Neutralitätsinitiative – mit Riesenschritten zur Volksabstimmung

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

In der Frühjahrssession 2026 wurde die Neutralitätsinitiative in einem unüblichen Eilverfahren durch die parlamentarische Differenzbereinigung geschleust – wohl um den Initianten ihre Zeit für die Vorbereitung der Volksabstimmung zu kürzen. Vor lauter Pressieren kamen die Parlamentarier offenbar kaum zum Denken, entsprechend sahen die Resultate aus. Genau um dies zu vermeiden, bereinigen der National- und der Ständerat in der Regel ihre Differenzen von einer Session zur nächsten und geben sich damit jeweils drei Monate Zeit bis zur nächsten Debatte. Am Ende des rasanten Hin und Her wurde der gehaltvolle Initiativtext zu einem Gegenvorschlag mit einem einzigen Satz zusammengeschrumpft und schliesslich Initiative und Gegenvorschlag von der Mehrheit beider Kammern abgelehnt. Wir können froh sein, dass das Parlament zu einer Volksinitiative lediglich eine Abstimmungsempfehlung herausgeben kann. Das Sagen haben Volk und Stände. Die Volksabstimmung wird diesen Herbst stattfinden.

Zur Erinnerung: Am 19. Juni 2025 befasste sich der Ständerat in einer intensiven dreistündigen Sitzung mit der Initiative, eine ganze Reihe von Ratsmitgliedern aus verschiedenen Parteien bekannte sich auf eindrückliche Weise zur Schweizer Neutralität. Schliesslich lehnte der Ständerat die Initiative mit 33 zu 9 Stimmen ab, stimmte aber mit 27 zu 15 Stimmen (bei 1 Enthaltung) einem direkten Gegenvorschlag sehr deutlich zu.1 Damit wollte er die Neutralität als Grundsatz in der Bundesverfassung verankern, wobei allerdings wesentliche Inhalte des Initiativtexts – die eigentliche Kernfragen der Schweizer Neutralität betreffen – weggelassen würden. 

  Initiativtext
  Art. 54a Schweizerische Neutralität
  1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
  2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
 3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
  4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.

  Gegenvorschlag des Ständerats vom 19.6.2025 
  Art. 54a Schweizerische Neutralität
  1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
  2 Der Bund nutzt die Neutralität, um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Er steht als Vermittler zur Verfügung.

Seilziehen in der Frühjahrssession

Am 5. März hat der Nationalrat, zwar mit 86 Wortmeldungen, aber mit weit weniger Tiefgang als die kleine Kammer, sowohl die Initiative als auch einen direkten Gegenvorschlag deutlich abgelehnt. Am 12. März entschied der Ständerat ganz knapp mit 21 zu 21 Stimmen und mit Stichentscheid des Ständeratspräsidenten, an seinem Gegenvorschlag festzuhalten. Am 17. März blieb der Nationalrat bei seinem Nein zu Initiative und Gegenvorschlag. 
    Am 18. März strich der Ständerat den 2. Absatz seines Gegenvorschlags und reduzierte diesen auf den einen Satz: «Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.» Dies einzig und allein, um den Nationalrat zum Einlenken zu bewegen. Ein Trauerspiel! Aber selbst diese Minimalfassung ging Bundesrat Ignazio Cassis zu weit: «Der Bundesrat ist weiterhin davon überzeugt, dass die gegenwärtige Neutralitätskonzeption mit dem vorhandenen Handlungsspielraum der beste Weg ist, um die Interessen der Schweiz zu wahren. Deswegen ist er weiterhin davon überzeugt, dass weder die Annahme der Neutralitätsinitiative noch des heute vorliegenden Gegenentwurfs im Interesse der Schweiz wären.» 
    Ebenfalls am 18. März hat der Nationalrat auf seinem Nein auch zur Minimalvariante eines Gegenvorschlags beharrt. Am 19. März lehnte die Einigungskonferenz (siehe Kasten) knapp mit 14 Nein zu 12 Ja einen Gegenvorschlag ab. Die Mehrheit der Einigungskonferenz beantragte schliesslich: «Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.» Vergeblich verlangte eine Minderheit von acht Konferenzmitgliedern (nicht nur der SVP), den Antrag abzulehnen, so dass das Parlament keine Abstimmungsempfehlung hätte herausgeben dürfen. Am selben Tag stimmten beide Räte dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Wie gesagt, zum gründlichen Überlegen, was das Beste für die Schweiz ist, war keine Zeit.

Glaubwürdigkeit als neutrales Land in der Welt

Jeder Schweizer, der Augen hat zu sehen und Ohren zu hören, bekommt hautnah mit, wie der Bundesrat «die Interessen der Schweiz wahrt», beziehungsweise seinen «Handlungsspielraum» missbraucht! Mit der Teilnahme der Schweizer Armee an Nato-Bündnisfallübungen, mit dem Transit fremder Truppen und der Luftbetankung im Schweizer Luftraum, mit der Zulassung von Waffenexporten an eine ausgewählte Staatengruppe und Exportkontrolle oder -verbote für den «Rest der Welt», mit neutralitätsrechts- und völkerrechtswidrigen Sanktionen gegen Staaten und Einzelpersonen inklusive Einfrieren ihrer Gelder auf Schweizer Bankkonten. Mit dieser ungeheuerlichen und unschweizerischen Aussenpolitik wahrt der Bundesrat vielleicht die Interessen der westlichen Grossmächte und ihrer Konzerne, sicher aber nicht die Interessen der Schweizer Bevölkerung. Auch beschädigt er fortgesetzt die Glaubwürdigkeit der Schweiz in der Welt, als neutrales Land, das seine selbstgewählten und weitherum geschätzten Verpflichtungen gegenüber den Menschen und Völkern wahrnimmt.

