Vorschläge für eine Regeneration der Marktwirtschaft und des Mittelstandes

Vorschläge für eine Regeneration der Marktwirtschaft und des Mittelstandes

von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Deregulierung: Abschaffung überflüssiger Gesetze ist die billigste Wirtschaftshilfe. Sie hilft den Betrieben ohne Kosten für den Staat. Je mehr Handlungsfreiheit ein Unternehmer hat, desto besser kann er seine Produktion optimieren. Je mehr diese Handlungsfreiheit aber durch Gesetze, Verordnungen und Auflagen eingeschränkt bleibt, desto weniger Entscheidungsspielraum haben die Unternehmer, ihrer Produktionsfunktion gerecht zu werden. Statt dass uns unsere Gesetzesflut mehr Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit gebracht hätte, hat sie uns teilweise zur Planwirtschaft umfunktioniert. «Im Verkehrswesen gelten freie Märkte von jeher als unanständig. Und was in der Landwirtschaft ihre unabsetzbaren Überschüsse, das sind bei der Eisenbahn menschenleere Geisterzüge und die dazugehörigen Milliardendefizite. Bei Stahl soll das EG-Zwangskartell die Preise hoch und mit Quoten die Produktion niedrig halten. Auch am Arbeitsmarkt sorgen Gesetzgebung und Rechtssprechung für falsche Signale. Angeblicher Schutz für Frauen, Jugendliche und andere Gruppen verteuert die Beschäftigung so, dass viele von ihnen nicht mehr eingestellt werden. Wie bei Milch und Stahl gilt Produktionsbeschränkung als heilsam: Minderarbeiten und Frühpensionierungen sollen allen helfen.»1
Die meisten Sozialvorschriften wurden in guter Absicht erlassen. Gut gemeint ist aber nicht gut gemacht – und vor allem nicht immer hilfreich. Viele dieser Vorschriften könnten für Klein- und Mittelbetriebe entfallen, weil sie unter den ganz anderen Voraussetzungen der anders strukturierten Kapitalgesellschaften gewollt und erlassen worden sind.
Ein Abbau der Gesetze zur Wiedergewinnung unternehmerischer Freiheit würde auch wieder mehr Menschen zur Selbständigkeit bringen und damit unser Unternehmerdefizit beheben können. Der Verfasser hat dazu vorgeschlagen:
•    Begrenzung der Geltungsdauer von Gesetzen auf 10 Jahre und von Verordnungen auf 5 Jahre. Damit würden überflüssige Regulierungen automatisch absterben.
•    Vor allem das Sozial- und das Arbeitsrecht müssten entschlackt und entsprechend den Anforderungen einer modernen Marktwirtschaft reformiert werden. Dabei muss vor allem kleinen und neuen Unternehmen im Arbeits- und Sozialrecht mehr Freiraum geschaffen werden.
•    Für Kleinbetriebe sollten die Steuern pauschaliert und die Umsatzsteuer – Ist-Versteuerung – auf 1 Million erhöht werden, damit die Kleinbetriebe nicht Umsatzsteuern aus noch nicht gemachten Umsätzen vorzahlen müssen.
Bürokratieabbau: Wissenschaft, Wirtschaft und Politik sind sich einig, dass die öffentliche Verwaltung der privaten Wirtschaft zuviel Bürokratie zumutet. Schon in den 80er Jahren hat das Mittelstands­institut Nieder­sachsen ermittelt, dass im Durchschnitt jeder Unternehmer mehr als 1000 Stunden kostenlos für die Erfüllung bürokratischer Pflichten zwangsarbeiten musste.2 Abbau von Bürokratie wurde zwar von allen Bundesregierungen versprochen, bisher aber kaum gehalten und ist inzwischen durch die zusätzliche Flut von EU-Richtlinien zu einer noch unerträglicheren Last für den selbständigen Mittelstand geworden. Bei Befragungen des Mittelstandes steht Bürokratieabbau immer wieder an erster Stelle der Wunschliste.3 Viele statistische Meldepflichten werden z. B. nur noch von den Verbänden gewünscht und verteidigt. Dabei könnte die Statistik privatisiert und von Gesamt- auf Repräsentativstatistik umgestellt werden, wenn die Politik dem Eigennutz der Verbände härter widerstehen könnte.
