von Dr. Reza Gholami*
24. März 2026
Zuerst der Golestan-Palast in Teheran, dann der Chehel-Sotoun-Palast in Isfahan. Die USA und Israel greifen – wie schon in ihren früheren Aggressionen im Irak, in Libanon und in Palästina – auch historische Kulturstätten an. Einige davon stehen unter dem Schutz der UNESCO und sind als Weltkulturerbe anerkannt. Die UNESCO schlug daher Alarm, doch die Bombardierung geht weiter.
Ein Angriff auf das kulturelle Erbe – wo auch immer auf der Welt er geschieht – ist nicht lediglich ein Angriff auf ein Land oder eine Nation. Er ist ein Angriff auf das historische Gedächtnis und das gemeinsame kulturelle Kapital der gesamten Menschheit. Die Zerstörung dieser Stätten bedeutet, wie der iranische Wissenschaftler Mojtaba Najafi es formulierte: Mein Gedächtnis wird dem Erdboden gleichgemacht.
Seit Beginn der US-israelischen Angriffe wurden einige der bedeutendsten historischen Stätten Irans ins Visier genommen. Diese Stätten sind nicht nur Teil der historischen Identität Irans, sondern auch ein integraler Bestandteil des kulturellen Erbes der Welt.
Aus Sicht des Völkerrechts sind solche Handlungen eindeutig rechtswidrig. Gemäss der Haager Konventionzum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 sind die Konfliktparteien verpflichtet, kulturelle, historische und religiöse Stätten vor Angriffen oder Beschädigungen zu schützen. Die Präambel der Haager Konvention (1954) besagt, dass Schäden an Kulturgut, gleichgültig welchem Volk es gehört, Schäden am Kulturerbe der gesamten Menschheit bedeuten, denn jedes Volk leistet seinen Beitrag zur Weltkultur.
Ebenso betont die UNESCO Welterbekonvention von 1972, dass herausragende kulturelle und natürliche Güter nicht ausschliess-lich Eigentum eines einzelnen Staates sind, sondern als gemeinsames Erbe der Menschheit gelten. Ihre Bewahrung ist daher eine globale Verantwortung. Die Zerstörung oder Gefährdung solcher Stätten stellt somit eine schwerwiegende Verletzung des internationalen Rechts dar und kann unter Umständen sogar als Kriegsverbrechen gewertet werden.
Hinzu kommt die UN-Sicherheitsratsresolution 2347, die Angriffe auf Kulturstätten als Verletzung des Völkerrechts einstuft. Besorgniserregend ist eine Aussage von US-Verteidigungsminister Pete Hegseth, wonach Amerika in diesem Konflikt «keine dummen Regeln» der Kriegsführung anwenden werde. Laut der NGO Blue Shield verkörpern genau diese Regeln das Humanitäre Völkerrecht – nicht nur zum Schutz von Kulturgütern, sondern auch von Krankenhäusern, Schulen und der gesamten Zivilbevölkerung.
Angriff auf den Golestan-Palast
Die Tragweite dieses Problems wird deutlicher, wenn man konkrete Beispiele bedeutender historischer Stätten Irans betrachtet. Ein herausragendes Beispiel ist der Golestan-Palast in Teheran. Dieser königliche Komplex, dessen Ursprünge bis in die Safawidenzeit [16./17. Jahrhundert] zurückreichen und der während der Kadscharenzeit [1789–1929] erweitert wurde, ist ein einzigartiges Beispiel für die Verbindung traditioneller persischer Architektur mit europäischen künstlerischen Einflüssen des 19. Jahrhunderts. Der Palast, der zum UNESCO-Welterbe gehört, ist ein lebendiges Dokument der politischen und kulturellen Transformationen Irans in der Moderne. Eine Beschädigung dieser Anlage würde einen irreparablen Verlust eines wichtigen Kapitels der Geschichte darstellen.
Am 1./2. März 2026 beschädigte der Luftdruckschock eines Raketenangriffs auf den nahegelegenen Arag-Platz den Palast schwer: Der berühmte Spiegelsaal zerbrach, historische Holztüren (Orsi) wurden zerstört, Bögen und Verkleidungen wurden beschädigt. UNESCO-Direktor Lazare Eloundou Assomo erklärte, der Palast sei mit dem Schloss Versailles vergleichbar.
