Kinder stark für den Umgang mit Medien machen

Interview mit Uwe Buermann, pädagogisch-therapeutischer Medienberater*

Zeit-Fragen: Medien sind heute in unserem Lebensalltag überall präsent. Für viele Eltern stellt sich deshalb die Frage, wie ihre Kinder die nötige Medienkompetenz erwerben. Was braucht es dazu?

Uwe Buermann: Wir leben im Medienzeitalter. Das ist gut so, aber es ist eine Herausforderung. Um eins vorwegzunehmen: Wir müssen wegkommen von Debatten, die geführt werden zur Frage:«Ist das Internet gut oder schlecht, sind Smartphones gut oder schlecht?» So kommen wir nicht weiter. Es geht letztlich um die Frage: «Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten muss ich als Nutzer mitbringen, damit ich die verschiedenen Geräte und Angebote sinnhaft nutzen kann?» Dass wir uns diese Frage stellen müssen, ist allgegenwärtig und auch die Probleme sind allgegenwärtig. Die ganze Problematik von Cybermobbing zum Beispiel macht deutlich, dass es nicht so einfach mit der Medienkompetenz ist, wie es uns Eltern, Lehrern und Erziehern lange Zeit suggeriert worden ist. Nach dem Motto: «Wir müssen die Kinder nur so früh wie möglich an die Medien heranführen und dann klappt es schon mit der Medienkompetenz von allein!» So ist es eben nicht.

Was erachten Sie als Voraussetzungen für einen kompetenten Umgang mit Medien?

In dem Zusammenhang machen wir Erwachsenen immer wieder einen fatalen Transferfehler. Damit meine ich, dass wir Erwachsenen von unserer privaten und beruflichen sinnhaften Nutzung und Anwendung der Geräte pauschal darauf schliessen, dass unsere Kinder sie genauso sinnhaft und praktisch anwenden und nutzen wie wir. Wenn wir das denken, dann versündigen wir uns an unseren Kindern, weil wir im einzelnen gar nicht genau wissen, was sie damit machen und was sie genau wollen. Medienkompetenz erwerben die Kinder nicht am Computer, sondern in der Familie und in der Schule, wo sie an das Wissen und die gesellschaftlichen Werte herangeführt werden. Nur so kommen sie in die Lage, die Medien richtig zu verwenden.

Die Medien richtig verwenden, was muss ich da unter anderem wissen?

In diesem Zusammenhang pflege ich an meinen Veranstaltungen die Frage nach den Nutzungsbedingungen zu stellen. Es stellt sich immer wieder heraus, dass äusserst selten irgendein Benutzer eines Smartphones die Nutzungsbedingungen von Facebook, WhatsApp und Instagramm wenigstens auszugsweise gelesen und verstanden hat. Ebenso frage ich danach, wer seinen Arbeitsvertrag oder Mietvertrag gelesen hat. Hier ist es klar, das macht man. Hingegen werden die Nutzungsbedingungen zum Beispiel von Facebook nicht gelesen, obwohl sie ein rechtsgültiger Vertrag sind. Das ist ein Stück weit zu verstehen. Meinen Mietvertrag und meinen Arbeitsvertrag lese ich, weil ich gegebenenfalls nachverhandeln kann. Mit Facebook kann ich doch nicht nachverhandeln. Das wissen wir von allen Verträgen im Internet. Ich kann nur annehmen oder ablehnen. Im Internet kommen die AGB ja erst, wenn ich schon lange im Anmeldeprozess bin. Das heisst, ich habe mich schon längst entschieden mitzumachen, und dann kommen da die Seiten mit Juristendeutsch. Da ist mir doch klar: Wenn ich auf Ablehnen drücke, mache ich nicht mit, wenn ich anfange zu lesen, dann bin ich eher verwirrt als informiert, also klicke ich auf «annehmen»! Ich kann das alles verstehen.
Aber jetzt denken Sie an Ihre Kinder! Die Frage, die wir uns gefallen lassen müssen, ist die: Die Generation, die zurzeit heranwächst, unterschreibt pro Woche schon zehn, zwölf Verträge. Sie dürften es eigentlich nicht machen, machen es aber trotzdem. Bei jeder App, die sie herunterladen, akzeptieren sie die Nutzungsbedingungen, und sie unterschreiben einen Vertrag, ohne ein Wort davon zu lesen. Das lernen sie von uns, wir machen es ja auch so. Wenn wir nun an unsere Kinder denken, wenn die dann einmal den ersten Mietvertrag oder den ersten Arbeitsvertrag vorgelegt kriegen, woher soll dann bei denen der Impuls kommen, auch nur ein Wort von diesem Vertrag zu lesen? Das heisst, die werden das genau so unterschreiben, wie sie zurzeit eine App herunterladen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren, ohne sie gelesen zu haben. Wir haben da eine Verantwortung.

