Zwangsimpfung Blauzungenkrankheit – ein warnendes Beispiel

Zwangsimpfung Blauzungenkrankheit – ein warnendes Beispiel

Interview mit Matthias von Euw, Biobauer in Hittingen TG

Zeit-Fragen: Herr von Euw, Sie haben sich sehr gründlich mit der Blauzungenkrankheit befasst, was war der Anlass?

Matthias von Euw: Angefangen hat es mit der offiziellen Bekanntmachung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) zur Blauzungenkrankheit über die bäuerlichen Medien. Zuerst dachte ich, ist die Situation so schlimm, dann ist es jetzt aber höchste Zeit, dass wir handeln. In einem langen Zeitungsartikel wurde Belgien erwähnt mit einer sehr, sehr hohen Zahl von Blauzungen-Infektionen. Ich wollte es genauer wissen und wandte mich an den Bauernverband in Belgien. Ich wollte vor allem wissen, wie hoch der belgische Tierbestand ist. Da die Antworten ungenügend waren, wandte ich mich an das belgische Landwirtschaftsamt. Als ich bezüglich der Blauzungenkrankheit weitere Fragen stellte, bekam ich keine klaren Antworten. Aber sie nannten mir die Zahl für den Gesamttierbestand. Ich habe dann diese Zahlen verglichen mit der Zahl der Blauzungen-Infektionen in Belgien, die in den Schweizer Zeitungen herumgeboten worden sind. Es gab in Belgien gar nicht so viele Tiere! Sie hatten ein Viertel mehr Blauzungen-Infektionen als sie überhaupt Tiere haben! Die Frage stellt sich: Haben unsere Zeitungen die Zahlen heraufgeschraubt, oder kamen die falschen Zahlen aus dem Bundesamt? Ab da habe ich die Sache genau genommen.

Was haben Sie unternommen?

Der Bund und das BVET planten für den 1. Juni 2008 ein Impfobligatorium gegen die Blauzungenkrankheit. Medienberichte und Werbematerial des BVET bezüglich der Blauzungenkrankheit waren bereits im Vorfeld widersprüchlich, fachlich ungenügend oder sogar falsch. Dies war der Anlass, mich schon im April 2008 schriftlich an das kantonale Veterinäramt zu wenden: «Wie ich den Medien entnehmen musste, sind alle Rinder, Schafe und Ziegen in der Schweiz gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Nun bin ich als Tierhalter verpflichtet, eine einwandfreie Qualität an Fleisch und Milch zu liefern und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Produkte zu gewährleisten. Dazu habe ich nun ein paar Fragen. 1. Kann die Qualität mit dem Impfstoff sichergestellt werden? Wenn ja, von wem und wie? 2. Ist die Rückverfolgbarkeit des Impfstoffes gewährleistet? Wenn ja, von wem und wie lange? 3. Von wem und wie lange wurde der Impfstoff getestet? 4. Wer übernimmt die Haftung für mögliche Nebenwirkungen und deren Folgen? 5. Wer garantiert die Wirksamkeit des Impfstoffes ? 6. Ist es richtig, dass Bund und Kanton die Kosten übernehmen und der Bauer nur 4 Franken beisteuert? 7. Wer bezahlt Administration, Injektionsmaterial, Injektion sowie Anreise des Tierarztes usw.»
Diese Fragen sind bis heute nie mit fachlichen Nachweisen beantwortet worden, weder vom Kanton Thurgau noch später vom BVET, lediglich Frage 6 wurde bejaht.

Wie beurteilen Sie die Impfstoffe, die für das Impfobligatorium eingesetzt worden sind?