Ein weiteres bedeutendes Monument ist die Schah-Moschee (Isfahan) – auch als Abbasi-Moschee bekannt – in der historischen Stadt Isfahan. Dieses Meisterwerk der safawidischen Architektur befindet sich im Herzen des historischen Naqsch-e-Dschahan-Platzes und gilt mit seiner beeindruckenden Kuppel, der präzisen geometrischen Architektur und den einzigartigen Fliesenarbeiten als eines der bedeutendsten Bauwerke der islamischen Architektur weltweit. Eine Beschädigung dieses Bauwerks wäre nicht nur ein Verlust für den Iran, sondern auch für die Geschichte der islamischen Kunst und Architektur insgesamt.
Im Westen Irans befindet sich zudem die monumentale Falak-ol-Aflak-Burg in der Stadt Khorramabad. Diese mächtige Festung, deren Geschichte bis in die Zeit des Sassanidenreiches [3.–7. Jahrhundert] zurückreicht, gehört zu den bedeutendsten historischen Verteidigungsanlagen auf dem iranischen Hochplateau. Über Jahrhunderte hinweg war sie Zeugin politischer, militärischer und kultureller Entwicklungen und stellt heute eines der wichtigsten historischen Symbole der Region Lorestan dar.
Angriff auf den Chehel-Sotoun-Palast
Darüber hinaus befindet sich in Isfahan ein einzigartiges Ensemble historischer Bauwerke, das gemeinsam ein aussergewöhnliches kulturelles Landschaftsbild bildet. Dazu gehören der prachtvolle Palast Chehel Sotoun aus der Safawidenzeit mit seinen berühmten Wandmalereien, die historische Ereignisse Irans darstellen, sowie der beeindruckende Ali-Qapu-Palast, ein symbolträchtiges Regierungsgebäude der Safawiden, das die politische und künstlerische Grösse dieser Epoche widerspiegelt.
Bilder zeigen eingeschlagene Türen, zerbrochene Fenster und Trümmer. Besonders die Muqarnas-Ornamentik und die Wandmalereien wurden beschädigt. Der Schaden durch Druckwellen nahegelegener Explosionen wird bestätigt. Die Masjed-e Jame ist die älteste Freitagsmoschee Irans und ein Gebäude mit Schichten islamischer Architektur vom 8. bis zum 20. Jahrhundert. Auch sie wurde durch Erschütterungen beschädigt.
Die auf das Sassanidenreich vom 3. bis zum 7. Jahrhundert n. Chr. zurückgehende Festung Falak-ol-Aflak liegt im historischen Khorramabad-Tal. Am 8. März 2026 zerstörte ein Angriff auf den Burgperimeter das Kulturdenkmalamt der Provinz Lorestan vollständig und beschädigte die archäologischen Museen. Fünf Mitarbeiter wurden verletzt. Das Tal wurde erst 2025 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen.
Irans Kulturministerium meldete am 14. März 2026 mindestens 56 beschädigte Kulturstätten, darunter in Teheran allein 19, zwölf in Kurdistan, Isfahan, Lorestan, Kermanschah, Buschehr und Ilam. Seit dem 17. März 2026 sprechen Berichte von mehr als 100 betroffenen Stätten. Die UNESCO bestätigt mindestens vier davon amtlich. Irans und Libanons Antrag, weitere Stätten unter verstärktem Schutz zu stellen, liegt der UNESCO vor.
Die Folgen solcher Angriffe beschränken sich keineswegs auf den Iran. Die Zerstörung des kulturellen Erbes hat tiefgreifende globale Konsequenzen. Erstens bedeutet sie den unwiederbringlichen Verlust eines Teils des historischen Gedächtnisses der Menschheit – eines Gedächtnisses, das Wissenschaftler, Künstler und zukünftige Generationen benötigen, um die Entwicklung der menschlichen Zivilisation zu verstehen. Zweitens untergräbt sie die internationalen Normen zum Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten und öffnet damit die Tür für ähnliche Verbrechen in anderen Teilen der Welt. Drittens verstärken solche Handlungen kulturelle Spannungen und das Gefühl globaler Ungerechtigkeit.
