Rettet den Rechtsstaat!

Rettet den Rechtsstaat!

von Dr. René Zeyer*

Das Schweizer Parlament soll eine Kapitulationsurkunde unterzeichnen. Nichts anderes ist das dringliche Gesetz zur vermeintlichen Beilegung des Steuerstreits mit den USA. Nachdem die sogenannte Globallösung gescheitert ist, wollen die verantwortliche Bundesrätin und ihr bereits fahnenflüchtig gewordener Chefunterhändler ihr Versagen kaschieren. Dafür sollen die Schweizer Banken ermächtigt werden, direkt mit dem US-Justizministerium individuelle Ablasshändel abzuschliessen, wobei als Vorleistung Bankmitarbeiter und Zulieferer wie Treuhänder oder Anwälte verraten werden.
Noch schlimmer: Dieses «Ermächtigungsgesetz» soll Schweizer Staatsbürger, im Schweizer Rechtsrahmen legal handelnde Unternehmen, den Gesetzen und der Willkür einer fremden Macht, den USA, ausliefern. Damit wird keine einzige Bank gerettet, aber die Rechtssouveränität und Rechtsstaatlichkeit der Eidgenossenschaft in Frage gestellt. Der Schweizer Staat würde sich ein weiteres Mal als erpressbar zeigen. Denn die USA drohen damit, bei Ablehnung Klagen gegen weitere Schweizer Banken zu erheben. Da eine solche Klage den sofortigen Verlust des Zugangs zur Dollarwelt bedeutet, kommt er einer angekündigten Hinrichtung gleich. Schweizer Banken bliebe es verwehrt, sich gegen Anschuldigungen zur Wehr zu setzen, wie es in einem Rechtsstaat Usus ist: Klage, Verteidigung, Prozess, und bis zum Ende des Instanzenwegs gilt die Unschuldsvermutung.
Statt dessen drohen die USA mit dem «Big Stick» wie zu Kolonialherrenzeiten. Noch schlimmer: Niemals hat bislang das Parlament eines souveränen Staates ein Gesetz beschlossen, dessen Auswirkungen erst im nachhinein von einer ausländischen Macht verkündet würden. Genau das wäre aber hier der Fall. Erst nach Annahme würden die USA bekanntgeben, welche Straftarife, Sonderbehandlungen für Banken, die ehemalige US-Kunden der UBS aufgenommen haben, oder Sanktionen für verratene Mitarbeiter sowie externe Zulieferer ausgefällt würden.
Das kann kein souveräner Rechtsstaat akzeptieren. Täte er es, begäbe er sich seiner Legitimität, seiner Existenzberechtigung. Ein Rechtsstaat darf nicht erpressbar sein. Er darf seine Prinzipien, seine Fundamente nicht verraten. Hier gibt es keinen Platz für Abwägen, Kompromisse, für eine vermeintliche Wahl des kleineren Übels.
Es liegt im Wesen einer Erpressung, dass mit fürchterlichen Konsequenzen gedroht wird, sollte ihr nicht nachgegeben werden. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft, würde das Gesetz nicht angenommen, «[…] riskiert die Schweiz eine Eskalation weiterer Massnahmen, gegen die sie sich kaum zur Wehr setzen könnte». Er spielt damit auf die angedrohten Klagen gegen weitere Banken, darunter die Credit Suisse und die Basler bzw. Zürcher Kantonalbank an.
Das ist falsch. Wenn die Schweizerische Nationalbank das Dollar-Clearing für Schweizer Finanzinstitute übernehmen würde, könnte sie damit einen Schutzschirm aufspannen, der den Banken die Möglichkeit gäbe, Verantwortung zu übernehmen und sich juristisch gegen erhobene Vorwürfe zur Wehr zu setzen, statt unter Todesdrohung bislang lediglich behauptete, nicht gerichtsfest bewiesene Anschuldigungen akzeptieren zu müssen.
Gibt die Schweiz dieser neuerlichen Erpressung auf der ganzen Linie nach, öffnet sie Tür und Tor für Begehrlichkeiten und Forderungen weiterer Staaten, denen sie kaum abschlagen kann, was sie den USA zugestand. Aus all diesen Gründen ist es die rechtsstaatliche, demokratische und staatsbürgerliche Pflicht der Bundesversammlung, zu diesem Gesetz nein zu sagen.
Dieses Ermächtigungsgesetz ist abzulehnen!

Zusammenfassung

Die USA drohen mit Eskalation und weiteren Klagen gegen Schweizer Banken, nachdem sie so bereits die UBS in die Knie gezwungen und die Privatbank Wegelin zur Selbstentleibung getrieben haben. Statt sich gegen diesen Rechtsimperialismus, einer modernen Ausformung der Politik des «Big Stick», zur Wehr zu setzen, bietet der Bundesrat eine als «Ermächtigungsgesetz» verkleidete Kapitulationsurkunde an. Mit ihr würde der Geltungsbereich von US-Gesetzen auf das Hoheitsgebiet der Schweiz ausgeweitet. Noch schlimmer: Wie heftig dieser «Big Stick» zuschlagen wird, also welche Bussen und andere Zahlungen kooperationswillige Schweizer Banken zu gewärtigen hätten, wollen die USA erst bekanntgeben, wenn und nachdem dieses Gesetz verabschiedet wurde.
Das kann kein souveräner Rechtsstaat akzeptieren. Würde er es akzeptieren, begäbe er sich seiner Legitimität, seiner Existenzberechtigung. Ein souveräner Rechtsstaat kann genauso wenig seine Staatsbürger, in seinem Rechtsrahmen legal handelnde Unternehmen, den Gesetzen und der Willkür einer fremden Macht ausliefern. Noch niemals hat ein Parlament ein Gesetz beschlossen, dessen Auswirkungen erst im nachhinein von einer ausländischen Macht verkündet werden. Schon alleine aus diesen drei Gründen muss dieser Gesetzesvorschlag vom Schweizer Parlament abgelehnt werden.

