Volksabstimmung in der Schweiz: Schneller zu eigenen vier Wänden dank Bausparen.

Schneller zu eigenen vier Wänden dank Bausparen

Denken über den Nasenspitz hinaus. Staats- und familienpolitisch für einen Teil der Bevölkerung sinnvoll.

ev. Am 17. Juni stimmen wir nicht nur über die Staatsvertragsinitiative «Staatsverträge vors Volk» und die «Managed Care» Vorlage ab (vgl. Zeit-Fragen Nr. 22 und Nr. 23 vom  22. bzw. 29. Mai 2012), sondern auch über die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» ab. Sie sieht vor, dass Bund und Kantone den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mittels Bausparen fördern. Dazu soll jeder Steuerpflichtige bis 10 000 Franken pro Jahr (Ehepaare also bis 20 000 Franken pro Jahr) auf ein Bausparkonto einzahlen können. Wie bei der zweiten und dritten Säule, d.h. den Pensionskassen und der gebunden Vorsorge 3a, sind die Zinserträge von der Einkommensteuer und die eingezahlten Beträge von der Vermögenssteuer befreit. Im Unterschied zu diesen zwei schon bestehenden Sparmöglichkeiten wäre der Bezug des Bausparkontos steuerfrei möglich.

Das Initiativkomitee möchte damit die im Verhältnis zum Ausland tiefere Wohneigentumsquote von 39% in der Schweiz (Deutschland 43%, Frankreich 56%, Österreich 58% und Italien 73%) erhöhen und jungen Familien und Mietern eine Chance zum Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums geben. Über die Förderung der Bauwirtschaft würden zudem Arbeitsplätze im Inland geschaffen, die wiederum Steuereinnahmen generieren.

Die Gegner weisen darauf hin, dass heute schon die Möglichkeit des Sparens für selbstgenutztes Wohneigentum über die 2. Und 3. Säule bestehe; wobei die 3. Säule gerade von tieferen Einkommen nicht oder nicht bis zum gesetzlichen Maximum (das für unselbständig Erwerbende im Jahr 2012 bei 6682 Franken und für Selbständige bei 33 408 Franken liegt) genutzt werden, weil sie gar nicht soviel sparen können. In ihren Augen käme die Steuerersparnis also vor allem Einkommensklassen zugute, die in der Regel auch ohne zusätzliche Bausparmöglichkeit ein Eigenheim erwerben (können).

Die möglichen Steuerausfälle sind, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung angibt, schwer zu beziffern. Gemäss Hochrechnungen aufgrund der Erfahrungen des Kantons Basel-Land, der ein solches Modell schon kennt, sollen die Steuerausfälle für die Kantone rund 275 Millionen und für den Bund 70 Millionen Franken betragen. Der Kanton Basel-Land hingegen, der als einziger bereits über entsprechende Erfahrungen verfügt, sieht keine negativen Folgen, er ist sehr zufrieden damit und sagt, dass ihm langfristig keine Einnahmen entgehen.

Sozialpolitisch wird es so sein, dass Familien mit tiefen Einkommen auch mit dieser weiteren Möglichkeit wenig oder nichts zum Sparen erübrigen können. Eine weitere solche Bausparmöglichkeit würde aber den künftigen Eigenheimbesitzer, der damit weiteres Eigenkapital ansparte, vermehrt von Banken unabhängig machen. Angesichts steigender Inflationsgefahr, aufgrund der die heute historisch niedrigen Zinsen irgendwann steigen werden, wäre damit auch die Gefahr, dass viele Eigenheimbesitzer ihre Hypothekarzinsen nicht mehr zahlen können, etwas eingedämmt. Der mittelständische Hausbesitzer würde damit unabhängiger von den Banken. Er kann seine Hypothekarbelastung reduzieren und sich damit zusätzlich vor den Folgen von Finanzkrisen absichern.

