Politik über die Köpfe hinweg

Politik über die Köpfe hinweg

Mit seiner voreiligen Zustimmung zum Uno-Migrationspakt verliert der Bundesrat an Bodenhaftung

rt. Der Bundesrat stimmte dem Uno-Migrationspakt von Marokko zu. Dies erfuhr der interessierte Leser auf der Homepage des EDA (10. Oktober 2018).1 Dort heisst es, dass man zuvor die interdepartementale IMZ-Struktur [Internationale Migrationszusammenarbeit] beauftragt habe, die Analyse der innen- und aussenpolitischen Auswirkungen weiterzuführen. Diese Analyse habe gezeigt, dass der Migrationspakt den Interessen der Schweiz im Migrationsbereich entspräche. Der Vertrag sei nicht bindend, aber man werde sich politisch daran halten. Innenpolitisch regt sich mittlerweile Widerstand gegen das losgelöste Vorgehen des Bundesrates.

Orwellscher Neusprech

Denn wer den Vertrag liest, fragt sich, welche «Interessen der Schweiz» der Bundesrat eigentlich meinte, wenn er von «Interessen der Schweiz» spricht. Lässt man beim Lesen des Vertrags2 die diplomatischen, fast schon an Orwellschen Neusprech erinnernden Formulierungen weg, dann wird deutlich, dass der Vertrag auf ein ungehindertes Zuzugsrecht für alle Menschen aus allen Ländern zielt. Nicht nur für Flüchtlinge oder Asylanten, sondern für alle und weltweit. Die Wanderbewegungen sollten von allen Staaten aktiv unterstützt werden. Zuzügern und Durchreisenden sollen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, und ihr Ankommen soll medial positiv begleitet werden. Es soll ein Recht darauf bestehen, sich niederzulassen, wo man möchte.3

Demokratische Rechte werden übergangen

Aus Gründen der Staatssouveränität haben bereits Österreich, Australien, Polen, die USA, Ungarn, Tschechien, Kroatien und viele weitere Staaten signalisiert, dass sie einen derartigen Vertrag nicht unterschreiben werden. Zu tief greift der Vertrag in die demokratischen Rechte der Bevölkerung in den einzelnen Ländern ein. Nicht mehr die Bevölkerung bestimmt über die Gesetze ihres Zusammenlebens, sondern die Gesetze werden von einem «Überprüfungsforum Internationale Migration und anderen relevanten Foren» vorbestimmt.4 Ausserdem greift der Vertrag sehr weitreichend in innenpolitische Bereiche ein, die der Ausgestaltung der Bevölkerung in den jeweiligen Staaten unterliegen (Sozialgesetzgebung5, Strafrechtsbestimmungen zur Meinungsäusserungsfreiheit6 Datenschutz7 usw.). Nicht zu Unrecht hält Beobachter-Chefredaktor Andreas Büchi fest, dass «eine solch einschneidende Vereinbarung ohne Zustimmung mindestens des Parlaments oder gar des Volkes durchzuwinken, […] gefährliche ideologische Zwängerei [ist]. In vielen europäischen Ländern, aber auch in der Schweiz wachsen die Ängste, der Staat hätte bald zu wenig Mittel, um die Sozialverträge gegenüber der eigenen Bevölkerung zu erfüllen. In dieser Situation ein Vertragswerk zu unterzeichnen, zu dessen Umsetzung realistische Umsetzungspläne und eine breit abgestützte Zustimmung in den Zielländern fehlen, ist Wasser auf die Mühlen wütender populistischer Bewegungen.»8

«Vorteile geregelter Migration»

Was sollen nun «Schweizer Interessen» an solch einem Vertrag sein? Wer genau hat daran ein «Interesse»? Wir erinnern uns: Die Masseneinwanderung 2015 wurde gleich zu Beginn von einem führenden Mitglied der Deutschen Bank sowie dem im Investment tätigen Fürsten von und zu Liechtenstein sehr begrüsst. Aus Sicht einer globalisierten Wirtschaft macht dieser Vertrag natürlich Sinn: Es können problemlos junge und/oder ausgebildete Arbeitskräfte aus dem Ausland abgeworben werden, ohne die dort anfallenden Ausbildungskosten zu tragen, gleichzeitig können die Löhne und Arbeitsbedingungen im Produktionsland durch einen gezielten Zuzug von Arbeitskräften gedrückt werden, und der Staat, sprich der Steuerzahler, zahlt die entstehenden Sozialkosten der Wanderbewegungen.

Migration ist nicht freiwillig

Die Kehrseite wird aus der Debatte ausgeblendet: «Migration» ist in den allerseltensten Fällen freiwillig, sondern durch Krieg, wirtschaftliche Not oder politische Unterdrückung verursacht. Migration selbst betrifft statistisch gesehen knapp 1 Prozent der Weltbevölkerung.9 Sie ist kein menschliches Bedürfnis. Für die betroffenen Menschen ist es ein hartes Schicksal, wenn man sich die Ursachen genauer ansieht.