Der Inhalt des Bundesgesetzes im einzelnen

Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten ein drei Artikel umfassendes «Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten».
Die Botschaft dazu erfolgte am 29. Mai 2013, das Gesetz soll im dringlichen Verfahren bis zum 29. Juni 2013 von der Bundesversammlung angenommen werden, am 1. Juli 2013 in Kraft treten und lediglich ein Jahr gültig sein, bis zum 30. Juni 2014. Letzteres, damit es nicht dem fakultativen Referendum untersteht.
Sein Kern besteht wie im Titel des Art. 1 formuliert, in einer «Ermächtigung der Banken zur Kooperation». Genauer: «Die Banken […] werden ermächtigt, allen Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Zusammenarbeit der Banken mit den Vereinigten Staaten von Amerika zur Bereinigung des Steuerstreits ergeben.» Ausdrücklich inbegriffen in dieser Ermächtigung ist die Auslieferung von «[…] Namen und Funktionen von Personen, die innerhalb der Bank solche Geschäftsbeziehungen (in bezug zu einer US-Person) organisiert, betreut oder überwacht haben, sowie von Dritten, die für solche Geschäftsbeziehungen in ähnlicher Weise tätig waren».
Das bedeutet, dass für eine Zeitdauer von 12 Monaten einer ausländischen Macht, nämlich den USA, die Herrschaft über den Finanzplatz Schweiz übergeben wird. Sie dürfen sich Namen und alle weitere Informationen über Bankmitarbeiter oder Zulieferer wie Anwälte und Treuhänder aneignen, die auch nur durch das Versenden einer E-Mail in Kontakt mit einer US-Person gerieten, die in Geschäftsbeziehungen zu einem Schweizer Finanzinstitut stand oder steht.
Den USA ist es dabei freigestellt, strafrechtliche Massnahmen gegen diese Bankmitarbeiter oder Zulieferer zu ergreifen, selbst wenn sie gegen kein Schweizer Gesetz verstossen haben und/oder lediglich ihnen übertragene Verpflichtungen ausführten.
Zudem werden Schweizer Finanzinstitute verpflichtet, wie in der «Botschaft zum Bundesgesetz» ausgeführt wird, «weitgehend mit den amerikanischen Behörden zu kooperieren, indem sie ihnen insbesondere statistische Daten über das Verhalten ihrer Kundschaft und die Finanzströme (Schliessung von Konten und Transfer dieser Gelder) liefern». In diesem Zusammenhang wird auch von sogenannten «Leaver-Listen» gesprochen. Von Deutschland werden solche Bankkunden als «Abschleicher» bezeichnet.
Mit anderen Worten müssen Schweizer Banken den US-Behörden alle Informationen liefern, die anschliessend in Form von Gruppenanfragen dazu verwendet werden, um die Kundennamen von US-Personen zu erlangen. Also der potentielle Angeklagte muss dem Kläger Unterlagen und Beweise liefern, mit denen dann Klage erhoben werden kann. Das ist die Perversion des Strafrechts, in dem ein Verdächtiger in keiner Form kooperieren muss und es vielmehr dem Ankläger obliegt, gerichtsfeste Beweise zu sammeln.
In Absatz 3 des Art. 1 heisst es: «Von der Ermächtigung nicht miterfasst sind Kundendaten sowie Kontoinformationen.» Damit soll aber nur der Anschein erweckt werden, dass der Wesenskern des Schweizer Bankkundengeheimnisses nicht angetastet wird. In Wirklichkeit wird er über den kurzen Umweg namens «Leaver-Listen» sowie «statistische Daten» und daraus folgenden Gruppenanfragen der US-Behörden zerstört.
In der «Botschaft» wird zur Begründung dieses «Ermächtigungsgesetzes» ausgeführt, dass in den «Steuerstreit involviert […] nicht nur Banken sind, gegen die in den USA bereits ein Strafverfahren eröffnet wurde, sondern sämtliche Banken, die potentiell amerikanisches Recht verletzt haben».
Abgesehen davon, dass bislang gegen keine einzige Schweizer Bank, mit Ausnahme von Wegelin, ein Strafverfahren eröffnet wurde: Hier wird als Begründung für ein Schweizer Bundesgesetz eine «­potentielle» Verletzung von US-Recht angeführt. Der Schweizer Rechtsstaat würde es also dem Belieben der US-Behörden überlassen, ob auch nur ein «potentieller» Verstoss gegen US-Recht vorläge. Es wäre ehrlicher, einschlägige US-Gesetze für ein Jahr als gültig im Rechtsraum der Schweiz zu erklären.
Die «Botschaft» führt weiter aus: «Der nun vorliegende Lösungsansatz sieht vor, dass Banken, die ihr Verhältnis mit den US-Behören bereinigen wollen, dies direkt mit dem DoJ (US-Department of Justice) in einem vorgegebenen Rahmen tun können.» Das heisst im Klartext, dass in der Schweiz tätigen Schweizer Banken mit Rechtssitz in der Schweiz der Rechtsschutz durch den Schweizer Staat entzogen wird.
Zudem stellt es der Bundesrat im Vorschlag eines «Ermächtigungsgesetzes» jedem Schweizer Finanzinstitut frei, ob es sich zu einer «Zusammenarbeit» mit dem US-Justizministerium entschliessen will oder nicht. Tut es das nicht, möglicherweise in der irrigen Annahme, dass es vom Steuerstreit nicht betroffen sei, weil es keine Kenntnis von einem US-Kunden hat, der möglicherweise ein Steuerproblem mit den USA hat, verliert es nicht nur den sowieso vagen Schutz einer endgültigen Bereinigung des Steuerstreits, sondern läuft Gefahr, von den USA angeklagt zu werden. Was normalerweise das Todesurteil für jede Bank bedeutet.
Aber selbst alle Finanzinstitute, die sich entschliessen würden, im Rahmen dieses «Ermächtigungsgesetzes» mit dem US-Justizministerium zu kooperieren, können höchstens davon ausgehen, dass sie so einer existenzgefährdenden Anklage entgehen. In welcher Höhe sie mit Bussen und anderen Abgaben bestraft werden und ob die Gesamtsumme allenfalls ihr Eigenkapital übersteigt und somit auch zum Bankrott führen würde, wissen sie nicht. Diese entscheidenden Auskünfte werden von seiten USA erst erteilt, wenn das Schweizer Parlament dieses Gesetz angenommen hat.
In seiner «Botschaft» begründet der Bundesrat die Eile und den Inhalt dieser Gesetzesvorlage damit, dass «das DoJ an einer Bank ein Exempel statuieren wollen könnte. Mit anderen Worten droht der Schweiz, wenn nicht bald eine Lösung gefunden wird, die Gefahr einer weiteren Eskalation.» Ohne dieses Gesetz «könnten die Banken nicht in hinreichendem Umfang kooperieren, und es wäre innert kurzer Zeit mit weiteren Anklagen auch gegen grössere Bankinstitute zu rechnen». Und noch deutlicher: «Wird den Banken nicht unverzüglich die generelle Erlaubnis erteilt, […] mit den amerikanischen Behörden zu kooperieren, riskiert die Schweiz eine Eskalation weiterer Massnahmen, gegen die sie sich kaum zur Wehr setzen könnte und die für den Ruf und die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes […] schwerwiegende Folgen hätte. Für die dabei aufgeworfenen Probleme vermöchten die ordentlichen Regeln der internationalen Zusammenarbeit keine hinreichend rasche Lösung zu bieten.»
Mit anderen Worten: Es handelt sich hier nicht um die Beilegung eines zwischenstaatlichen Problems, das durch verschiedene Rechtssysteme zweier souveräner Staaten entstanden ist und das unter zivilisierten Staaten durch eine internationale Übereinkunft geregelt wird.
Sondern der Bundesrat legt ein Gesetz vor, nachdem die zweijährigen Verhandlungen um eine «Globallösung» kläglich gescheitert sind, das ohne die geringsten Gegenleistungen und ohne jeglichen Schweizer Rechtsschutz alle Schweizer Finanzinstitute der Willkür und der Gültigkeit von US-Gesetzen unterwirft. Es wäre ihnen lediglich anheimgestellt, sich freiwillig zu unterwerfen oder, obwohl unschuldig, sich der Gefahr eines Todesurteils durch eine Klageerhebung seitens der USA auszusetzen.
Deshalb muss dieser Gesetzesvorschlag von der Bundesversammlung abgelehnt werden. Das ist ihre rechtsstaatliche, demokratische und staatsbürgerliche Pflicht.