Wer ein mehr oder weniger abbezahltes Eigenheim besitzt – sei es ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung – verfügt über eine unabhängige Existenzgrundlage, er ist in der Regel anders an seinem Wohnort verankert und fühlt sich damit oftmals auch stärker für sein Gemeinwesen verantwortlich. Staatspolitisch ist die Initiative also durchaus sinnvoll, sie stärkt das Element der Eigenverantwortung und macht die Bürgerinnen und Bürger unabhängiger.

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An anderer Stelle werden wir gelegentlich das Thema einer Rentensenkung bzw. eines niedrigeren Umwandlungssatzes aufgreifen. Damit in Zusammenhang wurde auch schon diskutiert, dass Pensionskassengelder künftig nicht mehr oder nur noch reduziert für die Eigenheimfinanzierung herangezogen werden sollen. Hier zeigt die Finanzkrise ihre hässlichen Spuren. Die sorglose Zeit war gestern. Möchte also jemand mit 55 Jahren das Haus seiner Eltern übernehmen, die ins Altersheim oder eine Alterswohnung gezogen sind, um es für sich und die nächste Generation zu renovieren, könnte  es bald heissen, er dürfe nur noch die Hälfte des bisher verfügbaren  Pensionskassengeldes zur Renovation des künftig von ihm selber bewohnten Elternhauses benutzen – also die Hälfte der Hälfte, denn bereits heute bestimmt das Gesetz, dass man ab «50+» nur die Hälfte des Angesparten beziehen kann, um die näherrückende Rente nicht zu sehr zu reduzieren. Dann wird man froh sein, wenn inzwischen 100‘000 Franken steuerbefreit auf einem Bausparkonto angespart sind, und die Renovation im benötigten Umfang durchgeführt werden kann. Wenn die Verfassungsbestimmung einmal in ein Gesetz ungesetzt wird, ist darauf zu achten, dass auch dieser Betrag wie die Säule 3a oder die Pensionskassengelder beim Konkurs einer Bank privilegiert ist.

Darüberhinaus droht dem Eigenheim künftig vermehrt der Steuervogt aus Bern. So enthält der Gegenvorschlag des Bundesrates zur Landschaftsinitiative die sog. Mehrwertabschöpfung. Dazu ein Beispiel: Hat jemand ein Haus auf einem Grundstück, das anders eingezont wird (so dass man z. B. künftig den Estrich ausbauen oder einen Stock höher bauen darf), soll man den dadurch entstehenden hypothetischen Mehrwert versteuern, obwohl das Haus immer noch bloss zweistöckig ist und man den dritten Stock evt. gar nicht braucht.

Dieses politische Gespensterschiff muss abgefangen werden. Für einen imaginären Mehrwert soll man Steuern zahlen müssen, dies entspricht etwa der finanzpolitischen Alchemie eines Ben Bernanke, der mit selbstgedrucktem Geld die amerikanischen Staatsschulden (Obligationen) aufkauft. Oder etwas weniger ums Eck gedacht: Es werden Möglichkeiten für Steuererhöhungen zugunsten der Bundeskasse auf Vorrat geschaffen. Vielleicht brauchen jene «Akteure» in der Exekutive des Bundes, welche die Schweiz vermehrt in internationale Organisationen einbinden und auf diesem Wege an EU, Nato und andere Gebilde heranführen wollen, ja für die entsprechenden Tributzahlungen eine Geldquelle. Von den untersten Einkommensschichten wird man den Batzen nicht holen können, da bietet sich der mittelständische Hausbesitzer eher an. Wenn sich die Finanzkrise verstärkt, sind die Immobilienbesitzer dankbare Steuersubjekte. Eine Immobilie ist ja bekanntlich im-mobil. Der Hauseigentümer als Steuersubjekt kann nicht vor dem Steueramt flüchten. Dieses Thema werden wir wie gesagt, später einmal gründlicher aufgreifen.

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