von Dr. iur. Marianne Wüthrich
Während viele von uns, denen die Erhaltung einer neutralen und unabhängigen Schweiz ein Herzensanliegen ist, am Vorabend der Volksabstimmung zur Neutralitätsinitiative noch einmal ihre Kräfte einsetzen, um mit den Mitbürgern über die grundlegende Bedeutung der Schweizer Neutralität ins Gespräch zu kommen, haben die Classe politique und die Mainstream-Medien unter dem Deckel gehalten, was als nächstes mit Wucht auf unser Land prallen wird. Am 1. September stand es nun in den Medien: Vom 28. bis 30. September, in mickrigen drei Tagen, will der Ständerat das ganze Rahmenabkommen 2.0 mit der EU in einem Aufwasch durchpeitschen, der Nationalrat kommt dann in der nächsten Session dran. Einzig das Stromabkommen soll auf den Dezember verschoben werden – bis dahin wird sich sein Kernproblem allerdings nicht in Luft auflösen: nämlich die Wegspülung des hochstehenden Schweizer Service public, der kantonalen und kommunalen Hoheit über den Strom, durch die in der EU alles durchdringende Privatisierung, die Herrschaft der Ener-giekonzerne.
Es soll uns doch keiner weismachen, dass alle Parlamentarier das rund 2000 Seiten starke Dossier, die zahlreichen Abkommenstexte1 sowie insbesondere das über allem thronende Institutionelle Protokoll genau gelesen, geschweige denn sich mit deren Tragweite auseinandergesetzt haben, bevor sie schnell, schnell ja sagen sollen dazu!
Drei Tage für die eigene Entmachtung
Die harte Realität ist: Das Parlament braucht tatsächlich nicht viel Zeit für die Abhandlung des Rahmenvertrags. Denn es kann die Abkommenstexte nicht ändern, die der Bundesrat mit Brüssel «ausgehandelt» hat. Es kann nur ja oder nein sagen zum Gesamtpaket. Ein kleiner Vorgeschmack darauf, was ihm blühen würde, falls es der eigenen Entmachtung durch die Brüsseler Oberherrschaft zustimmte. Vor einem so schwerwiegenden Entscheid muss sich jeder Parlamentarier dem Problem stellen, dass die souveräne Schweiz mit ihrem einzigartigen freiheitlichen, direktdemokratischen, neutralen, föderalistischen Staatsmodell nicht kompatibel ist mit dem zentralistischen Top-down-System der EU.
Die dreitägige Scheindebatte, die Ende September im Ständerat inszeniert wird, ist unseres Schweizer Parlaments nicht würdig. Statt über die Kernfrage zu debattieren, haben die Aktivisten in der Bundesverwaltung für ein paar besonders umstrittene Punkte Scheinlösungen in Bundesgesetze verpackt, ihre Gleichgesinnten im Parlament sollen uns diese verkaufen. Die vorberatenden Kommissionen nicken mit wenigen Gegenstimmen brav zu allem.
Besonders unwürdig ist der Eifer, mit der mehrere Kommissionen sich als Hilfskraft Brüssels einspannen lassen, indem sie die Überwachung der eigenen staatlichen Beihilfen gemäss einem geplanten Bundesgesetz mit dem unschweizerischen Namen «Beihilfeüberwachungsgesetz BHÜG» nach aussen hin selbst organisieren: Inhaltlich wird die EU der Schweiz in mehreren Abkommen (Landverkehr, Strom, Luftverkehr) das Verbot staatlicher Beihilfen aufdrücken und damit den – immer noch relativ guten – Service public in Bund, Kantonen und Gemeinden durch die alles durchdringende Privatisierung à la Brüssel erledigen.
