Was kann das Freihandelsabkommen TTIP leisten?

Was kann das Freihandelsabkommen TTIP leisten?

fg. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström räumt in einem Interview mit der Zeit vom 18. Februar 2015 ein, dass die EU-Kommission bei dem umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA Fehler gemacht habe: «Es war ein Fehler, das Verhandlungsmandat so lange geheimzuhalten».1 Darüber hinaus hofft Frau Malmström – und wiederholt damit eine Aussage von Barack Obama – mit TTIP «europäische Werte» zu verteidigen, weil das Abkommen die Regeln für die Globalisierung mit den USA und nicht mit China oder Russland aushandeln würde. Wer auf substantielle, inhaltliche Korrekturen gehofft hatte, sieht sich durch die Äusserungen von Frau Malmström getäuscht; bestenfalls wird also in Zukunft die Kommunikationsstrategie geändert.
In jüngster Zeit sind in den Medien zahlreiche kritische Artikel zu den Handelsabkommen TTIP, CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement, Abkommen zwischen der EU und Kanada) und TiSA (Trade in Services Agreement) erschienen. Sie alle beschäftigen sich mit einzelnen Nachteilen: dass TTIP zwischen der EU-Kommission (anstatt den einzelnen EU-Staaten) und den Vereinigten Staaten verhandelt wird, dass ein Konzern gegen einen Staat Schadenersatzklage erheben kann – falls dessen Gesetzgebung die Rendite seiner Investitionen schmälert –, dass durch diese Abkommen der Konsumentenschutz eingeschränkt wird. All dies sind wichtige Bedenken.
Unser Ansatz aber ist ein anderer: Wir wollen am Beispiel von TTIP herausfinden, ob die Vereinbarungen von ihrer Anlage her den betroffenen Ländern oder internationalen Einheiten überhaupt etwas Positives – in der Form einer Erhöhung der Handelsströme, des Bruttoinlandprodukts (BIP), der persönlichen Einkommen, der Beschäftigungslage usw. – bringen können; nur dann hätten sie einen Sinn. Wenn wir uns der Entstehungsgeschichte des Abkommens widmen, dann kommt man zu dem Schluss, dass bereits in seinen Anfängen ein wissenschaftlich fragwürdiges Vorgehen steht.
Der italienische Ökonom Jeronim Capaldo, Senior Research Fellow an der amerikanischen Tufts Universität und zurzeit an der internationalen Arbeitsorganisation in Genf tätig, hat im Oktober 2014 eine Studie zu diesem Thema veröffentlicht.2 Er stellt fest, dass sich die quantitativen Argumente zugunsten des TTIP auf vier Studien stützen, deren Hochrechnungen auf demselben Modell der Weltbank beruhen, das für eine Bewertung der Handelspolitik besonders ungeeignet ist. Diese Hochrechnungen gehen von der Annahme aus, dass zum Beispiel die Handelsliberalisierung automatisch und schnell zur Vollbeschäftigung führt. Dies ist aber bei weitem nicht der Fall. Deshalb hat Capaldo seine Forschungen auf einem Modell der Uno aufgebaut, das nicht von der Annahme der Vollbeschäftigung ausgeht, sondern von der aggregierten Nachfrage, das heisst der Nachfrage nach allen Gütern einer Volkswirtschaft, welche die Konjunktur besser widerspiegelt.3
Die Folgen sind drastisch. Nach den Berechnungen von Capaldo würde sich das Handelsabkommen TTIP im Jahre 2025 auf die wirtschaftlichen Bereiche (Handelsströme, BIP, persönliche Einkommen und Beschäftigungslage) in den USA positiv und in Europa negativ auswirken:

  • Anstieg des Nettoexports in den USA um 1,02 % und Abnahme in der EU (um 0,36 % in Italien und 2,07 % in Nordeuropa4)
  • Wachstum des BIP in den USA um 0,36 % und Sinken in der EU (um 0,03 % in Italien und 0,50 % in Nordeuropa)
  • Anstieg des Einkommens um 699 Euro pro Arbeiter in den USA und Abnahme in der EU (um 165 in Südeuropa5 und 5518 Euro in Frankreich)
  • Zunahme der Beschäftigung in den USA um 784 000 Arbeiter und Abnahme in der EU um 583 000 Arbeiter.
  • Da das Handelsabkommen TTIP den EU-Ländern keinerlei volkswirtschaftlichen Nutzen bringt, erübrigt sich jede weitere Untersuchung und Verhandlung.     •

