von Dr. sc. techn. Franz Betschon, Oberst i Gst aD
thk. Im Vorfeld der Abstimmung zur «Armee XXI» im Jahre 2003 warnten viele Militärexperten vor einem Abbau der Schweizer Wehrfähigkeit. Das Reformprojekt Armee XXI sah einen umfassenden Umbau des Schweizer Militärs vor: Die Landesverteidigung, und damit die Erfüllung des Verfassungsauftrags, stand nicht mehr im Zentrum der strategischen Ausrichtung, sondern «Interoperabilität» und «subsidiäre Einsätze» im In- und Ausland sollten die neuen Aufgaben der Armee werden. Sachliche Einwände gegen das Reformprojekt, nämlich dass die Schweiz damit ihre Verteidigungsfähigkeit und somit auch ihre Souveränität aufs Spiel setze, wurden in den Wind geschlagen, die Kritiker als kalte Krieger oder Ewiggestrige diffamiert. Die Armeereformer wollten der Bevölkerung weismachen, dass unser Land von Freunden umgeben sei, es keine Bedrohung gebe und man rechtzeitig merke, wenn sich die Lage verändere. Und so wurde der Abbau der Armee vorangetrieben. Die Armeeabschaffer rieben sich die Hände. Es kümmerte sie nicht im geringsten, dass die Armee den Verfassungsauftrag, nämlich die Verteidigung des eigenen Landes, nicht mehr erfüllen kann und damit der Schutz der Bevölkerung und des Landes nicht mehr vorhanden ist.
Unter dem ehemaligen Bundesrat Samuel Schmid wurde das Reformprojekt durchgezogen, und die Mängel traten immer stärker zutage. Schmids Nachfolger, Bundesrat Ueli Maurer, stand bei Amtsantritt vor einer kaum mehr funktionsfähigen Armee. Seither versucht er, die Fehler und Mängel zu korrigieren. In dieser Situation konstituierte sich die «Gruppe Giardino», die sich aus Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, besonders aus aktiven und ehemaligen Militärangehörigen, zusammensetzt.
In ihrem im folgenden veröffentlichten Schwarzbuch zur Armee geben sie eine umfassende Analyse des Zustands der Armee und die reale Bedrohungslage für unser Land. Sie verlangen die Rückkehr zu einer Armee, die den Verfassungsauftrag erfüllt und in der Lage ist, die Landesgrenzen zu verteidigen. Ein Land, das nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu schützen, wird erpressbar und zum Spielball der Grossmächte. Nicht umsonst ist die immerwährende bewaffnete Neutralität ein zentraler Aspekt des schweizerischen Grundverständnisses. Die Analysen und Einschätzungen der Gruppe Giardino müssen einbezogen werden. Andernfalls würde Blauäugigkeit das Feld beherrschen.
Die Auswertung von Informationen, die vom Departement Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS freigegeben sind, lässt erstmals eine Gesamtbeurteilung der Fähigkeiten der Schweizer Armee 2011 zu. Zu hinterfragen war insbesondere, wie der Volkswille bezüglich Art. 57 (Sicherheit) und 58 BV (Armee) durch die verantwortlichen politischen Behörden berücksichtigt wurde.
Zwei staatsrechtliche Gutachten (Prof. Schindler von der Universität Zürich und Prof. Schweizer von der Universität St. Gallen) zeigen, dass insbesondere der Bundesverfassungsartikel 58, der zuletzt im Jahre 1999 vom Souverän nochmals bestätigt wurde, mit allen seitherigen Armeereorganisationen missachtet wurde, obwohl dem Bürger stets das Gegenteil weisgemacht wurde.
Die Schweizer Armee 2011 verfügt über keine einsatzbereiten Kampftruppen mehr. Eine Armee, die nicht kämpfen kann, ist überflüssig! Nach mehrmonatiger Nachschulung könnten höchstens 2 Kampfbrigaden ausgerüstet und zur Kriegsbereitschaft gebracht werden. Zwar werden auf dem Papier weitere 4 Kampfbrigaden ausgewiesen, ihre Einsatzbereitschaft wird aber mangels Ausrüstung gemäss VBS nie erreicht werden können. Dies insbesondere, weil grosse Materialmengen ungesetzlich vernichtet worden sind. Ausser für begrenzte subsidiäre Einsätze ist aus dem Stand heraus kein Armeeeinsatz, auch kein Grosskatastropheneinsatz mehr möglich, da die zugehörige Mobilmachungsorganisation ersatzlos aufgehoben worden ist.
Die innere Sicherheit der Schweiz verschlechtert sich laufend und ist bereits heute auf einem schon lange nicht mehr dagewesenen Stand (Terrorismus, gewaltbereite Aktivisten- und Einwanderergruppen usw.). Dies gilt auch für die Abgrenzung Bund/Kantone. Die konventionelle äussere Kriegsgefahr in Europa steigt ebenfalls proportional mit dem weltweiten Wirtschaftskrieg und der enormen Aufrüstung ausserhalb Europas. Dies ist eine vollständig veränderte Ausgangslage seit der Konzeption der Armee XXI im Jahre 2003. Sparübungen zu Lasten der Armee und überdies falsch eingesetzte Mittel haben zu keinem finanziellen Gewinn für den restlichen Bundeshaushalt geführt.
