Die «EU-Räte» greifen nach der direkten Macht

Die «EU-Räte» greifen nach der direkten Macht

Der Machthunger der Europäischen Union ist ungebrochen, krakengleich greifen die Vertreter der «EU-Rätediktatur» nach immer mehr direkter Macht in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Jetzt wurde mit der inzwischen ausformulierten «Solidaritätsklausel» des Vertrages von Lissabon den Mitgliedsländern sehr verharmlosend die Hilfe der EU bei «aussergewöhnlichen Umständen» im Inneren versprochen. Es geht dabei um die Umsetzung der in Artikel 222 des Vertrages von Lissabon festgeschriebenen Verpflichtung der Organe der EU und der einzelnen Mitgliedsstaaten, sich bei «Schadensereignissen» gegenseitig zu unterstützen.
In einem von der EU-Kommission und der Hohen Vertreterin für Aussen- und Sicherheitspolitik vorgelegten Vorschlag zur Ausgestaltung der «Solidaritätsklausel» ist nun von einer «Beistandspflicht» für «aussergewöhnliche Umstände» die Rede. Dabei ist der mögliche «Katastrophenfall» so weit definiert, dass auch (politische) Unruhen, Blockadeaktionen oder Sabotageakte davon erfasst sind. Grund zur gegenseitigen Hilfeleistung (oder besser gesagt: kontrollierender Einmischung auch durch EU-Organe) können danach alle Situationen geben, «die schädliche Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte» haben können. Gemeint sind «ernste, unerwartete und häufig gefährliche Situationen, die rechtzeitige Massnahmen erfordern» und die «wesentliche gesellschaftliche Funktionen betreffen oder bedrohen» können. Es ist eine bewusst weit gefasste Definition, die – da sind sich die kritischen Stimmen weitgehend einig – auf wahrscheinlich alle Entwicklungen anwendbar sein wird, die geeignet wären, den Fortbestand und die Machtfülle der aktuellen «EU-Rätediktatur» zu gefährden.
Anfang März soll im EU-Parlament die erste Lesung der vorgeschlagenen «Solidaritätsklausel» erfolgen. Es steht zu befürchten, dass sich die Einwände der EU-Parlamentarier wieder einmal in engen Grenzen halten werden. Die bereits aufgestellten europäischen Polizeibehörden («Eurogendfor») absolvierten jedenfalls schon entsprechende Übungen und aktuell wird die «Aufstandsbekämpfungsfähigkeit» (!) der einzelnen EU-Staaten bewertet … (tb)

Quelle: Vertrauliche Mitteilungen Nr. 4019 vom 26. Februar 2013

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