Eintreten für die Meinungsfreiheit

von Karl-Jürgen Müller

Zur Meinungsfreiheit gehören nach deutschem Verfassungsrecht (Artikel 5 Grundgesetz) die Meinungsäusserungsfreiheit und die Informationsfreiheit für jedermann, die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung, das Verbot der Zensur sowie die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit. Dass diese Menschen- und Bürgerrechte von deutschen staatlichen Behörden und von mit diesen Behörden eng zusammenarbeitenden Medien und NGOs in den vergangenen Jahren immer weniger geachtet wurden, ist nicht nur in Deutschland, sondern auch international zunehmend auf Befremden und Kritik gestossen.
    Die dem in Genf ansässigen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (OCHCR) zugeordnete UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, Irene Khan, hat deshalb vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 Deutschland bereist und mit zahlreichen Vertretern deutscher Ministerien und anderer nationaler Behörden, mit Vertretern verschiedener politischer Parteien, mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, Vertretern von Landesbehörden, Landesmedienanstalten und Medien, mit NGOs und Journalisten, mit Wissenschaftlern und vielen anderen Personen über die Situation der Meinungsfreiheit in Deutschland gesprochen. Es war der erste Besuch eines UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit in Deutschland, seitdem dieses Amt 1993 geschaffen worden war.
    Am 6. Februar hat Irene Khan während einer etwa halbstündigen Pressekonferenz in Berlin ihre «vorläufigen Bemerkungen» vorgetragen,1 die auch in schriftlicher Form, auch in deutscher Übersetzung, vorliegen.2 Ihren ausführlichen Bericht samt Empfehlungen wird sie im Juni des Jahres dem Menschenrechtsrat vorlegen.
    In diplomatischer Sprache gehalten, würdigt die Sonderberichterstatterin den hohen verfassungsrechtlichen Stand der Meinungsfreiheit in Deutschland und die offiziell geäusserte Haltung des deutschen Staates zu diesem Grund- und Menschenrecht.
    Sie sagt allerdings auch: «Der Spielraum für die Meinungsfreiheit in Deutschland schrumpft und wird durch mehrere negative Trends untergraben.»
    Zwar gebe es auch eine Zunahme des Missbrauchs der Meinungsfreiheit und eine durch die gesellschaftliche Polarisierung bedingte «tiefe Kluft im Verständnis der Bedeutung von Meinungsfreiheit». In dieser Situation reagierten staatliche Stellen allerdings unangemessen: «Viele dieser Massnahmen – von einem verstärkten Schutz von öffentlicher Kritik ausgesetzten Amtsträgern über pauschale Verbote von Slogans im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten bis hin zur Überwachung von Organisationen auf Grund schwammiger, undefinierter ‹Extremismus›-Vorwürfe – stehen im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsnormen. Sie haben zu Unsicherheit hinsichtlich der Grenze zwischen geschützter und verbotener Meinungsäusserung geführt und fördern Stigmatisierung und Selbstzensur.» (Hervorhebung km)
    Die UN-Sonderberichterstatterin warnt «vor einem übermässig strafrechts- und sicherheitsorientierten Ansatz im Umgang mit politischer Meinungsäusserung und Aktivismus». Dies berge «die Gefahr, den Raum für eine vielfältige, sinnvolle demokratische Debatte einzuschränken, die Polarisierung zu beschleunigen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in eben jene demokratischen Werte und Institutionen zu untergraben, die die Regierung zu schützen versucht».
     Aus Sicht der internationalen Menschenrechtsnormen habe die Regierung eine doppelte Verantwortung: «Sie muss die Meinungsfreiheit und die Teilhabe am öffentlichen Leben gleichwertig und ohne Diskriminierung wahren und gleichzeitig sicherstellen, dass die Schwächsten der Gesellschaft vor Hassverbrechen, Verunglimpfungen und Ausgrenzung geschützt werden. In einer demokratischen Gesellschaft muss die Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden, auch wenn es sich um Äusserungen handelt, die lawful, but awful sind (zu Deutsch ‹legal, aber abscheulich›).»