Noch nie war eine Schweizer Armee seit ihrer Gründung im Jahre 1848 weiter von der geforderten Einsatztauglichkeit entfernt als die Armee im Jahre 2011. Noch nie hat sich eine Nation so nachhaltig selber und freiwillig entwaffnet wie die Schweiz in den vergangenen Jahren.
Das Experiment Armee XXI ist grandios gescheitert! Es wird interessant sein zu erfahren, ob jemand für dieses niederschmetternde Resultat die politische Verantwortung übernimmt und wenn ja, mit welchen Begründungen.
Die Gruppe Giardino macht vorläufig nur Feststellungen und noch keine Vorschläge für ein allfällig neues Wehrmodell. Dies wird sie tun, sobald unsere Auffassung über die Ausgangslage allgemein geteilt wird.
Die Gruppe Giardino, eine Vereinigung politisch unabhängiger Verfechter einer starken Schweizer Armee, hat seit ihrem ersten Gang an die Öffentlichkeit stets drei Dinge gefordert:
• Erstens, es sei ein sofortiges Moratorium für die Vernichtung von schweizerischen Rüstungsgütern aller Art zu erlassen, bis endgültige Klarheit über ihre weitere Verwendungsmöglichkeit herrscht.
• Zweitens sei ein Fragenkatalog aus dem Manifest zu beantworten und
• drittens eine Generalinspektion (Due Diligence) der Schweizer Armee 2011 durchzuführen mit dem Ziel, herauszufinden, was seit dem Umbaubeschluss vom 18.5.2003 an Substanz und an Kampfkraft noch übriggeblieben ist und inwieweit die diversen Volksbeschlüsse umgesetzt worden sind.
Zwar hat das VBS mit Datum vom 6.12.2010 einen Teil der Fragen von Giardino vordergründig beantwortet (Info. 1), aber unvollständig, höchst widersprüchlich und insgesamt unbefriedigend. An ein Vernichtungsmoratorium für Rüstungsgüter denken die verantwortlichen Instanzen ebensowenig wie an seine Legalisierung. Die Beauftragung unabhängiger schweizerischer Experten mit einer Bestandsaufnahme über den Zustand der Armee als Ganzes wird nicht erwogen. Weiter wird gebetsmühlenartig immer noch ausgesagt, der Umbau der Armee zu einer modernen Streitkraft sei auf guten Wegen, die Mannschaft motiviert und die zugewiesenen Aufträge würden vollständig erfüllt. Zwar gebe es noch einige Problemfelder, aber diese seien erkannt und die Behebung im Gange.
Zusammen mit der gesicherten Faktensammlung, die jedermann zugänglich ist, und den vom VBS bereits freigegebenen Informationen kann aber trotzdem ein Gesamtbild des Zustandes der Schweizer Armee 2011 erstellt werden. Ärgerlich und beschämend ist der Umstand, dass die nachfolgende Beurteilung auch vom Ausland mit Erstaunen geteilt wird. Es zeigt sich daher dasselbe Bild wie bereits 1871, 1914 und 1939. Wer dreimal in seiner Geschichte so unglaubliches Glück hatte, wird es wohl auch ein viertes Mal haben, denken die Politiker, und wie immer wird man dieses unglaubliche Glück der eigenen politischen Leistung zuschreiben.
Die Schweiz beherbergt eine der leistungsfähigsten Volkswirtschaften der Welt. Ihre produzierende Industrie ist hochentwickelt und das Bildungswesen führend. Die Finanz- und die Dienstleistungsindustrien sind ebenso qualitativ hochstehend wie die Sozialsysteme leistungsfähig und gut finanziert.
Geographisch sitzt das Land im Herzen von Westeuropa und rittlings auf dem wichtigsten Gebirgszug Westeuropas, den Alpen. Schlüsselräume sind der Flughafen Kloten, der Gotthard und das Industriedreieck Basel–Zug–Winterthur. Das Land kontrolliert die wichtigsten europäischen Nord–Süd-Achsen und die wichtige Ost–West-Achse durch das schweizerische Mittelland, dies sowohl mit Autobahnen wie auch mit Eisenbahntunnels. Die Schweiz kann als Wasserschloss Europas gelten, die europäische Stromversorgung hängt stark von der schweizerischen Drehscheibe und den schweizerischen Speichermöglichkeiten ab. Sonstige Bodenschätze sind nicht vorhanden.
Diese herausragende strategische Bedeutung ist insbesondere in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eigenständig erarbeitet worden. In Konfliktsituationen ist es für alle Parteien wichtig, dass die Schweiz wegen ihrer strategischen Bedeutung nicht durch die jeweils andere Konfliktpartei beherrscht wird. Die politische Schweiz müsste daher wissen, dass es nicht nur ihre völkerrechtliche Pflicht ist, das staatliche Machtmonopol selber souverän auszuüben, sondern es auch nicht an Dritte zu delegieren. Diese Sichtweise führt zur militärischen Neutralität als einem Akt der Klugheit und hat nicht mehr viel mit der seinerzeitigen Begründung durch den Wiener Kongress zu tun.
