Das Recht darf dem Volk nicht genommen werden!
Volksabstimmung zwingend notwendig
von Helmut Schramm, Wien
Im österreichischen Parlament starteten Anfang Februar die Beratungen des Verfassungsausschusses über den EU-Reformvertrag mit einem öffentlichen Expertenhearing. Neben Universitätsprofessoren setzten sich dabei auch Regierungsmitglieder und Abgeordnete unter anderem mit der Frage auseinander, ob der neue EU-Vertrag von Lissabon eine umfassende Änderung der österreichischen Bundesverfassung bedeutet und dadurch nach Artikel 44, Abs. 3 des Bundesverfassungsgesetzes eine obligatorische österreichische Volksabstimmung notwendig sei. Die beiden Rechtswissenschaftler Univ.-Prof. Karl Albrecht Schachtschneider von der Universität Erlangen-Nürnberg und Univ.-Professor Adrian Eugen Hollaender von der Universität Wien, die an diesem Ausschuss als Experten teilnahmen, sowie Univ.-Prof. Hans Peter Aubauer und Univ.-Prof. em. Dr. R. Klecatsky, Bundesminister für Justiz a.D. ? er ist auch einer der Autoren des österreichischen Bundesverfassungsgesetzbuchs (MANZ 11. Auflage, Stand 1.9.2005) ? kommen zu dem Ergebnis, dass eine Volksabstimmung unabdinglich ist.
Immer lauter wird die Unzufriedenheit der Bevölkerung Österreichs, weil vor wichtigen politischen Entscheidungen es weitgehend an ausreichenden, richtigen Informationen der öffentlichen Hand und einer direkten Mitbestimmung im politischen Geschehen fehlt.
Die einzigen eingeladenen Rechtsexperten, die dem Reformvertrag und der Grundrechte-Charta kritisch gegenüberstanden, waren Univ.-Prof. Karl Albrecht Schachtschneider und Univ.-Prof. Adrian Eugen Hollaender.
In die Reihe derjenigen, die pro Reformvertrag und gegen eine Volksabstimmung argumentierten, passt auch die Stellungnahme von Staatssekretär Hans Winkler. Er kritisierte, dass der Reformvertrag schwer zu lesen sei, meinte aber, dass Österreich Souveränitätsrechte an die EU abgeben müsse. Das sei nichts Neues, denn dies ist Prinzip eines internationalen Vertrages. Österreich könne auf EU-Ebene nicht alle Interessen durchsetzen, man müsse Kompromisse schliessen, wenn man die Vorteile der Gemeinschaft geniessen wolle.
Millionen unter der Armutsgrenze
Hier stellt sich die Frage, von welchen Vorteilen er spricht. Ach ja, der alte Slogan: «Geht?s der Wirtschaft gut, geht?s uns allen gut!» Für unsere enormen wirtschaftlichen Erfolge ist ? laut Industrie- und Wirtschaftskammer ? die EU-Mitgliedschaft verantwortlich. Gegenfrage: Wer ist für die eine Million Menschen in Österreich verantwortlich, die von Armut betroffen sind, unter die Armutsgrenze fallen, während sich an der wohlhabenden Spitze unserer Gesellschaft wenige Vermögende eines immensen Reichtums erfreuen? (www.arbeiterkammer.com/www-5872.html) Die Arbeitslosen werden zu Personalvermittlern geschickt, wo sie dann für ihre Arbeit knapp mehr verdienen als die Bezieher von Sozialhilfen. Monatslöhne von unter 800 Euro sind für Zeitarbeiter schon keine Seltenheit mehr. Josef Wallner von der Arbeiterkammer Wien berichtet in der Tageszeitung «Die Presse» vom 23. Februar, dass bei sinkendem Durchschnittsbestand an Arbeitslosen die Zahl der Zeitarbeiter gestiegen sei. Trotz hoher Nachteile werden Jobsuchende vom Arbeitsmarktservice gezwungen, einen Zeitarbeitsjob anzunehmen, sonst verlieren sie ihr Arbeitslosengeld. Jean Ziegler* nennt diese Art des Wirtschaftens «neofeudale Herrschaftsform» (in: «Imperium der Schande»). Winkler hebt auch das Projekt Friedenssicherung hervor und betont deren Aktualität. Die Österreicher wollen keine «angepasste Neutralität», die reduziert wurde auf Kernbereiche: Keine Teilnahme an Kriegen, Bündnislosigkeit und das Verbot von ausländischen Militärstützpunkten. Das widerspricht auch dem ersten Absatz des Artikels 1 des Neutralitätsgesetzes, wonach Österreich die immerwährende Neutralität «mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen» wird. Journalist Kurt Seinitz meint zum Tschad-Einsatz in der «Kronen Zeitung» vom 10.2.2008 (S. 2) sogar, dass wir einer Fremdenlegion dienen!
