Ein Interview mit Prof. Dr. Hans Köchler, Innsbruck*
Zeit-Fragen: Herr Professor Köchler, vor 3 Monaten haben Sie ein Memorandum zu Handen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Präsidenten des Sicherheitsrates veröffentlicht (vgl. Zeit-Fragen, Nr. 19 vom 11.5.2011). In diesem Memorandum geht es um die Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) vom 17. März und den 2 Tage später begonnenen Krieg gegen Libyen. Können Sie uns noch einmal die Kerngedanken Ihres Memorandums darlegen? Was hat Sie bewogen, dieses Memorandum zu verfassen?
Prof. Dr. Hans Köchler: Der Hauptgrund, warum ich diesen Schritt gesetzt und einen Text an den Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Präsidenten des Sicherheitsrates geschickt habe, liegt in meiner grundsätzlichen Ablehnung der Instrumentalisierung des Sicherheitsrates für vordergründige machtpolitische Zwecke. Diese Resolution ist mehr oder weniger eine Generalvollmacht, die man den interessierten Staaten erteilt hat, nach ihrem eigenen Gutdünken in einem anderen Land zu intervenieren.
Ich war persönlich nicht nur irritiert, sondern schockiert über das nicht mehr zu überbietende Mass an Scheinheiligkeit, das dieser Beschlussfassung zugrunde liegt; denn offiziell ist ja der Grund für die Verabschiedung dieser Resolution oder das Ziel dieser Resolution der Schutz von Zivilpersonen in Libyen. Tatsächlich aber geht es in der Resolution darum, dass Länder im Namen der Vereinten Nationen, auch wenn die Vereinten Nationen selbst keinen Einfluss auf die Aktionen haben, in Libyen militärisch eingreifen – einerseits zur Durchsetzung einer sogenannten Flugverbotszone, andererseits, das ist getrennt als Ziel formuliert, eben auch zum Schutz von Zivilpersonen.
Tatsache ist, dass durch die kriegerischen Handlungen Zivilpersonen erst recht gefährdet werden, und Tatsache ist vor allem auch, dass diese Resolution beschlossen wurde, als sich in Libyen bereits eine Bürgerkriegssituation herausgebildet hatte; so dass nunmehr das Einschreiten dieser interessierten Staaten – es ist ja überhaupt nicht die internationale Staatengemeinschaft – mehr oder weniger Parteiergreifung für eine Konfliktpartei gegen die andere ist. Inzwischen hat man ja gesehen, dass die Umsetzung der Resolution in einen Krieg ausgeartet ist, mit dem das Regierungssystem in Libyen geändert werden soll – ein Ziel, das dem Geist und dem Buchstaben nach überhaupt nicht vereinbar ist mit der Resolution des Sicherheitsrates.
Allerdings ist diese Art von willkürlicher Interpretation im Text der Resolution selbst angelegt, weil man einen Begriff verwendet hat, der, in Österreich würden wir sagen, von der Art eines Gummiparagraphen ist, also eine Leerformel.
Philosophisch formuliert: «Alle notwendigen Massnahmen», «all necessary measures», das ist ein Begriff, der überhaupt nicht definiert ist und der deshalb in einer Resolution, die ganz konkrete rechtliche Folgen hat – und das ist notwendigerweise so bei Zwangsresolutionen des Sicherheitsrates –, nichts verloren hat.
Wenn man solche nicht definierten Begriffe verwendet, dann ist das eine Einladung an die interessierten Staaten, das zu machen, was in ihrem Belieben steht. Jeder Staat wird eine Leerformel auslegen, wie er will: Gleich am Anfang des Krieges hat man ja schon an den Äusserungen zum Beispiel von britischen Politikern gesehen, dass sie direkte Angriffe auf den Staatschef von Libyen, d.h. also Aktionen zu seiner Ermordung, als von der Resolution legitimierte Massnahme ansehen würden.
Welche Reaktionen gab es auf Ihr Memorandum?
Ich habe insbesondere aus Asien, aber auch aus Afrika Zustimmung erfahren, und es gab in Medien in Südostasien und auch in afrikanischen Staaten Berichte über dieses Memorandum, das wir eingereicht hatten, und es ist eine weltweite Debatte angeregt worden.