Sie erwähnen die Verantwortung von uns Erwachsenen. Das betrifft vermutlich auch den Zeitpunkt, an dem wir unseren Kindern und Jugendlichen ein Smartphone übergeben?

Ja, auch hier haben wir, wie ich an Veranstaltungen merke, als Erwachsene und Kinder ebenfalls so gewisse kollektive Denkfehler. «Ab wann darf man eigentlich bei WhatsApp teilnehmen?» habe ich die Kinder gefragt. Ab 16 Jahren, es geht gar nicht vorher. Und ich habe gefragt, wer welche Geräte hat. Sehr viele haben Smartphones, dann habe ich die einzelnen gefragt: «Wem gehört das?» Da gucken sie einen befremdet an und sagen: «Mir!» Dann kommt von mir immer nur: «Versuch es nochmal, wir spulen zurück.» Nun kommen interessante Theorien: «Google?» Schliess­lich kommt so langsam das Näherrücken: «Meinen Eltern?» Schon besser, aber immer noch falsch. Das ist ja eben der Punkt. Ich kann überall problemlos eine SIM-Karte kaufen fürs Prepaid-Handy. Aber ich muss jede SIM-Karte freischalten übers Internet oder übers Telefon. Und da muss ich die Personendaten einer Person angeben, die mindestens 16 Jahre alt ist. Jede SIM-Karte ist auf eine Person registriert und bleibt es. Das sind nicht die Eltern, das sind konkret Vater oder Mutter, einer hat unterschrieben. Wenn ich einen Vertrag abschliessen will fürs Handy oder fürs Smartphone, muss ich 18 sein und einen Ausweis vorlegen. Das Gerät wird auf diese Person registriert. Der kollektive Denkfehler ist, dass Eltern bis heute meinen, sie könnten ihrem Kind so ein Gerät schenken. Es ist juristisch unmöglich, es geht gar nicht. Sie können es leihen, wem sie wollen, aber die SIM-Karte ist und bleibt auf sie registriert. Das ist ja eben der Punkt! Bei WhatsApp muss ich bei der Registrierung keinen Namen und kein Geburtsdatum angeben. Aber ich brauche eine Natelnummer, und weil die erst ab 16 erworben werden kann, ist es auch juristisch gegeben, dass es keine Person unter 16 gibt, die bei WhatsApp mitmacht; denn es macht nicht Ihr Kind bei WhatsApp mit, sondern Ihr Kind macht in Ihrem Namen bei WhatsApp mit. Wenn dann etwas schiefläuft und es eine Anzeige wegen Beleidigung, Sexting oder sonst etwas gibt, dann kommt die Anzeige bei Vater oder Mutter an, bei der Person, auf welche die Rufnummer registriert ist. Das machen sich viele immer noch nicht klar. Wir sind als Erwachsene verantwortlich für das, was unsere Kinder und Jugendlichen auf den Geräten machen. Wir haben eine Fürsorgepflicht ihnen gegenüber.

Kann man als Eltern seine Kinder schützen?

Das ist eine schwierige Frage. Alle, die in den Appstore oder in den Google-Playstore gehen, wissen das doch, da gibt es keine Altersbeschränkung. Unsere Kinder kommen an alle Apps dran, zumindest an alle kostenlosen. Weder Google noch Apple noch Microsoft müssen sich um Jugendschutz kümmern, weil es juristisch keine Person unter 16 Jahren gibt, die auf diese Angebote zugreifen kann! Die Eltern haften für ihre Kinder, so einfach ist das.

Wir haben also hier eine Verantwortung wie in anderen Bereichen auch.

