zf. Am 20. August hat sich der neu gegründete Neutralitätsrat (vgl. Zeit-Fragen Nr. 14 vom 7. Juli 2026) das erste Mal der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Rat umfasst 12 Schweizer Persönlichkeiten aus Diplomatie, Armee, Wissenschaft, Recht und Publizistik. Bei der Medienkonferenz in Bern stellten einige Mitglieder die Arbeit ihres Rates vor. Anschliessend gab es Gelegenheit zu Fragen und Interviews. Am selben Tag stellte der neu gegründete Rat seine zweite umfangreiche Publikation vor. Sie trägt den Titel «Verpasste Chancen» (https://neutralitaetsrat.ch/wp-content/uploads/2026/08/NR2-Sicherheitsstrategie-verpasste-chancen_de-8-26.pdf) und befasst sich kritisch mit der «Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026» sowie dem aktuellen «Lagebericht» des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB).
Das Medienecho auf die Vorstellung des neuen Rates und seine Publikation war sehr dürftig, die «Neue Zürcher Zeitung» verstieg sich sogar zu gehässiger Polemik (siehe Kästen). Wir haben uns deshalb entschieden, die Gründungsurkunde des Neutralitätsrates vom 25. Juni 2026 zu dokumentieren. So kann sich jeder ein Bild davon machen, was die tatsächlichen Anliegen des Rates sind.
«Neutralität und Völkerrecht sind unmittelbar und untrennbar miteinander verbunden»
Angesichts der unzähligen Verletzungen des Völkerrechts haben die Unterzeichner beschlossen, den Neutralitätsrat, die Schweizer Stimme des Völkerrechts, zu gründen, der damit beauftragt ist, das Prinzip, das Recht und die Politik der Neutralität im allgemeinen Interesse der Völker, Nationen und Mitgliedsstaaten der internationalen Gemeinschaft als Ganzes zu verteidigen, zu fördern und anzuwenden.
In Anbetracht dessen,
Die Neutralität ist zudem ein Rechtsgrundsatz, der integraler Bestandteil sowohl des geschriebenen als auch des Gewohnheitsvölkerrechts ist, und dieses Recht garantiert die Neutralität der Länder, die sich darauf berufen, insbesondere der Schweiz, vor allem dank der Anerkennungs- und Gewährleistungsurkunde der immerwährenden Neutralität der Schweiz und der Unverletzlichkeit ihres Gebiets vom 20. November 1815, den Haager Konventionen von 1907, dem Versailler Vertrag von 1919 und der Londoner Erklärung des Rates des Völkerbundes von 1920.
Das Recht auf Neutralität und die Achtung des Neutralitätsprinzips unterliegen seit dem Ende des Kalten Krieges im Jahr 1991 einem stetigen Verfall, bedingt durch die zunehmende Globalisierung des Wirtschaftsverkehrs und die damit einhergehende Zunahme multilateraler Plattformen, Gremien und Institutionen; was im Bereich der kollektiven Sicherheit das Ende der Rivalität zwischen den Blöcken – zunächst – ein trügerisches Sicherheitsgefühl hervorgerufen und zu einem nachlassenden Interesse an der Wahrung einer wirksamen Neutralität im Dienste anderer Nationen geführt hat.
Seit etwa fünfzehn Jahren erlebt die Welt die Entstehung neuer Blöcke und Ländergruppen, die zu einem Wiederaufflammen internationaler Spannungen, einer zunehmenden Rivalität zwischen Grossmächten, einer Zunahme bewaffneter Angriffe in verschiedenen Teilen der Welt, einer Verallgemeinerung der Handelskriege und einer Tendenz zur Stärkung militärischer Bündnisse geführt hat, was verheerende Auswirkungen auf den Multilateralismus, die internationale Zusammenarbeit und die individuelle Sicherheit der verschiedenen Nationen der Welt hat. Vor diesem Hintergrund gewinnt das rechtliche und politische Prinzip der Neutralität nicht nur für die Schweiz, sondern auch für andere Nationen wieder seine volle Bedeutung und seinen Nutzen zurück.
Wir sind überzeugt, dass die Sicherheit, die Unabhängigkeit und das Überleben eines neutralen Staates existentiell von einer funktionierenden internationalen Rechtsordnung abhängen. Neutralität ist kein von den Mächtigen gewährtes Privileg, sondern ein gesetzlich geschützter Status. Wenn dieses Recht geschwächt, ignoriert oder selektiv angewendet wird, wird der Schutz, den es den neutralen Nationen bietet, beeinträchtigt. Ein neutrales Land hat daher nicht nur ein moralisches, sondern auch ein lebenswichtiges Interesse an der Integrität, der Universalität und der unparteiischen Anwendung des Völkerrechts.
