von Karl-Jürgen Müller
Die Auseinandersetzung über das künftige Zusammenleben der Menschen findet nicht nur zwischen den Staaten beziehungsweise zwischen Staatenbünden statt, sondern auch innerhalb der Staaten. Der Missachtung grundlegender Menschenrechte und grundlegender Völkerrechtsnormen stehen Stimmen gegenüber, die wissen, was Recht ist und was Recht bedeutet.
Die Ungeheuerlichkeit, Unverfrorenheit und Wucht der Ignoranz und Geringschätzung gegenüber dem, was Recht ist, dürfen uns nicht Schachmatt setzen. Statt dessen muss an das erinnert werden, was Recht ist, warum es Recht ist und warum das, was Recht ist, unverzichtbar ist. Sobald jemand Rechtsbruch begeht oder ihn auch nur rechtfertigt, müssen wir dagegen halten – im Wissen um die fatalen Folgen der ungebremsten Rechtsbeugung. Die Geschichtsbücher müssen Lehrbücher werden.
Unabhängige Denker und Mitmenschen machen es uns vor. Alfred de Zayas, einer von ihnen, schrieb kurz und prägnant sein «Epigramm für März 2026» (Zeit-Fragen Nr. 6 vom 17. März). Dort ist zu lesen:
«Die Geschichte lehrt uns, dass Zivilisationen untergehen, wenn Gesellschaften ihre Grundwerte aufgeben und die Spielregeln nicht mehr respektieren. Rechtsunsicherheit führt zu Chaos, Gewalt und Krieg. Eine Kultur des Betrugs, Doppelmoral und Unaufrichtigkeit verraten den menschlichen Zusammenhalt und untergraben das Funktionieren der Gesellschaft.»
Sein letzter Satz lautet:
«Mit dem Aufstieg und Fall von Zivilisationen liegt die Verantwortung für den Erhalt unserer Kultur und Werte bei jedem Einzelnen von uns.»
Unser Vorteil: Wir müssen uns nicht mit rechtsphilosophischen Überlegungen begnügen. Wir können uns auf positiv gesetztes Recht berufen. Für die internationalen Beziehungen sind dies vor allem die in der Charta der Vereinten Nationen formulierten Friedensgrundsätze: die Gleichberechtigung aller Uno-Mitgliedsstaaten, das Gewaltverbot in den zwischenstaatlichen Beziehungen – mit nur zwei Ausnahmen: Gewaltanwendung auf der Grundlage eines Beschlusses des Sicherheitsrates und die Selbstverteidigung.
Viele wissen nicht, dass auch innerstaatliches Recht zum Frieden verpflichtet. Ein Beispiel dafür ist Deutschland. Die Präambel seiner Verfassung verpflichtet alle Deutschen, «dem Frieden der Welt zu dienen». Artikel 26 legt in seinem ersten Absatz fest: «Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.» Artikel 2 des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom September 1990, der Deutschland bindet, erklärt, «dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird».
Die Verfassungen der Bundesländer, daran hat der bekannte Journalist und Publizist Heribert Prantl in der «Süddeutschen Zeitung» vom 27. Februar unter der Überschrift «Friedensfreude» erinnert, weisen den Schulen der Bundesländer – in Deutschland sind die Bundesländer für das Schulwesen zuständig – wesentliche Aufgaben dabei zu, dass Kinder und Jugendliche friedensfähig werden – nicht kriegstüchtig.
Für das 2016 von Eberhard Hamer veröffentlichte Buch «Visionen 2050. Wohin steuern wir» hatte ich die Bestimmungen der deutschen Landesverfassungen zu den Bildungszielen der Bundesländer zusammengestellt (Seite 99ff.). Ziele der Schulen sind, «die Jugend zur Friedensliebe» (Baden-Württemberg) und «die Schüler im Sinne der Völkerversöhnung» zu erziehen (Bayern); «die Friedfertigkeit und Solidarität im Zusammenleben der Kulturen und Völker zu fördern» (Brandenburg), «zur friedlichen Zusammenarbeit mit anderen Menschen und Völkern» und «zur Teilnahme am kulturellen Leben des eigenen Volkes und fremder Völker» zu erziehen (Bremen), «den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden» und «die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und an der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit» (Hessen) und zur «freien Persönlichkeit» zu erziehen, die «bereit ist, Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern zu tragen» (Mecklenburg-Vorpommern); «im Geiste der Menschlichkeit, zur Achtung vor der Überzeugung anderer, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung» (Nord-rhein-Westfalen), «im Geiste der Völkerversöhnung» (Rheinland-Pfalz), «im Geiste der christlichen Nächstenliebe und der Völkerversöhnung» (Saarland), zur «Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden» (Sachsen), zur «Verantwortung für die Gemeinschaft mit anderen Menschen und Völkern» zu erziehen (Sachsen-Anhalt) und «die Friedfertigkeit im Zusammenleben der Kulturen und Völker zu fördern» (Thüringen).
Heribert Prantl nennt wesentliche Elemente der Friedenserziehung: «Friedenserziehung ist nicht Konfliktvermeidung, sondern Unterricht darin, Konflikte zu erkennen, zu benennen, zu verhandeln und zu lösen.» «Friedenserziehung ist Bildung in der Kunst des Kompromisses. Sie ist Schule der Neugier, die dem anderen begegnet, ohne gleich zu werten.» «Erziehung zum Frieden heisst […] lernen: Auch der andere, den ich eventuell gar nicht leiden kann, ist was und kann was.»
Am Ende seiner Kolumne zitiert Prantl Nelson Mandela: «Bildung ist die mächtigste Waffe, um die Welt zu verändern.» •
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