Achtung: Rechtsstaat in Gefahr

Grosse Worte sollte man sich für passende Gelegenheiten aufsparen, sie aber im gegebenen Moment auch aussprechen. In der anstehenden Parlamentsdebatte über das dringliche Bundesgesetz zum Steuerstreit mit den USA, kurz «Ermächtigungsgesetz», geht es nicht in erster Linie um die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Schon gar nicht um eine mögliche Beilegung des Steuerstreits. Sondern um die Zukunft des Rechtsstaats Schweiz. Genauer: Es geht darum, Schaden von ihm abzuwenden. Es geht um seine Fundamente und Prinzipien. Und um deren Bewahrung. Nur ein Nein des Parlaments stärkt den Rechtsstaat. Das muss hergeleitet und begründet werden.

Die Ausgangslage

Als die Grossbank UBS durch systematischen Rechtsbruch von Mitarbeitern in den USA 2008 in existenzielle Gefahr geriet, rettete sie der Bundesrat, indem er selber Rechtsbruch beging. Er bewilligte erstmals in der Schweizer Rechtsgeschichte die Auslieferung von Kundendaten und schleifte damit das Bankkundengeheimnis. Nachträglich und rückwirkend wurde dieser mit Notrecht unzulässig begründete Kundenverrat vom Parlament abgesegnet. Zuvor war der Schweizer Staat in Geiselhaft der Grossbank geraten, indem er sie mit der weltweit grössten Einzelfinanzhilfe nach Fehlspekulationen vor dem Abgrund gerettet hatte. Damit war die Büchse der Pandora geöffnet. Die USA wissen seither, dass die Schweizer Regierung erpressbar ist.