  • Viele Kriege und Bürgerkriege, die zur Migration führen, sind von westlichen Staaten verursacht und haben zum Teil Gesellschaften zerstört, die einen hohen Bildungs- und Sozialstandard erarbeitet hatten (zum Beispiel der Irak, Syrien, Libyen) oder reich an natürlichen Rohstoffen sind (zum Beispiel Kongo, Sudan) oder schlichtweg von strategischem Interesse sind (zum Beispiel Afghanistan).
  • Die wirtschaftlichen Ursachen der Flucht sind unter anderem der zunehmende Landraub durch ausländische Konzerne bzw. Staaten mit Hilfe korrupter einheimischer Eliten (Land grabbing). Einheimische Bauern oder Hirten werden vertrieben. Mittlerweile nimmt die so «geraubte» Fläche die Grösse der Fläche Europas ein. Die meisten Ländereien liegen in Afrika.
  • Die Zerstörung einheimischer Wirtschaften durch die sogenannten «Freihandelsverträge» (Globalisierung). Über verschiedene Verträge wird eine selbständige Entwicklung verschiedener Wirtschaftszweige verhindert.
  • Die Plünderung der Ressourcen (zum Beispiel von Rohstoffen oder Fischfanggründen zum Beispiel vor der afrikanischen Küste), ohne dass die einheimische Bevölkerung am Gewinn davon partizipiert.
  • Der sogenannte brain drain: die teuer ausgebildeten jungen Arbeitskräfte und Hochschulabsolventen werden abgeworben (zum Beispiel Ärzte aus der Ukraine, Weissrussland usw.) Sie fehlen beim Aufbau des eigenen Landes.10

Warum nicht die Ursachen bekämpfen?

Diese Ursachen werden im Uno-Migrationspakt mit schönen Allgemeinfloskeln überdeckt – konkrete Schritte zur Bekämpfung der obengenannten Ursachen werden nicht genannt. Beim Leser entsteht der Eindruck, dass dies auch nicht im Fokus dieser von hohen Beamten aus dem Uno-Apparat formulierten Paktes war. Anstatt entwurzelte Menschen durch fremde Länder und Kulturen zu schleusen, um an billige Arbeitskräfte zu kommen, könnten die Ursachen von Kriegen bekämpft oder die negativen Auswirkungen der Globalisierung eingeschränkt werden, damit die Menschen in ihren Ländern in Frieden leben können.
Es verwundert nicht, dass der Vertrag unter anderem aus dem Umfeld des umtriebigen Multimilliardärs und Börsenspekulanten George Soros unterstützt wird. Wir erinnern uns: Ableger der Soros-Stiftung hatten die Masseneinwanderung über die Balkan-Route 2015 begrüsst und eine neue Einwanderungspolitik gefordert.11
In Deutschland führte die illegale Masseneinwanderungswelle von 2015 zu grösseren sozialen Verwerfungen, zu Verunsicherungen in der Rechtskultur, zu politischer Radikalisierung und zu vermehrten kriminellen Übergriffen.
Was sollen da nun die «Interessen der Schweiz» sein? Und wie kam es wiederholt dazu, dass der Bundesrat ohne öffentliche Diskussion internationalen Verträgen (Völker­recht!) zustimmt, die offensichtlich den Anliegen der Bevölkerung widersprechen?    •

1    vgl. <link https: www.eda.admin.ch eda de home aktuell informationen-deseda.html content meta news>www.eda.admin.ch/eda/de/home/aktuell/informationen-deseda.html/content/eda/de/meta/news/2018/10/10/72452, download 25.10.2018
2    <link http: www.un.org depts german migration>www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf?fbclid=IwAR1n1FJx5rvoOZCt0qehR3M-iqF42W2W23_ixmXtnojXyGbIs3xxQNk9hFQ, Stand: 30. Juli 2018
3    a.a.O., Abs 21, 22, 23
4    a.a.O., Abs. 48.a–e
5    a.a.O., Abs. 31a–f
6    a.a.O., Abs 33a–g
7     a.a.O., Abs. 17, Abs. 19
8    vgl. Beobachter <link https: www.beobachter.ch migration migrationspakt-nicht-voreilig-unterschreiben>www.beobachter.ch/migration/migrationspakt-nicht-voreilig-unterschreiben vom 19.10.2018
9    Hofbauer, Hannes. Kritik der Migration. Wer profi­tiert und wer verliert. Wien 2018, S. 18
10    vgl. dazu Hofbauer a.a.O.
11    vgl. Beck, Friederike. Die geheime Migrationsagenda. 2016, S. 253