Dies gilt vor allem auch für die Sozial­bürokratie – die Hälfte aller bürokratischen Pflichten mittelständischer Firmen –, welche oft mehr im Interesse der Gewerkschaften als der Wirtschaft gemacht worden ist. So wichtig z. B. Betriebsräte für grosse Unternehmen sind – für kleine Personalunternehmen, in denen der Inhaber täglich mit seinen Mitarbeitern zusammenarbeitet, sind Betriebsräte sinnlos und kontraproduktiv.
Auch für Förderungen – insbesondere der EU – muss die für Kleinbetriebe überbordende Bürokratie durch Vereinfachungen reduziert werden. Dies gilt bereits für die englischen Antragsformulare der EU.
Die Reduzierung von Bürokratie entlastet nicht nur den Mittelstand, sondern auch den Staat von Verwaltungsarbeiten, ist also ein Doppelvorteil. Ihn gegen den Egoismus der Verbände durchzusetzen erfordert nur politischen Mut und Durchsetzungskraft – an der es bisher gefehlt hat.
Chancengleichheit für den Mittelstand: Ebenso wie die Demokratie Rechtsgleichheit für alle Bürger gewährleisten soll, muss Marktwirtschaft Chancengleichheit für alle Wirtschaftsteilnehmer garantieren. Dies ist ihr Grundrecht. Marktwirtschaft ist nur gerecht, wenn jeder gleiche Chancen zur Leistung, zur Produktion und zum Gütererwerb hat. Zur Chancengleichheit gehört aber, dass der kleine Wettbewerber gleichen Zugang zu den Produktionsfaktoren hat wie der grosse, und umgekehrt der grosse den kleinen nicht durch Marktmacht erpressen oder aus dem Markt drücken kann. Solche Chancengleichheit besteht aber bei uns schon lange nicht mehr.
Unter dem Einfluss der politischen Macht der Grossunternehmen haben sich unsere Rechts- und Gesetzeslagen zum Nachteil der kleinen Betriebe entwickelt und ihnen zunehmend Chancen genommen. Solche Macht­positionen entstanden nicht nur durch Kartelle und Monopole, sondern auch durch Fusionen und durch natürliches Wachstum. Zu Recht hat der damalige Bundeswirtschaftsminister Brüderle sich die Aufgabe gestellt, durch Zerschlagung von Machtpositionen ordnungspolitisch wieder Chancengleichheit auf dem Markt herzustellen. Leider wurde er (deswegen?) ausgetauscht.
Das Mittelstandsinstitut Niedersachsen hat in den beiden Studien «Marktmacht im Einzelhandel»4 und «Zuliefererdiskriminierung»5 eine Fülle von Diskriminierungspraktiken angeprangert, vor allem im Einkauf, in den Zahlungsmodalitäten, in den Reklamationsregelungen, Rabattregelungen, Abtretungsverboten bis hin zu technischen Kontrollen und Absaugen des technischen Know-hows von Zulieferern durch ihre Abnehmer – die Grossunternehmen.
Bisher hat die Grosswirtschaft es auch verstanden, die für alle anderen Bereiche geltenden Diskriminierungsverbote nicht für Marktmacht gelten zu lassen. Erst ein solches Diskriminierungsverbot würde es den mittelständischen Zulieferern und Konkurrenten möglich machen, mit Beweisumkehr und Klage gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern, wenn sie durch unfaire Praktiken ihrer Grossabnehmer oder Grosskonkurrenten diskriminiert werden.
Ein solches Diskriminierungsverbot wäre auch gegen die zunehmende Macht der internationalen Konzerne und des internationalen Grosskapitals nötig.
Die für alle anderen Bereiche geltenden Diskriminierungsverbote auch auf Wirtschaftsmacht anzuwenden wäre also eine Kernforderung, die den Machtlosen mehr Freiheit, der Marktmacht dagegen Einhalt bietet, die also unser Wettbewerbssystem wieder gerechter machen würde.
Steuergerechtigkeit für Personalunternehmen: Während das deutsche Steuerrecht Kapitalgesellschaften als eigene Rechtspersonen anerkennt und besteuert, werden Personalfirmen relativ willkürlich nur dann als eigenes Steuersubjekt angesehen, wenn dies zusätzliche Steuerpflichten auslöst wie z.B. bei Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Sozialabgaben u.a. Andererseits ist die Personalfirma immer dann kein eigenes Steuersubjekt mehr, wenn dies zur Steuerminderung oder Steuerfreiheit führen würde wie z.B. Körperschaftssteuer, Anteilsübertragung, Unternehmerlohn. Per saldo wird also eine Personalfirma gegenüber den Kapitalgesellschaften in Deutschland vielfach diskriminiert:
Die Steuerbelastung der Körperschaft liegt bei rund 30%, während die Gewinne des Personalunternehmens als Steuern des Unternehmens mit Einkommens- und Gewerbesteuer zwischen 50 und 70% besteuert werden. Das ist ungerecht.