Die Sicherheitslage der Schweiz teilt sich stärker noch als bisher auf in eine äussere Bedrohungsmöglichkeit konventioneller Art und eine innere Sicherheit, mit asymmetrischem Charakter.
Es ist überall auf der Welt und von jeher Bestandteil militärischer Handwerkskunst gewesen, dass in der Planungsphase (und in der befinden wir uns derzeit) die gefährlichste Feindmöglichkeit als Basis angenommen wird und im Einsatz die wahrscheinlichste. So werden jedenfalls auch heute noch die jungen Generalstabsoffiziere ausgebildet. Mit Erstaunen liest man aber im Antwortkatalog des VBS vom 6.12.2010, dass das VBS für Lagebeurteilungen nicht mehr die gefährlichste Feindmöglichkeit in Betracht zieht (Info. 1, S. 16).
Es ist ein Manko der Papiere des VBS und anderer Gruppierungen, die wesentlichen Bedrohungen der Gegenwart nur ungenügend zu analysieren. Sicher sind zwei Sachverhalte, die jedermann in der Tagespresse nachlesen kann:
1. Gegenwärtig findet auf der ganzen Welt (mit Ausnahme von Europa) das grösste Rüstungswettrennen aller Zeiten statt. Noch nie in der Menschheitsgeschichte sind solche Potentiale nicht früher oder später explodiert. Einzig Europa rüstet ab. Geblieben ist nur noch das Erpressungspotential der französischen und britischen Atomwaffen. Dieses Verhalten Europas wurde vom bisherigen verbündeten Machtblock, den USA, offenbar mindestens toleriert, obwohl diese von jeher das Nato-Oberkommando innehaben. Die Kontrahenten USA und Asien müssen aus Gründen der strategischen Logik früher oder später daran denken, sich das Territorium Europas mit seinen Industrieperlen besser in ihren Einflussbereich einzuverleiben, und dann würden die früheren europäischen Militärpotentiale nur hinderlich sein. Die USA gehen vorläufig davon aus, dass dies ihr Heimspiel sein würde, wie es zu Zeiten des kalten Krieges war. Wie dies aber mit der nicht mehr existierenden europäischen Nato und den noch etwa 60 000 Mann US-Truppen in Europa geschehen soll, bleibt ein Geheimnis. Nicht ohne Grund gehen viele schweizerische Lagebeurteilungen davon aus, dass die umgebenden Nato-Länder eigentlich über gar keine Angriffsfähigkeit mehr verfügen, unterschätzen aber die viel wichtigere, militärisch relevante Entwicklung in Asien (Info. 2 und 3), die immer mehr auch auf einem europäischen Kriegsschauplatz zum Tragen gebracht werden könnte. Dasselbe gilt bereits für Ereignisse ausserhalb der «Kernzone» Europas (Magreb, Mittlerer Osten usw.).
Auf leisen Sohlen hat sich Mitte des letzten Jahrzehnts in Asien eine Militärallianz gebildet, die Shanghai Cooperation Organization (SCO). Im selben Zeitraum waren die USA und die Nato noch mit den Mittelost-Kriegen befasst. Dort steuern sie ziemlich sicher ihrem «Waterloo» entgegen. Die SCO umfasst bereits 1/4 der Weltbevölkerung und die wichtigsten Länder Osteurasiens (Info. 4, S. 225). Gemeinsame Übungen finden immer wieder ohne grosses Aufheben statt. Die Zusammenarbeit auf wehrtechnologischem Gebiet hat Weltstandard erreicht. Die Streitkräfte Chinas beispielsweise haben mittlerweile mehr als nur regionale Reichweiten, diejenigen Russlands sowieso.
2. Gegenwärtig findet auch ein Wirtschaftskrieg mit grosser Wucht statt, global und alle Ressourcen umfassend. Wirtschaftskriege unterscheiden sich in nichts von militärischen Kriegen: Es werden grosse Sachwerte vernichtet, Menschenleben geschädigt (es werden Arbeitsplätze vernichtet und Arbeitslose produziert) und die Handlungsfreiheit des Gegners eingeschränkt. In den derzeit 27 EU-Ländern sind insgesamt 1/5 der unter 24jährigen arbeitslos! Steigende Lebensmittelpreise haben zusätzlich weltweit zu einer sozialen Unrast und zu Wanderbewegungen geführt.
Die wichtigsten Weltwährungen (USD, EUR) des Westens sind schwer angeschlagen. Die Sozialsysteme sind in Gefahr, und bei der Sanierung wird sich jeder selbst der Nächste sein. Als «Kampf ums Eingemachte» hat ein Anlagekommentar der Privatbank Wegelin & Co. (Info. 5) schon 2008 die Situation der Schweiz genannt. Seither bemühen sich immer mehr hochrangige Politiker der EU und andere, die Schweiz so darzustellen, als hätte diese ihren Wohlstand auf Kosten ihrer Nachbarn erworben und deuten vorläufig nur an, dass es eigentlich moralisch gerechtfertigt sein könnte, für das eigene Land das zurückzuholen, was sich die Schweiz angeblich unfair angeeignet hat, also die Rechtfertigung des Faustrechts sozusagen.