Beim Blick auf die Politik des Sicherheitsrates der letzten 20 Jahre kann man den Eindruck gewinnen, dass es eine Art von Verwilderung in der Auslegung und Anwendung des Völkerrechts gegeben hat. Die Sicherheit, dass die UNO-Charta in ihrem Wortlaut ernstgenommen wird, scheint geschwunden zu sein. Was sind Ihre Beobachtungen? Und wie wäre eine solche Entwicklung zu erklären?
Ja, das ist in der Tat auch mein Eindruck. Und ich sehe, dass es da eine Zäsur gegeben hat in dieser Umbruchsphase, als die bipolare Weltordnung relativ rasch in eine unipolare Struktur übergegangen ist. Das war um das Jahr 1990. Bereits im Jahr 1991, zur Zeit des zweiten Golf-Krieges, des Konfliktes zwischen dem Irak und Kuwait, hat der Sicherheitsrat eine Resolution verabschiedet, in der ebenfalls so eine Leerformel enthalten war. Es hiess damals «alle notwendigen Mittel», «all necessary means», und auch das hat dazu geführt, dass die interessierten Staaten, konkret die USA, Grossbritannien und Frankreich, seinerzeit mehr oder weniger im Irak das gemacht haben, was sie wollten, und völlig unabhängig von der offiziellen Zielsetzung – der Beendigung der irakischen Okkupation von Kuwait – die gesamte Infrastruktur des Irak zerstört und Aktionen gesetzt hatten, die zum Tod von sehr vielen Zivilisten geführt haben. Es ist also in der Tat eine Verwilderung der Sitten, wie man sie sich, als man die Weltorganisation gegründet hat, überhaupt nicht hat vorstellen können.
Ein Problem ist struktureller Art, was die Stellung des Sicherheitsrates in der Charta der Vereinten Nationen betrifft. Der Sicherheitsrat ist faktisch eine Instanz, die unanfechtbar ist. Es gibt im Rahmen der UNO-Charta keine Gewaltenteilung, und das heisst konkret, was den Sicherheitsrat betrifft, es gibt nicht so etwas wie einen Verfassungsgerichtshof der Vereinten Nationen, der überprüfen könnte, ob der Sicherheitsrat Beschlüsse gemäss der Charta der Vereinten Nationen gefasst hat.
Er ist natürlich nach der Charta wie alle anderen UNO-Organe verpflichtet, die Entscheidungen in Entsprechung zu den Prinzipien der Vereinten Nationen zu treffen, aber diese Verpflichtung heisst überhaupt nichts, wenn es im Rahmen der Organisation keine Möglichkeit gibt, unabhängig zu überprüfen, ob der Sicherheitsrat dieser Verpflichtung nachgekommen ist oder nicht.
Das grosse Strukturproblem ist, dass der Internationale Gerichtshof in Den Haag, der ein Teil des Systems der Vereinten Nationen ist, keine Zuständigkeit hat, über die Statutenkonformität von Beschlüssen des Sicherheitsrates zu entscheiden. So hat sich am Internationalen Gerichtshof inzwischen die Meinung herausgebildet: Sobald der Sicherheitsrat gemäss Kapitel VII der UNO-Charta eine Resolution beschlossen hat, also eine Resolution mit Zwangscharakter, die verbindlich für alle Mitgliedstaaten ist, kann sich auch der Internationale Gerichtshof nicht mehr mit diesbezüglichen Beschwerden von Mitgliedstaaten beschäftigen.
Wenn Sie so eine Situation haben, dann darf es einen nicht verwundern, dass irgendwann die Sitten verwildern, vor allem dann, wenn es innerhalb des Gremiums kein Gleichgewicht mehr gibt.
In der bipolaren Weltordnung war eine gewisse Machtbalance gegeben – natürlich oftmals auch eine Lähmung; ein gewisses Gleichgewicht war da, weil eben eine Supermacht die andere in Schach gehalten hat. Jetzt ist die Situation ganz anders; unter den fünf ständigen Mitgliedern, die Veto-Recht haben, gibt es heute kein Machtgleichgewicht. Das ist der Grund, warum sich Länder, die eigentlich von der Charta her die Möglichkeit hätten, derartige Willkürresolutionen zu verhindern, nicht engagieren, sich heraushalten, d.h. sich der Stimme enthalten.
