Bilaterale Verträge – uneingelöste Versprechen

Bilaterale Verträge – uneingelöste Versprechen

Cassis-de-Dijon ohne messbare Preiswirkung

mw. Wer in der Vergangenheit den Beteuerungen der Politiker geglaubt hat, wonach die bilateralen Verträge mit der EU unserem Land viele Vorteile bringen würden, wird in neuester Zeit durch verschiedene Zeitungsmeldungen zum Nachdenken veranlasst.
Dass sich der Bundesrat unter Federführung von Simonetta Sommaruga (SP) wegen des unaufhaltsamen Zustroms ausländischer Arbeitskräfte auf den Schweizer Arbeitsmarkt zur vorübergehenden Wiedereinführung der Ventilklausel veranlasst sieht, ist nur die Spitze des Eisbergs. Als Reaktion darauf verlangt die SP in einem Communiqué vom 24. April endlich «griffigere flankierende Massnahmen» zur Personenfreizügigkeit. Dazu muss angemerkt werden: Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedsländern gilt seit dem 1. Juni 2002. Schon im Abstimmungskampf versprach der Bundesrat «griffige Massnahmen» zum Schutz der einheimischen Arbeitskräfte. Mit grossem finanziellem und personellem Aufwand – selbstverständlich auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers und der Schweizer Wirtschaft –werden seit über zehn Jahren Kontrollen auf Baustellen, im Gastgewerbe und in anderen Branchen durchgeführt. Mit geringem Erfolg, denn die arbeitswilligen Nachbarn, die angesichts weit höherer Arbeitslosenquoten in ihren Heimatländern verständlicherweise in unser Land kommen, suchen in ihrer Verzweiflung nach Umgehungsmöglichkeiten, die schwer einzudämmen sind. So wurde schon vor drei Jahren im Schweizer Radio berichtet:
«Immer wieder arbeiten auf Schweizer Baustellen sogenannte Schein-Selbständige aus EU-Ländern, und dies zu deutlich tieferen Löhnen. Gewerkschaften und das Sekretariat für Wirtschaft wollen diesem Lohndumping nun einen Riegel schieben.» (SRF vom 19.6.2010). Allerdings wurden Grenzkantone, die sich mit einer siebentägigen Anmeldungsfrist für Selbständigerwerbende einen besseren Überblick verschaffen wollten, von Brüssel umgehend zurückgepfiffen. Neueste Meldung vom 18. April: Bei den Aufbauarbeiten der Uhren- und Schmuckmesse «Baselworld» stossen Baustellen-Kontrolleure massenweise auf angeblich Selbständige, die sich an keinen Mindestlohn halten und für Dumpinglöhne ab 10 Euro pro Stunde arbeiten. (Quelle: «Tages-Anzeiger» vom 18. April) Selbstverständlich kosten die Heerscharen von Kontrolleuren den Steuerzahler einiges.
Aber auch andere Übernahmen von EU-Recht bringen uns Schweizern nicht die versprochenen Segnungen. Die einseitige Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips (Die Schweiz lässt Produkte nach EU-Recht ohne Gegenseitigkeit zu.) wurde den Schweizer Konsumenten mit dem Versprechen beliebt gemacht, sie könnten beim Einkaufen künftig über 2 Milliarden Franken pro Jahr sparen, weil sie die billigeren Waren aus der EU ohne Einschränkungen erwerben könnten. Das Referendum gegen das Abkommen kam auf Grund dieser Hoffnung vieler Stimmbürger nicht zustande. Nun erfahren wir in der Tagespresse: Auch diese versprochenen Segnungen sind in keiner Weise eingetreten. Im Gegenteil sind die Preise im Vergleich mit den Nachbarländern sogar von 2010 bis 2012 deutlich gestiegen. Dies lag zwar zum Teil auch am Frankenhoch, aber auch für sich allein brachte Cassis-de-Dijon gemäss einer vom Seco präsentierten Studie bisher «keine messbare Preiswirkung.» Das bedeutet: Schweizer Konsumenten nehmen niedrigere Standards (z.B. Apfelwein mit nur 15 Prozent Apfelsaft!) in Kauf, ohne Preisvorteile zu haben. (Quelle: «Schweizer Bauer» vom 27. April 2013)
Dem aufmerksamen Bürger stellt sich bei derlei Meldungen die Frage: Brauchen wir wirklich so dringend weitere bilaterale Abkommen mit der EU, wie gewisse Politiker uns glauben machen? Oder ist nicht vielmehr ein Marschhalt angesagt? Das gilt erst recht für einseitige Rechtsübernahmen à la Cassis-de-Dijon.     • 

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