Die Erpressung

Wieso geriet die UBS durch das Fehlverhalten von Mitarbeitern in eine tödliche Gefahr? In einem Rechtsstaat hätte das zu einer Klage gegen die Verantwortlichen, einem Prozess und zu einem Urteil geführt. Aber weder die grosse UBS noch später die kleine Privatbank Wegelin, bislang noch überhaupt keine Bank der Welt, wagten es, in den USA den Rechtsweg zu beschreiten. Aus einem einfachen Grund: Beugen sich Finanzinstitute nicht dem Druck der USA, werden sie «ausgeknipst». Ihnen wird der Zugang zum sogenannten Dollar-Clearing entzogen. Sie verlieren schlagartig den Zugang zur immer noch herrschenden Weltwährung. Das bedeutet für jede moderne Bank das Todesurteil.
Das hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit und auch nichts mit allfälligen Verstössen gegen das US-Steuerrecht zu tun. Sondern mit der Tatsache, dass eine Bank allenfalls eine US-Anklage gegen einzelne Mitarbeiter überleben kann, aber nicht eine Klage gegen die Bank selbst. Allein schon die Drohung genügt, dass alle anderen Finanzinstitute schlagartig ihre Geschäftsbeziehungen im Interbank-Geschäft mit ihr beenden; sie ist nicht mehr in der Lage, im Dollarraum für sich selbst oder für ihre Kunden Transaktionen durchzuführen. Deswegen kann in diesem Fall nicht der ordentliche Rechtsweg beschritten werden. Der bestünde aus Anklage, Verteidigung und Unschuldsvermutung bis zum Vorliegen eines letztinstanzlichen Urteils. Das wäre der richtige Weg, wenn zwischen den USA und der Schweiz Rechtsstaatlichkeit und gegenseitiger Respekt unter souveränen Staaten herrschen würde. Da das nicht der Fall ist, handelt es sich um reine Machtpolitik, um Erpressung.

Zwei Sündenfälle

Diese Erpressung exerzierten die USA bereits zwei Mal durch: Sie klagen Mitarbeiter einer Bank an. Kriecht die Bank nicht zu Kreuze und bekennt sich schuldig, klagen sie die Bank an. Und dann ist die Bank tot. Die UBS entschied sich, unterstützt durch den Bundesrat, für den Kniefall. Die Privatbank Wegelin entschied sich, von niemandem unterstützt, mit fliegenden Fahnen unterzugehen. Vor diese Alternative will der Bundesrat mit dem «Ermächtigungsgesetz» den gesamten Finanzplatz Schweiz stellen. Das würde bedeuten, die gesetzliche Grundlage für eine perpetuierte Erpressung zu schaffen.

Die Schweizer Rechtsordnung

Der Bankkunde, nicht die Bank, ist für die steuerliche Situation seines Vermögens verantwortlich. Nach bis heute in der Schweiz gültigen Gesetzen und Verordnungen ist kein Vermögensverwalter verpflichtet, freiwillig Auskunft an in- oder ausländische Fiskalbehörden zu erteilen. Alle Geschäfte mit US-Kunden jedwelcher Couleur, welche in der Schweiz passiv angenommen wurden, waren (und sind!) legaler Natur nach schweizerischem Recht. Ob es sich dabei um «US-Leaver» handelt, also um Kunden, die sich nach der durch die USA erzwungenen Trennung durch die UBS im Jahre 2009 eine neue Bankverbindung in der Schweiz suchten, ist dabei völlig irrelevant. Die Segmentierung der Banken nach den Kriterien «bereits in Auseinandersetzungen oder Verhandlungen mit den USA», Aufnahme von «UBS-Leavers» ja oder nein, sonstige US-Kunden, keine US-Kunden, ist nur ein untaugliches Hilfskonstrukt, um den Verzicht auf hoheitlichen Schutz für Banken, Kunden und Mitarbeiter durch die Eidgenossenschaft durch «Gruppenbildungen» zu bemänteln. Nach gültiger Schweizer Rechtsordnung ist es völlig unerheblich, ob ein US-Kunde von der UBS zu einer anderen Schweizer Bank wechselte, das vor 2009 oder danach tat oder schon seit Jahrzehnten eine stabile Bankbeziehung unterhält. Mit dieser Unterteilung will die federführende Bundesrätin nur das Scheitern ihrer Politik gegenüber den USA vertuschen.

Das Prinzip Rechtsstaat

Bei dem vorliegenden «Ermächtigungsgesetz» geht es nicht darum, ob damit der Finanzplatz Schweiz gerettet oder vor Schlimmerem bewahrt werden kann. Es geht darum, dass sich ein Rechtsstaat aus Prinzip nicht erpressen lassen darf. Er darf nicht akzeptieren, dass er mit aussergesetzlichen Mitteln, der Klagedrohung gegen weitere Schweizer Banken, zu Handlungen gezwungen werden soll, die ihn selbst in Frage stellen. Ein Ja zu diesem Gesetz würde den Schweizer Rechtsstaat in einen Zustand des übergesetzlichen Notstands versetzen, seinem Fundament einen schweren Schaden zufügen. Ein Rechtsstaat besteht aus Prinzipien, die nicht verhandelbar sind. Auf deren Kosten keine Kompromisse geschlossen werden können. Rechtssicherheit, das Verbot rückwirkender Gesetze, also dass bis gestern legale Handlungen nicht ab heute, sondern Jahre zurück für illegal erklärt werden, Rechtssouveränität und die Zurückweisung des Machtanspruchs fremder Gesetze im eigenen Hoheitsgebiet gehören zu diesen Prinzipien. Zudem wäre es wohl in der Geschichte demokratischer Parlamente ein einmaliger Vorgang, dass einem Gesetz zugestimmt würde, dessen Auswirkungen nicht nur unbekannt sind, sondern von einer ausländischen Macht, den USA, erst nach erfolgter Zustimmung nach deren Belieben enthüllt werden. Denn die USA behalten sich vor, nur dann entscheidende Folgen wie Höhe und Berechnung allfälliger Bussen, die Messkriterien für behauptetes Fehlverhalten Schweizer Banken sowie das Ausmass einer allfälligen Strafverfolgung von Mitarbeitern Schweizer Finanzinstitute, deren Namen ihnen vorab auszuliefern sind, bekanntzugeben. Damit wird auf die Erpressung mit der tödlichen Klageerhebung noch eine zweite gesetzt: Stimmt das Schweizer Parlament diesem «Ermächtigungsgesetz» nicht zu, wird es nie erfahren, welchen Ausführungsbestimmungen es eigentlich sein Plazet erteilt hätte.