Die Staatspolitische Kommission SPK-S wiederum traut sich – trotz der einschlägigen Erfahrungen mit Mafiosi, die sich im Kanton Graubünden eingenistet haben – nicht, von Neuzuzügern einen Strafregisterauszug zu verlangen, weil die EU-Kommission kritisiert, das verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen (FZK). Dabei haben dies kürzlich sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat unmissverständlich eingefordert (Medienmitteilung vom 18.8.2026).
Ein besonderer Renner ist die sogenannte «Schutzklausel» gegen das Überfluten der Schweiz und ihrer attraktiven Sozialhilfe mit einwanderungswilligen Leuten, insbesondere weil die Erwerbstätigen künftig gemäss Unionsbürgerrichtlinie ihre weit definierten «Familienangehörigen» inklusive pflegebedürftige Schwiegereltern, Onkel und Cousinen, auch aus Ländern ausserhalb der EU, nachkommen lassen dürfen. Mehrere Kommissionen bringen Rezepte für die «wirkungsvolle» Anwendung der Schutzklausel (zum Beispiel Medienmitteilung der APK-S vom 22.5.2026), wohl wissend, dass die Klausel im FZA von 1999, die dem neuen Konzept gleicht wie ein Ei dem anderen, kein einziges Mal vom Bundesrat angerufen wurde – trotz zehnmal höherer Zuwanderungszahlen als dies die Bundesverwaltung prophezeit hatte. Wie wahrscheinlich ist es, dass der am Laufmeter vor den Grossmächten einknickende Bundesrat die Schutzklausel auch gegen den Willen Brüssels anrufen wird, wie er heute vollmundig behauptet?
Damoklesschwert EU-Rechtsübernahme
Die ganzen Details, die der Bundesrat in 39 Bundesgesetzen angeblich Schweiz-verträglich umsetzen will, können jederzeit zur Makulatur werden, wenn die EU ihr Recht ändert. Denn der eigentliche Zweck des Rahmenabkommens ist die Verpflichtung der Schweiz, heutiges und künftiges EU-Recht zu übernehmen. Daran vermag auch das umfangreiche Streitbeilegungsverfahren samt einem sogenannten Schiedsgericht nichts zu ändern. Die Entscheidungshoheit hat der EuGH, und das formal weiterbestehende Referendumsrecht wird durch die Androhung unbekannter Ausgleichsmassnahmen (sprich Sanktionen) durch die EU ebenfalls zur Makulatur.
Ein aktuelles Beispiel für den Paradigmenwechsel von den bisherigen Bilateralen zum geplanten Rahmenvertrag: Für arbeitslose Grenzgänger aus dem EU- und EFTA-Raum bezahlt die Schweiz bisher rund 300 Millionen Franken Arbeitslosenversicherung pro Jahr. Nun hat die EU beschlossen, dass anstelle des Wohnsitzstaates (zum Beispiel Frankreich) der Staat des letzten Arbeitsplatzes (also die Schweiz) mehr bezahlen muss. Für den Bund könnte dies Mehrkosten von 900 Millionen bis 1,2 Milliarden pro Jahr bedeuten. Mit dem neuen FZA könnte Brüssel die Schweiz zur Zahlung verpflichten, aber die EU-Kommission ist der Meinung, das gelte auch schon unter dem geltenden FZA von 1999. Der Unterschied: Heute würde die Meinungsverschiedenheit im Gemischten Ausschuss landen, ob man sich dort einig wird, steht in den Sternen. Künftig könnte die EU-Kommission im Falle des Widerspruchs der Schweiz ein Schiedsgerichtsverfahren verlangen, wo letztlich der EuGH entscheiden würde. Dreimal dürfen Sie raten, wer dort Recht bekäme.
