«Sicherheitspolitische Strategie 2026» – im Widerspruch zu Neutralität und Meinungsfreiheit

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Am 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat, unbemerkt von vielen Bürgern, seine «Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026» in Vernehmlassung geschickt (Dauer bis 31.März 2026). 60 gut verständliche Seiten umfasst der Entwurf – Pflichtlektüre für jeden Bürger.1 
    Gemäss Art.185 Absatz 1 und 2 der Bundesverfassung ist es Aufgabe des Bundesrates, Massnahmen zur Wahrung der äusseren und inneren Sicherheit der Schweiz zu treffen. Einige Ziele der vorliegenden Strategie sind deshalb nötig und sinnvoll. So zum Beispiel die Stärkung der Landesversorgung, der Ausbau der inländischen Energieversorgung, die Erhöhung der Cyber-Sicherheit, ein leistungsfähiger Bevölkerungsschutz und selbstverständlich die Wiederherstellung einer verteidigungsfähigen Armee. 

Konstrukt der russischen Gefahr als Eintrittsticket in die Nato

Was jedoch keinen Schweizer ruhig schlafen lassen darf, ist der Plan des Bundesrates, unser Land eng in die Kriegsbündnisse EU und Nato einzubinden. Über dem ganzen Papier schwebt das Konstrukt einer angeblichen russischen Bedrohung – mindestens ein Dutzend Mal wird sie dem Leser eingehämmert – obwohl das VBS interessanterweise explizit zugibt, dass ein russischer Angriff auf die Schweiz «unwahrscheinlich» ist (siehe Strategie, S. 10). Aber als Aufhänger für den vom Bundesrat seit dem Ende des Kalten Krieges betriebenen Nato-Anschluss2 dient die ominöse russische Gefahr allemal.
    Es fehlt das historische Fundament im Bundesrat. Glatt übergangen werden die Erkenntnisse aus den beiden Weltkriegen, wo die Schweiz, umklammert von den Achsenmächten, gerade deshalb als souveräner Staat überleben konnte, weil sie an ihrer Neutralität so gut wie möglich festhielt und sich keiner der Kriegsmächte anschloss. Dieses Grundgerüst der neutralen und souveränen Schweiz sollen wir preisgeben, nur weil ein paar Leute in Bundesbern sich bei den Mächtigen dieser Welt anbiedern wollen?
    Im Interview mit Nationalrat Lukas Reimann kommen die krassesten Neutralitätsverletzungen der bundesrätlichen Strategie auf den Tisch. 

Verfassungswidriger Angriff auf die Meinungsfreiheit

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
    Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

  1. Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.
  2. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.
  3. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Unter dem Etikett «Bekämpfung von Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation» will der Bundesrat die «Resilienz» der Bevölkerung gegen Beeinflussung «stärken». (Anmerkung: Die missbräuchliche Verwendung des aus der Psychologie stammenden Begriffs Resilienz verbiegt dessen ursprünglichen Sinn, nämlich die psychische Widerstandsfähigkeit eines Menschen trotz schwerer seelischer Lebenserfahrungen.) Zu diesem Zweck will der Bundesrat eine «interdepartementale Arbeitsgruppe» einsetzen, die mit «präventiven und reaktiven Massnahmen» die Meinungsbildung der Bürger lenken und deren Meinungsäusserungen überwachen soll. Dies inklusive Hineingreifen in die Lehrfreiheit und die kantonale Schulhoheit: «Der Bund überprüft bestehende Lehrpläne auf Inhalte und Initiativen, die für die Herausforderungen der Desinformation in Zusammenhang mit der politischen Bildung relevant sind.» (Strategie, S.37/38)
    Abschaffung des Grundrechts der Meinungsfreiheit nach dem Vorbild der EU? Warnende Beispiele sind die brutalen und rechtsstaatswidrigen Methoden gegen Jacques Baud und Nathalie Yamb, aber auch der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung, Irene Khan, zum blamablen Zustand der Meinungsfreiheit in unserem Nachbarland Deutschland.

1Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026. Vernehmlassungsentwurf vom 12.12.2025 (zitiert: Strategie)

2 siehe die Auflistung der Sicherheitspolitischen Berichte des Bundesrates seit dem sogenannten Neutralitätsbericht von 1993 auf Seite 13/14 der Strategie

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