Alternativlosigkeit und Schwarzmalerei

Die federführende Bundesrätin behauptet, dass das Schweizer Parlament auch diese «Kröte schlucken» müsse. So wie es schon die Kröte der nachträglichen Legalisierung des UBS-Kundenverrats schlucken musste. Schon die damalige Kröte verwandelte sich nicht in den versprochenen Prinzen Rechtsfrieden, Ende des Steuerstreits, Bewahrung des Bankkundengeheimnisses. Schon wieder wird in der begleitenden Botschaft behauptet, würde den Banken nicht unverzüglich die Erlaubnis erteilt, «mit den amerikanischen Behörden zu kooperieren, riskiert die Schweiz eine Eskalation weiterer Massnahmen, gegen die sie sich kaum zur Wehr setzen könnte». Welch eine verquere, eines souveränen und wehrhaften Rechtsstaates unwürdige Logik: Wir geben besser dieser nackten Erpressung nach, sonst werden wir noch viel schlimmer erpresst. Das ist staatlicher Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Wäre die Schweiz in der Geschichte dieser Logik gefolgt, wäre sie zusammen mit dem Dritten Reich untergegangen. Dabei zeigen die Folgen der Rettung der UBS und der Opferung der Privatbank Wegelin das Gegenteil. Wer nachgibt, wer sich selbst als Staat nicht verteidigt, wer auf den hoheitlichen Schutz für Banken, Kunden und Mitarbeiter verzichtet, der macht sich nur noch mehr erpressbar. Diesmal soll Tür und Tor für eine Erpressung des gesamten Finanzplatzes Schweiz geöffnet werden. Begründet wird das damit, dass es alternativlos sei, weil sonst weitere Klagen drohten, wie in der Botschaft behauptet wird, das US-Justizminsterium «an einer weiteren Bank ein Exempel statuieren» wolle. Nur das Abnicken des «Ermächtigungsgesetzes» im Eilverfahren ermögliche es, «den Rechtsfrieden» wiederherzustellen». Nein, es wäre die Friedhofsruhe für das souveräne Schweizer Recht.

Die Folgen eines Nein

Es ist verständlich, aber falsch, dass der Bundesrat das Ergebnis seines Versagens als alternativlos darstellt, behauptet, nur eine Annahme des «Ermächtigungsgesetzes» bewahre die Schweiz vor Schlimmerem, vor dem Schlimmsten. Weiteren Klagen gegen Banken wie Credit Suisse, die Basler oder Zürcher Kantonalbank. Er verschweigt dabei, dass die Annahme, da die Kostenfolgen nicht bekannt sind, Dutzende, vielleicht 100 oder gar 200 Banken in eine existenzielle Krise stürzen kann, wenn die zu leistenden Zahlungen ihr Eigenkapital übersteigen.
Er verschweigt auch, dass selbst unter der sehr optimistischen Annahme, dass ein Ja zum «Ermächtigungsgesetz» den Steuerstreit mit den USA vielleicht beilegen würde, damit das Problem nicht im Ansatz gelöst ist. Denn dann gilt der Fluch der bösen Tat. Mit welchem Argument, nach diesem Kniefall, könnte der Finanzplatz, die Regierung, das Parlament, der Rechtsstaat Schweiz Begehrlichkeiten anderer Staaten zurückweisen? Wie könnte die Schweiz Forderungen nach Gleichbehandlung von Deutschland, Frankreich, der EU, von Grossmächten wie China, Russland, Indien, Brasilien, von letztlich allen knapp 200 Staaten der Welt abschlägig bescheiden? Wie viele weitere dringliche «Ermächtigungsgesetze» müsste das Parlament verabschieden? Wäre es da nicht sinnvoller, allen Steuerbehörden der Welt direkten Durchgriff auf die Tresore Schweizer Banken zu gewähren? Wäre es nicht konsequent, die extraterritoriale Gültigkeit aller Fiskalbestimmungen der Erde in der Schweiz zu akzeptieren? Kann ein einziger Nationalrat, ein einziger Ständerat wirklich davon ausgehen, dass das die letzte Kröte war, die er schlucken musste? Kann ein einziger Parlamentarier mit gutem Gewissen ja stimmen und davon überzeugt sein, dass er damit die Verfassung der Schweiz verteidigt, auf die er geschworen hat? Dass er damit Schaden abwendet? Hier geht es nicht um Abwägen. Es geht auch nicht um Realpolitik. Es geht auch nicht um Parteienzugehörigkeit und parlamentarische Ränkespiele oder parteipolitische Opportunitäten. Hier geht es ums Prinzip, um die Verteidigung des Rechtsstaats Schweiz. Und der wird nur mit einem Nein verteidigt.