Recht auf Arbeit wird Recht auf Arbeitsvermittlung
Mit hohlen Worthülsen sparte auch Staatssekretärin Heidrun Silhavy nicht, indem sie bekräftigte, der EU-Reformvertrag mache die EU fit fürs 21. Jahrhundert. Nach Jahren der Reformdiskussion könne sich die EU nun auf aktuelle Probleme wie die Gewährleistung von sozialer Sicherheit und Vollbeschäftigung, [?] konzentrieren. Als Vorteile des Vertrags nannte sie [?] die Verstärkung der sozialen Dimension der EU und die Einführung des Instruments der europäischen Bürgerinitiative. Widerspruch über Widerspruch: Es gibt keine Gewährleistung der Grundrechte, denn sie sind, wie Prof. Hollaender ausführt, nicht justiziabel. Bisher hatte der Mensch ein Recht auf Arbeit! Der Staat hat so zu wirtschaften, dass dieses Recht gewährleistet ist. In der neuen Grundrechte-Charta gibt es nur ein Recht auf Arbeitsvermittlung. Der Unterschied ist schnell erklärt. Der Staat muss sich nicht mehr danach ausrichten, sorgsam zu wirtschaften und Arbeitsplätze zu schützen. Er steht in einem ständigen Wirtschaftskrieg mit der ganzen Welt, der «Wettbewerb» genannt wird. Die Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb sind aber nicht gegeben. Dazu würde es mit Einführung der Grundrechte-Charta wieder möglich gemacht werden ? bei Krieg und Kriegsgefahr, Aufruhr und Aufstand ?, die Todesstrafe einzuführen, von Waffen Gebrauch zu machen. Prof. Schachtschneider bezeichnete die Grundrechte-Charta als den schlechtesten Menschenrechtstext der Geschichte ? kein Vergleich mit der Uno-Charta von 1948.
Unverbindliche Bürgerbegehren anstatt direkte Mitbestimmung
Vor etwa einem halben Jahr war die Zahl der Österreicher, die der EU positiv gegenüber standen, drastisch in den Keller gesunken. Schnell beeilten sich Politiker zu sagen, dass nationale Probleme, wie zum Beispiel die hohe Arbeitslosigkeit ? vor allem die Jugendarbeitslosigkeit ? zu Unrecht auf die EU übertragen werden. Dies würden eben die Bürger nicht auseinanderhalten können und daher diese schlechte Prognose über die EU-Mitgliedschaft. Nun meint gar Frau Staatssekretärin Silhavy, dass die EU für Vollbeschäftigung und soziale Sicherheit sorgen würde ? nach der Devise ? nehmen wir es, wie wir?s gerade brauchen? Um nur noch einen Punkt herauszugreifen: Elemente der direkten Demokratie dienen dazu, den Volkswillen kundzutun, auch wenn die Umsetzung in Österreich sehr zu wünschen übrig lässt. Doch in einer Demokratie entscheidet meines Wissens nach wie vor die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger eines Staates! Jeder, der an einem Volksbegehren schon einmal mitgearbeitet hat, weiss, welches hohe Engagement jeder Einzelne benötigt. Die obengenannte Bürgerinitiative zeigt die Geringschätzung der Demokratie: Es müssten mindestens eine Million Menschen aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedsstaaten unterschreiben. Eine derart unwahrscheinliche Bürgerinitiative könnte die EU-Kommission nicht zwingen, den geforderten Rechtsakt verbindlich zu machen.