Wenn gleichzeitig gewisse Kreise offensichtlich gegen den Euro spekulieren und damit diesen in den Ruin und den Schweizerfranken CHF in eine Aufwertung treiben, so ist dies ebenfalls Wirtschaftskrieg, und wenn der luxemburgische Vorsitzende der Euro-Gruppe die Schweiz einen weissen Fleck auf der europäischen Landkarte nennt, der ausgemerzt werden sollte, und erstaunt und beleidigt reagiert, wenn er darauf hingewiesen wird, dass vor 70 Jahren schon einmal jemand denselben geographischen Vergleich benutzte, um in Kriegsrethorik zu machen, so ist dies als Zeichen an der Wand zu deuten. Trotzdem der Schweizer Bundesrat einmal mehr in einer typischen Krisensituation nicht realisiert, was geschieht, und mit vielen Zungen spricht, gehört auch dieser Vorgang auf die Frühwarnliste der Strategen. Der Kampf ums Eingemachte ist lanciert!
Themen wie «Cyberwar» sind keine reine Armeeangelegenheit. Der Begriff existiert seit 1993. Wenn der Aufbau einer CyberwarTruppe, die Rede war von bis zu 600 Mann im Jahre 2012, ins Auge gefasst wurde («Neue Zürcher Zeitung» vom 9.7.2007), so zeigt dies den grossen Grad an Verunsicherung bezüglich der wahren Prioritäten unseres Wehrwesens und lenkt von der Abarbeitung der eigentlichen Hausaufgaben ab. In der Schweiz kümmert sich die Melde- und Analysestelle Informationssicherheit Melani (www.melani.admin.ch) um die kritischen Informationsinfrastrukturen. Informatiksysteme der Bundesverwaltung, auch des VBS, sind schon vor längerer Zeit Ziel von Hackerangriffen gewesen. Ähnliches gilt für die Raketenabwehr (auch Raketenschirm genannt, das heisst die Abwehr anfliegender ballistischer Flugkörper). Das Thema ist zu unterscheiden von der Raketenfliegerabwehr, das heisst von der Abwehr anfliegender Flugkörper irgendwelcher Art mittels Fliegerabwehrraketen (Rapier usw.). Trotz dreistelliger Milliardenbeträge für Entwicklungsaufträge ist das Problem auch heute, nach fast 30jähriger Forschungsarbeit, noch nicht gelöst (Info. 4, S. 23). Das Verhältnis von Aufwand und Ertrag ist offensichtlich ausser Rand und Band. Die Schweiz wird gut daran tun, die Finger davon zu lassen.
Welches war die EU-Rechtsgrundlage, als im Jahre 2000 die grossen EU-Länder einseitig gegen das kleine Österreich Sanktionen mit grossen wirtschaftlichen Schäden verhängten, nur weil einigen sozialistisch regierten Grossmächten innerhalb der EU der Ausgang von demokratischen Parlamentswahlen nicht passte? Die Regierung von Bundeskanzler Schüssel wurde europaweit geschnitten. Er und seine Aussenministerin, Frau Ferrero-Waldner, wurden nur in der Schweiz mit den gebührenden Ehren empfangen.
Wer weiss schon, dass schon einmal in einer Krisensituation der französische Präsident Mitterand die Nerven verlor und dem deutschen Bundesaussenminister Genscher offen mit Krieg drohte, um ihn gefügig zu machen? In Info. 6 zitiert Jacques Attali ein Gespräch zwischen Mitterand und Genscher: «Wenn die Einheit Deutschlands vor der Schaffung einer europäischen Einheit realisiert wird, […] wird das in einem Krieg enden!» Wenn gestandene Politiker und Staatsmänner solche Aussagen machen, so geschieht dies nicht willkürlich, sondern dahinter werden wohl schon gewisse Gedankenspiele stehen. Dies dürfte auch für den ehemaligen deutschen Finanzminister mit seiner Kavallerie gelten. Damals wie heute brauchen Frankreich und andere Länder die Stütze der grossen EU und einer Gemeinschaftswährung (Euro), um wirtschaftlich nicht abzustürzen.
Die Sicherheitslage der Schweiz teilt sich also auf in eine äussere Bedrohungsmöglichkeit konventioneller Art und eine innere Sicherheit. Spätestens seit dem Fall «Holocaust» weiss die offizielle Schweiz auch, was Informationskrieg bedeutet, hat aber offenbar seither nichts dazugelernt.