Wenn es ein Machtgleichgewicht zwischen den fünf ständigen Sicherheitsratsmitgliedern gäbe, dann hätte ich mir eine Resolution wie die Resolution 1973 zu Libyen gar nicht vorstellen können. Dann hätte zum Beispiel Russland oder China den Mut aufgebracht, sich dagegen zu stellen.
Aber so überlässt man das Gesetz des Handelns einem Land beziehungsweise einer Gruppe von Ländern, diesem einen Land und dessen Vasallen. Ich finde, das ist eine völlige Pervertierung auch der Konzeption der kollektiven Sicherheit, die ja die Grundlage für die Bestimmungen von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ist. Tatsächlich, so wie sich das bis jetzt entwickelt hat, handelt es sich nicht mehr um Aktionen der kollektiven Sicherheit, also um Aktionen, die wirklich im Namen der Weltgemeinschaft durchgeführt werden, sondern effektiv um unilaterale Aktionen, die ein Staat mit seinen Verbündeten durchsetzt, wobei dieser Staat dann die besondere Annehmlichkeit hat, dass er sein Handeln mit Verweis auf die Vereinten Nationen begründen kann. Da kann ich nur sagen: Scheinheiliger, als es jetzt abläuft, kann man es sich gar nicht mehr vorstellen.
Es wird ja immer wieder auch gesagt, dass bei den Militäraktionen, die von der Nato geführt werden, unverhältnismässig Gewalt angewendet werde etc. Die Nato rechtfertigt dies damit, dass die Regierung von Libyen Zivilisten gefährde und die Nato deshalb einschreiten und Zivilisten schützen müsse. Das sind aber völlig substanzlose Erklärungen. Aber innerhalb der Vereinten Nationen gibt es leider im Moment kein Korrektiv, und vor allem gibt es keine Möglichkeit, rechtlich irgend etwas zu tun.
Was mich besonders irritiert: Es ist jetzt so weit gekommen, dass ein Militärbündnis, das Militärbündnis eines ganz bestimmten Machtblockes, mehr oder weniger als Exekutivorgan der Vereinten Nationen auftritt. Die Nato vertritt aber die Partikularinteressen der USA und ihrer Verbündeten, und die Nato ist von ihrem Gründungsdokument her, von ihrem Statut her ein Verteidigungspakt, dessen Zielsetzung sich auf die gegenseitige Hilfe im Fall eines Angriffes auf ein Mitgliedsland bezieht. Die Nato hat überhaupt keine Berechtigung, in Gebieten ausserhalb, «out of area», also in Staaten, die nicht zu ihrem Vertragsgebiet gehören, zu intervenieren. Aber Tatsache ist, dass die Nato jetzt mehr oder weniger als militärisches Instrument der einzigen universalen Staatenorganisation, nämlich der Vereinten Nationen, auftritt.
Auch das ist für mich eine völlige Pervertierung der Konzeption eines regionalen Sicherheitsbündnisses, dass eine Militärallianz, die sich von der Zielsetzung her im kalten Krieg gegen eine andere Militärallianz gerichtet hat und die sich auch in der jetzigen Konstellation strukturell gegen andere Länder und Regionen richtet, dass eine solche partikulare militärische Gruppierung jetzt mehr oder weniger offiziell im Namen der Weltgemeinschaft agiert.
Auch da gibt es noch ein weiteres grundlegendes Strukturproblem in der UNO-Charta oder ein Problem, das daraus resultiert, dass man die UNO-Charta von Anfang an nicht voll umgesetzt hat. In Kapitel VII wäre für militärische Massnahmen zur Durchsetzung einer Resolution ein sogenanntes militärisches Oberkommando vorgesehen, dem Vertreter der militärischen Oberkommandos der ständigen Mitglieder angehören müssten. Das existiert aber nur auf dem Papier. Und es wäre auch vorgesehen, dass die Mitgliedsländer dem Sicherheitsrat Kontingente übertragen, auch Luftwaffenkontingente, was im Fall von Libyen besonders relevant gewesen wäre, weil es ja um Flugverbotszonen geht, also um den Einsatz der Luftstreitkräfte. All das ist niemals geschehen, war im kalten Krieg auch nicht möglich, ist aber auch danach nicht umgesetzt worden. Bei operativen Bestimmungen von Kapitel VII liegt es deshalb im Belieben derjenigen Länder, die Luftwaffenkapazitäten haben, diese zur Verfügung zu stellen.