Also herrschte Einigkeit über den Reformvertrag, der die Demokratie stärke, die Parlamente sowie ein Mehr an Bürgerrechten bringe und für Österreich insgesamt ein Vorteil sei. Vor allem meinten Experten (im wesentlichen die grundsätzliche Einschätzung der Regierung), dass der vorliegende Vertrag die EU handlungsfähiger und demokratischer mache und keine umfassende Änderung der österreichischen Bundesverfassung darstelle. Aber von welcher Demokratie ist denn hier die Rede? Wenn das europäische Parlament in den eher nicht so wichtigen Politikbereichen, in denen es überhaupt tätig werden kann, mit dem neuen Reformvertrag gestärkt wird, so heisst das noch lange nicht, dass der österreichische Bürger dadurch mehr an Demokratie gewinnt. (In den wichtigsten Bereichen der Handelspolitik, Aussen- und Sicherheitspolitik wird das Europäische Parlament nur angehört ? es kann keine Gesetze beschliessen, in nur wenigen Bereichen ein Veto einlegen und erreichen, dass der EU-Rat einstimmig beschliessen muss).
EU-Staaten sollen unabhängig und souverän bleiben
Prof. Schachtschneider führte aus, dass die EU mit dem neuen Reformvertrag (auf Grund der weiten Ermächtigungen und Befugnisse) nun den endgültigen Schritt zum Bundesstaat mache, aber ohne demokratische Legitimationsgrundlage. Die Mitgliedsstaaten werden degradiert zu regionalen Gebietskörperschaften. Dies bedeutet das Gegenteil der existentiellen Eigenstaatlichkeit oder Souveränität der Mitgliedsländer der EU. Die Bevölkerung jedes Mitgliedslandes müsste vorher in eigenständigen Volksabstimmungen nach dem Mehrheitsbeschluss einverstanden sein, zukünftig in einer zentralistisch gelenkten Union mit 500 Millionen Einwohnern zu leben. Auch Prof. Hollaender schreibt in seiner Rechtlichen Analyse der bevorstehenden Gesamtänderung der Bundesverfassung durch den EU-Reformvertrag auf S. 6 von einer Eingliederung Österreichs in den Bundesstaat Europäische Union. Obwohl der Souveränitätsverlust nicht mehr wegzudiskutieren ist, beharrt Winkler darauf, dass die EU-Mitglieder unabhängige, souveräne Staaten blieben!
Univ.-Prof. em. Dr. Hans R. Klecatsky, Bundesminister für Justiz a.D., spricht im Anhang der rechtlichen Analyse von einer Unterwerfung gegenüber dieser neuen supranationalen Organisation (S. 10?11) und meint, dass das österreichische Staatsvolk in der obligatorischen Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 (BGBl 735, 744/1994) seinen Beitritt begreiflicherweise nur zu einer EU in ihrer damaligen organisatorischen und rechtlichen Gestalt erklären konnte. [?] Die «neue Lissabonner EU» ist ihrer organisatorischen und rechtlichen Gestalt nach per se anders und mehr als die alte EU [?], die gewiss nach ihrer bisherigen «Arbeitsweise» ausgedient hat.
Eingriff ins Baugesetz der Verfassung ? Volksabstimmung wird zwingend
Eher einfach gestrickt interpretierte ÖVP-Klubobmann Wolfgang Schüssel den Lissabonner Vertrag als eine Weiterentwicklung im Stile der Verträge von Amsterdam und Nizza, über die auch keine Volksabstimmungen abgehalten wurden. Da sind einige Petitionen, Unterschriftensammlungen, Aufrufe zu Demonstrationen, Kritiken, Publikationen ? an ihm vorübergegangen! Auch diese Verträge hätten schon Volksabstimmungen unterzogen werden müssen. Da liegt ja auch der Kern des Unmutes, denn die Österreicherinnen und Österreicher wissen sehr wohl, dass diese Verträge am Volk vorbei abgeschlossen wurden. Das sind auch die Petersberg-Aufgaben (BGBl I 76/1998) VEU Artikel 17(3), dafür wurde das BVG um den Artikel 23f. BVG erweitert, dann der Vertrag von Nizza (BGBl I 120/2001) und in weiterer Folge die Solidaritätsklausel im Reformvertrag, die Auslandeinsätze unter Nato-Kommando, die auch ohne Mandat der Uno durchgeführt werden können (Quelle: Europäische Friedenspolitik, Gerald Mader und Thomas Roithner, S. 215, Wien 2008, ISBN 978-3-7000-0764-7). Wie lange wollen wir eigentlich so eine Politik noch akzeptieren?
Schon der heilige Augustinus (345?430) stellte fest, dass Königreiche nichts anderes sind als grosse Räuberbanden, wenn die Gerechtigkeit beseitigt ist.