Es ist zwar nicht wahrscheinlich, aber eben auch nicht grundsätzlich auszuschliessen, dass die Eskalation des Wirtschaftskrieges zusammen mit dem Kampf um die weltweiten Ressourcen im Laufe der nächsten 5 bis 10 Jahre auf dem abgerüsteten europäischen Kontinent mit militärischen Mitteln ausgetragen und versucht werden könnte, die Schweiz zur Aufgabe ihrer Unabhängigkeit und zu Beitragszahlungen zu zwingen. Dies ist die real existierende gefährlichste Feindmöglichkeit, auf die sich die Armeeplanung auszurichten hat!
Dies wäre dann die oben skizzierte Fortsetzung der Jahrreihe 1871, 1914 und 1939. Es würde ein konventioneller Krieg sein, weil alle Akteure derzeit konventionell rüsten. Aus heutiger Sicht hätte die Schweiz keine Chance, zeitgerecht ihr Verteidigungspotential wieder auf das verfassungsmässige und militärisch notwendige Niveau zu steigern. Nachdem auch die übrigen Europäer abgerüstet haben, wird sich genau derselbe Krieg auf europäischem Boden einfach unter aussereuropäischen Mächten abspielen, aber mit Rechnungstellung an die Europäer, insbesondere an die Schweiz.
Zur Erinnerung an 1799 (aus Info. 10): «Chaos herrschte in der Schweiz. Von eigenem Stolz auf Demokratie und Freiheit keine Spur: Fremde Armeen kämpften auf dem Boden der verdattert zusehenden Schweizer […] und frassen dabei das halbe Land leer.»
Hier ist zunächst anzumerken, dass erstaunlicherweise bei der Konzeption der Armee XXI «Nine-Eleven» nirgends Spuren hinterlassen hat. Die innere Sicherheitslage fast aller europäischen Länder wird derzeit geprägt durch eine Zunahme islamistischer Gewalt und Organisierter Kriminalität. Die soziale Unrast, die sich seit Januar 2011 in Ländern rund um das Mittelmeer (Tunesien, Ägypten, Albanien usw.) breitmacht, verheisst auch für uns nichts Gutes. Der Druck von Einwanderern aus aussereuropäischen Kulturen ist am Anwachsen. Die Geschichte der Menschheit ist eben immer auch eine Geschichte von Wanderbewegungen! Die Gewaltbereitschaft verschiedener Gruppen, nicht nur von Einwanderern, hat zugenommen. Eine grosse schweizerische Tageszeitung schätzte unlängst die Szene der Linksextremen in der Schweiz auf gut 2000 Personen, von denen 1000 gewaltbereit seien. Im Jahre 2009 wurden dieser linksextremen Szene 127 gewalttätige Aktionen angelastet, der etwa gleichgrossen Szene der Rechtsextremen nur deren 32. «Die Spur von Gewalt linksextremer Kreise ist lang. Zuletzt waren vor allem sogenannte Öko-Anarchisten aktiv. Dabei wird auch die Gefährdung Unbeteiligter in Kauf genommen. Die Militanz von sogenannt autonomen Kreisen wird häufig unterschätzt.» Es scheint ein Netzwerk zu geben, das gezielt Mobilmachungsübungen durchführt und eher zufällig an einem bestimmten Anlass ausprobiert (Sportanlässe, Politveranstaltungen im Albisgütli usw.). Ihr Ziel ist es, bestehende demokratische Strukturen zu erschüttern. Dabei versuchen diese Aktivisten mit asymmetrischen Mitteln die Sicherheitsorgane (Polizei, Armeen) zu destabilisieren. Durch grosse Mobilität und skrupelloses Vorgehen hindern sie die Ordnungskräfte, ihre Kraft zum Tragen zu bringen und verweisen sie auf den einseitig anzuwendenden Rechtsweg. Sie spielen «Katz und Maus» mit unseren Ordnungskräften. Wir haben jedenfalls Grund zur Annahme, dass sich die friedvolle Zeit seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges, der längsten der Geschichte, allmählich ihrem Ende zuneigt.
Die innere Sicherheit der Schweiz ist also schon heute gefährdet (Info. 8 und 9), und es stellt sich die Frage, inwieweit unsere Armee in der Lage ist, ihre Verpflichtungen im Rahmen der inneren Sicherheit gemäss Bundesverfassung BV Art. 52, 57, 173 und 185 und Bundesgesetz über die innere Sicherheit (BWIS 97) zu übernehmen, oder ob nicht grundsätzlich verfassungsmässige und/oder gesetzmässige Revisionen im Bereich Sicherheit allem anderen vorausgehen sollten. Es ist für unsere Soldaten aller Grade eine Zumutung, wie die Politik sie zwingt, in diesem unglaublichen Spannungsfeld zwischen politischer Illusion und Realität ihre Pflicht zu tun.
Das Unruhepotential ist in vielen Nachbarländern schon beträchtlich. In vielen europäischen Städten gibt es bereits heute Zonen, die zu betreten man Touristen abrät, sogenannte «No Go Zones», weil sie durch die zivilen Sicherheitskräfte nicht kontrolliert werden können. Dies könnte dazu beitragen, die Regierungen dieser Länder zu bewegen, die Unrast in die Schweiz zu exportieren.
