von Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Lene und Urs Knoblauch
Am 5. und 6. Dezember 2013 veranstaltete das Deutsche Institut für Sachunmittelbare Demokratie an der Technischen Universität Dresden (DISUD) unter der Leitung des Präsidenten und Gründers Dr. Peter Neumann (s. Interview unten) ihre 6. Wissenschaftstagung «Sachunmittelbare Demokratie im interdisziplinären und internationalen Kontext 2013/2014 – Mittel- und Osteuropa/Österreich Schweiz Deutschland».
In ausgesprochen angenehmer Arbeitsstimmung und bestens organisiert wurden an den beiden Tagen 20 Kurzvorträge mit anschliessender Diskussion gehalten. Die rund 50 Teilnehmer und Mitwirkenden aus der Schweiz, Österreich und Deutschland wurden gastfreundlich empfangen. In seiner Begrüssungsansprache betonte Wolf-Eckehard Wormser, Kanzler der TU Dresden, dass man viel von der Schweiz lernen könne. Auch in den postkommunistischen Ländern bestehen zahlreiche Möglichkeiten von sachunmittelbarer Demokratie: «So sollte doch auch in Osteuropa das funktionieren, was in der Schweiz funktioniert.»
Der erste Tag war den (neuen) Entwicklungen der sachunmittelbaren Demokratie in Mittel- und Osteuropa gewidmet. Die zahlreichen Beiträge über Volksrechte in Ungarn, dem Baltikum, Russland, Rumänien und Bulgarien machten deutlich, dass insbesondere auf kommunaler Ebene viele direktdemokratische Instrumente vorhanden sind und auch genutzt werden. So hatte zum Beispiel Ungarn direktdemokratische Elemente bereits vor der Wende. Allerdings führten Reformen nach der Wende zu einer restriktiveren Gesetzgebung. Wichtige Bürgeranliegen gibt es im Bereich der hohen Wohn-, Wasser- und Stromkosten, bei der Sterbehilfe und bei Schulthemen. Allerdings führten der EU-Beitritt Ungarns sowie die Finanzkrise zu einem deutlichen Rückgang der Volksinitiativen. Während in Estland wenig Volksrechte bestehen und Volksbefragungen eher als Ventil für Unzufriedenheit benutzt werden, gibt es in Lettland in vielen Bereichen direktdemokratische Instrumente, deren Anwendung auch von staatlicher Seite unterstützt wird. So sind für eine Volksinitiative 10 000 Unterschriften nötig, mindestens 10% der Bürger müssen sich bei einer Abstimmung beteiligen, und der Staat stellt dafür Plätze und Räumlichkeiten zur Verfügung.
In Russland sind in der Verfassung zahlreiche Volksrechte verankert, die insbesondere auf kommunaler Ebene mit Erfolg genutzt werden. So wurden 2012 insgesamt 165 Abstimmungen auf kommunaler Ebene durchgeführt (2013 waren es 90 Abstimmungen, vor allem über die Finanzierung von örtlichen Vorhaben, wie etwa dem Strassenbau). Die notwendigen Räume und die Mittel für Drucksachen werden dabei aus dem staatlichen Haushalt zur Verfügung gestellt. Die Bevölkerung kann auch gegen die Behörden eine Abstimmung erzwingen. So wurde kürzlich gegen die neuen Parkplatzgebühren in Moskau das Referendum ergriffen. Die (berechtigte) Angst vor farbigen Revolutionen führte allerdings zu deutlichen Restriktionen bei landesweiten Abstimmungen.
Auch in Rumänien gibt es seit den 90er Jahren eine Erweiterung der Volksrechte. So wurde vor einigen Jahren, ausgehend vor allem von kirchlichen Gruppen und auf Initiative des Parlaments, eine Verfassungsänderung zum Schutz der Familie erwirkt.
Der zweite Tag war den Entwicklungen der sachunmittelbaren Demokratie in Österreich, der Schweiz und in Deutschland gewidmet.
Aus Österreich wurde berichtet, dass zwischen 1964 und 2013 insgesamt 37 Volksbegehren durchgeführt wurden. Allerdings werden die Ergebnisse meistens «schubladisiert», da eine Volksabstimmung nicht zwingend erfolgen muss. Die meisten Referenden gab es in Vorarlberg – nicht ganz zufällig, wegen der Nähe zur Schweiz, wie der Referent bemerkte. In Vorarlberg findet sich auch die höchste Akzeptanz der Abstimmungsergebnisse. In diesem Jahr wurde in Österreich die erste Volksbefragung zur Wehrpflicht (konsultatives Referendum, seit 1988) durchgeführt. Die erste österreichweite Volksbefragung ist rechtlich nicht bindend, allerdings gaben die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP im Vorfeld bekannt, sich an das Ergebnis zu halten. Bei einer Stimmbeteiligung von 52,4% wurde mit 59,7% der Stimmen für die Beibehaltung der Wehrpflicht gestimmt.