Einen Unterstützer findet wohl Schüssel in Prof. Stefan Griller, der die Unverständlichkeit des Reformvertrages als einen der gravierendsten Mängel sieht ? aber erklärt, dass die Neutralität kein Baugesetz der Verfassung darstelle.
Dagegen schreiben andere prominente Experten: Der Reformvertrag ist ein Eingriff in die Baugesetze (wozu die Neutralität gehört!) der österreichischen Verfassung ? so Prof. Hollaender in seiner Expertise (S. 5?6), auch Prof. Schachtschneider (S. 24?27) und auch Prof. Klecatsky ? also ist eine Volksabstimmung zwingend!
Bruno Kreisky schrieb in seinem Buch «Neutralität und Koexistenz» zur Neutralität: «Je uneingeschränkter wir uns zu ihr bekennen, desto stärker wird die Stellung Österreichs in Europa sein, desto grösser unsere Unabhängigkeit und desto sicherer unsere Freiheit». Zur Uno-Charta: «Die österreichische Bundesregierung hält die Charta der Vereinten Nationen für den grundlegenden Codex des Wohlverhaltens der Völker.» (S. 47). Zum Staatsvertrag: Am 15. Mai 1955 schrieb «Die Presse»: «Österreich hat sich den heutigen Freudentag, an dem die Grossen der Welt das historische Dokument des Staatsvertrages im Schloss Belvedere unterzeichnen werden, redlich verdient.» Und: «Der Österreicher hat ein Vaterland und liebt?s und hat auch Ursach?, es zu lieben».
Um nochmals auf den politischen Stil Schüssels einzugehen: Er ist der Auffassung, dass die Lösung nicht in nationalen Volksabstimmungen liegen könne. Ja, wenn das Volk am Staatsgeschehen nicht beteiligt werden soll, dann bedarf es keines Plebiszits. Aber welche politische Ethik verbirgt sich hinter so einer Auffassung? Prof. Klecatsky nennt diese Praxis undemokratische Funktionärsarroganz (S. 12), und dem kann man nur beistimmen.
Direkte Demokratie unser Ziel
Warum sind wir so wenig achtsam auf unsere Demokratie? Nur in einer Demokratie (besser direkten Demokratie) ist der Frieden gesichert. Auch Prof. Bruno S. Frey bestätigt in Zeit-Fragen Nr. 7, dass die direkte Demokratie nicht nur leistungsfähiger ist, sondern die Leute auch zufriedener macht. Die direkte Demokratie kann auch ? so Frey ? Fehlentwicklungen korrigieren und starke Interessensgruppen können durch die direkte Mitbestimmung überwunden werden. Die direkte Demokratie sollte unser Ziel sein!
Anders in der EU-Politik: Der Europäische Rat kann laut Art. 33 Abs. 6 nur durch Beschluss alle wichtigen Politiken (damit sind gemeint unter anderem der freie Warenverkehr, die Landwirtschaft, der freie Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, die Wirtschafts- und Währungspolitik, die Beschäftigung, die Handelspolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, die Umwelt, Steuerfragen und Angleichung der Rechtsvorschriften, die Sicherheit und das Recht, Bildung und Kultur ?) teilweise oder zur Gänze ändern, ausser der Aussen- und Sicherheitspolitik. Das Europäische Parlament wird nur angehört, und die Mitgliedsländer müssen nach ihren Verfassungen zustimmen. Das heisst, es muss nur der Bundeskanzler oder der Aussenminister zustimmen. Nicht aber die nationalen Parlamente!
Das bestärkt meine Beobachtungen, dass unsere Politiken schon lange nicht mehr von den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes mitbestimmt werden. Man gewinnt den Eindruck, dass eine Politik der Absprache, eine monopolisierte politische Willensbildung forciert wird, der wir ausgeliefert sind, und dies auf internationaler Ebene!
Prof. Schachtschneider verweist darauf, dass das vereinfachte Änderungsverfahren mit dem Demokratieprinzip der österreichischen Bundesverfassung nicht zu vereinbaren ist, und spricht im weiteren von einer Diktaturverfassung. Das österreichische Volk wird durch die Ermächtigung von Art. 33 Abs. 6 EUV entmachtet und verliert seine Verfassungshoheit weitestgehend. (www.kaschachtschneider.de/Schriften/Dokumente-herunterladen/_sterreich.pdf, S. 3?6)
Verlust von Demokratie droht
Ich möchte mit meinen Ausführungen auf die Ernsthaftigkeit dieser anstehenden Entscheidung der österreichischen Volksvertreter und des Bundespräsidenten hinweisen, weil ich als Zuhörer beim Verfassungsausschuss den Eindruck gewann, dass die Abgeordneten und Regierungsvertreter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes Deutschlands und die Ausführungen von international anerkannten Rechtsprofessoren einfach ignorierten, indem man sie inhaltlich nicht einmal diskutierte.