Entwurf des Ergebnisdokumentes der Konferenz zur Annahme des «Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration» am 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch (Marokko) – Auszüge

zf. Die folgenden Auszüge aus dem Entwurf für einen «Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration» (Stand: 30. Juli 2018) sind der Versuch, einen ersten Eindruck über Inhalt und Sprache des geplanten Uno-Dokumentes zu vermitteln. Das Dokument versucht, verschiedenen, auch gegensätzlichen Ansprüchen, gerecht zu werden. Dass dieses so wichtige Dokument bislang aber kaum öffentlich diskutiert, geschweige denn in seinem vollen Umfang zur Kenntnis genommen wird, ist für demokratische Staaten ein Skandal. Es wird Auswirkungen auf den Alltag eines jeden von uns haben. Das Dokument enthält so viele wichtige Einzelheiten, die einer breiten Debatte bedürfen. Auch diese Auszüge können nur einen ersten Eindruck vermitteln und dazu aufrufen, den gesamten Text zu studieren und zu diskutieren.

«Unsere Vision und Leitprinzipien 


[…] Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können. […] 


Gemeinsames Verständnis 


[…] Wir haben gelernt, dass Migration ein bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt ist, Gesellschaften innerhalb aller Regionen und über sie hinaus verbindet und alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht. […] Wir müssen […] allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.

Gemeinsame Verantwortung 


[…] Dieser Globale Pakt hat das Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu minimieren, die Menschen daran hindern, in ihren Herkunftsländern eine nachhaltige Existenzgrundlage aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und die sie dazu veranlassen, anderswo nach einer besseren Zukunft zu suchen. Er beabsichtigt, die Risiken und prekären Situationen, denen Migranten in verschiedenen Phasen der Migration ausgesetzt sind, zu mindern, indem ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden und ihnen Fürsorge und Unterstützung zukommen. […] Er soll förderliche Bedingungen schaffen, die es allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern und so besser zu einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene beizutragen.

Gemeinsamer Zweck 


[…] 
Unser Erfolg beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, der Entschlossenheit und der Solidarität unter den Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und Verpflichtungen. Vereint im Geiste einer für alle Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit stellen wir uns in geteilter Verantwortung und mit innovativen Lösungen den Herausforderungen und Chancen der Migration in allen ihren Dimensionen. Mit diesem gemeinsamen Ziel vor Augen und im vollen Bewusstsein, dass der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration einen Meilenstein, aber noch nicht den Endpunkt unserer Anstrengungen darstellt, gehen wir diesen historischen Schritt. […]
Wir sind uns darin einig, dass dieser Globale Pakt auf einer Reihe übergreifender und interdependenter Leitprinzipien beruht:
[…] Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, der anerkennt, dass Migration von keinem Staat allein gesteuert werden kann, da das Phänomen von Natur aus grenzüberschreitend ist und somit Zusammenarbeit und Dialog auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene erfordert. […]
Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschiesslich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Massnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht […]
Ziel des Globalen Paktes ist es, das Potential der Migration für die Erreichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu nutzen sowie die Wirkung zu erhöhen, die die Erreichung der Ziele in Zukunft auf Migration haben wird 
[…]
Durch die Umsetzung des Globalen Paktes sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, während des gesamten Migrationszyklus' wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Wir bekräftigen ausserdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschliesslich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen […]

Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

  • […] Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen […]
  • Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen […]
  • Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit 

  • Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration […]
  • Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung […]
  • Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus 

  • Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen 

  • Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts 

  • Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration […]

[…]
Wir verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äusserungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen. Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns ausserdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungs­äusserung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Massnahmen schöpfen. Wir werden
a)    Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten; 

b)    Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäusserung, zu wahren sind; 

c)    unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschliesslich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;
[…]
e)    Migranten, insbesondere Migrantinnen, Zugang zu nationalen und regionalen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen verschaffen, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht zu fördern und staatliche Massnahmen im Zusammenhang mit diskriminierenden Handlungen und Bekundungen, die sich gegen Migranten und ihre Familien richten, anzugehen; 

f)    Aufklärungskampagnen fördern, die an die Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerichtet sind und den Zweck haben, auf der Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden; 

g)    Migranten, Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister darin einbeziehen, Fälle von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Diskriminierung von Migranten und Diasporagemeinschaften aufzudecken und zu verhüten und Aktivitäten in lokalen Gemeinschaften zur Förderung der gegenseitigen Achtung zu unterstützen, einschliess­lich im Rahmen von Wahlkampagnen. […]

Weiterverfolgung und Überprüfung

[…] Wir legen allen Mitgliedsstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmässig und auf inklusive Weise zu überprüfen, beispielsweise durch die freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans. Diese Überprüfungen sollten sich auf Beiträge aller relevanten Interessenträger sowie von Parlamenten und lokalen Behörden stützen und als effektive Informationsgrundlage für die am Überprüfungsforum Internationale Migration und anderen relevanten Foren teilnehmenden Mitgliedsstaaten dienen.»

Quelle: <link http: www.un.org depts german migration>www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf ,
Stand: 30. Juli 2018

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