Deshalb haben wir uns als vorrangiges Ziel gesetzt, Verstösse gegen das Völkerrecht überall dort zu beobachten und aufzudecken, wo sie auftreten, unabhängig davon, wer sie begeht, diese unter Wahrung der Unparteilichkeit gegenüber allen Parteien namentlich zu benennen und klare Empfehlungen zu formulieren, wie sich die Schweiz als neutrales Land angesichts solcher Verstösse verhalten sollte, um sowohl ihre Glaubwürdigkeit als auch die Achtung der Rechtsordnung zu wahren, auf der ihre Neutralität beruht.
Wir sind insbesondere entschlossen, mit der internationalen Gemeinschaft zusammenzuarbeiten, um Frieden und Menschenwürde zu fördern;
Wir bekräftigen unser Engagement, die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen voranzubringen und uns für internationalen Frieden und Sicherheit einzusetzen, die notwendig sind, um die Wahrnehmung aller Menschenrechte in der Schweiz und anderswo auf der Welt zu ermöglichen, einschliesslich des Rechts auf Entwicklung.
Wir verpflichten uns, über die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu wachen und die verschiedenen demokratischen Systeme zu stärken, insbesondere durch die Förderung des Volksinitiativrechts und die Unterstützung der regelmässigen Durchführung von Volksbefragungen und Referenden.
Wir bekräftigen, wie wichtig es ist, keinem Block anzugehören, strikte Unparteilichkeit zu wahren und keinen anderen Interessen zu dienen als der Ermöglichung friedlicher und positiver Lösungen für alle Konfliktparteien.
Wir bekennen uns zu den in der Charta der Vereinten Nationen festgelegten Zielen und Grundsätzen, insbesondere zur Förderung des Friedens, der Menschenrechte und der Entwicklung unter Achtung der Souveränität anderer Staaten und des Selbstbestimmungsrechts der Völker.
Wir lehnen das Konzept des «Kampfes der Kulturen» ab und möchten zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen allen Kulturen und Zivilisationen beitragen, im Sinne des Geistes der UNESCO und in der Überzeugung, dass Friedenserziehung und Mediation von entscheidender Bedeutung sind. Wie es in der Präambel der UNESCO heisst: «Da Kriege in den Köpfen der Menschen entstehen, müssen auch die Verteidigungswerke des Friedens in den Köpfen der Menschen errichtet werden.»
Wir lehnen eine Politik der Konfrontation, Provokationen sowie die Androhung oder Anwendung von Gewalt ab, die gemäss Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verboten sind. Wir fordern statt dessen die tägliche Umsetzung der Verpflichtung, Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen, gemäss Artikel 2 Absatz 3 der Charta;
Wir machen uns das Motto der Internationalen Arbeitsorganisation zu eigen, die 1919 unter der Schirmherrschaft des Völkerbundes in Genf gegründet wurde: si vis pacem, cole iustitiam («Wenn du Frieden willst, pflege die Gerechtigkeit»). Ebenso sind wir der Ansicht, dass die Neutralitätspolitik die Achtung des Grundsatzes audiatur et altera pars («auch die andere Seite soll gehört werden ») bedeutet.
Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der weltweiten Abrüstung, glauben an die Vision einer Welt ohne Atomwaffen und fördern das Konzept der Abrüstung im Dienst einer gerechten Entwicklung für die gesamte Menschheit.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, uns aktiv für Frieden und Gerechtigkeit einzusetzen, den Machthabern die Wahrheit zu sagen und kurzfristige politische Massnahmen abzulehnen, die letztendlich die Menschenrechte und die internationale Solidarität untergraben.
Wir sind überzeugt, dass Neutralität konkret die Weigerung erfordert, sich indirekt an ausländischen Konflikten zu beteiligen, und dass sie nicht nur bedeutet, den kriegführenden Parteien weder Waffen noch militärische Informationen zur Verfügung zu stellen, sondern auch, sich nicht zum Komplizen des Informationskriegs zu machen, keine Falschinformationen, keine verfälschte Geschichtsdarstellung, kein entstelltes Recht oder irgendeine andere Form von Propaganda zu verbreiten, die von den Konfliktparteien ausgeht. Sie beinhaltet ebenfalls, keine von ausländischen Staaten beschlossenen extraterritorialen Massnahmen anzuwenden, wie beispielsweise einseitige Zwangsmassnahmen (d. h. Wirtschaftssanktionen), die jedes Jahr von der Generalversammlung der Vereinten Nationen und vom Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte verurteilt werden. Nur die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossenen Zwangsmassnahmen haben völkerrechtliche Gültigkeit und sind als legitim und anwendbar anzusehen.