Sprengung der Bamiyan Buddhas
In den vergangenen Jahrzehnten hat die Welt mit Entsetzen erlebt, wie extremistische Gruppen wie al-Kaida oder der Islamische Staat historische Stätten zerstörten. Ein besonders schockierendes Beispiel war die Sprengung der berühmten Bamiyan-Buddhas durch die Taliban. Diese Taten wurden weltweit zu Recht als Verbrechen gegen das kulturelle Erbe der Menschheit verurteilt. Wenn ähnliche Muster nun im Kontext staatlicher Kriegsführung auftreten, bedeutet dies einen gefährlichen Rückschritt für das internationale Rechtssystem und die zivilisatorischen Werte, die über Jahrzehnte hinweg aufgebaut wurden.
Besorgniserregend ist zudem, dass die reale Gefahr besteht, in den kommenden Stunden oder Tagen weitere Angriffe auf das kulturelle Erbe und sogar auf archäologische Stätten Irans zu erleben. Eine solche Entwicklung könnte eine kulturelle Katastrophe auslösen – eine Katastrophe, deren Schäden nicht nur den Iran, sondern auch das kulturelle Erbe der gesamten Menschheit betreffen würden.
Treten ähnliche Muster nun im Kontext staatlich geführter Kriegsführung auf, bedeutet dies einen gefährlichen Rückschritt für das internationale Rechtssystem. Dies gilt um so mehr, als die USA gleichzeitig ihren Rückzug aus der UNESCO ankündigten – einem der zentralen Instrumente des multilateralen Kulturschutzes. Der irakische Nationalmuseumsraub von 2003 nach der US-geführten Invasion oder die Zerstörung von Palmyra 2015 zeigen: Kulturelle Katastrophen in Kriegszeiten sind keine Zufälle, sondern Folgen gezielter oder fahrlässiger Entscheidungen.
Die Verhinderung einer solchen Tragödie erfordert eine sofortige und entschlossene Reaktion der internationalen Gemeinschaft. Internationale Organisationen im Bereich Kultur und Denkmalschutz, insbesondere die UNESCO, ebenso wie Archäologen, Historiker, Kunstwissenschaftler und andere Persönlichkeiten des kulturellen Lebens weltweit sollten diese Handlungen mit klarer und entschlossener Stimme verurteilen. Nur durch eine breite internationale Verurteilung und moralischen wie rechtlichen Druck kann verhindert werden, dass sich solche Angriffe wiederholen und eine globale kulturelle Katastrophe Wirklichkeit wird.
Kulturelles Erbe ist eine Brücke zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Seine Zerstörung bedeutet nicht nur den Verlust von Stein und Mörtel, sondern auch das Durchtrennen der Verbindung künftiger Generationen mit der Geschichte der Menschheit. Die Verteidigung des kulturellen Erbes Irans ist daher zugleich die Verteidigung des gemeinsamen Erbes der Menschheit und des zivilisatorischen Gedächtnisses unserer Welt. •
* Dr. Reza Gholami ist Senior Lecturer in Politischer Philosophie am Research Institute for Humanities and Cultural Studies in Teheran, Iran, und Kulturvertreter der Islamischen Republik Iran in Österreich.

Stellungnahme von International-Lawyers.Org anlässlich der Sondersitzung des Menschenrechtsrats am 25. März 2026
International-Lawyers.Org* fordert alle Staaten nachdrücklich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die internationalen Menschenrechte sowohl in Friedenszeiten als auch während bewaffneter Konflikte zu achten.
Wir erkennen zwar die Pflicht aller Konfliktparteien, einschliesslich des Iran, Israels und der Vereinigten Staaten, das Völkerrecht zu achten, an, verurteilen jedoch unmissverständlich die Aggressionsakte Israels und der Vereinigten Staaten gegen den Iran im Juni 2025 und erneut im Februar und März 2026. Diese Aggressionsakte ereigneten sich mitten in laufenden Verhandlungen. Die Angriffe stellen sowohl das Verbrechen der Perfidie [töten, verletzen oder Gefangennahme durch hinterhältige Handlungen] als auch völkerrechtswidrige Handlungen der Gewaltanwendung gegen den Iran dar, die von Israel und den Vereinigten Staaten unter Verstoss gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen begangen wurden und nicht als Selbstverteidigung gemäss Artikel 51 gerechtfertigt werden können.