So wies Johannes Voggenhuber, Abgeordneter der Grünen im Europäischen Parlament, die Argumentation Schachtschneiders strikt zurück und warf Schachtschneider vehemente Ahnungslosigkeit(!) vor. Und das einem Staatsrechtler, der die undemokratischen Machenschaften der einstmaligen EU-Verfassung erkannte, einklagte und erwirkte, dass der deutsche Bundespräsident Köhler das entsprechende Zustimmungsgesetz nicht unterschreiben und auch nicht ratifizieren durfte. Vielleicht bezog sich Voggenhuber auf die im Eilzugstempo beschlossenen Änderungen des Bundesverfassungsgesetzes in den letzten drei Marathonsitzungen des Nationalrates im Parlament des Jahres 2007, in denen die Regierung das «Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz» absegnen liess. Mehr als 200 Bundesverfassungsgesetze, bundesverfassungsgesetzliche Bestimmungen und Verfassungsbestimmungen wurden zu einfachen Gesetzen. Reichten bisher die Stimmen von einem Drittel der Abgeordneten quasi als Sperrminorität, um einen Volksentscheid zu fordern, wird nun das Verhältnis umgekehrt. Eine zwei-Drittel-Mehrheit ist in Zukunft nötig, um Entscheidungen über EU-Verträge an das Volk zu geben.
Nach dem modifizierten Artikel 50 BVG werden sämtliche EU-Verträge automatisch als nicht verfassungsändernd eingestuft, egal wie massiv sie das nationale Bundesverfassungsgesetz auszuhebeln vermögen. http://politblog.net/nachrichten/2007/11/29/1846-osterreich-droht-eine-verfassungsanderung/#more-1846.
Auch wenn noch schnell juristische Weichen gestellt wurden, um den Reformvertrag ? ohne Volksabstimmung mit vorheriger wahrheitsgetreuer Aufklärung der Bevölkerung ? ins Recht zu setzen, ist das demokratiepolitisch untragbar.
Es droht ein weiterer Verlust an Demokratie, auch weil in Zukunft die Europäische Kommission und der Europäische Rat ohne Einbindung der Parlamente wesentliche Entscheidungen treffen können und die Verantwortung für den Grundrechtsschutz von nationalen Gerichten zum Europäischen Gerichtshof verlagert wird.
Laut Expertise von Professor Schachtschneider kann die EU künftig auch Steuern einführen (im Reformvertrag Art. 269 Abs. 1 nachzulesen). Da hätten die Parlamente nichts zu sagen. Ein Beschluss des Europäischen Rates, mit Zustimmung des Präsidenten der Kommission würde reichen, so eine Steuer einzuführen. Ein europäischer Beschluss ist ein Organakt und das heisst, kein völkerrechtlicher Vertrag, dem die nationalen Parlamente ? im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften ? zustimmen müssten.
EU-Recht übergeht nationales Recht
Voggenhuber meinte (ehrlicherweise), dass die Erklärungen, die dem Reformvertrag angehängt sind, in den Reformvertrag eingearbeitet werden sollten, und diese würden dann verdeutlichen, dass EU-Recht vor nationalem Recht gelte. Nur Prof. Schachtschneider belegt im Parlament mit seiner Expertise (S. 20?24) die Konsequenzen dieses Vorrechtes. Er führt aus, dass der Europäische Gerichtshof keinerlei Grenzen des Vorranges des Gemeinschaftsrechts ? auch nicht die Grenze des Verfassungsrechts der Mitgliedsstaaten ? respektiert.
Dennoch bleiben Regierungsmitglieder, Abgeordnete, Prof. Stefan Griller und auch Univ.-Prof. Michael Holoubek bei ihrer Überzeugung, dass mit der Annahme des Reformvertrages keine Verfassungsänderung vorliege und daher keine Volksabstimmung vonnöten sei.
In geübter Rhetorik verkündete auch Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, dass die Veränderungen zu einer Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger und zu einer stärkeren demokratischen Legitimation der EU beitragen werden. Die EU werde durch den Lissabonner Vertrag stärker parlamentarisiert und demokratisiert, das stand für ihn ausser Zweifel.