Wirtschaftskommission WAK-S setzt sich bewusst in Widerspruch zum EU-Vertragspaket
Eine einzige Ständeratskommission hat es gewagt, ihre Rechtssetzungskompetenz eigenständig wahrzunehmen und sich in einer Einzelfrage zum Lohnschutz gegen den mit der EU ausgehandelten Wortlaut des FZA zu stellen. Wichtiger als der Gegenstand dieser Abweichung ist die Stellungnahme der Kommission in ihrer Medienmitteilung: «Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass ihre Anträge zum Entsendegesetz […] im Widerspruch zum Verhandlungsresultat mit der EU stehen und nimmt dies in Kauf. Die Kommission müsse ihre Vorberatungskompetenz […] wahrnehmen und Verhandlungsergebnisse […] kritisch hinterfragen und aus ihrer Sicht verbessern können.»2 Der Präsident der Mitte-Partei, der Walliser PhilippMatthias Bregy, bringt die Sache auf den Punkt: «Manche Leute realisierten gerade, welche Dimension die Abkommen hätten und wie tief die dynamische Rechtsübernahme in die Schweizer Rechtsordnung eingreife», wird er zitiert, und er ergänzt: «Das ist wohl der Hintergrund des Kommissionsentscheids.»3
Dieser mutige Entscheid der WAK-S hat ihr tüchtige Schelte eingetragen, aus anderen Ständeratskommissionen und in den Medien. Kritische Bürger hingegen bedanken sich.
Dann gibt es nur eins: Sag nein
Falls jemand die Anführung des berühmten Zitats von Wolfgang Borchert an dieser Stelle fehl am Platz findet: Der Nationalrat hat am 12. März 2026 mit 127 Ja zu 63 Nein sehr deutlich einem Verhandlungsmandat für ein Abkommen mit der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung zugestimmt.4 Ärgerlicherweise hat sich der Ständerat ganz knapp mit 21 zu 20 Stimmen diesem Entscheid angeschlossen. Dieser Beschluss verstösst selbstverständlich gegen die Schweizer Neutralität. Angesichts des Säbelwetzens aus der EU könnte der Anschluss an das EU-Kriegsbündnis (fast alle EU-Staaten sind gleichzeitig auch Nato-Mitglieder) ausserdem durchaus mit der Gefahr verbunden sein, in einen Krieg hineingezogen zu werden.
Mit einem Ja zur Neutralitätsinitiative sagen wir nein zum Krieg. •
1 Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Landverkehr, Luftverkehr, Landwirtschaft, Kohäsionszahlungen, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Strom, EU-Programme (Forschung, Bildung usw.)
2Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 11.08.2026
3 Marti, Simon. «Und schon wackelt der Kompromiss». In: NZZ am Sonntag vom 16.8.2026
4 25.3529 Motion der Sicherheitskommission des Nationalrates SiK-N
mw. Am 29. August 2026 haben die Isländerinnen und Isländer in einer Volksabstimmung mit 52,8 Prozent der Stimmen die Wiederaufnahme von EU-Beitrittsgesprächen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei hohen 82,5 Prozent. Das isländische Volk erwies sich mit diesem klaren Entscheid als resistent gegen die Schalmeienklänge der eigenen Regierung: Mit der Aufnahme der Verhandlungen sei ja noch nichts entschieden, das Volk habe am Schluss das letzte Wort zum Beitritt zur EU. Und ebenso resistent gegen die Lockungen der EU, die «Ausnahmen» und «Flexibilität» im Fischereidossier versprach, um einen attraktiven Nettozahler an Bord zu holen.
Island ist als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits weitgehend in den Binnenmarkt integriert, mit einem Vollbeitritt zur EU wäre aber das Überleben der einheimischen Fischerei und Landwirtschaft gefährdet. Für uns Schweizer, die wir vor der Abstimmung über den Rahmenvertrag mit der EU stehen, ein weiterer Warnfinger!
Aber wirtschaftliche Gründe waren offenbar auch für die Isländer nur zum Teil für das Nein verantwortlich. Laut dem «Tages-Anzeiger» wurde «die grundsätzliche Frage […] immer häufiger gestellt: Könnte das kleine Island als Mitglied einer EU mit 450 Millionen Menschen überhaupt noch souverän über sein Schicksal entscheiden?»