Ja, wenn Sie einen Vergleich wollen, ist das wie mit dem Pkw. Wenn ich Besitzer eines Pkw bin, ist der Wagen auf mich registriert. Ich kann ihn leihen, wem ich will. Aber wenn er jetzt in eine Radarfalle kommt, erhalte ich das Protokoll der Polizei und hafte. Genau das passiert auch mit Smartphones und Handys. Das andere ist: Smartphone und eben auch iPod-Touch bedeuten unkontrollierten Internetzugang. Das müssen wir uns immer wieder klarmachen. Auf die Schutzfunktionen, die angeboten werden, kann man sich nicht wirklich verlassen, denn auf YouTube existiert mittlerweile für jedes sich auf dem Markt befindliche Smartphone eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man die Parent-Control-Funktion deaktiviert. In der Praxis bedeuten diese Geräte unkontrollierten Internetzugang.

Was heisst das konkret?

Zum Beispiel das: Alle haben mitgekriegt, dass in den letzten Monaten die IS-Terroristen mehrere westliche und japanische Journalisten geköpft haben. Das wissen alle, denn es wurde in allen Medien berichtet, dass diese Videos auf YouTube gestellt wurden. Es ist doch so, wir hören so etwas und finden es so furchtbar, dass wir schon gar nicht auf die Idee kommen, uns an den PC zu setzen und auf YouTube das Video anzuschauen. Aus meinen Veranstaltungen mit Jugendlichen weiss ich, dass das bei ihnen anders ist. Über die Hälfte von ihnen hat diese Videos angeschaut, ob uns das passt oder nicht. Und der Punkt ist der – und seien wir ehrlich –, wenn wir damals hätten Pornos gucken können, wir hätten es doch auch gemacht. Wir müssen keinen Vorwurf an die Jugendlichen machen. Aber jetzt sind es über die Hälfte der Jungen und Mädchen. Das ist auch ein Teil der Realität von Smartphones. Das ist diese Parallelwelt, mit der wir es auch zu tun haben. Und technisch können wir letztlich beim Smartphone nichts dagegen machen.

Jugendliche haben also einen anderen Umgang mit Medien?

Ja, Jugendliche mailen nicht mehr und warten dann auf Antwort, die vielleicht in ein paar Stunden oder Tagen kommt. Bei WhatsApp haben sie immer die aktuelle Statusmeldung der Kollegen. Wenn sie sehen «online» und eine Nachricht schicken, dann kommt sie jetzt an und dann hat der andere je nach Peergroup geschätzte fünf bis zehn Minuten Zeit zu antworten. Sonst wird es problematisch. Viele Jugendliche haben ihr Online-Konto dauernd online – auch wenn es in der Schule verboten ist –, also immer in Betrieb.
Aus der Schlafforschung wissen wir heute, dass diese Online-Verwendung des Smartphones sich auch auf den Schlaf der Kinder und Jugendlichen auswirkt. Sie wachen oft in der Nacht auf, weil sie denken, das Handy vibriere. Die Phasen des Tiefschlafes verringern sich, was die Verarbeitung des gelernten Stoffes einschränkt und mit der Zeit die Leistungen in der Schule mindert.

Was würden Sie Eltern raten?

Eine ganz dringende Empfehlung an Sie ist: Wenn Sie doch einmal meinen, dass Ihr Kind so ein Gerät haben soll, führen Sie bitte von Anfang an die Regel ein, dass die Geräte zu einer verabredeten altersgemässen Zeit ausgeschaltet an Sie als Eltern ausgehändigt werden und nicht im Zimmer verbleiben. Ihre Kinder werden vielleicht maulen, das mag sein, aber es ist im Interesse Ihrer Kinder und auch der Jugendlichen.

Unter welchen Bedingungen würden Sie einem Jugendlichen ein Smartphone überlassen?

Das ist das andere, was ich Ihnen dringend empfehle, wenn Sie es noch präventiv machen können: Smartphones dürfen nicht am 24. Dezember oder zum Geburtstag des Kindes übergeben werden. Das fördert den Denkfehler, dass es sich um ein Geschenk handelt. Ich sagte Ihnen schon: Sie können es nicht verschenken, das geht gar nicht. Das heisst, wenn Sie Ihrem Kind ein Smartphone angedeihen lassen, machen Sie das bitte an einem ganz normalen Werktag.
Und in Ihrem eigenen Interesse, machen Sie es mit einem schriftlichen Leih-Vertrag. Entwürfe dafür finden Sie mittlerweile im Internet (Leihverträge zwischen Eltern und Kindern zur Aushändigung eines Smartphones). In diesem Leihvertrag definieren Sie ganz klar, unter welchen Bedingungen Sie bereit sind, Ihrem Kind ein solches Gerät zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört eben auch, dass Sie natürlich als Eltern jederzeit, wann Sie möchten, das Recht haben, sich die Protokolle anzuschauen, um zu sehen, was Ihr Kind unter Ihrem Namen geschrieben hat. Das Gerät läuft auf Sie! Wenn Sie das von Anfang an machen, klappt es auch noch mit 15 oder 16. Und dann lernen die Kinder auch, dass es sich hier nicht um Privatsphären handelt, denn es gibt ja keine Privatsphäre im Internet. Und da kann man genau definieren, was erlaubt ist: «Wenn ich mitkriege, dass du Pornos schaust, wenn ich mitkriege, dass du mit Sexting etwas zu tun hast, dass du dich an Mobbing beteiligst und sei es nur mit Stillschweigen, werde ich das Gerät für eine gewisse Zeit einbehalten.» Wenn Sie das von Anfang an verabreden, klappt es auch.

Und wenn die Kinder schon ein solches Gerät haben?

Das ist problematischer. Es ist mir schon klar, Sie können jetzt nicht nach Hause gehen und das Gerät wieder an sich nehmen. Das wird nicht funktionieren! Da wird nichts anderes übrig bleiben, als mehrere ausführliche Gespräche zu führen und dann zu versuchen, nachzuverhandeln und so auch im Nachhinein zu einer Regelung zu kommen.

Das Problem ist ja auch die ganze Datenüberwachung!

Wir müssen natürlich diese ganze Datenüberwachung ernster nehmen. Es gibt Alternativen zu WhatsApp. Mir ist schon klar, ich kann nicht einfach sagen: Löscht WhatsApp! Wenn die Kinder schon dabei sind und diese Gruppendynamik und -struktur haben, dann kann ich nicht einfach sagen, sie sollen es lassen. Aber WhatsApp ist, vor allem seit es zu Facebook gehört, datenschutztechnisch ein Riesenproblem. Es ist faktisch die datenschutzmässig schlimmste App, die wir zurzeit haben. Viele wissen das nicht: Bei den letzten beiden Zwangs-Updates kam das Kamerarecht dazu. Das bedeutet, dass jedes Mal, wenn man WhatsApp startet und das Gerät eine Frontkamera hat, vom Nutzer ein Foto angefertigt wird. Dass Facebook alle Fotos biometrisch bearbeitet, ist hinlänglich bekannt. Das heisst, auch wenn ich kein Profilbild hinterlegt habe, kennt Facebook das Gesicht der Nutzer. Beim letzten Zwangs-Update im Januar dieses Jahres kam es dazu, dass WhatsApp jetzt Mikrofonzugriff hat. Es findet natürlich nicht permanent statt, keine falsche Panik, das würde auch das Datennetz nicht hergeben, es findet aber statt.

Gibt es Alternativen zu WhatsApp?

Die Alternative, die ich den Schülern genannt habe: Nach aktuellem Stand meiner Kenntnisse und nach bestem Wissen und Gewissen ist es Threema, ein Schweizer Qualitätsprodukt, die Programmierer sitzen in Zürich. Threema kann alles, was WhatsApp auch kann – inklusive Gruppen bilden, Sprachnachrichten, Fotos, Text. Der Vorteil ist, die Daten werden automatisch nach zwei Monaten auf dem Server gelöscht, also keiner kann später in seinem Berufsleben Probleme kriegen für das, was er als Jugendlicher gepostet hat. Bei Threema wird alles «peer to peer» verschlüsselt. Von daher ist Threema die aktuelle Alternative. Es gibt keine Werbung und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Was will man mehr? Und «aktueller Stand» heisst natürlich: Sollten Sie jemals in den Medien hören, dass Threema gekauft worden ist, dann muss man natürlich wieder wechseln. Aber es wäre schön, wenn Sie als Eltern Ihre Kinder, wenn sie eben zurzeit WhatsApp nutzen, darin unterstützen, ihre Kollegen dazu zu bewegen, auf Threema zu wechseln. Das ist ein Problem, das weiss ich auch. Wenn ich einem Jugendlichen sage, wechsle zu Threema, und seine Kollegen nicht mitmachen, dann nützt es gar nichts. Deshalb habe ich die Jugendlichen animiert, heute ihre letzte WhatsApp-Nachricht ihres Lebens zu verschicken an alle ihre Kontakte mit etwa folgendem Inhalt: «Ich bin doch nicht blöd, ich mach hier nicht mehr mit, ihr trefft mich jetzt bei Threema.»