Man hat den Eindruck, dass die europäische Integration um jeden Preis weitergetrieben werden soll. Auch wenn Österreich im Begriff ist, seine existentielle Eigenstaatlichkeit und Neutralität zu verlieren, ohne den Souverän, das Volk zu befragen.
Volksabstimmung zwingend
Um mit Prof. Hollaender zu enden: Die Unterlassung einer solchen Volksabstimmung wäre nicht nur eine derart offenkundige und schwerwiegende Verfassungsverletzung, dass der Bundespräsident eine allfällige Beurkundung zu verweigern hätte [?], sondern würde überdies zur absoluten Nichtigkeit der auf eine Gesamtänderung der Bundesverfassung ohne verfassungsrechtliche Legitimation durch ein Verfahren nach Artikel 44 Absatz 3 BVG abzielenden Teile des EU-Reformvertrages in bezug auf die österreichische Rechtsordnung führen, was jedenfalls eine nicht vertretbare schwelende Rechtsunsicherheit bewirken würde.
Der innere Friede einer Gesellschaft soll auf Recht gegründet sein und mit Hilfe der Gesetze gesichert werden. Werden die Gesetze als ungerecht empfunden, dann ist der Friede gefährdet. (Sutor, Bernhard: «Politische Ethik», S. 87) ?
*Jean Ziegler ist Sonderbeauftragter der UN für das Menschenrecht auf Nahrung.
Was ist «Centrope»?
Im Schatten der Diskussionen und der Forderungen nach Volksabstimmungen über den «EU-Reformvertrag» in nahezu allen EU-Staaten, wird im Hintergrund völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit mit verstärktem Tempo bei der Umsetzung von «Centrope» ein weiterer Angriff auf die noch bestehenden Nationalstaaten gestartet. Die EU-Zentrale in Brüssel will keine Nationalstaaten mehr und beschleunigt die Schaffung eines «Europa der Regionen». Diese sollen nicht zu gross, dafür aber multinational sein ? lauter kleiner Mini-EUs, die dann mit sich selbst und ihren Problemen beschäftigt sind. Wenn die EU-Regionen geschaffen sind (die Werbung in den Zeitungen mit der Aufzählung der «enormen Vorteile» läuft ja schon), wird beispielsweise Wien eine «Centrope»-Hauptstadt von: Wien, Niederösterreich, dem Burgenland, Südmähren, der Westslowakei und Westungarn sein. Kärnten, Friaul und Slowenien sollen zur Region «Alpe-Adria» mit der Hauptstadt Laibach werden. Die laufende Entwicklung bestätigt die Pläne Brüssels, der Konzerne und der Hochfinanz. Die Zerschlagung der europäischen Staaten hat begonnen, der «EU-Reformvertrag» ist nur ein weiterer Schritt hin zu einem «Europa der Regionen». Kritiker werden belächelt, öffentlich abgefertigt und ruiniert ? und die Masse begreift nichts. Über die Medien manipuliert, von eigenen «Volksvertretern» verkauft und verraten, mit den Sorgen allein gelassen und als Stimmvieh missbraucht. Wahlbeteiligungen von um die 50% regen schon gar nicht mehr auf, machen doch unsere Politiker, Dank vorsorglicher Gesetzesregelungen, aus diesen 50% flugs wieder 100%, die dann einstimmig unter den Parteien aufgeteilt werden. Und sie haben es geschafft: Banker im Nadelstreif als «Vertreter der Arbeiterklasse», Bauern als überforderte «Finanzminister», Wehrdienstverweigerer als Minister für «Landesverteidigung», Ärzte als «Kondomverteiler» an Schulen ? und wenn sie dann auch nicht einmal mehr als EU-Abgeordnete taugen, kommen die Folgsamsten von ihnen in den EU-Weisenrat, der Versorgungsstätte für ausgediente EU-Bonzen. Dort sitzen dann jene ehemaligen Regierungschefs von EU-Staaten als «Berater», die dafür verantwortlich sind, dass sich Europa heute in einer Sackgasse befindet und sich die EU immer mehr in ein autoritäres Zentralverwaltungsmonster entwickelt.
Quelle: Internationaler Hintergrundinformationsdienst für Politik, Wirtschaft und Wehrwesen. Februar 2008