Einer Ihrer Forschungsschwerpunkte und eines Ihrer Hauptanliegen ist eine Reform der Organisation der Vereinten Nationen, eine, wie Sie sagen, «Demokratisierung» der Weltorganisation. Was ist darunter zu verstehen?
Ich habe das zum ersten Mal im Jahr 1990 nach Diskussionen lanciert, die wir im Rahmen der International Progress Organization (IPO)1 in Neu-Dehli geführt haben, und meine Überlegung bezieht sich zunächst auf die Demokratisierung, was die Entscheidungsfindung im gemäss der jetzigen Charta entscheidenden Gremium betrifft, nämlich dem Sicherheitsrat.
Tatsache ist, dass die Kompetenz zur Ausübung von «Zwangsgewalt» zur Durchsetzung internationaler Normen ausschliesslich beim Sicherheitsrat liegt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen, so sieht es die Charta vor, kann nur Empfehlungen geben und kann, wenn der Sicherheitsrat sich mit einer Thematik beschäftigt hat, nicht einmal über das jeweilige Problem debattieren. Sie ist dem Sicherheitsrat in allen entscheidenden Fragen untergeordnet, so dass man sich aus meiner Sicht, wenn man über Demokratisierung nachdenkt, überlegen muss, wie die Entscheidungsfindung im Sicherheitsrat fairer und ausgewogener gemacht werden könnte.
Eine Überlegung, die ich angestellt habe, ist, dass man einen Ersatz findet für die jetzige Veto-Regelung. Interessant ist übrigens: Der Ausdruck Veto kommt nirgendwo in der Charta der Vereinten Nationen vor. Die entsprechende Bestimmung ist ganz verbrämt und indirekt und verklausuliert in Artikel 27 der Charta enthalten. Dort steht, dass der Sicherheitsrat seine Entscheidungen mit einer bestimmten qualifizierten Mehrheit trifft, nämlich mit 9 Stimmen von 15 – 15 ist die Zahl der Mitglieder – und dass für die Gültigkeit der Beschlüsse die Zustimmung der ständigen Mitglieder, «the concurring votes of the permanent members», erforderlich ist. Das Wort Veto kommt nicht vor.
Diese Bestimmung macht klar, dass ein Beschluss nicht gelten kann, wenn sich ein ständiges Mitglied der Stimme enthält. Was soll denn sonst noch Zustimmung heissen? Für mich ist es nicht vorstellbar, dass in irgendeiner Sprache der Ausdruck Zustimmung auch die Stimmenthaltung einschliessen kann. Tatsächlich aber wird es bereits seit Jahrzehnten so gehandhabt, dass man, wenn ein Land sich der Stimme enthält, so tut, als ob es zugestimmt hätte, und das erklärt auch ein bisschen das, was ich vorher zum Veto gesagt habe. Würde tatsächlich der Ausdruck Veto verwendet, würde in der Charta drinnen stehen, dass die fünf ständigen Mitglieder eine Zwangsmassnahme durch ein Veto verhindern könnten, dann wäre die Sache viel eindeutiger.