Israel und die Vereinigten Staaten müssen sich vor der internationalen Justiz für ihre völkerrechtswidrigen Handlungen verantworten, die gegen die Völkermordkonvention und die Charta der Vereinten Nationen verstossen. Dies sicherzustellen, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt zur Wahrung der Menschenrechte in der Region.
Ebenso kann der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs dazu beitragen, die Feindseligkeiten zu beenden und die Menschenrechte zu sichern, indem er insbesondere gegen Israeli und Amerikaner ermittelt und jene strafrechtlich verfolgt, die an Angriffshandlungen beteiligt sind und gleichzeitig Völkermord am palästinensischen Volk begehen.
Das Völkerrecht verlangt, dass Israel und die Vereinigten Staaten ihren rechtswidrigen Einsatz von Gewalt beenden, den Opfern Wiedergutmachung leisten und Frieden und Sicherheit im Nahen Osten wiederherstellen, den ihre rechtswidrigen Handlungen ernsthaft destabilisiert haben. Darüber hinaus sollte kein Staat die von Israel und den Vereinigten Staaten geschaffene rechtswidrige Situation anerkennen, da der Internationale Gerichtshof anerkannt hat, dass alle Staaten eine Erga-omnes-Verpflichtung haben, durch rechtswidrige Handlungen geschaffene Situationen nicht anzuerkennen.
Wir stellen ferner fest, dass der Iran oder jeder Staat, der gemeinsam mit dem Iran kollektive Selbstverteidigung ausübt und weltweit Gewalt gegen israelische oder amerikanische militärische Einrichtungen anwendet, in einer Weise handelt, die durch Artikel 51 der Charta gerechtfertigt ist, dabei jedoch die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Zielen beachten muss.
Das Völkerrecht gilt für alle.
* International-Lawyers.Org ist eine internationale gemeinnützige Nichtregierungsorganisation mit besonderem Beraterstatus bei den Vereinten Nationen (ECOSOC; Economic and Social Council), der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker sowie der UNFCCC (United Nations Framework Convention on Climate Change). Sie ist in Genf (Schweiz) und Makeni (Sierra Leone) registriert.
(Übersetzung Zeit-Fragen)
Am Montag, dem 2. März, wurde der Golestan-Palast in Teheran, ein UNESCO-Weltkulturerbe, Berichten zufolge durch Trümmer und die Druckwelle nach einem Luftangriff auf den Arag-Platz, der sich in der Pufferzone des Geländes in der iranischen Hauptstadt befindet, beschädigt.
Die UNESCO beobachtet die Situation des kulturellen Erbes im Land und in der gesamten Region weiterhin aufmerksam, um dessen Schutz zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat die Organisation allen Beteiligten die geographischen Koordinaten der Welterbestätten sowie der Stätten von nationaler Bedeutung mitgeteilt, um potentiellen Schäden vorzubeugen.
Die UNESCO erinnert daran, dass Kulturgüter durch internationales Recht geschützt sind, insbesondere durch die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954, einschliesslich seines erweiterten Schutzmechanismus, sowie durch das Übereinkommen von 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.
Quelle: https://www.unesco.org/en/articles/unesco-expresses-concern-over-protection-cultural-heritage-sites-amidst-escalating-violence-middle vom 2.3.2026
(Übersetzung Zeit-Fragen)
zf. Am 24. März 2026 berichtete der staatliche iranische Sender PressTV:
«In einer am Dienstag [24. März 2026] veröffentlichten Erklärung sagte Pir Hossein Kolivan [Präsident des Iranischen Roten Halbmonds (IRCS)], dass seit Beginn der israelisch-amerikanischen Aggression am 28. Februar landesweit 82 417 zivile Objekte, darunter 62 440 Wohnhäuser und 19 187 Gewerbegebäude, schwer beschädigt worden seien. Allein in der Provinz Teheran seien 25 280 Wohnhäuser und Gewerbegebäude durch die Aggression zerstört oder beschädigt worden.