1    <link http: www.zeit.de wirtschaft cecilia-malmstroem-ttip-fehler>www.zeit.de/wirtschaft/2015-02/cecilia-malmstroem-ttip-fehler 
2    <link http: ase.tufts.edu gdae>ase.tufts.edu/gdae  The Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership: European Disintegration, Unemployment and Instability, Oktober 2014, Mit ihren Anhängen A und B ist die englische Fassung vollständiger als die deutsche.
3    Um die Veränderungen der Handelsströme, des BIP, der persönlichen Einkommen, der Beschäftigungslage für das Jahr 2025 zu simulieren, muss man die Daten ohne den Einfluss des TTIP (Basis­annahme) und dann mit dem Einfluss berechnen. Schliesslich wird der Unterschied zwischen beiden Datenreihen berechnet und das Ergebnis in Prozenten des BIP ermittelt, damit es in den verschiedenen Ländern vergleichbar wird.
4    Finnland, Niederlande und Belgien
5    Griechenland, Spanien, Portugal und osteuropäische Volkswirtschaften

Neue Freihandelsabkommen bedrohen das «Erfolgsmodell Schweiz» – Stopp TiSA!

Unterzeichner: die SP-Nationalrätinnen und Nationalräte Jacqueline Badran (ZH), Marina Carobbio Guscetti (TI), Jean Christophe Schwaab (VD), Carlo Sommaruga (GE) und Cédric Wermuth (AG) sowie François Clément, Vize-Zentralsekretär, und Fabian Molina, Präsident der JUSO Schweiz

