Neutralitätsrecht: Keine fremden Truppen in der Schweiz!

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Der Bundesrat laviert derzeit herum, ob er den USA den Überflug ihrer Kriegsflugzeuge in den Iran-Krieg durch den Schweizer Luftraum erlauben wolle – eine Neutralitätsverletzung ohnegleichen! Und das ist kein einmaliger Ausrutscher, sondern Programm: «Insbesondere im Bereich der militärischen Mobilität trägt die Schweiz zur Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bei, indem sie den Transit von Personal oder Material anderer Streitkräfte durch die Schweiz ermöglicht und unterstützt, dies unter Einhaltung des Neutralitätsrechts.» (Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026, S.59) 

Dieser Satz, bei dem sich jedem Schweizer die Haare sträuben müssen, findet sich gut versteckt auf der zweitletzten Seite der für unser Land äusserst verhängnisvollen Strategie, die bis Ende März in Vernehmlassung ist.1
    Das Schweizervolk wird diesen Herbst die Gelegenheit haben, derlei unschweizerischen Aktivitäten mit der Annahme der
Neutralitätsinitiative den Riegel zu schieben. Tatsächlich ist das Verbot von Truppen- und Waffentransporten anderer Staaten über Schweizer Territorium einer der ältesten Pflöcke und unverzichtbarer Bestandteil der Schweizer Neutralität. Es gewährleistet nicht nur die Neutralität gegen aussen, sondern auch den inneren Frieden der Eidgenossen. 

Historischer Exkurs:
1647 Defensionale von Wil und 1674
Neutralitätserklärung der Tagsatzung 

Im Dreissigjährigen Krieg (1618–1648) gelang es den Schweizern gerade so knapp, nicht in dieses furchtbare Völkerschlachten hineingezogen zu werden. Manche Orte (heutige Kantone) gewährten allerdings der einen oder anderen Kriegspartei den Durchmarsch über Schweizer Territorium. Aber am Ende des Krieges erkannten sie gemeinsam, dass nur die Einhaltung der Neutralität, und zwar einer bewaffneten Neutralität, ihnen die Freiheit nach aussen und den inneren Zusammenhalt erhalten konnte. Im Defensionale von Wil von 1647 beschlossen die Eidgenossen, ihre Grenzen mit bewaffneten Truppen gegen den Durchzug fremder Armeen zu schützen. 1674 doppelte die Tagsatzung nach und erklärte erstmals offiziell die Neutralität der Schweiz. Leider setzten die Kantone die vereinbarte Organisation einer gemeinsamen ausreichenden Bewaffnung in der Folge nur mangelhaft um, so dass sie unfähig waren, gegen die französische Invasion von 1798 Widerstand zu leisten. 1815 wurde die Neutralität der Schweiz dann durch die europäischen Grossmächte anerkannt – nicht geschaffen. Die Lehre aus der Geschichte: Die Neutralität der Schweiz muss notwendigerweise bewaffnet sein, um fremde Truppen von unserem Territorium fernzuhalten. Dies nahmen die Schweizer nach 1815 erfolgreich in Angriff, so dass sie sich vor künftigen Kriegen schützen konnten.

Neutralitätsrecht gemäss Haager Abkommen von 1907 

Das «Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte und Personen im Falle eines Landkriegs» vom 18. Oktober 1907 legt das Verbot von Truppen- und Waffentransporten von seiten jeglicher Kriegsparteien, das sich die Schweiz selbst seit Jahrhunderten auferlegt hat, verbindlich für alle neutralen Staaten fest:

Art. 1 Das Gebiet der neutralen Mächte ist unverletzlich.

Art. 2 Es ist den Kriegführenden untersagt, Truppen oder Munitions  oder Verpflegungskolonnen durch das Gebiet einer neutralen Macht hindurchzuführen. […]

Art. 5 Eine neutrale Macht darf auf ihrem Gebiete keine der in den Artikeln 2–4 bezeichneten Handlungen dulden.