Er fügte hinzu, dass 281 medizinische Einrichtungen, darunter Apotheken und Notfallgebäude, sowie 481 Schulen und 17 IRCS-Zentren getroffen worden seien. Zudem seien 3 IRCS-Hubschrauber, 48 Einsatzfahrzeuge und 46 Krankenwagen zerstört worden, schloss der IRCS-Chef.
Darüber hinaus brachte Kolivan in einem Schreiben an den Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, am Montag seine tiefe Besorgnis über die unerbittlichen Angriffe der USA und Israels auf die medizinische Infrastruktur des Iran zum Ausdruck und verurteilte diese kategorisch.
Der IRCS-Präsident betonte ferner, dass die Angriffe einen eklatanten Verstoss gegen das Humanitäre Völkerrecht darstellten, einschliesslich der vier Genfer Konventionen und der Zusatzprotokolle, und forderte die WHO nachdrücklich auf, die Angriffe zu verurteilen und eine unabhängige Untersuchung der Feindseligkeiten einzuleiten.» (https://www.presstv.ir/Detail/2026/03/24/765788/Over-8200-civilian-units-damaged-by-Israeli-US-aggression-IRCS vom 24.3.2026; Übersetzung Zeit-Fragen)
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Einen Tag zuvor war auf der Internetseite des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zu lesen:
«IKRK-Präsidentin: Ein Krieg gegen lebenswichtige Infrastruktur ist ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung; jede Anstrengung zur Deeskalation ist von entscheidender Bedeutung.
Genf (IKRK) – Es folgt eine Erklärung der IKRK-Präsidentin Mirjana Spoljaric.
Ein Krieg gegen lebenswichtige Infrastruktur ist ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung. Das muss aufhören. Jede Anstrengung zur Deeskalation ist von entscheidender Bedeutung. Vorsätzliche Angriffe auf lebenswichtige Versorgungsdienste und zivile Infrastruktur können Kriegsverbrechen darstellen.
Wir erleben, wie Energie-, Treibstoff-, Wasser- und Gesundheitsinfrastruktur beschädigt und zerstört wird. Dieser beunruhigende Trend beschränkt sich nicht auf den Nahen Osten oder die letzten drei Wochen; er ist in Konflikten in verschiedenen Regionen weit verbreitet. Was wir jedoch in den letzten Tagen im Nahen Osten gesehen haben, droht einen Punkt zu erreichen, an dem es kein Zurück mehr gibt. Am alarmierendsten ist die potentielle Gefährdung von Nuklearanlagen, sei es absichtlich oder unbeabsichtigt. Schäden an diesen Standorten könnten irreversible Folgen nach sich ziehen, weshalb ihnen nach den Regeln des Krieges ein erhöhter Schutz gewährt wird.
Angriffe auf lebenswichtige Infrastruktur haben bereits Millionen von Zivilisten sowohl in der Nähe als auch fernab der Frontlinien getroffen. Dieses Muster, verbunden mit einer eskalierenden Rhetorik, welche die durch das Humanitäre Völkerrecht auferlegten Grenzen missachtet, normalisiert eine Art der Kriegsführung, die uns unserer gemeinsamen Menschlichkeit beraubt.
Die Achtung der Würde der Zivilbevölkerung ist die Grundlage für Deeskalation und politische Lösungen, auf denen Frieden und Stabilität aufgebaut werden können.» (https://www.icrc.org/en/statement/icrc-president-war-on-essential-infrastructure-is-war-on-civilians vom 23.3.2026; Übersetzung Zeit-Fragen)
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PS In einer Gemeinsamen Erklärung der G-7-Aussenminister Kanadas, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, Japans, Grossbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union zum Iran vom 27. März 2026 erklärten diese:
«Wir fordern die sofortige Einstellung der Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur. Es gibt keine Rechtfertigung für die gezielte Bekämpfung von Zivilisten in bewaffneten Konflikten sowie für Angriffe auf diplomatische Einrichtungen.» – Die Wahrheit steht Kopf!
(https://www.diplomatie.gouv.fr/en/french-foreign-policy/g7-news/article/joint-statement-of-g7-foreign-ministers-on-iran-27-03-26 vom 27.3.2026; Übersetzung Zeit-Fragen)
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