Erste Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung der Schweizer KKW nach Fukushima

Erste Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung der Schweizer KKW nach Fukushima

Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI

zf. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat nach der Katastrophe von Fukushima sofort gehandelt. Bereits am 18. März 2011, sieben Tage danach, forderte das ENSI von den KKW Gösgen, Leibstadt, Beznau und Mühleberg, innert kurzer Frist Red und Antwort zu stehen in bezug auf die Sicherheit ihrer Anlagen.
Es folgen Auszüge aus öffentlich zugänglichen Schreiben des ENSI:

18. März

Entscheid

1. Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 Bst. d der Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken verfügt das ENSI, dass das Kernkraftwerk Gösgen die Auslegung bezüglich Erdbeben und Überflutung unverzüglich zu überprüfen hat.

1. April

Mitteilung des ENSI

Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben dem ENSI bis gestern termingerecht Fragen zur Sicherheit der Brennelementlagerbecken beantwortet.

5. Mai

Verfügung 3 an Beznau

Befund 1: Das Erdbebenverhalten des ­Nebengebäudes B ist verbesserungsbedürftig.
Befund 2: Im KKB steht kein gegen Erdbeben und Überflutung ausreichend geschütztes System zur Brennelementbeckenkühlung zur Verfügung. Die Abstützung ausschliesslich auf vor Ort durchzuführende Handmassnahmen erachtet das ENSI vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus Japan als nicht ausreichend.
Befund 3: Die vorhandenen anlageinternen Notfallmassnahmen zur Gewährleistung des Wasserinventars und zum Abführen der Nachwärme bei Ausfall der Brennelementbeckenkühlung sind aus Sicht des ENSI nicht abdeckend.

Forderung 1: Das KKB hat dem ENSI bis zum 31. August 2011 Massnahmen vorzuschlagen, wie sich das Erdbebenverhalten des Nebengebäudes B verbessern lässt. Die zu berücksichtigenden Erdbebeneinwirkungen sind gemäss den Vorgaben der ENSI-Verfügung vom 1. April 2011 zu bestimmen.
Forderung 2: Das KKB hat dem ENSI bis zum 31. August 2011 Massnahmen zur Ertüchtigung der Systeme zur Brennelementbeckenkühlung (einschliesslich der erforderlichen Hilfs- und Versorgungssysteme) gegen Erdbeben und Überflutung vorzuschlagen.
Forderung 3: Das KKB hat dem ENSI bis zum 31. August 2011 Massnahmen zur Erweiterung der anlageinternen Notfallmass­nahmen zur Nachspeisung, Wärmeabfuhr und Überwachung des Brennelementbeckens nach Ausfall der Beckenkühlsysteme vorzulegen.
Forderung 4: Das KKB hat bis zum 31. März 2012 gemäss den Verfahrensvorgaben der ENSI-Verfügung vom 1. April 2011 die Auslegung der Brennelementlagerbecken, ‑gebäude und -kühlsysteme zu überprüfen.
Forderung 5: Das KKB hat bis zum 31. März 2012 den Schutz vor Wasserstoffdeflagrationen und -explosionen im Bereich der Brennelementbecken für alle vorhandenen Brennelementbecken zu bewerten und dem ENSI darüber zu berichten.

5. Mai

Verfügung 3 an Mühleberg

Befund 1: Die Kühlmittelversorgung für das Notstandsystem stützt sich auf eine räumlich weitverzweigte Kühlwasserentnahme aus der Aare ab. Es steht aber keine diversitäre Alternative dazu zur Verfügung.
Befund 2: Im KKM steht bei geschlossener Dammplatte kein gegen Erdbeben und Überflutung ausreichend geschütztes System zur Brennelementbeckenkühlung zur Verfügung. Die Abstützung ausschliesslich auf vor Ort durchzuführende Handmassnahmen erachtet das ENSI vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus Japan als nicht ausreichend.
Befund 3: Die im KKM vorhandenen anlageinternen Notfallmassnahmen zur Überwachung des Brennelementbeckens sowie zur Einspeisung im KKM sind aus Sicht des ENSI erweiterungsbedürftig.

Forderung 1: Das KKM hat dem ENSI bis zum 31. August 2011 Massnahmen zur Nachrüstung einer erdbeben-, überflutungs- und verstopfungssicheren Kühlmittelversorgung für das Notstandsystem vorzuschlagen.
Forderung 2: Das KKM hat dem ENSI bis zum 31. August 2011 Massnahmen zur Ertüchtigung der Systeme zur Brennelementbeckenkühlung (einschliesslich der erforderlichen Hilfs- und Versorgungssysteme) gegen Erdbeben und Überflutung vorzuschlagen.
Forderung 3: Das KKM hat dem ENSI bis zum 31. August 2011 Massnahmen zur Erweiterung der anlageinternen Notfallmassnahmen zur Nachspeisung und Überwachung des Brennelementbeckens nach Ausfall der Beckenkühlsysteme vorzulegen.
Forderung 4: Das KKM hat bis zum 31. März 2012 gemäss den Verfahrensvorgaben der ENSI-Verfügung vom 1. April 2011 die Auslegung der Brennelementlagerbecken, -gebäude und -kühlsysteme zu überprüfen.
Forderung 5: Das KKM hat bis zum 31. März 2012 den Schutz vor Wasserstoffdeflagrationen und -explosionen im Bereich der Brennelementbecken für alle vorhandenen Brennelementbecken zu bewerten und dem ENSI darüber zu berichten.

5. Mai

Mitteilung des ENSI

Erste Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung der Schweizer KKW nach Fukushima (Auszug)
Brugg. Die erste Überprüfung der Schweizer Kernkraftwerke auf Grund der Erkenntnisse aus Fukushima hat Schwachstellen im Bereich der Lagerung der Brennelemente zutage gefördert. Eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht aber nicht, weshalb auch keines der Schweizer Kernkraftwerke kurzfristig ausser Betrieb genommen werden muss. Die Kraftwerke müssen bis 31. August darlegen, wie sie die Mängel beheben werden. […]
Insgesamt werden von den Betreibern drei Nachweise gefordert, die gestaffelt einzureichen sind:
-    Nachweis der Beherrschung des 10 000-jährlichen Hochwassers bis zum 30. Juni 2011.
-    Nachweis der Beherrschung des 10 000-jährlichen Erdbebens bis zum 31. März 2012.
-    Nachweis der Beherrschung der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des KKW bis zum 31. März 2012.
Ausserbetriebnahme – wann?
Die Betreiber müssen bis zu diesen Daten nachweisen, dass ein Schadensfall mit erhöhter Strahlenbelastung ausgeschlossen werden kann. Wenn nicht, wird das ENSI die vorläufige Ausserbetriebnahme des entsprechenden Kraftwerks verfügen. Allfällige Nachrüstmassnahmen wären umzusetzen, während das Kernkraftwerk abgeschaltet ist.
Auch wenn keine unmittelbare Gefahr droht und die Ausserbetriebnahmekriterien nicht erreicht werden, muss das Ereignis bezüglich der Auswirkungen auf die Sicherheit bewertet werden.

(Quelle: <link http: www.ensi.ch>www.ensi.ch/)

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