Meine Überlegung ist: Dass statt des Vetos, das ja eine ganz bestimmte Anzahl von Ländern, im konkreten Fall sind es derzeit fünf, privilegiert, eine andere Bestimmung hineingeschrieben werden sollte. Denn letztlich geht es um folgendes: Die Idee hinter dem Veto war seinerzeit, dass Resolutionen nach Kapitel VII – wo es um Entscheidungen über Krieg und Frieden geht und um deren zwangsweise Durchsetzung, notfalls auch mit militärischer Gewalt –, dass bei diesen Beschlüssen sichergestellt werden soll, dass wichtige Länder nicht übergangen werden. Im Jahr 1945 spiegelte die Liste der ständigen Mitglieder die damalige Machtkonstellation wider. Als die UNO gegründet wurde, existierte ein Grossteil der heutigen Mitgliedsländer noch gar nicht, viele waren noch abhängige koloniale Territorien. Wenn es aber heute darum geht, dass bei wirklich wichtigen Entscheidungen sichergestellt wird, dass nicht einfach eine relativ kleine Gruppe, vor allem, was die Repräsentation der Bevölkerungszahl der Länder, das Gewicht der Länder und die Verantwortung der Länder betrifft, dass da nicht mehr oder weniger eine Minorität der gesamten Welt ihren Willen aufzwingen kann, wenn es darum geht, könnte man sich überlegen, eine sogenannte, wie es auf Englisch heisst, «supermajority» einzuführen, also eine Mehrheit von z.B. 3 Vierteln der Stimmen. Oder, wie ich dann später präzisiert habe, man könnte diese ganze Veto-Regelung, mit Privilegien für einzeln genannte fünf Staaten, neu adjustieren.
1945 war die Idee, dass diejenigen, die die grösste Verantwortung wegen ihrer Macht, die sie ausübten, hatten, im Weltsystem ein Vetorecht beanspruchen können sollten. Heute ist das ja anders. Ich glaube nicht, dass Frankreich eine Weltmacht ist, wodurch es gerechtfertigt wäre, dass es als Weltmacht ein Vetorecht hat. Deshalb ist mein Vorschlag, sich zu überlegen, ob man hier nicht die Entscheidungsfindung auf regionaler Basis neu strukturieren könnte.
Mit Bezug auf Europa könnte man das am leichtesten illustrieren. Die Idee wäre, dass Entscheidungen, insbesondere solche über Zwangsmassnahmen nach Kapitel VII, unter Zustimmung nicht nur der Mehrheit der Mitgliedsländer, sondern der im Sicherheitsrat vertretenen Regionen getroffen werden müssen. Das würde heissen, dass die ständigen Sitze von Grossbritannien und von Frankreich obsolet würden und dass es auch nicht mehr darum ginge, dass Deutschland einen zusätzlichen ständigen Sitz bekommt – denn wenn das so gemacht würde, hätte Europa ja drei ständige Sitze –, sondern dass die jeweilige regionale Organisation, konkret die Europäische Union, einen solchen ständigen Sitz hätte, wobei die Vertretung im Sicherheitsrat unter den Mitgliedsländern rotieren könnte. Es funktioniert ja auch auf der europäischen Ebene so, dass ein Land für einen bestimmten Zeitraum den Ratsvorsitz in der EU innehat. Für Afrika wäre es die Afrikanische Union etc. Afrika ist jetzt überhaupt nicht vertreten.
Ich glaube, dass dies eine ausgewogenere Verteilung des Machtgleichgewichtes im Rahmen des Sicherheitsrats wäre. Wenn man den Begriff der ständigen Mitgliedschaft so umdefinieren oder ersetzen würde durch die Mitgliedschaft von Regionen, dann könnte man diese Idee des Vetos – dass eben eine Region ein Recht hat, eine Entscheidung zu beeinspruchen – beibehalten.
Wenn man aber den Begriff der ständigen Mitgliedschaft nicht in dieser Weise zu modernisieren bereit oder imstande ist, und wenn es auch nicht möglich ist, die Liste der Veto-Länder zu «aktualisieren» – und realpolitisch betrachtet ist das wohl so, weil kein Land bereit sein wird, so einen privilegierten Status aufzugeben –, dann müsste eine grundlegende Reform erfolgen, nach welcher eben anstatt dieses Vetorechtes eine, wie ich eben sagte, «super majority» erforderlich wäre.
