet zu verhindern.[…]» (S. 6)
«Die dauernd bewaffnete Neutralität wurde am Wiener Kongress 1815 in einer Erklärung der europäischen Grossmächte Russ-land, England, Preussen, Österreich und Frankreich international anerkannt.» (S. 6)
Wann ist Neutralität nicht anwendbar?
«Die Neutralität ist nicht anwendbar, wenn der Uno-Sicherheitsrat, gestützt auf Kapitel VII der Uno-Charta, Massnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit autorisiert.»
«Die Neutralität ist nicht anwendbar, wenn es zu einem bewaffneten Angriff durch einen anderen Staat kommt. In diesem Fall darf der betroffene neutrale Staat sich mit allen rechtmässigen Mitteln verteidigen, die ihm zur Verfügung stehen. Dazu gehört auch die Kooperation mit anderen Staaten zur gemeinsamen Verteidigung.» (S. 7)
Diese beiden Regeln sind auch in der Neutralitätsinitiative festgehalten (Absatz 2 und 3).
Wenn man die Neutralitätsbroschüre des Bundesrates von 2022 und sein blamables «Faktenblatt» zu den Guten Diensten 2026 vergleicht, gibt es nur eins: Zurück zu ehrlicher Information der Bürger! •
1 Widmer, Paul. Schweizer Aussenpolitik. Von Charles Pictet de Rochemont bis Edouard Brunner. Zürich 2014. S. 25
2https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/publikationen.html/content/publikationen/de/eda/schweizer-aussenpolitik/Neutralitaet_Schweiz
mw. Ein aufrechter Schweizer, der die Grösse hatte, seinen Schritt weg von der Neutralität später zu korrigieren, war Bundesrat Giuseppe Motta, Vorsteher des Politischen Departements (heute Eidgenössisches Departement für Auswärtige Angelegenheiten EDA). Er hatte den Beitritt der Schweiz zum Völkerbund und damit die Aufgabe ihrer integralen Neutralität vorangetrieben, was im Jahr 1920 durch das Schweizervolk angenommen wurde. Als neutraler Staat war die Schweiz zwar im Völkerbund von der Pflicht zu militärischen Sanktionen befreit, musste aber wirtschaftliche Strafen gegen einen Aggressor mittragen. «Viele erhofften sich viel vom Völkerbund», schreibt Paul Widmer, «Motta erhoffte sich noch mehr als die meisten. Er glaubte, in dieser Organisation würde eine einmalige Autorität heranwachsen.» Gemäss Widmer bemühte sich Motta stets, bei Uneinigkeit zwischen den Staaten der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit zur allgemeinen Anerkennung zu verhelfen, er scheiterte aber an den Grossstaaten, die im Völkerbund – nicht anders als ihre heutigen Nachfolger in der Uno – an erster Stelle ein Machtinstrument sahen.1 Am Vorabend des Zweiten Weltkriegs geriet die Schweiz in einen Konflikt zwischen ihrer Verpflichtung zu Sanktionen gegen das Nachbarland Italien, mit dem sie natürlicherweise enge wirtschaftliche Beziehungen pflegte, und ihrer Neutralität. Bundesrat Motta korrigierte seinen schwerwiegenden Irrtum von 1920, der für die Schweiz im Zweiten Weltkrieg fatale Folgen hätte haben können, und beantragte beim Völkerbund die Anerkennung der integralen Neutralität der Schweiz, was 1938 gelang. Nach einer ausserordentlich langen Zeit als Bundesrat (1915–1940) verstarb Giuseppe Motta in seinem Amt.
Paul Widmer beschreibt Motta als «Aussenminister, der mit wahrhaft idealistischer Gesinnung antrat, um die Schweiz ins Konzert der Mächte einzuführen, am Schluss aber froh sein musste, wenn sein Land die traditionelle Aussenpolitik der Nichteinmischung weiterführen konnte – also ein von seiner ursprünglichen Zielsetzung her unerfülltes, wenn nicht gar gescheitertes Lebenswerk. Es bleiben indes auch die Spuren eines klugen realpolitischen Kurses, den Motta unter dem Zwang widriger Zeitenläufe einschlug und erfolgreich steuerte. […] Beides zusammen, das Scheitern wie die Bewährung, begradigen das Bild von einem Grossen im Bundesrat.» (Widmer, S. 300/301)
Unsere heutigen Bundesräte sind aufgefordert, ihr Scheitern ebenfalls einzugestehen und zu einer Schweizer Neutralitätspolitik, die diesen Namen verdient, zurückzukehren.
1 Widmer, Paul. «Schweizer Aussenpolitik. Von Charles Pictet de Rochemont bis Edouard Brunner.» Zürich 2014. S. 258
Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.