KKW-Mühleberg soll stillgelegt werden

KKW-Mühleberg soll stillgelegt werden

von Dipl. Ing. H. W. Gabriel

Ein Jahr nach Fukushima hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dem ältesten Siedewasserreaktor bei Bern die Betriebsbewilligung aus Sicherheitsgründen nur bis Juni 2013 zu erteilen. Darüber hinausgehende Genehmigungen bedürfen umfassender Sicherheitsnachweise. Letztere sind nach ersten Einschätzungen schwer zu erfüllen.
Was ist geschehen? Aus der Kernenergie sollte nach Regierungsbeschluss erst nach 2030 ausgestiegen werden. Hat die Justiz mit Recht das Handeln in Sicherheits- und Energiefragen übernommen? Haben sich Sicherheitskommissionen entwertet, indem seit Jahren gewichtige Sicherheitsmängel verschleiert oder geschönt worden sind?
Sind wir auf dem Weg, auf dem Entscheidungen irreparablen Schaden für das Gemeinwohl bewirken können? «Mühleberg» bestimmt auch die Zukunft der übrigen KKW in Beznau, Gösgen und Leibstadt, die immerhin 40% der Elektroenergie erzeugen.
Stellt man jedoch den Grundsatz in den Mittelpunkt, wonach Sicherheit der Bürger Vorrang vor Wirtschaftlichkeit hat, muss die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zumindest auf Basis einer begründeten Erstvermutung als korrekt angesehen werden. Es wird auch keine sofortige Abschaltung gefordert (die möglich gewesen wäre). Es wird über ein Jahr Zeit zum Erbringen von Sicherheitsnachweisen eingeräumt.
Diese Zeit sollte auch von der Politik genutzt werden, um wieder Herr des Handelns zu werden. Welche Vorwürfe entstehen, wenn in der weiteren Betriebszeit ein Unfall auftritt, ohne dass die schon jetzt möglichen Verbesserungen getroffen worden sind?
Dafür einige Hinweise auf kostengünstige aber wirkungsvolle Massnahmen:
–    Das Verhalten von Kommissionen bei Bewertungen von Sicherheit und Wirtschaftlichkeit steht in der Kritik. Solche Bewertungen besitzen aber den höchsten politischen Rang. Das Parlament müsste die wesentlichen Sicherheitskriterien zum Schutz der Bevölkerung formulieren.
–    Das Verhalten der Betriebsführung im KKW während schwerer Zeiten von Pressionen bedarf im öffentlichen Interesse einer Abstützung. Der Bundesrat sollte einen betriebsunabhängigen Beauftragten für nukleare Sicherheit im KKW einsetzen.
–    In alten Anlagen mit begründeten Hinweisen auf Mängel sollten Massnahmen erwogen werden, um z. B. die betrieblichen, mechanischen Belastungen zu senken. Leistungsreduktion auf ca. 50% wäre eine solche Massnahme.
Dem konstruktiven Denken sollten keine Grenzen gesetzt werden!    •

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