Wir sind der Ansicht, dass Neutralität weder Isolationismus noch Schweigen angesichts von Ungerechtigkeit bedeutet, wenn schwere Verstösse gegen die Genfer Konventionen und ihre Protokolle begangen werden oder wenn Grossmächte sich der Täuschung und Heimtücke schuldig machen. Wir lehnen das «Verbrechen des Schweigens» ab, da derjenige, der schweigt, als Mitwisser oder Komplize der Ungerechtigkeit angesehen werden kann.
Auf nationaler Ebene schliesslich beabsichtigen wir, die Schweizer Neutralität gegen jeden Angriff durch interne Interessengruppen oder ausländische Regierungen und Institutionen zu verteidigen. Wir sind der Ansicht, dass jede Annäherung an oder stillschweigende Mitgliedschaft in einem Militärbündnis, selbst wenn es defensiver Natur ist, dem Geist der Neutralität widerspricht, und dass jeder Schweizer Bürger, der ohne triftige Gründe und ohne klar dargelegte rechtliche Grundlagen Opfer von Straf- oder Zwangsmassnahmen seitens eines ausländischen Staates wird, verteidigt und in seine Rechte wieder eingesetzt werden muss.
Bern, 25. Juni 2026
Unterzeichner
Baud, Jacques, Oberst im Generalstab a.D.;
Bosshard, Ralph, Lic. phil., Oberstleutnant im Generalstab a.D.;
de Zayas, Alfred, Prof. Dr. iur. et phil.;
Hanke Güttinger, Henriette, Dr. phil.;
Koenig, Peter, Wirtschaftswissenschaftler;
Kruse, Philipp, Rechtsanwalt LL.M. Mlaw;
Linder, Wolf, Prof. em. Dr. Dr.;
Lottaz, Pascal, Dr. Associate Professor;
Martin, Georges, ehem. Schweizer Botschafter;
Mettan, Guy, Journalist und Politiker;
Roca, René, Dr. phil.;
Ruch, Jean-Daniel, ehem. Schweizer Botschafter
Quelle: https://neutralitaetsrat.ch/wp-content/uploads/2026/07/NR-Gruendungsdokument-1.pdf
mw. Seit Wochen schiessen die Schweizer Mainstreammedien aus allen Rohren: Der Kreml mische sich in den Abstimmungskampf zur Neutralitätsinitiative ein. Als Beispiel neben vielen anderen schrieb «20 Minuten» schon vor einigen Wochen: «Das russische Aussenministerium hat sich durch Sprecherin Maria Sacharowa öffentlich in den Schweizer Abstimmungskampf zur Neutralitätsinitiative eingemischt und wirbt für ein Ja. Sacharowa warf der Schweiz vor, durch die Übernahme von EU-Sanktionen ihre Glaubwürdigkeit verspielt zu haben und de facto nicht mehr neutral zu sein.»1 (Hervorhebung mw)
Was soll daran falsch sein? «New York Times», «Wallstreet Journal», «Financial Times», und wie sie alle heissen, haben bereits im März 2022 dasselbe festgestellt. Während Frau Sacharowa aber die Schweiz einlädt, wieder zu ihrer angestammten Neutralität zurückzukehren, waren die angloamerikanischen Leitmedien damals sehr zufrieden, dass es dem «deep state» gelungen war, den Bundesrat zur Übernahme seiner völkerrechtswidrigen Sanktionen gegen Russ-land und damit zur Aufgabe der Neutralität der Schweiz weichzukneten.
Massive Beeinflussung durch deutschen Aussenminister ist offenbar erwünscht
«Ausländische Desinformation und staatliche Beeinflussungsversuche, die gezielt auf die Schweiz (zu)geschnitten sind, nehmen zu.» (Staatssekretariat für Sicherheitspolitik Sepos). Aus dem Parlament kommen sogar Forderungen, «dass die Sozialen Medien überwacht und ausländische Akteure aufgespürt werden sollen.»2 Das gilt allerdings nur für «Beeinflussungsversuche» aus Russland, während die krass übergriffige Einmischung durch den deutschen Aussenminister Johann Wadephul bei seinem Besuch vor kurzem in Bern von den Mainstream-Medien und den staatlichen Stellen unkommentiert bleibt.