Schweizervolk wird über die Neutralität unseres Landes entscheiden

Die Neutralitätsinitiative will die Abkehr Bundesberns vom Neutralitätsprinzip, das für unser Land von existentieller Bedeutung ist, stoppen. Zu diesem Zweck sollen die grundlegenden Kriterien der Schweizer Neutralität in der Verfassung festgeschrieben werden. Diese Kriterien haben die Initianten nicht neu erfunden, sondern sie waren bis vor wenigen Jahren jeder Schweizerin und jedem Schweizer klar. Dass unsere Sicherheit am besten geschützt werden kann, wenn wir uns aus fremden Kriegen und Kriegsbündnissen heraushalten, ist kein «Mythos von Marignano», sondern erlebte Erfahrung auch in neuerer Zeit. Ebenso einleuchtend ist, dass die Übernahme von Sanktionen fremder Mächte gegen Drittstaaten unser Land untauglich macht als glaubwürdige Vermittlerin. 
    Nun wird das Schweizervolk im Herbst ohne Ablenkung durch einen blutleeren Gegenvorschlag über die Grundsatzfrage entscheiden: Wollen wir an der Neutralität festhalten und damit den Kern der Identität der Schweiz und ihre Glaubwürdigkeit im Ausland behalten, oder beugen wir uns dem Druck fremder Mächte, den Weg der Schweiz zu verlassen und uns ihrem Kommando unterzuordnen? •

1 siehe Zeit-Fragen Nr. 13 vom 10.6.2025; https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2025/nr-13-10-juni-2025/sommersession-2025-neutralitaetsinitiative-im-staenderat

Einigungskonferenz

mw. Art. 91 des Parlamentsgesetzes (ParlG) schreibt vor:
    1 Bestehen nach drei Detailberatungen in jedem Rat Differenzen, so wird eine Einigungskonferenz eingesetzt. Diese hat eine Verständigungslösung zu suchen.
    2 Die vorberatenden Kommissionen [hier die Aussenpolitischen Kommissionen APK, mw] entsenden je 13 Mitglieder in die Einigungskonferenz. […] Die Zusammensetzung der Delegationen jeder Kommission richtet sich nach Artikel 43 Absatz 3.*
    3 Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident des Erstrates [hier der Ständerat] führt den Vorsitz.

* Art. 43 Abs. 3 ParlG: Die Zusammensetzung der Kommissionen und die Zuteilung der Kommissionspräsidien richten sich nach der Stärke der Fraktionen im jeweiligen Rat. Soweit möglich werden die Amtssprachen und Landesgegenden angemessen berücksichtigt.

Die Neutralität ist das Rückgrat der Schweiz

Hans-Peter Portmann (FDP, ZH) im Nationalrat am 5.3.2026: «Wenn die Schweizer Bevölkerung diese Initiative ablehnt und keinen Gegenentwurf vor sich hat, wird das im Ausland als Botschaft verstanden, die Schweiz stehe nicht mehr hinter der Neutralität. […] Ausländische Bevölkerungen werden in ihren Medien die Schlagzeile lesen, die Schweiz habe keine Neutralität mehr, die Schweiz habe sich von der Neutralität verabschiedet.» Frage eines Ratskollegen: «Wenn dieser Rat nicht auf den Gegenvorschlag eintritt, was abzusehen ist: Sagen Sie dann ja zur Initiative, oder sagen Sie dann nein zur Initiative?» Antwort Portmann: «[…] Ja, nach einer Güterabwägung habe ich persönlich grosse Sympathien dafür, dieser Neutralitätsinitiative zuzustimmen, wenn es keinen Gegenentwurf gibt.»

***

mw. Er fand den Mut nicht, und mit ihm eine Reihe von Ständeräten verschiedener Parteien und viele Nationalräte der Mitte-Fraktion, die sich nicht nur aus taktischen Gründen für einen Gegenvorschlag eingesetzt hatten, sondern aus deren Voten man das Anliegen gespürt hat, die Neutralität der Schweiz zu bewahren. Wie können gestandene Schweizer Parlamentarier sich von einer Stimmungsmache («Blocher-Initiative») davon abhalten lassen, die Neutralitätsinitiative zu unterstützen? In der direktdemokratischen Schweiz hat jeder Bürger eine Stimme. Dass Christoph Blocher für die Neutralität ist, kann doch kein Grund sein, die Initiative abzulehnen.
    Daniel Jositsch (SP, ZH) im Ständerat am 12.3.2026: «Zusammengefasst sind Fazit und Haltung des Kommissionsberichterstatters und offenbar der Mehrheit: ‹Wir wollen neutral sein, ausser im Krieg.› Das ist ungefähr genauso sinnvoll, wie wenn Sie jemandem immer dann einen Schirm ausleihen, wenn es nicht regnet. Von dem her bin ich der Meinung: Wir müssen etwas sagen – nämlich sagen, was Neutralität ist.»
    Marco Chiesa (SVP, TI) im Ständerat vom 19.3.2026: «Die Schweiz ist neutral; ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet. Das bedeutet: Was über Generationen hinweg ein fester Grundsatz war, wird heute zunehmend infrage gestellt. Was einst quasi in Stein gemeisselt war, wird immer stärker aufgeweicht. Aber Neutralität ist ein Prinzip, das man nicht nach Belieben verbiegen oder strapazieren kann. Sie darf nicht nach Lust und Laune den wechselnden Umständen angepasst werden. Die Neutralität ist das Rückgrat der Schweiz, und wenn ein Land beginnt, an eigenen Werten zu zweifeln, dann ist das mehr als bedenklich. Es ist ein Alarmsignal.»

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