Das «Erfolgsmodell Schweiz» basiert ganz zentral auf der Qualität unseres Service public, auf der (direkten) Demokratie und auf einer Wirtschaftspolitik, die den Reichtum rückverteilt und damit die Nachfrage und vor allem die Kaufkraft stützt. Es ist sicher kein Zufall, dass es einem Land wie dem unsrigen, wo alle wichtigen Leistungen für die Bevölkerung von der öffentlichen Hand erbracht werden (Bildung, Gesundheit, Wasser, Energie, öffentlicher Verkehr usw.) wirtschaftlich immer noch so gutgeht. Der Service public spielt auch eine wichtige Rolle für den nationalen und sozialen Zusammenhalt: So werden die nötigen Dienstleistungen im ganzen Land zu zahlbaren Konditionen angeboten, während die Gewinne der öffentlichen Unternehmen wieder den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zugute kommen.
    Genau diese wichtigen Vorteile werden aber von neuen Freihandelsabkommen bedroht, die weite Teile des öffentlichen Dienstes dem «freien» Markt überlassen und der demokratischen Kontrolle entziehen wollen. Die Schweiz nimmt zwar nicht an allen Verhandlungen teil (viele betreffen nur die EU, die USA und Kanada), sie könnte aber durch das «Cassis de Dijon»-Prinzip zu deren Umsetzung gezwungen werden.
    Seit dem Scheitern der Strommarktliberalisierung in einer Volksabstimmung 2002 wurde der Service public während etwas mehr als zehn Jahren kaum angegriffen. Einige Leistungsverschlechterungen wurden zwar politisch durchgesetzt, die wichtigsten Liberalisierungs- und Privatisierungsvorhaben konnten aber deutlich bachab geschickt werden. Sowohl die Bevölkerung als auch die politischen Eliten hatten nämlich inzwischen gemerkt, dass die Umsetzung der neoliberalen Rezepte katastrophale Folgen nach sich zieht. Das Resultat ist immer das gleiche: Die Gewinne werden privatisiert, die Verluste bezahlt die Öffentlichkeit. Am Schluss muss nämlich immer, wenn es Probleme gibt, die öffentliche Hand zu Hilfe gerufen werden. Spätestens seit 2010 allerdings dreht der Wind wieder. Einerseits scheint die Erinnerung an die gescheiterten Privatisierungsprojekte in anderen Ländern zu verblassen (zum Beispiel die gescheiterte Privatisierung der britischen Bahn). Anderseits wurden die jüngsten Versuche eben erst unternommen – die Politik hat die drastisch negativen Konsequenzen noch nicht zur Kenntnis genommen (zum Beispiel die von der «Troika» erzwungenen Privatisierungen in überschuldeten Ländern). Zudem rollt ein echter Tsunami von Liberalisierungen und entsprechendem Chaos auf uns zu, falls die Freihandelsabkommen CETA (EU-Kanada), TTIP/TAFTA (EU-USA) und TiSA jemals in Kraft treten sollten. Die Schweiz sitzt zwar nur bei den TiSA-Verhandlungen direkt mit am Tisch (die in Genf unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden), aber sie könnte in Zukunft gezwungen werden, sich auch weiteren Abkommen anzuschliessen. Bundesrat Schneider-Ammann hat erst kürzlich angekündigt, sich dem TTIP-Abkommen anschliessen zu wollen.
    Mit diesen Freihandelsabkommen sollen vor allem sogenannte «Importschranken» abgebaut werden. Unter diese «Schranken» werden auch staatliche Regeln und Vorschriften gezählt. Zum Beispiel Regeln bezüglich des Gesundheits- oder Umweltschutzes (zum Beispiel das Gentech-Verbot oder Raumplanungsvorschriften), des Arbeitsrechts (zum Beispiel allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge), der Sozialversicherungen (zum Beispiel das Krankenkassenobligatorium), der Regeln zum Schutz einheimischer Produktion (zum Beispiel Herkunftsangaben) oder des Service public (zum Beispiel das öffentliche Monopol in der Volksschule oder die Wasserversorgung). Treten diese Abkommen in Kraft, so kann kein Unternehmen mehr davon abgehalten werden, seine Güter oder Dienstleistungen gleichberechtigt in einem anderen Vertragsstaat zu verkaufen oder anzubieten.
    Bringt nun beispielsweise ein US-Unternehmen ein gentechnologisch modifiziertes Saatgut in den USA legal auf den Markt, so muss es die EU nach den TTIP-Regeln ebenfalls zulassen. Und über das «Cassis de Dijon»-Prinzip würde es dann auch in der Schweiz zugelassen. Sollten wir trotzdem das vom Volk beschlossene Gentech-Verbot durchsetzen wollen, so könnte das «geschädigte» Unternehmen die Schweiz vor einem geheim tagenden Schiedsgericht auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagen – eine Rekursinstanz ist nicht vorgesehen.
    Das klingt zwar nach einem schlechten Science-Fiction-Film, ist aber leider bereits heute eine Realität. Der Staat Uruguay wurde von einem Tabak-Multi vor einem solchen Schiedsgericht auf Schadenersatz in der Höhe von mehreren Millionen US-Dollar verklagt. Die Firma stellt sich auf den Standpunkt, das neue Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen würde eine solche Importschranke darstellen – und macht genauso eine «Investorenschutzklausel» geltend, wie sie TTIP, TISA und CETA auch vorsehen. Dass das Gesetz dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient, spielt keine Rolle mehr.
    Die Abkommen sehen zudem auch eine Regel vor, wonach Güter oder Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verträge keiner Regulierung unterliegen, niemals mehr reguliert werden dürfen. Das gilt auch für alle Produkte und Dienstleistungen, die erst in Zukunft einmal erfunden werden. So hätte zum Beispiel die Atomkraft nie reguliert werden können, wenn ein solches Abkommen vor ihrer Erfindung unterschrieben worden wäre – auch dann nicht, wenn es um den Schutz der Menschen geht. Der gleichen Logik folgend, wäre es auch nicht mehr möglich, einmal liberalisierte oder deregulierte Bereiche wieder der öffentlichen Kontrolle zu unterstellen – auch dann nicht, wenn sich das Volk in einer Abstimmung genau dafür aussprechen würde oder wenn ein Liberalisierungsversuch scheitern sollte.
    Unabhängig von ihren konkreten Inhalten sind diese Freihandelsabkommen deshalb schon aus demokratischer Sicht inakzeptabel. Sollten Parlament oder Volk solchen Verträgen zustimmen, würden wir unsere demokratischen Rechte selber massiv beschränken: Wir könnten einmal liberalisierte oder bisher noch nicht regulierte Bereiche nie mehr demokratisch kontrollieren. Eine solche «ewige Fessel» für die Demokratie ist mit den Grundsätzen unseres Rechtsstaates unvereinbar. Diese Abkommen stellen also die demokratische Souveränität der Schweiz in Frage und sind eine gravierende Gefahr für den Service public. Sie gefährden lange erkämpfte und verteidigte soziale Errungenschaften wie etwa den Gesundheitsschutz, den Arbeitnehmerinnen- und Arbeiternehmerschutz oder den Umweltschutz. Wir werden sie deshalb vehement bekämpfen.

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