Wadephul fordert die Schweiz direkt auf, ihre Neutralität «flexibel und aufrichtig» anzuwenden. Sie müsse sich fragen, «wie sie trotz der gebotenen Zurückhaltung die nötige Verantwortung für die wirtschaftlichen und politischen Verflechtungen übernehmen kann, von der ihr Überleben abhängt.»3 (Hervorhebung mw) Wie bitte? Das Überleben der Schweiz hängt davon ab, ob wir uns in die Nato- und EU-Kriegsspiele einspannen lassen? Grobes Geschütz von ennet dem Rhein – das erinnert uns an die Drohung mit der Kavallerie von seiten eines der Vorgänger von Wadephul.
Weiter dankte Wadephul Ignazio Cassis für die Übernahme der Sanktionen der EU gegen Russland, und auf die Frage, welchen Ausgang er sich bei der Volksabstimmung über die Neutralitätsinitiative wünsche, antwortete er deutsch und deutlich, «dass alles so bleibe, wie es sei». Will heissen, dass der Bundesrat weiter den «Freiraum» haben soll, die Schweizer Neutralität mit Füssen zu treten. Die «Ausführungen des ‹lieben Ignazio›, der soeben erklärt hatte, weshalb Bundesrat und Parlament die Initiative ablehnen, hätten ihn absolut überzeugt», so Wadephul.
Verwahrt sich der Bundesrat gegen diese massive ausländische Desinformation und die staatlichen Beeinflussungsversuche aus Berlin? Hören wir irgendeinen Protest unserer Medien gegen die üble Manipulation der Schweizer Stimmbürger? Schweigen im Blätterwald und in Bundesbern – zweierlei Mass.
1 Vuille, Christof, «20 Minuten» vom 5.8.2026
2 SRF News vom 21.8.2026
3 Schäfer, Fabian. «Die Schweiz soll neutral sein, aber nicht zu sehr – der deutsche Aussenminister auf heiklem Terrain». «Neue Zürcher Zeitung» vom 19.8.2026
km. Manch einer fragt sich: Was wird eigentlich aus der Schweiz, wenn sie ihre Neutralität endgültig aufgibt und sich immer mehr der Nato und der EU annähert? Das wird eben nicht nur die Aussenpolitik, sondern auch die innere Situation des Landes betreffen. Eigentlich müsste ein Blick in die innere Verfassung der Nato- und EU-Staaten genügen: scharfe Polarisierungen, soziale Verwerfungen, «Demokratie» nur noch als Farce, Aushöhlung des Rechtsstaates, zunehmende Aggressivität gegen vermeintliche «Feinde». Man kann allerdings auch regelmässig die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) lesen, um einen Vorgeschmack zu bekommen. So auch wieder im Umgang mit den entschiedenen Befürwortern der Neutralitätsinitiative. Nicht nur mit den die Initiative unterstützenden Kräften, die der SVP nahestehen. Da glaubt man wohl, sowieso leichtes Spiel zu haben nach den Jahrzehnten Kampagnenjournalismus gegen die Partei und insbesondere gegen Christoph Blocher. Seit seinem Erfolg bei der EWR-Abstimmung 1992 und dem ersten Stopp gegen die EU-Annäherung steht er auf der Abschussliste. Schwere Geschütze führt man nun gegen die tatsächlich unabhängigen Unterstützer der Neutralitätsinitiative an, die bis ins linke politische Spektrum hineinreichen, sich zu einem grossen Teil aber gerade eben nicht parteipolitisch zuordnen lassen. Und zudem ausgewiesene Sachkompetenz haben, Fachleute sind in ihrem Gebiet. Die «NZZ» vom 22. August setzt schon mit ihrem Titel den Akzent: «Zum Networking nach Moskau und für die Propaganda zu Russia Today. Wie Putin-Versteher den Kampf für die Neutralitätsinitiative mitprägen». So viel Polemik in einem Artikel können sonst nur die Medien in den EU-Nachbarländern. Und an Falschbehauptungen ist der Artikel auch nicht arm. Dieses Machwerk erinnert mehr an altrömische Proskriptionslisten. Eine Unart, die sich wie ein Geschwür ausbreitet: Hast Du keine Sachargumente, schlage ad personam zu.
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