Der ehemalige Präsident des Nationalrats der Republik Slowakei, Richard Sulik, kommentierte das ESM-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. September 2012 in einer E-Mail an René Schneider. Wörtlich schrieb er: «Die Richter in Karlsruhe haben eine Chance verpasst!»
Richard Sulik weiter: «Heute vormittag entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der permanente Rettungsschirm (ESM) nicht gegen die deutsche Verfassung verstösst. Die geehrten Herren haben somit eine Chance verpasst, Mut zu zeigen und dieses zweijährige […] Abmühen namens ‹Eurorettung› zu beenden. Bis jetzt sind die einzigen Ergebnisse eine liquidierte Wirtschaft in Griechenland, die welthöchste Arbeitslosigkeit in Spanien und ein totaler Vertrauensverlust in die Brüsseler Politiker. Übrigens, es ist schon überraschend, was alles heutzutage verfassungskonform ist. Der ESM-Vertrag ist nicht kündbar, alle Mitarbeiter haben Schweigepflicht und Immunität. Dem Generaldirektor, der in bestimmten Fällen allein über Hunderte von Milliarden Euro entscheidet und faktisch nicht abberufen werden kann, kann die Immunität nicht einmal abgenommen werden. Der ESM darf nicht verklagt werden, und alle seine Räumlichkeiten und Dokumente sind unantastbar. Das wirkliche Risiko besteht jedoch in der Kombination von ESM und der Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), Staatsanleihen unbegrenzt aufzukaufen. Das soll so laufen, dass der ESM Staatsanleihen unverantwortlicher Staaten aufkauft, diese als Sicherheit für neue Kredite bei der EZB hinterlegt, mit dem Geld neue Staatsanleihen kauft und so weiter. Dies ist zwar gegen den Art. 123 des EU-Vertrages und eine klare Finanzierung durch die Notenpresse, aber das stört in Brüssel niemanden, die Regelbrechung ist dort an der Tagesordnung. Und so können wir uns auf eine Inflation freuen. Danke, liebe Richter in Karlsruhe.»
René Schneider antwortete: «Heute hat das BVerfG die freiheitliche und demokratische Grundordnung verraten, sein ‹Urteil› hat diesen Namen nicht verdient, es ist in Wirklichkeit eine politische Resolution von Richtern, die sich davor gedrückt haben, Recht zu sprechen. Im Streit stand keine Haftungsbegrenzung, sondern die Frage, ob die deutschen Verfassungsorgane ein internationales Monstrum schaffen dürfen, das keiner parlamentarischen oder richterlichen Kontrolle unterliegt. Das dürfen sie aber nie und nimmer, selbst dann nicht, wenn die Haftung auf 10 Pfennig beschränkt ist. Deshalb gibt es Artikel 20 Abs. 4 GG.» •
Quelle: www.muenster-seminare.de/25493.pdf
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