Ständerat hält an Schutzraumpflicht fest

Ständerat hält an Schutzraumpflicht fest
thk. Nachdem der Nationalrat in der letzten Session die Schutzraumpflicht für Neubauten aufgehoben hatte, wurde das Geschäft nun im Ständerat behandelt. Die kleine Kammer folgte nicht dem Nationalrat, sondern sprach sich für eine Schutzraumpflicht bei Neubauten aus, jedoch mit einer kleinen Einschränkung, die bereits der Bundesrat festsetzte. Musste früher ein Haus mit 8 Zimmern einen Schutzraum einplanen, soll das nach dem Willen des Bundes- und des Ständerats erst bei einer Überbauung mit 38 Zimmern der Fall sein. Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat.
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Dass der Ständerat sich hier gegen den ­Nationalrat gestellt hat, ist ein positives Signal. Der Schutz der Zivilbevölkerung im Falle einer Krise (Fukushima) oder einer militärischen Auseinandersetzung muss Priorität haben. Dass das immer wieder bemühte Argument, die Schweiz sei umgeben von Freunden, so nicht zutrifft, zeigt das Schwarzbuch der «Gruppe Giardino» verfasst von Oberst i Gst aD Franz Betschon (vgl. «Zeit-Fragen» vom 23. Mai) in ungeschminkter Deutlichkeit auf. So ist die weltweite Hochrüstung und der sich seit der Finanzkrise zuspitzende Wirtschaftskrieg genauso ernst zu nehmen wie mögliche terroristische Angriffe und weitere absolut realistische Bedrohungslagen. Ob aus der angedrohten Kavallerie ein konkretes Szenario wird, kann heute niemand beurteilen. Wenn man die Analyse ernst nimmt, muss man klar sagen, dass es bei aller Verabscheuung des Krieges den ewigen Frieden nicht geben wird. In diesem Fall ist es vernünftig, in Friedenszeiten möglichst sinnvolle Vorkehrungen zu treffen. In diesem Sinne hat der Ständerat weise gehandelt und die Schutzraumpflicht nicht gänzlich abgeschafft.     •

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