Quo vadis, Deutschland?

Quo vadis, Deutschland?

Hinter dem Politikerruf nach einer neuen deutschen Verfassung steckt ein Frontalangriff auf die deutsche Demokratie

von Karl Müller

Das deutsche Nachrichtenmagazin Der Spiegel hat in seiner Ausgabe vom 25. Juni ein Interview mit dem deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble veröffentlicht, in dem dieser – einen Hinweis aus dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag aufgreifend – sagt, dass seine Vorschläge für erweiterte Befugnisse der EU eine Volksabstimmung über eine neue deutsche Verfassung notwendig machen würden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil dargelegt, dass das Demokratieprinzip des Grundgesetzes einen Kernbestand nationaler Souveränität in wesentlichen poli­tischen Fragen fordert. Eine Übertragung weiterer nationaler Befugnisse auf die Europäische Union gefährde diesen Kernbestand und deshalb auch die Demokratie in Deutschland.
Das Demokratieprinzip gehört zum unveränderbaren Kern des Grundgesetzes und unterliegt der «Ewigkeitsklausel» des Artikels 79, Absatz 3. Die ­Demokratie kann deshalb auch nicht mit einfacher verfassungsändernder Mehrheit in den nationalen Parlamenten abgeschafft werden. Vielmehr – so das Verfassungsgericht – brauche es dafür eine neue deutsche Verfassung. Der einzige verfassungsrechtliche Weg hierfür sei die Anwendung von Artikel 146, nach dem das Grundgesetz solange gilt, bis sich das deutsche Volk eine neue Verfassung gibt. – Obwohl es offensichtlich grotesk ist, das Volk darüber abstimmen zu lassen, die Demokratie abzuschaffen.
Artikel 79, Absatz 3 wird als «Ewigkeitsklausel» des deutschen Grundgesetzes bezeichnet, weil es dort heisst: «Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.»
Artikel 79, Absatz 3 war die wohl überlegte Entscheidung des Parlamentarischen Rates, einen erneuten «legalen» Weg in die Diktatur wie in der Weimarer Republik zu verhindern. Artikel 1 und Artikel 20 sind die wesentlichen verfassungsrechtlichen Barrieren gegen eine erneute Diktatur in Deutschland.
Artikel 1 erklärt die Würde des Menschen für unantastbar, die Achtung vor und den Schutz der Menschenwürde als Verpflichtung für alle staatliche Gewalt, enthält das Bekenntnis des deutschen Volkes zu den unverletzlichen und unveräusserlichen Menschenrechten und bindet Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an die Grundrechte.
Artikel 20 erklärt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird sowie durch Staatsorgane, die dem Prinzip der Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle unterliegen. Zudem wird in Artikel 20 das Widerstandsrecht aller Deutschen garantiert.
Wenn nun im Zusammenhang mit einer weiteren Verlagerung von nationalstaatlichen Befugnissen auf die Ebene der Europäischen Union davon die Rede ist, es bedürfe dazu der Anwendung von Artikel 146, also einer Volksabstimmung über eine neue deutsche Verfassung, dann ist dies das Eingeständnis, dass eine weitere Übertragung von Befugnissen auf die EU die Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes verletzen, also eine Verletzung von Artikel 1 und/oder Artikel 20 bedeuten würde.
Die Forderung nach einer baldigen Anwendung von Artikel 146 des Grundgesetzes, die nach Schäubles Vorstoss von vielen aus der deutschen Classe politique aufgegriffen wurde, ist also bei Lichte besehen keineswegs ein Hoffnungsschimmer für mehr direkte Demokratie in Deutschland, sondern die öffentliche Ankündigung, dass mit den zentralen Wertentscheidungen des Grundgesetzes gebrochen werden soll. Man kann auch sagen: Dem geplanten Staatsstreich soll das deutsche Volk auch noch zustimmen.
Das Interview mit dem deutschen Finanz­minister war Teil einer Titelgeschichte, in der ein Horrorszenario für den Fall eines Auseinanderbrechens der Eurozone ausgemalt wird. Ein Beispiel psychologischer Kriegsführung.
Die Schlussfolgerung, die der Leser ziehen soll, ist nämlich folgende: Wenn du nicht bereit bist, alle deine bisherigen grundlegenden politischen Rechte aufzugeben, wenn du an der grundsätzlichen Souveränität deines Landes, an der Demokratie und an der politischen Freiheit festhältst, dann droht dir die Katastrophe. Soll so die deutsche Demokratie zu Grabe getragen werden?
Der Spiegel zitiert in diesem Zusammenhang dann auch noch den Grünen-Politiker Joseph Fischer mit einem Rat an Brüssel und Berlin: «Einfach entscheiden, was nötig ist. Bislang hat Karlsruhe noch jedes Mal gesagt: Bis hierher und nicht weiter, und dann ging es doch immer weiter.» Das ist die Chuzpe eines zu einem Amt gekommenen Rechtsbrechers. Quo vadis, Deutschland?    •

Ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Grundgesetz schliesst Souveränitätsverlust aus

«Unser Grundgesetz schliesst es aus, dass Deutschland durch permanente Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union die eigene staatliche Souveränität verliert und Teil eines europäischen Bundesstaates wird. […]
Ich sehe derzeit überhaupt keine Bereitschaft des deutschen Volkes, sich an Stelle des bewährten Grundgesetzes eine neue Verfassung zu geben und sich in einen europäischen Bundesstaat einzugliedern. Das gilt genauso für die anderen europäischen Völker. An den derzeitigen Krisenerscheinungen Europas trägt das Grundgesetz mit Sicherheit keine Schuld, diese Krisenerscheinungen können und müssen auf der Grundlage unseres bewährten Grundgesetzes behoben werden. […]
Es fehlen derzeit wichtige Vorbedingungen für eine wirksame demokratische Ordnung auf der europäischen Ebene. Es gibt beispielsweise kein europäisches Staatsvolk, keine europäische Medienöffentlichkeit und keine europäische Parteienlandschaft.
Ich warne daher davor, die verfassungspolitische und verfassungsrechtliche Stabilität Deutschlands durch Forderungen nach einer neuen Verfassungsordnung zu gefährden.»

Quelle: Interview der «Bild-Zeitung» vom 28.6.2012 mit dem früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier

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