Nach dem Nein

Nein sagen zu einer untauglichen, gefährlichen, den Rechtsanspruch fremder Mächte in der Schweiz akzeptierenden Vorlage ist das eine. Einen Ausweg aus der Krise finden ist das andere. Unbedingte Voraussetzung ist, dass das Parlament nein sagt. Damit ein Zeichen setzt, dass die Schweizer Demokratie weiterhin wehrhaft ist. Ihren Rechtsstaat verteidigt. Keiner Erpressung, nicht mal durch eine Grossmacht, nachgibt. Das werden die Rechtsimperialisten aus den USA natürlich mit Vergeltungsmassnahmen beantworten. Nicht mit Drohnenangriffen, aber mit vermeintlich tödlichen weiteren Klagen gegen Schweizer Banken. Dagegen kann die Schweiz aber einen Schutzschirm aufspannen, indem sie das tut, was sie schon längst, schon beim Fall UBS, hätte tun sollen: Die Schweizer Nationalbank übernimmt das Dollar-Clearing für von Klagen betroffene Banken. Das ist keine Finanzhilfe und auch keine ungesetzliche Rettungsaktion. Sondern eine Massnahme zur Verteidigung der Schweizer Rechtssouveränität. Damit werden die Banken in die Lage versetzt, den ganz normalen und unter zivilisierten Staaten üblichen Rechtsweg zu beschreiten. Sie müssen nicht in die Knie gehen, sondern können sich mit allen Mitteln, die einem Angeklagten zustehen, vor US-Gerichten verteidigen. Der Ankläger wäre zum ersten Mal gezwungen, im Rahmen der Strafprozessordnung verwertbare Beweise vorzulegen, die im Instanzenzug vom Gericht gewürdigt werden müssten, während bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt. Keine Schweizer Bank müsste mehr lediglich behauptetes, bislang niemals bewiesenes Fehlverhalten eingestehen, weil sie nur so der Vernichtung entgehen würde.
Damit würde die Schweiz auch international ein klares Signal aussenden, dass sie, im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, nicht bereit ist, auf Erpressung einzugehen, nicht bereit ist, ihre Rechtssouveränität unter Druck aufzugeben. Möglicherweise hätte auch das dramatische Folgen für einzelne Finanzinstitute, die sich vielleicht gravierende Rechtsbrüche in den USA haben zuschulden kommen lassen. Aber dafür müss­ten sie dann tatsächlich selbst die Verantwortung übernehmen, während sie gleichzeitig im Hoheitsgebiet der Schweiz von ihrem Rechtsstaat geschützt wären. Ein Nein zum Ermächtigungsgesetz hilft also nicht nur dem Schweizer Staat, sondern auch seinen Bürgern, seinen Banken, den Bankkunden und den Mitarbeitern.
Diese einzig richtige und wehrhafte ­Position würde gleichzeitig Raum schaffen für zwei dringend nötige Handlungen. Die Aufnahme von neuen Verhandlungen mit den USA und anderen Staaten. Nicht aus einer Position der Stärke, aber aus einer Position der Überlegenheit, die Prinzipientreue und Verteidigung des Souveränitätsanspruchs eines Rechtsstaats verleiht. Und zweitens müsste eine Aufarbeitung von und Abrechnung mit der bisherigen Politik des Bundesrates stattfinden. Nicht aus Rache, die ist einem Rechtsstaat fremd. Sondern um eine Wiederholung dieser Gefährdung der Fundamente der Schweiz auszuschliessen. ­Schliesslich soll es die Eidgenossenschaft noch geben, wenn die aktuell Handelnden schon längst zu Staub zerfallen sind. Das sind wir unserer Tradition und allen unseren erfolgreichen Vorkämpfern für eine demokratische, selbstbestimmte, wehrhafte und unabhängige Schweiz schuldig.

Fragen und Antworten rund um das «Ermächtigungsgesetz»

1.    Müssten Schweizer Banken nicht selbst Verantwortung für Fehlverhalten übernehmen, für Gesetzesverstösse, die sie in den USA (und anderswo) begangen haben?
Selbstverständlich. Ihr Problem besteht aber darin, dass sie sich zwischen Hammer und Amboss unterschiedlicher Rechtssysteme befinden. Kämen sie beispielsweise US-Forderungen nach der Auslieferung von Kunden- und Mitarbeiterdaten nach, würden sie gegen geltendes Schweizer Recht verstossen. Tun sie es nicht, sind sie der tödlichen Bedrohung durch eine US-Klageerhebung direkt gegen eine Bank ausgesetzt. Dieses Dilemma kann nicht dadurch aufgehoben werden, dass die Schweiz auf die Anwendung ihrer eigenen Gesetze verzichtet und die Wirksamkeit fremder Fiskal- und Strafrechtsbestimmungen auf ihrem souveränen Hoheitsgebiet hinnimmt. Damit würde die Eidgenossenschaft einen aussergesetzlichen Notstand ausrufen.

2.    Muss es wirklich Aufgabe der Politik sein, immer wieder die Folgen des Fehlverhaltens von Banken auszubaden und zu reparieren?
Natürlich nicht. Aber es ist Aufgabe der Politik, im Rahmen der Schweizer Rechtssouveränität die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich Schweizer Finanzinstitute rechtfertigen und zur Wehr setzen können. Dass sie den ordentlichen Rechtsweg beschreiten können, der aus Anklage, Verteidigung, Prozess und Urteil besteht, wobei bis zur letzten Instanz die Unschuldsvermutung gilt.

3.    Ist der vorliegende Gesetzesentwurf, nachdem die Globallösung gescheitert ist, nicht die beste Lösung, die Schlimmeres verhindert?
Auf keinen Fall. Sie ist die schlimmstmögliche Wendung. Dieses «Ermächtigungsgesetz» ist eine Kapitulation vor dem extraterritorialen Rechtsanspruch der Grossmacht USA. Es liefert Schweizer Rechtssubjekte, Kunden, Mitarbeiter und Banken, der Willkür und dem Zugriff einer fremden Macht aus.

4.    Ist ein Ja des Parlaments nicht alternativlos, da eine Ablehnung dramatische Folgen für den Finanzplatz Schweiz hätte; Stichwort weitere Klagen gegen Grossbanken wie Credit Suisse oder die Basler bzw. Zürcher Kantonalbank?
Ein Nein ist alternativlos, da ein Ja bedeuten würde, genau dieser Erpressung der USA nachzugeben. Ein Rechtsstaat darf sich aber nicht erpressen lassen, damit würde er sich selbst in Frage stellen. Dass das Nachgeben bei Erpressungen nichts nützt, hat der Fall UBS bewiesen. Dass Untätigkeit nichts nützt, hat der Fall Wegelin bewiesen. Deshalb muss ein Nein von flankierenden Mass­nahmen begleitet sein. Es liegt in der Kompetenz des Parlaments, die Schweizerische Nationalbank damit zu beauftragen, für klagebedrohte Schweizer Banken das Dollar-Clearing zu übernehmen. Damit werden sie in die Lage versetzt, sich im Rahmen einer rechtsstaatlichen Auseinandersetzung gegen Anklagen zur Wehr zu setzen, statt vor einer erpresserischen Drohung in die Knie gehen zu müssen.