Man muss auch noch etwas hinzufügen, was die derzeitige Situation mit dem Veto betrifft und was zumeist übersehen wird. In der Charta der Vereinten Nationen ist festgelegt: Für Beschlüsse durch den Sicherheitsrat gilt generell, dass ein Mitgliedstaat nicht mit abstimmen kann, wenn dieser Mitgliedstaat selbst im zur Debatte stehenden Streit involviert ist. Das ist ein fundamentales Prinzip der Gerechtigkeit: Man kann nicht in einer Frage mit abstimmen, in der man befangen ist. Aber: Es steht in Artikel 27 eine Zusatzklausel, wonach diese Bestimmung nur für Entscheidungen unter Kapitel VI und Kapitel VIII (die nicht Zwangscharakter haben) gilt, d. h. nicht für Entscheidungen nach Kapitel VII, also da, wo es wirklich zählt. Dies bedeutet, dass ein ständiges Mitglied des Sicherheitsrats auch dann von seinem Vetorecht Gebrauch machen kann, wenn es selbst in einen Konflikt involviert ist, zum Beispiel, wenn es ein anderes Land angegriffen hat. Dies ist der Grund, warum effektiv nie etwas unternommen werden konnte in den Fällen, in denen ein ständiges Mitgliedsland einen Aggressionskrieg geführt hat. Die USA haben 2003 den Irak angegriffen und in der Folge besetzt. Da kein Land bereit ist, gegen sich selbst Zwangsmassnahmen zu beschliessen, war es im Sicherheitsrat nicht möglich, dagegen etwas zu tun. Das ist aus meiner Sicht auch etwas, was im Rahmen einer Reform und Demokratisierung – und vor allem auch im Interesse einer gerechteren Gestaltung der Entscheidungsfindung – geändert werden müsste.
Dann gibt es auch noch andere Überlegungen, was die ganze Neukonstruktion der Charta betrifft. Wenn man Demokratie und Gewaltenteilung wirklich ernst nimmt, dann müsste es so sein, dass die Generalversammlung zu einer Legislative ausgebaut wird, was sie jetzt nicht ist. Jetzt ist sie eine beratende Versammlung. Wenn es bislang überhaupt de facto eine Art von Legislative gibt – die es nach der Charta eigentlich nicht geben kann –, dann existiert sie in Form von Resolutionen des Sicherheitsrats, der sich seit 2001 da auch besondere Kompetenzen angemasst hat. Auf Grund des Umstandes, dass wir keine Gewaltenteilung haben, dass es keine rechtliche Prüfung des Handelns des Sicherheitsrats gibt und sich da jetzt auch so eine Praxis etabliert, dass sich der Sicherheitsrat einfach Rechte herausnimmt, die er nicht hat, wird ein Präzedenzfall geschaffen, und es besteht die Gefahr, dass man sich in Zukunft auf derartige Beschlüsse bezieht.
Im Rahmen der Vereinten Nationen, insbesondere in den Gremien des Sicherheitsrats und der Vollversammlung, sind inzwischen viele Reformpläne erörtert worden. Vor allem seit dem Jubiläumsjahr 1995 hat es sehr viele Debatten gegeben, die von den Mitgliedstaaten initiiert wurden. Vom Generalsekretär der Vereinten Nationen und vom Präsidenten der Vollversammlung wurden Expertenkomitees eingesetzt. Aber die ganze Sache hat einen Pferdefuss, der wiederum mit dem Veto-Privileg der fünf ständigen Mitglieder zusammenhängt. Gemäss der UNO-Charta erfordert eine Änderung der Charta die Zustimmung der ständigen Mitglieder, d.h. man kann nicht einmal einen Beistrich ändern, wenn die ständigen Mitglieder nicht zustimmen. Und warum soll ein Land, das effektiv keine Weltmacht mehr ist, das deshalb aus seiner Sicht den Sicherheitsrat braucht, um seine Interessen noch so durchsetzen zu können «wie früher» – so wie zum Beispiel jetzt Frankreich und Grossbritannien in Nordafrika –, warum soll so ein Land freiwillig auf das Privileg verzichten, das ihm in der Charta verbrieft ist – und gerade in einer Situation, in der es nicht mehr den Status hat, auf Grund dessen es seinerzeit dieses Privileg bekommen hat.