Die Erreichung einer vollen Kriegsbereitschaft ist natürlich nur für die schon voll ausgerüsteten Brigaden möglich, dass heisst bis auf weiteres nur für deren zwei, und dies auch erst nach sehr langer Vorbereitungszeit. Für die Wiedergewinnung der aufgegebenen Fähigkeiten in den Bereichen Mobilmachung, Erdkampf und Luftaufklärung der Luftwaffe, die für eine Armee erfolgsentscheidend sind, muss ein Zeitraum von 10 Jahren veranschlagt werden! Dabei hat dieser seinerzeitige Verzicht nicht einmal zu relevanten Einsparungen geführt.
Kampfkraft per 1.1.2011 gemäss Info. 1
Das VBS schreibt: «Die Grundbereitschaft entspricht nicht der Einsatzbereitschaft. Die Armee als Ganzes ist in einem Zustand der Grundbereitschaft.» (Info. 1, S. 15). Und weiter «Primäraufträge im Sinne der Armee 61 oder Armee 95 existieren seit dem Entwicklungsschritt 08/11 nicht mehr. Jeder Verband hat einen sogenannten Modulbaustein (MBS), in welchem sämtliche Aufgaben detailliert beschrieben sind. Ab dem 1.1.2011 werden sämtliche Verbände ausschliesslich nach diesen MBS ausgebildet.» (Info. 1, S. 15)
Nachdem mit dem ersatzlosen Wegfall der Mobilmachungsorganisation die Verbände nicht mehr aus dem Stand zum Einsatz gebracht werden können, ist ihre Ausbildung soweit heruntergefahren worden, dass auch im Laufe mehrerer Monate keine Kriegsbereitschaft mehr erreicht werden kann. «Bei der Konzeption der A XXI ist die Wichtigkeit bzw. Priorität des Verteidigungsauftrages relativiert worden. Deshalb gibt es auch keine Verteidigungskonzepte für die ganze Armee.» (Info. 1, S. 16) Hierzu müsste das VBS auch noch beifügen, dass es auch keine Konzeption für die innere Sicherheit mehr gibt, die die frühere bewährte und eingespielte Gesamtverteidigungskonzeption ersetzt hätte (Info. 9).
Alle diese Feststellungen beziehen sich nur auf die beiden Kampfverbände, die vorläufig noch ausgerüstet sind. Eine Ausrüstung der übrigen Kampfverbände zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht vorgesehen. Die Vernichtung respektive Entsorgung der Materialdifferenz zwischen 1995 und 2011 ist weitgehend auf ungesetzlichem Wege, aber mit vollem Wissen des Parlamentes zustande gekommen. Giardino schätzt, dass die Wiederbeschaffung dieses Materials einen tiefen zweistelligen Milliardenbetrag kosten dürfte. Kriegsvorräte gibt es praktisch nicht mehr. Das VBS erläutert diese Umstände in schmerzhafter Länge auf 93 Seiten (Info. 3), ohne zu vermerken, dass alle Schwachstellen früher mehr oder weniger funktioniert haben und das Material modern und in genügender Zahl vorhanden war. Deshalb fürchtet das VBS auch Vergleiche mit früheren Armeen wie der Teufel das Weihwasser! Es gibt Gründe an, die gar keine Gründe sind. Wohl selten hat sich eine einst stolze Nation selber und freiwillig so nachhaltig entwaffnet!
Für die Stufe Territorial-Region meinen Experten, dass diese bis auf weiteres höchstens bescheidenen Ansprüchen der zivilen Behörden genügen kann. Wenn es aber um die Durchhaltefähigkeit bei der Bewachung wichtiger Objekte geht, tauchen bereits erhebliche Zweifel auf. Die Sicherung strategischer Objekte, von Schlüsselräumen (Kap. 1) oder von strategischen Achsen, ist auch mit der Armee als Ganzes nicht mehr möglich. Hier könnte eine aussereuropäische Macht auf die Idee kommen, diese Sicherung selber zu übernehmen. Die Armee insgesamt kann keinen wie auch immer gearteten Verteidigungsauftrag mehr wahrnehmen. Wenn die Armee ihren Auftrag zusammenfassend so darstellt, «Kämpfen, Retten, Helfen», und der Chef der Armee (CdA) trotzdem stets nur von subsidiären Aufträgen redet und (siehe oben) der Verteidigungsauftrag (Kämpfen) eigenmächtig, an der Verfassung vorbei vom VBS und der Politik «relativiert» wurde, dann liegt hier die tiefere Ursache begraben für die verspürte Armeekrise, die eigentlich eine Staatskrise ist!
Nach allem, was oben bereits festgestellt werden musste, würde sich Giardino bereits wundern, wenn der Istzustand der Armee noch der Verfassung entsprechen würde.
Viele Gutachten zeigen, dass die Verfassung in allen Punkten verletzt ist und dies bei vollem Wissen und unter Mithilfe der Politik!