Die Isländer haben öfter Gelegenheit, sich in Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen zu äussern. Sie haben 2009 trotz einer schweren Finanzkrise schon einmal nein gesagt zu EU-Beitrittsverhandlungen. Gleichzeitig sammelten sie 60 000 Unterschriften (bei 350 000 Einwohnern!) für ein Referendum gegen die Übernahme happiger Auslandschulden der drei grossen isländischen Banken durch die Staatskasse. Die Banken hatten über Jahre Spekulanten vor allem aus Grossbritannien und den Niederlanden mit hohen Zinsen angelockt. Weil sie nun pleite zu gehen drohten, sollten die Steuerzahler den jahrelangen Profiteuren ihre riskanten Einsätze zurückzahlen? Nein, befanden die isländischen Stimmberechtigten: Im März 2010 lehnten sie die Bezahlung der Bankschulden durch den Staat mit 93 Prozent wuchtig ab.
Sieben Jahre später (2017) hatte sich die isländische Wirtschaft bereits wieder erholt. Warum, erklärte Werner Wüthrich damals in Zeit-Fragen: «Entscheidend für die Rettung war zum einen die Stimme des Volkes. Die Isländer haben nicht nur in zwei Volksabstimmungen entscheidende Weichen gestellt. Die Bevölkerung hat in einer Vielzahl von Aktionen das Geschehen aktiv – aber immer gewaltfrei – mitbestimmt. So wehrte sie sich mit originellen Internetauftritten gegen Versuche von Grossbritannien, die Isländer in die Terrorecke zu drängen und sämtliche isländischen Bankguthaben in Grossbritannien einzufrieren. Zum anderen haben die Isländer die Ärmel hochgekrempelt, ihr marodes Bankwesen und ihre angeschlagene Volkswirtschaft wieder auf Vordermann gebracht. Weiter war für die Rettung entscheidend, dass Island eine eigene Währung hat: Der massive Einbruch der isländischen Krone führte nicht in den Untergang (wie manche Finanzpropheten geunkt hatten), sondern er war eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Erholung. Der isländische Weg aus der Bankenkrise unterscheidet sich markant vom in der EU üblichen Weg der Bankenrettung, der Schuldenbewirtschaftung und der Staatsfinanzierung, die die EZB über die elektronische «Notenpresse» heute betreibt (indem sie Schuldenpapiere in grossen Mengen aufkauft). Selbstverständlich ist die Situation in jedem Land anders, und der isländische Weg kann nicht 1:1 auf andere Länder übertragen werden. Er zeigt jedoch, wie eine Regierung, verbunden mit dem Volk, mutig neue Wege sucht und in der ärgsten Krise einen Ausweg findet.»
Dazu ist anzumerken: Unsere «Regierung», der Bundesrat, täte gut daran, ebenso Hand in Hand mit der Bevölkerung zu arbeiten, aber nicht für Grossmächte und Kriegstreiber, sondern zum Wohl unseres Landes und unserer Guten Dienste für die Menschen überall auf der Welt. Nach der Ablehnung von EU-Beitrittsgesprächen durch die Bevölkerung in diesen Tagen hatte die isländische Regierungschefin Kristrún Frostadóttir die Grösse zu sagen, dies sei «keine Niederlage, sondern ein Sieg der Demokratie». Ein Vorbild für Schweizer Politiker aller Couleur.
Quellen: Wüthrich, Werner. «Island in der Hochkonjunktur – in Griechenland ein Trauerspiel»; https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2017/nr-1415-20-juni-2017/island-in-der-hochkonjunktur-in-griechenland-ein-trauerspiel; Koponen, Linda. «Island lehnt die Beitrittsverhandlungen mit der EU überraschend deutlich ab», Neue Zürcher Zeitung vom 30.8.2026; Eigenmann, Dominique. «Island fühlt sich allein noch sicher genug», Tages-Anzeiger vom 30.8.2026
Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.