Es handelt sich um folgende Impfstoffe: BTVPURAISap 8 (MERIAL), um Bovilis BTV (Intervet) sowie um Zulvac 8 cattle und Zulvac 8 ovine (Fort Dodge Animal Health). Für diese wurde beim Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe (IVI) die Zulassung beantragt. Diese Impfstoffe enthalten gemäss IVI Aluminiumhydroxid und Saponin als Adjuvantien. Zu diesen Impfstoffen hielt das IVI anlässlich der Zulassungsprüfung folgendes fest:
«Für keines der Produkte ist eine Dokumentation vorhanden, welche eine ordentliche Zulassung ermöglichen würde. […] Die Europäische Arzneimittel Beurteilungs Agentur (EMEA) hat für die Anwendung von BTV-Impfstoffen im Notfall erleichterte Anforderungskriterien erstellt. Diese werden allerdings von den zur Zeit angebotenen Impfstoffen auch nicht erfüllt. Trotzdem wurde von einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Anwendung der Impfstoffe, auf Grund der Dringlichkeit, in koordinierten staatlichen Bekämpfungsaktionen erlaubt. Art. 9 Absatz 4 des Heilmittelgesetzes ermöglicht den befristeten Vertrieb und die Abgabe von nicht zugelassenen Arzneimitteln gegen lebensbedrohende Krankheiten, wenn von der Anwendung ein grosser therapeutischer Nutzen zu erwarten ist. Diese Situation scheint uns heute im Falle der Blauzungenkrankheit der Schafe und Rinder gegeben. Wir empfehlen für die Schweiz ein analoges Vorgehen wie in andern europäischen Ländern. Das heisst, das BVET bewilligt die Anwendung der nicht zugelassenen Produkte im Rahmen der vorgesehenen Impfkampagnen im Jahr 2008.» (aus einem Brief des IVI vom 20. Mai 2008 an das Bundesamt für Veterinärwesen, Liebefeld Bern)

So wurden also Impfstoffe verwendet, die unter normalen Bedingungen gar nicht ordentlich zugelassen wären?

Auf Grund der Empfehlung des IVI liess dann das BVET die Impfstoffe befristet zu. Diese waren zudem unzureichend geprüft. In den Originalunterlagen schreiben die Hersteller, dass der Einfluss auf die männliche Fortpflanzung nicht untersucht worden sei. Ebensowenig sei die Unschädlichkeit des Impfstoffes für trächtige und laktierende Kühe untersucht. So schreibt der Hersteller Merial (BTVPURALSAP8) unter «Contra-indications, warnings usw. folgendes: «The safety of the vaccine in pregnant or lactating animals has not yet been established.» Auf dem Beipackzettel der Vertreiberfirma Biokema SA fehlt dieser Hinweis. Der Hersteller Intervet International (Bovilis BTV8) schreibt unter «12. Besondere (Warn)Hinweise […] Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation: Die Verträglichkeit des Impfstoffes während der Trächtigkeit oder Laktation ist nicht untersucht.» Im Beipackzettel der Veterinaria AG, die diesen Impfstoff in der Schweiz vertreibt, fehlt dieser Warnhinweis.
Die Zulassung dieser Impfstoffe ist fahrlässig. Das hätte das BVET nie tun dürfen.

Auch wenn die Gefahr einer seuchenartigen Ausbreitung besteht?

Nach Gesetz ist die Blauzungenkrankheit keine Seuche. Sie ist eine Krankheit. Die Blauzungenkrankheit wird durch Mücken übertragen. Deshalb kann ein an Blauzungenkrankheit erkranktes Tier seine Artgenossen gar nicht anstecken. Das schreibt auch der Impfstoffhersteller Merial.

Dann müsste man eigentlich die Mücken impfen oder jagen, und nicht die Rinder, Schafe oder Ziegen?

Ja, eigentlich schon. Wenn jetzt eine Mücke ein krankes Tier sticht, das Blauzungenkrankheit oder BTV hat, dann muss dieselbe Mücke innert 12 Stunden ein weiteres Tier stechen. Sonst geht es gar nicht, da das Infektionsmaterial nur 12 Stunden wirksam ist. Mücken stechen aber erst nach 48 Stunden wieder. Das funktioniert aber nur, wenn dann alles zusammenstimmt. Das Virus selbst lebt nur vier Stunden, wenn es sich in einem Trägertier befindet. Was heisst das eigentlich? Die Mücke hat eine ganz andere Temperatur als alle anderen Tiere. Das Virus kann in dieser Mücke gar nicht so lange überleben.

Bestand denn nicht die Gefahr, dass ohne Impfungen grosse Teile der Tierbestände an der Blauzungenkrankheit verendet wären?