Einige Nato-affine Schweizer Historiker behaupten, das Haager Abkommen sei obsolet, weil heute die Uno-Charta die Rechte und Pflichten der Staaten im Krieg regle. In Wirklichkeit ist ein solcher Widerspruch eine frei erfundene Konstruktion der Schweizer Nato-Turbos. Die Haager Abkommen sind in Kraft, 92 Staaten plus die Europäische Union haben sie unterzeichnet, kein Staat stellt das Abkommen zu den Rechten und Pflichten der neutralen Staaten in Frage. Tatsächlich ist es heute dringlicher denn je, dass möglichst viele Staaten das Neutralitätsrecht einhalten! 
    In der heutigen geopolitischen Lage muss der Begriff «kriegführende Mächte» zudem weiter gefasst werden als anfangs 20. Jahrhundert. Damals marschierten Truppen in der Regel nur durch andere Länder, um in einen Krieg zu ziehen. Heute ist die Abgrenzung zur direkten Kriegsbeteiligung nicht immer klar, wenn Mitglieder von Kriegsallianzen zum Beispiel ihre Truppen und Kampfflieger an die russische Grenze oder in den Nahen Osten verlegen. Die Schweiz tut gut daran, nicht nur bei einem direkten Kriegseinsatz anderer Staaten, sondern grundsätzlich dabei zu bleiben: kein Transitrecht anderer Streitkräfte durch die Schweiz. 

Bundesrat in die Pflicht nehmen

Zurück zum Schweizer Bundesrat, der jede Bodenhaftung verloren zu haben scheint und sich über Kriegsflüge der USA durch die Schweiz auslässt, ohne dass diese überhaupt ein Gesuch gestellt haben. Tatsächlich ist es allgemein bekannt, dass die Schweiz Überflüge von Kriegsparteien nicht duldet. So ist in der Presse zum Iran-Krieg zu lesen: «Der Luftraum der neutralen Schweiz und Österreichs wird gemieden, ebenso derjenige von Ländern, die nicht zur Nato gehören.»2 Auch die US-Regierung hat offenbar bisher für ihre Flüge von Deutschland aus eine andere Route Richtung Iran gefunden. Schon möglich, dass die USA unzufrieden sein könnten, wenn die Schweiz keine Kriegsflüge durch ihren Luftraum duldet – aber das rechtfertigt einen Bruch des Neutralitätsrechts nicht. Während Bundesrat Cassis herumrätselt, «ob die Eskalation im Nahen Osten die Anwendungsvoraussetzungen des Neutralitätsrechts erfüllt»3, ist es der spanischen Regierung offenbar klar, dass im Iran ein Krieg stattfindet: Sie untersagt den USA, zwei spanische Stützpunkte zu nutzen, und nimmt in Kauf, von Präsident Trump beschimpft zu werden.
    Robert Kolb, Professor für Völkerrecht an der Universität Genf, stellt unmissverständlich richtig: «Es handelt sich um einen intensiven internationalen bewaffneten Konflikt. Damit gilt das Neutralitätsrecht.» Er fügt hinzu, es sei wohl «politisch motiviert», dass der Bundesrat hier «um neutralitätsrechtliche Verpflichtungen herumlaviere».3 Auch nachdem nun die USA Gesuche gestellt haben, eiert Bundesrat Cassis weiter herum, er bewilligt die einen, andere nicht (Medienmitteilung vom 14. März). Professor Kolb: «Dann muss das Land auf seine Pflichten hinweisen – sonst verletzt es das Neutralitätsrecht selbst und macht sich unglaubwürdig.» 
    Während des Irak-Kriegs von 2003 hatten wir noch einen Bundesrat, der bereit war, die neutralitätsrechtlichen Pflichten der Schweiz einzuhalten. Damals entschied er schon einen Monat vor Beginn des Krieges, den Luftraum für amerikanische Militärflugzeuge zu sperren.
    Ein Gutes hat das Zögern und Taktieren des Bundesrates: Der Neutralitätsinitiative liefert er damit eine Steilvorlage.