Kommen wir nochmals zur Datenüberwachung, ein wichtiges Thema!

Das mit der Datenüberwachung müssen wir ernst nehmen und auch mit der Datenauswertung. Die Arroganz, die hier in der Erwachsenenwelt existiert, muss aufhören. Was man immer wieder zu hören bekommt: «Ist mir doch egal, ob die alles mitkriegen, ich bin doch kein Terrorist, ich habe ja nichts zu verbergen!» Schön, aber lassen Sie es. Wir müssen uns zum Beispiel der Verantwortung bewusst sein, wenn wir in der Schule Referatsthemen geben. Wenn ich einem Schüler den Auftrag gebe: «Mach ein Referat über die IS-Terroristen», und ich lasse ihn einfach so ins Internet gehen, dann landet er mitunter umgehend auf der Blacklist der USA. Das ist Fakt, und dann bin ich als Lehrer, wenn auch nicht juristisch, aber moralisch dafür verantwortlich. Und das gilt für Sie als Eltern genau so, wenn Sie sich angewöhnen, alles im Internet nachzugucken. Je nach Thema begeben Sie sich auf ein Minenfeld. Sie können nicht anonym surfen, vergessen Sie das. Sie haben die Fürsorgepflicht!

Wir haben den gläsernen Menschen …?

Ich möchte das noch einmal kurz deutlich machen am Beispiel von Google. Sie alle haben Google schon einmal benutzt und wissen, dass YouTube zu Google gehört. Dann wissen Sie, dass Ihre Kinder daher mehr oder weniger täglich mit Google zu tun haben. Jetzt geben Sie einen Suchbegriff ein, und Sie tippen «sch». Und während Sie tippen, kriegen Sie maximal zehn Vorschläge. Und jetzt ist klar, wenn ich «sch» tippe und Sie oder Sie auch, dann erhält jeder von uns eine unterschiedliche Liste von Vorschlägen. Haben Sie da mal darüber nachgedacht? Es ist auch egal, welchen Computer ich nehme. Ich kriege meine Vorschläge, obwohl ich mich gar nicht angemeldet habe. Was ist das Geheimnis dahinter? Jeder Tastenklick wird an Google, Ebay, Amazon usw. weitergeleitet. Was für die Tastatur gilt, gilt genauso für die Maus. Google weiss genau, ob Sie die Ergebnisliste lesen. Das sehen die an der Scrollgeschwindigkeit. Im internen Profil von Facebook ist gespeichert, wie viele Minuten und Sekunden Sie auf welcher Chronik gewesen sind und welche Absätze einer Chronik Sie gelesen haben und welche nicht. Das eigentliche Geheimnis dahinter ist, – so wie jeder eine eigene, absolut eindeutig identifizierbare Handschrift hat – hat jeder Mensch, der tippen gelernt hat, nachdem er es beherrscht, eine absolut eindeutig identifizierbare Tippsignatur. Wenn ich Sie besuchen gehe, nach spätestens zwei Minuten, wenn ich an Ihrem Rechner bin, weiss das System von Google, dass ich gerade an Ihrem PC sitze. Das System erkennt sofort, wer am PC sitzt, und sendet entsprechende Werbung. Das Internet ist längst individualisiert.

Die Fürsorgepflicht der Erwachsenen gegenüber ihren Kindern steht also im Zentrum?