Die erste Forderung der Verfassung, «die Schweiz hat eine Armee», ist bereits nur mit viel Phantasie zu bejahen. Eine Armee, die nicht aus dem Stand zur Verfügung steht und die nicht kämpfen kann, ist keine Armee! Das Milizprinzip ist seit den Anfängen der Armee XXI massiv verletzt. Im folgenden sei auf Info. 7 Bezug genommen, wo seinerseits auf zwei hochkarätige Gutachten von Staatsrechtsprofessoren eingegangen wird. Das erste wurde schon 1999 von Bundesrat Ogi in Auftrag gegeben, nämlich bei Professor Schindler, Zürich, das zweite am 5. Juli 2010 durch Bundesrat Maurer bei Professor Schweizer, St. Gallen.
Im Lichte dieser beiden Gutachten ist klar, dass
1. etwa Truppeneinsätze zur Organisation von privaten Sportveranstaltungen nicht völkerrechtskonform und rechtlich fraglich sind,
2. eine Berufsarmee grundsätzlich verboten ist,
3. das Kader der Armee, inklusive der Durchdienerformationen, überwiegend und systemprägend durch Milizunteroffiziere und -offiziere gestellt werden muss und
4. polizeiliche Kontrollaufgaben durch die Armee rechtlich fraglich sind.
Der Verfassungsauftrag zur Verteidigung des Landes kann nicht verschieden interpretiert werden und ist mit der Armee XXI massiv verletzt. Es ist völkerrechtlich unzulässig, dass ein souveräner Staat seine Staatsgewalt aufgeben und auf die Anwendung des Machtmonopols verzichten kann.
Für einen aufmerksamen Bürger, der die staatlichen Institutionen noch ernst nimmt, ist es unfassbar, mit welcher Nonchalance sich bereits Bundesrat Schmid und die sicherheitspolitischen Kommissionen über die klare Warnung des Gutachtens Schindler hinwegsetzten. Nachträglich schieben sie zwar die Verantwortung dem Stimmbürger zu, der am 18. Mai 2003 dem Projekt Armee XXI in Form einer Militärgesetzesänderung zugestimmt hat, aber sicher im Glauben, dass die Verfassungsmässigkeit gewahrt werden würde und die Begründungen nicht unwahr sind. Aber auch das spätere Gutachten Schweizer hat noch zu keinerlei Korrekturmassnahmen geführt.
«Ich habe den Verdacht, dass die meisten Strategien immer erst im nachhinein entstehen. Dass man die Summe der richtigen Entscheidungen minus der falschen plus der Zufälligkeiten anschliessend zur Strategie erklärt.» (Lothar Späth, früherer badenwürtembergischer Ministerpräsident und späterer Vorstandsvorsitzender der Jenoptik AG, Jena)
Die gegenwärtige Strategiediskussion zeichnet sich einerseits durch die Verwendung falscher Begriffe wie auch durch deren Verwendung auf einer falschen Denkebene aus. Dies gilt sowohl für den Sicherheitspolitischen Bericht Sipol B 2010 des Bundesrates wie auch für viele Gegendarstellungen.
Am 24.6.2010 wurde ein «Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik» genehmigt. Dass der CdA neuerdings auch strategisch führen will (TF XXI, S. 14) ist erstens falsch, und zweitens ist die zweifelhafte Quelle auch eruierbar, aus der dieser Wunsch plötzlich kam. Strategisch führen kann nur, wer auch alle strategischen Ressourcen in seiner Hand hat, also nicht zuletzt die Finanzen. Ausserdem müsste man sich zuallererst auf die Struktur eines Strategieprozesses ganz allgemein einigen, bevor schon mit der Entwicklung der strategischen Schlussfolgerungen begonnen wird und diese dann gleich wieder angereichert werden durch ein Hin- und Herpendeln zwischen Begriffen, die zur strategischen, zur operativen oder zur taktischen Ebene gehören.
Es ist klar, dass bei Eintreffen des schlechtesten Falles, einer Katastrophe, im nachhinein niemand die Verantwortung übernehmen wird, da dann andere Diskussionen geführt werden. Das Schicksal der Schweiz wird dann einfach dem Lauf der Geschichte zugeordnet. Es ist ja nicht einmal so, dass durch das Abwracken der Armee Geld gespart wurde, das allenfalls anderen Staatsaufgaben zugekommen wäre. Der Bürger meint, dass die Armee nicht dem VBS gehört, dieses verwaltet sie lediglich. Sie gehört auch nicht der Politik, diese stellt lediglich im Sinne des Obligationenrechts die «Verwaltungsratsausschüsse» (SiK), den «Verwaltungsrat» (Parlament) und dessen «Präsident» (Chef VBS). Besitzer der Armee ist der Bürger, der aber kein Mittel hat, eine Sonderprüfung (Art. 697 OR) oder ähnliches zu beantragen, da die Schweiz kein Verfassungsgericht kennt. Über eine Initiative kann er lediglich mit sehr grossem Aufwand und mit mehrjähriger Zeitdauer Einfluss nehmen, wenn das Kartell des Schweigens der Politik, wie im Falle der Armee XXI, nicht selber zum Rechten schaut. Dieses Kartell des Schweigens, des Schweigens und Wegschauens der Politik, ist eine für schweizerische Verhältnisse einmalige Angelegenheit und fast die einzige politische Übereinstimmung in Sicherheits- und Armeefragen seit dem unseligen Beschluss zur Gestaltung der Armee XXI!
