EU will Terroristen in Syrien ausrüsten und ausbilden

EU will Terroristen in Syrien ausrüsten und ausbilden

Seit Monaten ist bekannt, dass in Syrien ein Stellvertreterkrieg zwischen Saudi-Arabien, Katar, den USA, Frankreich, Grossbritannien und der Türkei einerseits und Syrien mit Unterstützung Russ­lands, Irans und moralisch auch Chinas andererseits tobt. Wie der Enthüllungsjournalist Thierry Meyssan entgegen der Darstellungen westlicher Mediendienste enthüllte, waren bereits zu Beginn der Terrorakte gegen die syrische Bevölkerung französische Offiziere daran beteiligt, von denen 48 durch die syrische Armee festgenommen werden konnten. Unverhohlen geben heute selbst die interessengesteuerten Medien zu, die Türkei, Katar und Saudi-Arabien würden die Terroristen in Syrien mit Waffen, Geld, Söldnern, militärischer Koordination, Sicherheitsberatern (Agenten) und über Rückzugsmöglichkeiten in die Türkei unterstützen. Damit befinden sich die vorgenannten Staaten völkerrechtlich betrachtet im Krieg mit Syrien, obwohl es bislang noch an der zur völkerrechtlichen Rechtmässigkeit notwendigen Kriegserklärung fehlt.
Wenn aber nun die EU die illegalen Eingriffe französischer und britischer Einheiten sich offiziell «auf die Fahne schreiben» möchte, ist dies in vielerlei Hinsicht problematisch: Zum einen ist völkerrechtlich – das Veto Chinas und Russ­lands verhindert eine offizielle Kriegsmöglichkeit – ein Eingriff gegen Syrien rechtswidrig und andererseits massen sich die Brüsseler Funktionäre eine den Nationalstaaten vorbehaltene Kompetenz an, nämlich Kriege zu führen. Dies ist schon deshalb gefährlich, weil die europäische Bevölkerung so gut wie keine Kontrollmöglichkeit über die EU-Politfunktionäre hat. Nicht ohne Grund wurden die Armeen in ordentlichen Demokratien unter parlamentarische Kontrolle statt in den Machtbereich eines schwer kontrollierbaren Kommissariats oder eines Diktators gegeben. Um so brisanter stellt sich die Situation in Syrien dar, wenn man die Stellvertreterfunktion Syriens und die daraus resultierenden Gefahren eines Flächenbrandes berücksichtigt. (eh)

Quelle: Vertrauliche Mitteilungen Nr. 4021 vom 12. März 2013

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