Ja, zum einen bezüglich der Daten, die über Kinder oder Jugendliche gesammelt werden.     Die Spuren im Internet sind unauslöschlich. Je älter wir sind, je näher wir dem Ende unseres Lebens stehen, um so mehr kann es uns egal sein. Wir haben unseren Arbeitsplatz, wir haben unsere Wohnung, wir haben unsere Versicherung. Aber ich erinnere Sie wieder an Ihre Fürsorgepflicht für die Kinder. Immer mehr Personalchefs aus Firmen nutzen die Daten der Internetnutzung bei der Entscheidung, wer eingestellt wird. Klar, bei Versicherungen spielt es mittlerweile eine Rolle. So kann in Deutschland theoretisch eine Gesellschaft im Falle eines Einbruchdiebstahls den Versicherungsnehmer einer Hausratsversicherung fragen, ob er bei Facebook oder WhatsApp ist. Wenn er nein sagt, und es stellt sich heraus, er ist es doch, dann hat er keinen Versicherungsanspruch. Und wenn er ja sagt, dann darf die Versicherung bei Facebook die Kommunikation der letzten drei Tage einkaufen. Alles, was dieser User bei Facebook oder WhatsApp geschrieben hat! Und wenn er denn da irgendwo geschrieben hat: «Wir sind am Wochenende für drei Tage weg», gilt das als grobfahrlässiges Verhalten und dann erlischt der Versicherungsschutz. Wir haben diesbezüglich noch keinen Präzedenzfall, aber der wird in absehbarer Zeit kommen. Das ist, wie wenn man auf den Anrufbeantworter spricht: «Wir sind in den nächsten zwei Wochen auf Mallorca.» Dann erlischt der Versicherungsschutz auch. Das ist nur der Anfang, auch andere Versicherungen wie Haftpflichtversicherungen usw. werden auf die gespeicherten Daten der Kunden zurückgreifen, um nicht zahlen zu müssen. Mit dem müssen wir für unsere Kinder rechnen. Also nehmen Sie es bitte nicht auf die leichte Schulter!

Was wäre nun der Weg zur Medienkompetenz?

Was ich am Anfang gesagt habe, meine ich ganz ernst. Ich will nicht sagen, Smartphones sind schlecht. Ich will nicht sagen, das Internet ist schlecht. Dass das alles auch seine Vorteile in sich birgt, ist mir völlig klar. Denken Sie noch einmal an das, was ich eben sagte. Die Frage, die wir stellen müssen, ist die: «Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten muss ich als Nutzer mitbringen, um damit sinnvoll umzugehen?» Ich sage nicht, ich darf Facebook nicht benutzen. Aber ich muss mir doch sehr gut überlegen, was ich da hineinschreibe. Wenn wir das jetzt alles noch einmal zusammen nehmen, dann haben wir ein Dilemma. Und das bemängle ich beim Unterricht zur Medienkompetenz. Sie wird reduziert auf die Frage: Weiss ich, wie ich die Geräte bedienen kann? Das ist nicht Medienkompetenz, das können Dreijährige! Aber gerade in diesen Sachen, die ich versucht habe hier darzustellen, kann doch vielleicht deutlich werden, dass es um ganz andere Fragen geht, die viel wichtiger sind: «Habe ich eine Urteilsfähigkeit auch im Sinne einer Selbsteinschätzung?» «Kann ich mir klarmachen, nach welchen Themen ich im Internet recherchieren kann und wo ich besser in die Bibliothek gehe?» «Welche Themen kann ich mit meinen Kollegen im Internet diskutieren, was sollte ich lieber von Mund zu Ohr machen oder am Telefon oder per Post?» «Es gibt Dinge, die sollte ich auch im Jahre 2015 lieber in einem Brief als im Internet schreiben.» Nicht einmal uns Erwachsenen sind all diese Zusammenhänge bewusst, wie sollen dann 14jährige das durchschauen! Wir alle haben es doch auch erlebt, mit 14 ist das primäre Lebensziel 16 zu werden, und die Utopisten in der Klasse denken an 18, und alles danach ist Science-fiction. Natürlich kann ich mich vor den Jugendlichen stellen und sagen: «Denk an deine berufliche Karriere!» Das haben unsere Eltern und Lehrer auch gemacht. Das geht hinein und da raus. Und jetzt haben wir wieder ein historisches Dilemma. Wir konnten uns das erlauben. Wir alle haben doch auch viel Blödsinn gemacht. Und das Schöne ist, keiner hat eine Ahnung, was wir alles angestellt haben! Selbst unsere Partnerinnen und Partner wissen nicht, was wir für einen Mist erzählt haben. Das Problem der jungen Generation von heute ist: Wenn die so bedenkenlos das Internet und Smartphones nutzen, wie sie es zurzeit tun, sind die durch die Bank weg potentiell erpressbar. Das ist das Problem und das heisst, diese Regelung «Smartphone erst ab 16» ist nicht nur juristisch, sondern auch entwicklungspsychologisch korrekt. Und es mü­sste uns eigentlich klar sein, – und ich weiss, es ist völlig gegen den Trend – aber wenn ich einem 12jährigen ein Smartphone aushändige, dann ist die eine oder andere Katastrophe vorprogrammiert (ob jetzt Sexting, Mobbing oder Probleme im Berufsleben). Die Frage ist eigentlich nur, welche Katastrophe es sein wird.