Nur die Konzerne können durch Sitz- und Gewinnverlagerung ins Ausland der Besteuerung in Deutschland entgehen. Die Personalunternehmen dagegen sind lokal gebunden und deshalb gezwungen, in Deutschland zu versteuern.
Verkauft eine Kapitalgesellschaft Beteiligungsbesitz mit Gewinn, bleibt sie bis auf einen Bodensatz von 5% steuerfrei. Verkauft jedoch ein Personalunternehmen ebensolchen Beteiligungsbesitz, so ist der Veräusserungsgewinn oberhalb der Freigrenze vom Unternehmer persönlich voll zu versteuern.
Deshalb fordert die Mittelstandsforschung schon immer die Rückkehr zum alten Gewinnbegriff, nämlich die Besteuerung der Überschüsse erst, wenn diese entnommen werden. Nur so können auch Personal- und Familienbetriebe aus eigener Kraft Eigenkapital bilden (Stundung). Die Massnahme ist auch deshalb heute überfällig, weil die Banken dem Mittelstand nur zögerlich oder keine Kredite mehr geben und wir vor einem Unternehmenssterben von Familienbetrieben mangels Liquidität stehen. Die Sicherung dieser Betriebe durch Stundung ihrer Einnahmen bis zur Ausschüttung wäre deshalb die überhaupt wichtigste Mittelstandsforderung, um Arbeitsplätze, Investitionen und mittelständische Betriebe zu erhalten, zumal Ludwig Erhard damit sein Wirtschaftswunder geschaffen hat.
Existenzsicherung des Mittelstandes: Für unsere Sozialfunktionäre sind die selbständigen Unternehmer immer noch unverstandene Feindbilder. Weil letztere ihr Leben, ihre soziale Sicherheit und auch ihre Alterssicherheit aus eigener Kraft statt durch den Staat sichern wollen, versteht die Mehrheit (90%) der angestellten Beschäftigten (und durch öffentliche Sozialsysteme gesicherten) Mitbürger die Situation von ungesicherten Selbständigen nicht.
Wer keine staatliche Existenz-, Gesundheits- und Alterssicherheit hat, muss diese Sicherung durch Vermögen und Eigentum aufbauen, braucht also Eigentum, um die gleiche Existenz- und Alterssicherung wie diejenigen zu erreichen, denen die Unternehmen mit ihren Abgaben kollektive Sicherheit der öffentlichen Sozialsysteme schaffen. Es ist deshalb nicht nur gerecht, sondern auch existenznotwendig, dass dem selbständigen Mittelstand Eigentum jedenfalls in dem Masse gesichert bleibt, dass er davon aus eigener Kraft seine persönliche Existenz – Gesundheits- und Alterssicherung – sowie seine Unternehmensrisiken (Kredite) abdecken kann.
Wenn dagegen die Sozialpolitiker und Sozialfunktionäre ständig nach Vermögenssteuer, höherer Erbschaftssteuer (die nur Personalunternehmen zahlen, weil Kapitalgesellschaften nicht sterben) und Eigentums­eingriffen rufen, widerspricht dies nicht nur sozialer Gerechtigkeit, sondern untergräbt die Existenz des selbständigen Mittelstandes, der für den Arbeitsmarkt, die öffentlichen Finanzen und für die Wirtschaftsordnung wichtigsten Kerntruppe unserer Gesellschaft.

1    Wilgerodt, Hans: «Statt der Marktwirtschaft haben wir bald nur noch ein Wirtschaftsmuseum» in WaS, 26.2.1984
2    Vgl. Hamer, Eberhard: «Bürokratieüberwälzung auf die Wirtschaft», Hannover 1979
3    Vgl. Hamer, Eberhard: «Mittelstand unter lauter Räubern» a.a.O., S. 219
4    Hannover 1987
5    Hamer, Eberhard: «Zuliefererdiskriminierung», Hannover 1988

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