Nein. Eine deutsche Studie zur Blauzungenkrankheit zeigt, dass lediglich 1,96% der Rinder Symptome der Blauzungenkrankheit zeigten. Von 1000 kranken Tieren sind 2 Tiere verendet. Massenimpfungen als Präventionsmassnahme sind daher abzulehnen.
Das bestätigen auch die Untersuchungen der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen. Diese hat untersucht, wie sich die Einführung der obligatorischen Impfpflicht von 1966 bei der Maul- und Klauenseuche in der Bundesrepublik ausgewirkt hat. Die Untersuchung erbrachte folgendes: «Aus der zeitlichen Korrelation von Impftermin und Ausbruchsdatum während der Zeit der obligatorischen Impfungen muss­ten die Impfungen als häufigste Ursache für Neuausbrüche angesehen werden. Als zweithäufigste Ursache wurde das Entkommen des Virus aus Impfstoffwerken ermittelt. Ein gentechnischer Verwandtschaftsnachweis untermauerte diese Erkenntnisse. Kosten-Nutzen-Untersuchungen in den Ländern der EG ergaben, dass bei Annahme realistischer Bedingungen ohne Impfungen weniger Gesamtkosten für die Seuchenbekämpfung entstehen würden. Die EG-Kommission empfahl daraufhin, Impfungen ab 1.1.1992 zu verbieten.» Um die Seuche wirksam zu bekämpfen, erwiesen sich Quarantäne und Schlachtung der erkrankten Tiere als äusserst erfolgreich.

Kennt man die Blauzungenkrankheit schon länger?

Das Virus der Blauzungenkrankheit ist ein älteres Tierchen. Auf einer Liste für chemische und biologische Waffen wird es als B-Waffe aufgeführt.
Man sagt, die Blauzungenkrankheit sei aus Südafrika nach Europa gekommen, wo 2006 die ersten Fälle auftraten. Bereits 2003 hatte die EU von ihren Mitgliedsländern einen Krisenplan zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit verlangt.
Es gibt zwei Dokumente, die mich stutzig gemacht haben. Es handelt sich um eine Anfrage beim Landtag Rheinland-Pfalz vom 18.3.2008 sowie um ein Schreiben des BVET.
Die Anfrage im Landtag ist eindeutig: «Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der Stand der Ausschreibung für einen Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit? 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass der für die Impfung vorgesehene Zeitraum eingehalten werden kann? 3. In welchem Zusammenhang steht der geplante Feldversuch mit der Ausschreibung der Impfstoffe?» (Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Fink, David Langner, Norbert Stretz, Torsten Wehner SPD und Antwort des Ministeriums für Umwelt).
Und nun zum BVET:
«Die Tierseuchenverordnung verlangt zusätzlich eine entemologische Überwachung zur Bestimmung der vektorfreien Zeit. Zurzeit bearbeitet das parasitologische Institut der Universität Zürich ein Forschungsprojekt, um mehr über die Vektorbiologie zu erfahren. Das Forschungsprojekt wird vom BVET mitfinanziert. Die Blauzungen-Impfung in der Schweiz wird im Rahmen des zweijährigen Dissertationsprojekts wissenschaftliche Begleitstudie zur Impfaktion gegen die Blauzungenkrankheit in der Schweiz 2008/2009 ausgewertet. Ziel dieser Studie ist es, die Wirksamkeit der drei verwendeten Blauzungen-Impfstoffe bei Rindern, Schafen und Ziegen zu prüfen, beobachtete Impfnebenwirkungen und Nebenwirkungen zu erfassen und zu dokumentieren sowie den erreichten Impfabdeckungsgrad in der Schweiz abzuschätzen. Die in der Begleitsstudie gewonnenen Erkenntnisse dienen der Optimierung der geplanten Blauzungen-Impfkampagne 2009/2010 und fliessen in die allgemeine Planung und Durchführung zukünftiger Impf­aktionen gegen Tierseuchen in der Schweiz ein.»
Angesichts all dieser Aspekte ist es nicht verwunderlich, wenn sich der eine oder andere Fragen stellt wie zum Beispiel: Worum geht es wirklich bei der Blauzungenkrankheit? Laufen da europaweit Feldversuche unter Einbezug der Schweiz?

Welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie aus Ihren Recherchen?

Ich habe meine Tiere bis heute nicht impfen lassen.

Herr von Euw, wir bedanken uns herzlich für das aufschlussreiche Gespräch.    •

Soll die WHO bestimmen, was wir auf dem Teller haben?

Zeit-Fragen: Herr von Euw, wie erklären Sie einem Städter oder Bewohner der Agglomeration, warum er gegen das Tierseuchengesetz stimmen sollte?

Mathias von Euw: Ich würde ihm folgendes sagen: Schau, grundsätzlich musst du selber entscheiden, was du essen willst. Die Landwirtschaft produziert das, was du auf dem Teller hast. Und es gibt weltweit kein Land, wo der Bürger dem Bauern in der Nahrungsmittelproduktion so viel dreinschwatzen kann. Wenn man offen und ehrlich diskutiert, das ist eine bemerkenswert gute Kultur, wie wir sie in der Schweiz gepflegt haben und pflegen. Wir Bürger können über Abstimmungen mitreden und die Dinge ausdiskutieren. Der Steuerzahler zahlt etwas für eine gute Ernährung, weil der Bauer eben einen Mehraufwand hat, damit dann das auf dem Teller liegt, was er gerne hat.
Mit dem revidierten Tierseuchengesetz wird der Steuerzahler künftig ausgehebelt. Nun kann das Bundesamt kommen, respektive die WHO, und sagen: «Es ist eine Seuche, es wird alles geimpft.» Die Impfrückstände sind dann auf unseren Tellern, auch wenn «Bio» draufsteht.
Ist das neue Tierseuchengesetz in Übereinstimmung mit dem Lebensmittelgesetz?
Nein. Das Lebensmittelgesetz verpflichtet uns Bauern, Produkte herzustellen, die die Gesundheit nicht gefährden. Impfrückstände gefährden die Gesundheit. Es geht einfach nicht, dass man den Bauern jetzt mit einer Gesetzesänderung zwingt, gegen das Lebensmittelgesetz zu verstossen.
Wenn der Bürger dieses Gesetz annimmt, dann hat er keine Ahnung, was er auf dem Teller hat. Die Behörden sind bei einer Seuchenbekämpfung auch nicht verpflichtet, den Beipackzettel der Impfstoffe herauszurücken. Dann gilt Notrecht.
Zudem ist die gesetzliche Grundlage für einen Notfall im Bereich von Tierseuchen mit dem alten Gesetz bereits gegeben. Dann kann man mit dem arbeiten. Wir brauchen kein neues Gesetz.

Gibt es weitere schwerwiegende Änderungen mit dem neuen Gesetz?

Jawohl. Mit der Gesetzesänderung hat der Bund zwei neue Institutionen: Eine Impfstoffdatenbank und eine Impfstoffbank, wo er die Impfstoffe lagern wird. Der Bund kauft diese Ware ein und muss schauen, dass sie «vertschuttet» wird. Empfiehlt die WHO ein Impf­obligatorium, werden die Leute gezwungen, das Zeug zu kaufen. Momentan noch über das Notrecht. Mit dem neuen Gesetz ist das vorbei. Dann braucht es kein Notrecht mehr.

Der Bund als Zwischenhändler der Pharmaindustrie?

Ja genau. Das geht nicht, das ist eine Sauerei. Dann zwingt er den Bürger, das Zeug zu kaufen. Er sagt wohl, wir übernehmen die Verantwortung mit dem Beisatz, verantwortlich bin ich aber nicht. So wurde das im Zusammenhang mit der Zwangsimpfung bei der Blauzungenkrankheit gemacht. Mit einer Verordnung sorgte der Bund dafür, dass er für die Impfschäden nicht haftbar gemacht werden kann.
Die Erfahrungen mit dem Impfobligatorium bei der Blauzungenkrankheit 2008 und 2009 geben einen Vorgeschmack, was uns bei Annahme des Gesetzes erwarten kann.

Wenn Sie selbst bestimmen wollen, was  Sie auf dem Teller haben, dann stimmen Sie am 25. November mit Nein!

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