Das heisst, wir Erwachsenen müssen präventiv vorausschauend handeln und unsere Verantwortung und Fürsorgepflicht ernst nehmen?

Ja, für alle zukünftigen Eltern bleibt nur zu hoffen, dass sie standhafter bleiben als die Elterngeneration, die es jetzt getroffen hat. Gruppendruck hat es immer gegeben in dem Alter. Das sind mal die Markenklamotten, dann die Skateboards und jetzt das Smartphone. Das werden wir gar nicht verhindern können. Aber dass es jetzt die Smartphons geworden sind, ist hausgemacht. In jeder Klassengemeinschaft ist es ein Elternpaar gewesen, dass auf die Idee kam, ihr Kind mit einem Smartphone zu beglücken; dann waren es zwei und dann drei. Alle rennen nach Hause und sagen: «Alle haben ein Smartphone, ich brauche auch eins.» Und ein Elternhaus nach dem andern kippt um. Warum? Weil wir alle verseucht worden sind mit dieser Parole: «Wer sein Kind nicht früh genug an die Medien heranführt, verbaut ihm seine Zukunft.» Wir müssen begreifen: Das Gegenteil ist der Fall! Die Kinder müssen das nicht in frühen Jahren lernen. Ein anderes Beispiel ist das Autofahren. Auch in der Schweiz ist der Besitz des Führerscheins ein beruflicher Vorteil. Aber noch nie hat jemand gefordert, dass wir in der ersten Klasse Pedale an die Tische anbringen, damit die Kinder schon mal spielerisch Autofahren lernen. Und auch in der Schweiz haben wir keine Diskussion «Führerschein ab 14». Dabei, würden wir einen 13jährigen fragen: «Willst du lieber selber fahren?», sind wir sicher, dass er es ernst meint und losfährt. Und wir alle diskutieren nicht darüber, weil wir wissen, dass es zur aktiven Teilnahme am Strassenverkehr mehr braucht als zu wissen, welchen Hebel im Auto ich bedienen muss. Da muss ich vorausschauend handeln können. Und das kann ich mit 14 nicht, so mancher kann es mit 20 noch nicht. Und darum ist man sich einig: Führerschein ab 18!

Und trotzdem sind die Kinder im Auto mit dabei . . .

Natürlich, das heisst ja nicht, dass wir unsere Kinder nicht im Auto mitnehmen. Das ist der Punkt. Mir geht es hier nicht um eine falsche Bewahrpädagogik. Aber so, wie ich meine Kinder durch die Gegend fahre und nicht selber ans Steuer lasse, so sollten wir das unkontrollierbare Medium Internet handhaben. Wenn mein Kind eine Frage hat und ich weiss die Antwort nicht, dann gucke ich als Vater im Internet nach, aber nicht mein 8jähriges Kind. Genauso, wie Lehrpersonen heutzutage für die Unterrichtsvorbereitung Materialien aus dem Internet nutzen. Die suchen die Lehrpersonen so heraus, wie sie andere Kopiervorlagen heraussuchen. Und dieser Schritt von: «Wir nutzen das Internet mit und für unsere Kinder» zu «Ich lasse mein Kind eigenständig das Internet nutzen», den sollten wir an die Entwicklung der Kinder anpassen.

Das heisst, wir müssen auch hier unsere Fürsorgepflicht wahrnehmen!