Für Mitarbeiter des VBS kann sich die Frage einer Verantwortlichkeitsklage sehr wohl stellen. Sie werden mitunter recht hart angefasst, wenn ein Exempel statuiert werden muss (Fälle Jeanmaire, Nyfenegger usw.). Politiker könnten eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beschliessen, was aber nicht der Fall sein wird, denn, wer ermittelt schon gerne gegen sich selber. Ansonsten schützt die Politiker die parlamentarische Immunität.
Das Argument, «nicht gewusst zu haben», kann kein eidgenössischer Parlamentarier für sich in Anspruch nehmen. Interesse für die Bedürfnisse des Landes und damit für die Landesverteidigung vorausgesetzt, hätten schon seit sehr langer Zeit einfache Plausibilitätsüberlegungen und der Vergleich der entsprechenden Nachrichtenlage bei den Politikern die Alarmglocken läuten lassen müssen.
Selbst da, wo keine Finanzengpässe oder Doktrinfragen der Kriegstauglichkeit der Armee im Wege stehen, stellen sich Fragen:
– Wie ist die Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste insgesamt und im internationalen Vergleich zu beurteilen?
– Inwieweit erfüllen die Stellenbeschreibungen und Pflichtenhefte der Spitzen der Armee und der Verwaltung die Erfordernisse einer modernen Armee gemäss BV, und inwieweit werden bei Beförderungen diese als Grundlage genommen?
– Gibt es einen politischen Willen, mittels längerfristiger Finanzplanung die Armee planbar zu machen?
– Könnte man sich vorstellen, dass im Sinne einer «Neuen Ehrlichkeit» (Bundesrat Maurer am 8.10.2010) die Mitarbeiter des VBS dazu gebracht werden könnten, unter 4 Augen dieselbe Meinung zu vertreten wie unter 6 und mehr? •
Informationen
(1) Antworten des VBS auf den Fragenkatalog der «Gruppe Giardino» vom 6.12.2010 (siehe auch <link http: www.gruppe-giardino.ch>www.gruppe-giardino.ch)
(2) Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz, 23.6.2010
(3) Armeebericht 2010, 1.10.2010
(4) Franz Betschon. «Das eurasische Schachturnier – Hintergründe und Prognosen», R.C. Fischer Verlag 2009. ISBN 978-3-8301-1234-1
(5) Konrad Hummler: «Der Kampf ums Eingemachte», Anlagekommentar Nr. 255, Bank Wegelin & Co., St. Gallen, 17.3.2008
(6) Jacques Attali. «C’était François Mitterand».
Fayard 2005. ISBN-10: 2213627401
(7) K Kdt aD S. Küchler: «Miliz und Verteidigung – verfassungsrechtlich beurteilt». Wertung zweier Rechtsgutachten. Pro Militia. 22.11.2010
(8) Udo Ulfkotte. «Vorsicht Bürgerkrieg – was lange gärt, wird endlich Wut». Kopp Verlag 2009. ISBN 978-3-938516-94-2
(9) Div aD Hubert Hilbi, «Die innere Sicherheit». ASMZ 10/2010. S. 8
(10) Gaudenz Looser. «Suworows Weg durch die Schweiz». Baeschlin. Glarus 1999. ISBN 3-85546-101-5
(11) Gespräche mit Kommandanten und Verantwortungsträgern der Politik
Quelle: <link http: www.gruppe-giardino.ch>www.gruppe-giardino.ch
Art. 52 Verfassungsmässige Ordnung
1 Der Bund schützt die verfassungsmässige Ordnung der Kantone.
2 Er greift ein, wenn die Ordnung in einem Kanton gestört oder bedroht ist und der betroffene Kanton sie nicht selber oder mit Hilfe anderer Kantone schützen kann.
Art. 57 Sicherheit
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.
2 Sie koordinieren ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit.
Art. 58 Armee
1 Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
2 Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.
3 Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes.1
Art. 173 Weitere Aufgaben und Befugnisse
1 Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse:
a. Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
b. Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
c. Wenn ausserordentliche Umstände es erfordern, kann sie zur Erfüllung der Aufgaben nach den Buchstaben a und b Verordnungen oder einfache Bundesbeschlüsse erlassen.
d. Sie ordnet den Aktivdienst an und bietet dafür die Armee oder Teile davon auf.
e. Sie trifft Massnahmen zur Durchsetzung des Bundesrechts.
Art. 185 Äussere und innere Sicherheit
1 Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.
2 Er trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.
3 Er kann, unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen und Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.
4 In dringlichen Fällen kann er Truppen aufbieten. Bietet er mehr als 4000 Angehörige der Armee für den Aktivdienst auf oder dauert dieser Einsatz voraussichtlich länger als drei Wochen, so ist unverzüglich die Bundesversammlung einzuberufen.
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