5.    Der Bundesrat führt aus, dass die Schweiz unter enormem Zeitdruck stehe und ohne dieses «Ermächtigungsgesetz» «eine Eskalation weiterer Massnahmen» drohe, «gegen die sie sich kaum zur Wehr setzen könnte».
Genau das gehört zum Wesenskern einer Erpressung: Das Opfer wird nicht nur massiv bedroht, hier mit der Existenzvernichtung diverser Schweizer Banken, sondern auch unter Zeitdruck gesetzt, damit es nicht durch vernünftiges Nachdenken zur Erkenntnis kommt, dass es Alternativen zum Nachgeben gibt. Die Schweiz kann sich sehr wohl gegen eine Eskalation zur Wehr setzen. Sie muss das sogar tun, will sie ihre Rechtssouveränität nicht aufgeben.

6.    Zur geforderten Kooperation von Schweizer Finanzhäusern gehört auch die Auslieferung von Mitarbeiterdaten und die namentliche Identifikation von Treuhändern, Vermögensverwaltern und Anwälten. Aber werden die nicht durch umfangreiche Mass­nahmen in Art. 2 des vorgeschlagenen Gesetzes geschützt?
Nein. Aus Protest gegen die geplante Auslieferung von Mitarbeitern an die US-Justiz hat der KV Schweiz beschlossen, aus dem Gesamtarbeitsvertrag mit den Banken auszusteigen. Patrick Dorner, der Geschäftsführer des Verbandes der Vermögensverwalter, sagt in einem Zeitungsinterview: «Was hier vor sich geht, ist in der Tat ein Skandal. Man rettet die Banken, und man opfert dafür die Vermögensverwalter, die Anwälte und die Treuhänder.» Michael Hüppi, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Anwaltsverbands, ergänzt, dass Gesetze genau definieren müssen, was erlaubt und was verboten ist, er kritisiert die Dringlichkeit sowie die Rückwirkung und bilanziert: «Das führt zu einem Vertrauensverlust in den Rechtsstaat.» Das vorliegende Gesetz würde einmal mehr Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats von Finanzinstituten aus der Verantwortung entlassen, während Mitarbeiter und Zuträger geopfert würden. Das ist, neben der Kapitulation vor den USA, der zweite wichtige Grund, wieso das Gesetz abgelehnt werden muss.

7.    Sollte man nicht, anstatt eine Grundsatzdebatte zu führen, pragmatisch in einer bedrohlichen Situation dem Gesetzesvorschlag des Bundesrats folgen? Also lieber knirschend diese Kröte schlucken, statt unabsehbare Verwerfungen und Schäden am Finanzplatz Schweiz zu riskieren?
Es wäre nicht die erste Kröte. Die letzte, die nachträgliche und rückwirkende Legalisierung der illegalen Hilfe mittels Notrecht für die UBS, wurde dem Parlament auch schon mit dem Argument beliebt gemacht, dass es sich zwar um eine Kröte handle, dafür aber nach dem Runterschlucken der Steuerstreit mit den USA beigelegt sei, das Bankgeheimnis bewahrt bleibe und mit keinen weiteren Anklagen gegen Schweizer Banken zu rechnen sei. Das alles war falsch. Und diesmal geht es nicht um einen einzigen Fall, sondern der gesamte Finanzplatz Schweiz soll in einen Zustand des aussergesetzlichen Notstands versetzt werden. Das ist keine einzelne Kröte, die das Parlament schlucken soll, sondern eine ganze Heerschar. Daran würde sich nicht nur der Parlamentarier, sondern auch der Rechtsstaat Schweiz verschlucken.

8.    Immerhin würde das Parlament nur den rechtlichen Rahmen abstecken, in dem Schweizer Finanzinstitute Verantwortung für Fehlverhalten übernehmen müssten. Eine finanzielle Beteiligung des Staates ist nicht vorgesehen. Dies wäre nicht der Fall, wenn bei einer Ablehnung des Gesetzes Schweizer Banken in eine existenzbedrohende Krise gerieten und von der Eidgenossenschaft oder durch Kantone via Staatsgarantie gerettet werden müssten. Sind das nicht zwei Gründe, die für eine Annahme sprechen?
Nein. Dieses Gesetz spannt keinen rechtlichen Rahmen auf, sondern verlässt das Wirkungsgebiet eines Rechtstaats. Es akzeptiert nicht nur die Gültigkeit ausländischer Gesetze in der Schweiz und entzieht hier tätigen Rechtssubjekten den Hoheitsschutz eines souveränen Staates. Daraus entstünde eine viel existenzbedrohendere Krise, nämlich die des Rechtsstaats Schweiz. Zudem würde, ein historisch einmaliger Vorgang, ein Parlament einem Gesetz zustimmen, dessen Ausführungsbestimmungen de facto von den USA erst nach erfolgter Annahme bekanntgegeben würden. Wenn Banken durch seine obligatorische Ablehnung durch US-Klagen in eine existenzbedrohende Krise gerieten, müsste sie der Staat nicht finanziell retten, sondern könnte sie durch rechtssouveränes Handeln schützen.