    Ausführlich kritisiert die Sonderberichterstatterin die Reaktion der deutschen Behörden auf palästinensische Aktionen nach den Angriffen der Hamas auf Israel im Oktober 2023 und dem Krieg Israels gegen die Menschen im Gaza-Streifen. Weitere Sonderberichterstatter und auch sie selbst hätten ihre Bedenken «bereits zuvor gegenüber der deutschen Regierung geäussert, darunter Einschränkungen und Verbote friedlicher Proteste, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, übermässige Gewaltanwendung, Abschiebungsandrohungen gegen bestimmte Personen und Razzien in den Wohnungen von Aktivisten und Menschenrechtsverteidigern.»
    «Zahlreiche Konferenzen, Vorträge, Konzerte und kulturelle Veranstaltungen aus Solidarität mit Palästina wurden abgesagt, verschoben oder eingeschränkt. Auch Referenten und Wissenschaftler aus Israel wurden allein auf Grund ihrer Nationalität diffamiert, gecancelt oder ausgeschlossen. Journalisten, Wissenschaftler, Aktivisten, Künstler, Anwälte, Politiker und Beamte haben sich selbst zensiert, insbesondere in den Sozialen Medien. All dies hat zu einer Einschränkung der öffentlichen Teilhabe, einem Rückgang des Diskurses in Wissenschaft und Kunst und einem allgemeinen Klima des Misstrauens, der Unsicherheit und der Spannung geführt.»
    Eine im September 2025 von Forschenden der Freien Universität Berlin durchgeführte Studie habe ergeben, «dass nahezu 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine verstärkte Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit wahrgenommen haben. Einige Forschende, insbesondere solche ohne deutsche Staatsangehörigkeit, berichteten von Unsicherheit in bezug auf ihre berufliche Zukunft, einem eingeschränkten offenen Austausch unter Kollegen sowie einem wachsenden Gefühl allgemeinen Misstrauens, da Universitäten zunehmend ‹sicherheitsorientiert› würden und der Einsatz von Strafverfolgungsbehörden bei Veranstaltungen zunehme – all dies trage zu einer erheblichen Abschreckung sowohl der Forschung als auch der freien Meinungsäusserung in der Wissenschaft bei.»
    Die Sonderberichterstatterin kritisiert auch die «Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen, um Inhalte palästinensischer Interessenvertretung weitgehend einzuschränken oder zu verbieten. So wurden beispielsweise Hunderte von Aktivisten verhaftet, weil sie einen Slogan3 ausgesprochen hatten, der als Slogan der Hamas identifiziert wurde, die von der deutschen Regierung als terroristische Organisation eingestuft wurde. Nicht nur, dass diese Interpretation des Slogans von einigen Experten angezweifelt wird – ein generelles Verbot oder die Kriminalisierung der blossen Äusserung eines Slogans unter allen Umständen ist unverhältnismässig und steht nicht im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards.»
    Verschiedene deutsche Behörden auf Lokal- und Länderebene neigten dazu, «Kritik an der Politik und den Handlungen der [israelischen] Regierung, die eine legitime Ausübung der Meinungsfreiheit darstellt, mit Antisemitismus zu verwechseln und gleichzusetzen […].»
    Die Berichterstatterin betont, dass Antisemitismus in Deutschland zwar «ein reales und wachsendes Problem» ist. Aber der Kampf gegen Antisemitismus müsse «im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards geführt» werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, «dass die Diskriminierung einer schutzbedürftigen Gruppe durch die Diskriminierung einer anderen Gruppe ersetzt wird, was den Antisemitismus in keiner Weise verringert, sondern weiteren Hass und Intoleranz schürt.»
    Irene Khan spricht in ihren «vorläufigen Bemerkungen» weitere Punkte an, die der Lektüre, des Nachdenkens und des Gesprächs wert sind. An dieser Stelle bleibt als erstes Fazit: Es ist sehr zu hoffen, dass die deutschen Behörden und die ihnen zuarbeitenden Medien und NGOs die Mahnungen der UN-Sonderberichterstatterin ernstnehmen und eine Kurskorrektur einleiten. Ein paar deutsche Leitmedien – das ist erfreulich – haben zwar nicht ausführlich, aber doch ohne Polemik berichtet.4 Und vor allem: Engagierte Bürger können sich sehr gut auf die Worte von Irene Khan berufen.

1https://www.youtube.com/watch?v=amv2EDTXmew&t=71s

2https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-german.pdf vom 6.2.2026. Die Zitierweise verzichtet auf die Gender-Sprache.

3 Der Slogan lautet: «From the river to the sea, Palestine will be free.»

4 Berichte gab es in der Wochenzeitung Die Zeit, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung», im «Handelsblatt» und im Deutschlandfunk.

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK