von Dr. iur. Marianne Wüthrich
Wenigstens hat der Bundesrat nach einigem Zögern künftige Waffenexporte in die USA sowie mehrere (nicht alle) Überflüge US-amerikanischer Kriegsflugzeuge untersagt. Was die Diplomatie und besonders die Guten Dienste betrifft, versagt der Bundesrat jedoch einmal mehr auf der ganzen Linie.
Den falschen Botschafter einbestellt
«Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die Eskalation im Nahen Osten nach den militärischen Schlägen auf Iran. Sie fordert die uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts und ruft zur Deeskalation auf.»1 Auf dieser neutralitätskonformen Basis könnte sich der Bundesrat für den Frieden einsetzen und seine Guten Dienste anbieten.
Statt dessen hat Bundesrat Ignazio Cassis einseitig Position bezogen, indem er Mahmoud Barimani, den Vertreter des angegriffenen Iran, in Bern einbestellt hat, nicht aber die Botschafter der USA und Israels. Barimani soll seiner Regierung den Schweizer Protest gegen den Krieg mitteilen. Praktisch die ganze Welt ist sich einig: Es sind Israel und die USA, welche den Iran völkerrechtswidrig angegriffen haben, und nicht umgekehrt. Da erstaunt Cassisʼ diensteifriger Aktivismus doch sehr.
Was genau Bundesrat Cassis im aktuellen Fall beim iranischen Botschafter zuhanden seiner Regierung kritisiert hat, bleibt im dunkeln. Das Recht eines angegriffenen Staates, sich gemäss Artikel 51 der UN-Charta gegen einen bewaffneten Angriff zu verteidigen, sollte eigentlich auch dem Schweizer EDA-Chef bekannt sein.
Neutralitätswidrige Sanktionen
Im Februar 2022 musste die ganze Welt zur Kenntnis nehmen, dass die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit als neutraler Staat selbstverschuldet verloren hat. Seit damals übernimmt der Bundesrat im Widerspruch zur Neutralität und zur Souveränität der Schweiz fast ausnahmslos die einseitigen und völkerrechtswidrigen Sanktionen der EU gegenüber Russland. Dieses neutralitätswidrige Verhalten war einer der Gründe für die Lancierung der Neutralitätsinitiative, die diesen Herbst zur Abstimmung kommen wird.
In bezug auf den Iran-Krieg legt der Bundesrat noch einen Zacken zu: Er ergreift Sanktionen gegen den völkerrechtswidrig Angegriffenen! Die entsprechende Verordnung hat der Bundesrat bereits am 12. Dezember 2025 totalrevidiert (als der Krieg gegen Iran in Vorbereitung war). Sie enthält einerseits die Umsetzung von «wieder in Kraft getretenen Uno-Resolutionen» von 2006 bis 2015, andererseits «übernimmt die Schweiz teilweise die erneut aktivierten EU-Sanktionen, die im Rahmen des Inkrafttretens des JCPOA2 ausgesetzt worden waren». Also einen Mix von seit Jahren bestehenden Uno-Sanktionen, zu deren Übernahme die Schweiz leider verpflichtet ist, und von völkerrechtswidrigen einseitigen EU-Sanktionen, die sie als neutrales Land nicht übernehmen dürfte. Schauen Sie sich die lange Liste von Lieferverboten und Finanzsanktionen an, mit denen das gebeutelte iranische Volk von der Schweiz noch weiter ins Elend gestossen wird!3
Verstärkte humanitäre Hilfe für den Nahen Osten – der Schweizer Weg
Wenigstens erinnert sich der Bundesrat auch an die humanitären Verpflichtungen der Schweiz. In seiner Medienmitteilung vom 16. März 2026 schreibt das EDA: «Der Krieg im Nahen und Mittleren Osten hat gravierende Auswirkungen auf die Bevölkerung in Libanon, Syrien und Iran. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) stellt deshalb ein humanitäres Unterstützungspaket von insgesamt 6,5 Millionen Franken bereit, das Libanon in den Mittelpunkt stellt und eine regionale Komponente für Syrien umfasst. Auch für den Iran gibt die DEZA Soforthilfe frei». Und weiter: «Die Beiträge fliessen an Schlüsselpartner in den Bereichen Schutz, Notunterkünfte sowie Wasser, Nahrung, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH). Dazu gehören insbesondere das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das eng mit dem Libanesischen Roten Kreuz zusammenarbeitet, das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF).» Ausserdem unterstützt das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH) gemeinsam mit dem IKRK und der regionalen Wasserversorgungsbehörde die Trinkwasserversorgung im Bekaa-Tal (Libanon). Auf einen Nothilfeappell der «Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC)» für den Iran gibt der Bund zudem 1 Million Franken als Soforthilfe frei.4•
1Medienmitteilung des Bundesrats vom 18.3.2026. https://www.eda.admin.ch/de/stellungnahme-situation-iran
2Joint Comprehensive Plan of Action. Wiener Nuklearvereinbarung vom 14.7.2015 zwischen dem Iran und Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, USA, Russland und China
3 Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. «Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran». Medienmitteilung vom 12.12.2025
4 «Die DEZA verstärkt die humanitäre Unterstützung für die Menschen in Libanon, Syrien und Iran». https://www.eda.admin.ch/de/newnsb/V-OEiZFDCNXDa_WIWDpWZ
mw. «Angesichts des Kriegs im Nahen und Mittleren Osten und des steigenden Sicherheitsrisikos hat das EDA entschieden, die Schweizer Botschaft in Teheran vorübergehend zu schliessen.» (Mitteilung des EDA vom 11.3.2026).
In einem «Brief aus Genf» bringt die ehemalige Bundesrätin Micheline Calmy-Rey in eindringlichen Worten ihr Unverständnis für diesen überstürzten Schritt zum Ausdruck und ruft das EDA, das sie einst selbst geführt hat, dazu auf, die Verpflichtungen der Schweiz als neutraler Staat und als Schutzmacht einzuhalten.
Neutralität als Voraussetzung für Schutzmachtmandate
Die ehemalige Schweizer Aussenministerin weiss um die essentielle Bedeutung der Neutralität für die Ausübung eines Schutzmachtmandats: «Die Funktion der Vertretung ausländischer Interessen erfordert Geschick und Fingerspitzengefühl und drückt sich in einem ständigen Bemühen um Zuverlässigkeit und Unparteilichkeit aus, ohne sich in irgendeiner Weise mit den Positionen und der Politik des einen oder anderen Staates zu identifizieren.»
Wenn eine Botschaft offenbleiben müsste, wäre es die der Schweiz
Calmy-Rey weist auf die besondere Stellung der Schweizer Botschaft im Iran hin, welche seit vielen Jahren die amerikanischen Interessen im Iran vertritt. Dieses Mandat umfasst konsularische Aufgaben wie die Betreuung von Passanträgen und ähnlichem oder den Schutz von US-Bürgern in iranischen Gefängnissen. Auf diplomatischer Ebene fungieren Schweizer Diplomaten «als Verbindungsstelle zwischen den beiden Aussenministerien», das heisst, sie halten den besonders in Kriegszeiten lebenswichtigen Kommunikationskanal zwischen Teheran und Washington offen und setzen sich für die Weiterführung des Dialogs zwischen den beiden Parteien ein. Deshalb ist für die ehemalige Schweizer Aussenministerin klar: «Wenn trotz der Risiken eine Botschaft hätte offenbleiben müssen, selbst mit nur einem einzigen Diplomaten, dann wäre es die der Schweiz, da uns unser Mandat zum Schutz der Interessen und der amerikanischen Bürger im Iran dazu verpflichtet.»
Calmy-Rey ergänzt, wir Schweizer sollten eigentlich wissen, dass wir uns mit allen politischen Kräften an den Tisch setzen müssen, ohne zwischen den Guten und den Bösen zu unterscheiden.
Eine Persönlichkeit wie Micheline Calmy-Rey, die die Schweizer Neutralität und die Guten Dienste an erste Stelle stellt und sich nicht von jedem Zeitgeist umblasen lässt, könnten wir heute in unserem Bundesrat gut brauchen.
Quelle: Micheline Calmy-Rey. «Brief aus Genf. Warum schliesst die Schweiz ihre Botschaft in Teheran?» Weltwoche vom 1.4.2026
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