9.    Wäre nicht wenigstens durch die Annahme dieses «Ermächtigungsgesetzes» endlich ein Schlussstrich unter den leidigen Steuerstreit gezogen? Also lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Im Gegenteil. Eine Annahme des Gesetzes würde die Erpressbarkeit der Schweiz perpetuieren und unabsehbare, auch finanzielle Folgen für die Eidgenossenschaft haben. Da die Auswirkungen des Gesetzes gar nicht bekannt sind, also die Höhe der Bussen und Abgaben, strafrechtliche Konsequenzen gegenüber Mitarbeitern und Zulieferern, Haftungsforderungen durch Verstoss gegen Treu und Glauben, kann gar nicht beurteilt werden, wie viele Schweizer Banken, deren Eigenkapital dadurch aufgezehrt würde, staatliche Nothilfe beantragen müssten. Zudem würde eine Annahme dieses «Ermächtigungsgesetzes» den Begehrlichkeiten und Forderungen anderer Staaten, beispielsweise Deutschlands, Frankreichs, aber auch Russlands, Chinas, Indiens, Brasiliens, kurz aller Staaten der Welt, Tür und Tor öffnen. Das wäre ein Schrecken ohne Ende.

10. Muss in der Abwägung unter Zeitdruck ein Schweizer Parlamentarier nicht dem Vorschlag des Bundesrats folgen und dabei darauf vertrauen, dass er nur so grossen Schaden von der Schweiz abwendet?
In erster Linie ist ein Mitglied der Bundesversammlung dazu verpflichtet, Schaden von der Verfassung, vom Rechtsstaat Schweiz abzuwenden. Das ist oberstes Gebot und Richtschnur seines Handelns. Nicht die wie auch immer geartete vermeintliche Rettung des Finanzplatzes Schweiz. Zudem haben der Bundesrat und die ihm zuarbeitenden Behörden wie das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF), die Bankenaufsicht FINMA oder die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) alles Vertrauen auf diesem Gebiet verspielt.

11. Vor allem Kräfte auf der Linken, namentlich aus der SP, wie auch auf der Rechten, namentlich SVP, drohen mit einer Ablehnung im Parlament. Wäre es da im Sinne eines guteidgenössischen Kompromisses nicht am besten, wenn die gemässigten Kräfte in der Mitte ihm zur Annahme verhelfen würden?
In grosser Gefahr und Not – bringt der Mittelweg den Tod. Wenn es um das Fundament, um die sakrosankten Prinzipien eines souveränen Rechtsstaats geht, sind keine Kompromisse möglich. Hier können keine Rechtsgüter abgewogen, pragmatisch, realpolitisch Für und Wider gewichtet werden. Man darf sich auch nicht dahin erpressen lassen, besser einer schlechten als gar keiner Lösung zustimmen zu müssen. Prinzipien können nicht zur Disposition gestellt, durch Verrat gerettet werden. Hier gibt es nur Ja oder Nein, Bewahrung des Rechtsstaats oder Infragestellung. Tertium non datur, und deshalb muss die Antwort Nein sein.

12. Wäre es nicht besser, trotz aller Bedenken dieses Gesetz anzunehmen, statt sich auf das Wagnis eines Streits mit der Grossmacht USA einzulassen, mit ungewissem Ausgang?
Der Weg nach einer Annahme dieses «Ermächtigungsgesetzes» ist vorgezeichnet und absehbar. Seit vor vier Jahren der damalige Finanzminister Merz nach dem UBS-Deal verkündete, dass sich das Ausland an unserem Bankkundengeheimnis «die Zähne ausbeissen» werde, wurden dem theoretisch bis heute uneingeschränkt gültigen Bankkundengeheimnis die meisten Zähne gezogen, teilweise ohne Betäubung. Ein angeblich letzter Kompromiss führte zum nächsten, der dann auch nur der vorletzte war. Jeder Kniefall vor ausländischen Forderungen wurde mit neuen beantwortet, ausländisches Fiskalrecht verschaffte sich Schritt um Schritt Zugang in das Hoheitsgebiet des Schweizer Rechts. Mit Drohungen, Erpressungen, illegalen Ankäufen von Kundendaten-CDs. Nun ist dieser Wirtschaftskrieg, denn um nichts anderes handelt es sich, am Wesenskern der Schweizer Rechtssouveränität angekommen. Der Bundesrat schlägt die völlige Kapitulation, den Verrat am Rechtsstaat Schweiz als einzige Rettung vor. Das ist keine Rettung, sondern wäre der Untergang. Deshalb muss die Antwort des Parlaments ein klares Nein sein. Selbst wenn das zum teilweisen Untergang des Finanzplatzes Schweiz, wie wir ihn kennen, führen würde, was überhaupt nicht unvermeidlich wäre, wäre das nicht der Weltuntergang für die Schweiz. Viel weniger schlimm als eine Beschädigung des Rechtsstaats Schweiz. Darin besteht in Wirklichkeit die Abwägung, die jeder verantwortungsbewusste Nationalrat, jeder verantwortungsbewusste Ständerat tätigen muss. Ihr Ergebnis ist klar: Dieses Gesetz muss von der Bundesversammlung abgelehnt werden.•

* Dr. René Zeyer arbeitete als Journalist und Reporter für diverse Zeitschriften, darunter Stern, Geo, «FAZ», Das Magazin, Schweizer Illustrierte und war mehrere Jahre Auslandkorrespondent der «Neuen Zürcher Zeitung» für Lateinamerika. Langjähriger Kommunikationsberater in der Finanzbranche, Autor der bankenkritischen Bestseller «Bank, Banker, Bankrott» und «Zaster und Desaster» sowie Sprecher der Schweizer Lehman-Opfer.

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