Wir haben jetzt hier für eine ganze Generation versagt, seien wir ehrlich, wir haben versagt. Die Kinder haben die Geräte. Für diese Generation müssen wir auf Schadensbegrenzung hoffen. Aber wir sollten jetzt schnellstmöglich daraus lernen, dass wir für die nachfolgenden Altersgruppen nicht den gleichen Fehler machen. Und insofern brauchen wir ein Umdenken: Echte Medienkompetenz, die wir uns alle von Herzen wünschen, beginnt mit Medienabstinenz – nicht im Sinne der Bewahrpädagogik, nein, im Sinne der Fähigkeitsbildung, die es braucht, um Medien sinnvoll zu nutzen.

Herr Buermann, vielen Dank für das Gespräch.     •
(Interview Eliane Gautschi)

 * Uwe Buermann kommt aus Berlin, arbeitet als pädagogisch-therapeutischer Medienberater an der Freien Waldorfschule Mittelrhein, zum anderen ist er Mitbegründer und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IPSUM. IPSUM ist das Institut für Pädagogik, Sinnes- und Medienökologie mit Hauptsitz in Stuttgart und einer Zweigstelle in Kiel. Seit 19 Jahren referiert er in Kindergärten, Schulen, Seminaren, Hochschulen und Universitäten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Tschechien über das Thema Medien. Im Jahre 2012 entwickelte er zusammen mit der Schulbehörde ein Medienkonzept für die Stadt Wil SG.

Studie an der London School of Economics zeigt: Handyverbot in Schulen führt zu besseren Schulleistungen und mehr Chancengleichheit

ev. Eine Studie des Centre for Economic Performance an der London School of Economics untersuchte den Einfluss des Umganges von Schulen mit Handys auf die Leistungen der Schüler im Alter von 11 bis 16 Jahren. Sie zeigte, dass die Schulleistungen der Schüler nach einem Handyverbot im Durchschnitt um 6,41% anstiegen, diejenigen der schwachen Schüler allerdings um 14.23%, vorausgesetzt, das Verbot wird auch tatsächlich eingehalten. So heisst es in der Studie: «Wir stellten fest, dass nach einem Verbot der Telefonnutzung sich die Test­ergebnisse der Schüler um 6.41% von der Standardabweichung verbesserten. Unsere Resultate weisen darauf hin, dass es keinen signifikanten Zuwachs bei den Schülerleistungen gibt, wenn das Verbot nicht weitgehend eingehalten wird. Ausserdem ist das Resultat durch die am meisten benachteiligten und leistungsschwächsten Schüler bestimmt. Schüler im untersten Viertel der früheren Leistungen legten um 14.23% von der Standardabweichung zu, während Schüler des obersten Viertels durch ein Telefonverbot weder positiv noch negativ beeinflusst wurden. Die Resultate legen nahe, dass Schüler mit schwachen Leistungen mit grösserer Wahrscheinlichkeit durch die Anwesenheit eines Mobiltelefons abgelenkt werden, während leistungsstarke sich unabhängig von den jeweiligen Handy-Regeln auf den Unterricht konzentrieren können. Das deutet auch darauf hin, dass sich irgendwelche negativen externen Effekte durch den Handy-Gebrauch auf die leistungsstarken Schüler nicht auswirken. Schulen könnten die Leistungsunterschiede erheblich reduzieren, indem sie die Nutzung von Mobiltelefonen in Schulen verbieten, so dass New York, [das im März 2015 ein 10jähriges Handyverbot aufhob, um damit die Chancengleichheit zu erhöhen, nun statt dessen] mit der Zulassung der Telefone an Schulen ungewollt die Ungleichheit beim Schulerfolg erhöht.» (S. 3)
Es ist unschwer nachzuvollziehen, dass Schüler, die Mühe haben, sich auf den Unterrichtsstoff zu konzentrieren, durch das Handy abgelenkt werden – genauso wie das Telefonieren während des Autofahrens ablenkt und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen erhöht. Gerade im Hinblick auf die Chancengleichheit wäre demnach ein generelles Verbot des Handys in der Schule von grossem Vorteil und – wie auch die Autoren zu Recht anmerken (S. 18) – ein kostengünstiger Weg zur Verringerung von Ungleichheiten.

Louis-Philippe Beland und Richard Murphy.
Ill Communication: Technology, Distraction & Student Performance. London School of Economics and Political Science. Centre for Economic Performance. London 2015

(Übersetzung Zeit-Fragen)

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