Aus der Schweiz berichtete Professor Dr. Christoph Schaltegger über «Finanzen und unmittelbare Demokratie». Die Schweiz steht mit ihrem ausgeprägten Föderalismus im internationalen Vergleich gut da: Staatsausgaben und Schuldenquote sind sehr tief. Mit einer Volksabstimmung wurde 2001 mit 85% einer «Ausgaben-/Schuldenbremse» zugestimmt und diese 2003 eingeführt. Die fiskalische Unabhängigkeit der Kantone ist ein grosser Vorteil, denn Finanzpolitik wird vor allem in den Kantonen gemacht. Die Möglichkeit des Vetos des Schweizer Volkes setzt einen Korrekturmechanismus in Gang: Die Politik hört mehr auf die Stimme des Volkes. Allgemein ist es das Ziel, Gesetze «referendumsicher» zu machen.
Die Praxis der direkten Demokratie in der Schweiz führt allgemein zu einem sorgsamen Umgang mit Sachfragen und zu einer stärkeren Identifikation mit dem Staat. Dennoch findet auch in der Schweiz eine besorgniserregende schleichende Zentralisierung statt, der man entgegenwirken muss.
Die Anforderungen an die Medien für die direkte Demokratie wurden in einem weiteren Beitrag aus Deutschland (Professor Dr. Olaf Jandura) beleuchtet. Entscheidend ist dabei eine zivilisierte Form der Debatte; diese sollte diskursiv und sachorientiert sein und die Akteure mit ihren verschiedenen Perspektiven und Organisationen zu Wort kommen lassen. Die Realität in den deutschen Medien ist leider durch wenig Pluralität gekennzeichnet, es gibt wenig wirkliche politische Information und eine starke Personalisierung und Boulevardisierung. Nur 10–15% der Bevölkerung informieren sich über politische Fragen und nur 4% der Internetnutzer (bei 55% der Bevölkerung, die das Internet nutzen) holen sich von dort politische Informationen. Der Rest wird vor allem für Unterhaltung genutzt.
Auch in Deutschland findet sich historisch eine Tradition von Volksrechten. Dies machte der Beitrag des Leiters des DISUD, Dr. Peter Neumann, deutlich: Ein historischer Abriss über die Volksrechte nach dem Zweiten Weltkrieg zeigt in den 60er und 70er Jahren allerdings wenig Diskussion zu der Einführung von Volksrechten im Grundgesetz. Ein interessanter Aspekt war, dass bis zur Wiedervereinigung die Volksrechte in den alten Bundesländern mit Ausnahme von Bayern praktisch nicht handhabbar waren und dass neue Impulse für die Volksrechte in ganz Deutschland vor allem den ostdeutschen Ländern zu verdanken sind.
In den Diskussionsbeiträgen ging es unter anderem um Fragen des Missbrauchs der Demokratie und der Manipulation des Bürgers. Je höher das Wissen um die Sachfrage, desto höher die Beteiligung. Eine redliche Berichterstattung und eine breite öffentliche, sachbezogene Diskussion sind unabdingbare Voraussetzungen für den Schutz vor Manipulation und für Bürgerbeteiligung an sachunmittelbaren demokratischen Prozessen. Vor allem auf kommunaler Ebene gibt es diesbezüglich in allen Ländern durchaus Fortschritte und Erfolge. Wichtig ist dabei vor allem der Aufbau von unten. Ein Diskussionsteilnehmer betonte, dass im guten Zusammenleben in den Familien und Gemeinden die wichtigen Grundlagen der Demokratie gelegt werden. In den Schulen sollte ein guter und ideologiefreier Staatskundeunterricht mehr gefördert werden. Das Wesen der Demokratie ist eine Ethik, die Ehrlichkeit, Treu und Glauben und Vertrauen beinhaltet. Entscheidend ist die Wertefrage. Die historische Erfahrung der Schweiz lehrt, dass es sich empfiehlt, direktdemokratische Instrumente Schritt für Schritt einzuführen und dass es einen langen Atem braucht …
Wer sich genauer über die Tagungsinhalte informieren möchte, dem seien der bald erscheinende Tagungsband wie auch die schon zuvor erschienenen Tagungsbände empfohlen (siehe: <link http: www.disud.de>www.disud.de). •
ef. Die Unterscheidung zwischen personenunmittelbarer und sachunmittelbarer Demokratie geht auf den Gründer des Deutschen Instituts für Sachunmittelbare Demokratie (DISUD), Peter Neumann, zurück. Mit «Unmittelbarkeit» ist gemeint, dass zwischen dem Votum des Bürgers und dem daraus resultierenden Ergebnis keine weitere Instanz, kein weiterer Willensakt tritt. Direkte Wahlen von Abgeordneten durch die Bürger sind ein Ausdruck personenunmittelbarer Demokratie, Abstimmungen der Bürger über Sachfragen sind Ausdruck sachunmittelbarer Demokratie.
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