1 Übrigens hat der Bundesrat bereits 2024 im Rahmen von «Permanent Structured Cooperation (PESCO)» unser Land am EU-Projekt «Military Mobility» angehängt, mit dem grenzüberschreitende Transporte «administrativ vereinfacht» werden sollen. Dass PESCO ein «europäisches» Projekt sein soll, ist genauso irreführend wie die geplante Regelung gemäss Sicherheitspolitischer Strategie: Es ist ein Nato-Projekt, sind doch auch Kanada und die USA daran beteiligt. (siehe https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2024/nr-21-15-oktober-2024/sich-auf-den-wert-der-neutralitaet-zurueckbesinnen

2 Monn, Julia und Shaw, Roland «Europa unterstützt die UA». In: Neue Zürcher Zeitung vom 10.3.2006

3 Meier, Dominik. «Wann gilt Neutralitätsrecht? Bundesrat vor heiklem Entscheid im Iran-Krieg». In: SRF News vom 3.3.2026 

4 Berner, Selina. «Der Iran-Krieg wird für die Schweiz zum Balanceakt». In: Neue Zürcher Zeitung vom 5.3.2026 

Drei Milliarden für Totalüberwachung der Bürger?

mw. Bundesrat Martin Pfister, Vorsteher des Departements Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), verlangt Cash für die mit der «Sicherheitspolitischen Strategie 2026» geplante Eingliederung der Schweiz in die Nato- und EU-Sicherheits-Stränge und für die Meinungsüberwachung der Bevölkerung: 31 Milliarden Franken für die Armee in zehn Jahren (zum Teil auch für notwendige Projekte der Landesverteidigung). Mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um stolze 0,8 Prozent ab 2028 will der Bundesrat die ganze Bevölkerung zur Kasse bitten. Allein für den «Ausbau ziviler Sicherheitsbehörden» sollen wir drei Milliarden Franken lockermachen: «Für die zivilen Bundesstellen mit Sicherheitsaufgaben braucht es Mehreinnahmen von rund drei Milliarden Franken. Damit werden zivile Sicherheitsinstrumente wie Nachrichtendienst, zivile Alarmierung, Sicherheitskommunikation und resiliente Krisenbewältigungskapazitäten oder die Bekämpfung der Desinformation gestärkt. Diese leisten in einem hybriden Bedrohungsumfeld einen zentralen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz.»1 (Hervorhebung mw) 
    Laut der «Neuen Zürcher Zeitung» will das VBS zu diesem Zweck 420 bis 520 neue Vollzeitstellen (!) im «Sicherheitsbereich» schaffen – wovon allein 100 bis 200 Stellen im Bundesamt für Polizei (Fedpol) und 115 beim Nachrichtendienst.2 Eine Verwaltungsblase ohnegleichen, unter anderem zwecks Totalüberwachung der Bürger und entsprechender Einschränkung ihrer Informations- und Meinungsfreiheit! 
    Ein kleiner Trost bleibt uns: Weil die Erhöhung der Mehrwertsteuer eine Verfassungsänderung erfordert, kommt Bundesbern nicht um eine obligatorische Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr herum. Die Vernehmlassung läuft bis Ende Mai 2026. Laut Umfragen zeichnet sich ein Nein ab.

1 Medienmitteilung des Bundesrates vom 6.3.2026 www.news.admin.ch/de/newnsb/fJDRVJGpA_Y1vcW5RHUkG 

2 Gafafer,Tobias und Schäfer, Fabian. «Bundesrat Pfister will die höhere Mehrwertsteuer im Eiltempo durchbringen – doch SVP und FDP winken ab.»
Neue Zürcher Zeitung vom 6.3.2026

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