Meine Meinung dazu ist aber: Wenn es auf absehbare Zeit nicht gelingt, irgendwelche Reformmassnahmen zu setzen, dann wird das bedeuten, dass die Organisation der Vereinten Nationen nach und nach delegitimiert wird und dass sich insbesondere die Länder ausserhalb der westlichen Welt schrittweise neue Organisationsformen schaffen. Man sieht ja schon Ansätze in diese Richtung im Rahmen der BRICS-Staaten. Es kann sein, dass die UNO irgendwann ein Schicksal erleiden wird wie seinerzeit der Völkerbund.
Vor allem ist sie ja leider jetzt schon lange nicht mehr imstande, die zentrale Funktion zu erfüllen, für die sie geschaffen worden war, nämlich den Frieden zu garantieren. Jetzt ist es so, dass im Namen dieser Organisation Aggressionskriege geführt werden. Das ist wirklich eine völlige Verkehrung der Zielsetzung der Charta der Vereinten Nationen, und das kann, wenn man realistisch ist, nur zur Folge haben, dass man auch irgendwann den Text, der dem zugrunde liegt, nämlich die Charta, nicht mehr ernst nimmt – wenn er so beliebig ausgelegt werden kann und wenn es keine Möglichkeit gibt, gegen diese Willkür irgend etwas zu unternehmen.
Ihr zweites Hauptanliegen, an dem Sie seit 40 Jahren, seit der Gründung der International Progress Organization, arbeiten, ist das Konzept des «Dialoges der Zivilisationen» – innerhalb der Vereinten Nationen, aber auch weit darüber hinausgehend. Welchen Beitrag zum Frieden soll dieses Konzept leisten?
Meine Überlegung ist folgende: Eine Gruppe, aber auch rechtlich und politisch organisiert ein Staat, kann nur friedliche Beziehungen haben mit einer anderen Gruppe, mit einem anderen Staat, wenn es einen grundlegenden Respekt gegenüber dem anderen Staat gibt. Wenn es diesen Respekt nicht gibt, dann gibt es überhaupt kein Korrektiv für die Durchsetzung der eigenen Interessen. Dann sieht man eben nur sich selbst, und alles andere wird gemäss den eigenen Interessen beurteilt oder bemessen. Deshalb ist es meine Überzeugung, dass man zunächst einmal über andere kulturelle und zivilisatorische Formen Bescheid wissen muss, dass man sich mit anderen kulturellen Identitäten nach und nach vertraut machen muss und dass man das überwinden muss, was man seinerzeit, mit Bezug auf unsere Tradition hier auf diesem Kontinent, als Eurozentrismus bezeichnet hat.
Mein philosophisch-hermeneutischer Standpunkt ist: Ich kann mich selbst nur voll verstehen, wenn ich imstande bin, einen Bezug zu anderen Identitäten herzustellen. Das gilt für das Individuum genauso wie für das Kollektiv. Eine Zivilisation, die nur ihre eigene Tradition kennt und in deren Rahmen, zum Beispiel, auch im Unterricht nur das vermittelt wird, was die eigene Identität vorgängig schon geformt hat, und alles andere ausschliesst, kann gar nicht einen Zustand zivilisatorischer oder kultureller Reife erlangen.
Wenn man einsieht, dass die Kenntnis anderer Kulturen Bedingung der Möglichkeit dafür ist, dass man weiss, wer man selbst ist, dann hat man eine ganz andere Basis für das, was man als friedliche Koexistenz bezeichnen würde, also ein friedliches Zusammenleben zwischen den Kulturen und den Ländern.
Aus meiner Sicht ist es viel zu kurz gegriffen, wenn man sich, was die internationale Friedensordnung betrifft, nur auf die wirtschaftliche Dimension bezieht. Wenn man die zwischenstaatlichen Beziehungen ausschliesslich auf das Wirtschaftliche beschränkt, dann bleibt man auf der Ebene des Utilitarismus, und dann gibt es eigentlich gar keine Möglichkeit, etwas gegen eine Position zu sagen, die letztlich darauf hinausläuft, dass man jede aussenpolitische Handlung danach bemisst, was sie konkret für einen wirtschaftlichen Nutzen für die eigene Gruppierung bringt. Deshalb ist für mich der kulturelle Aspekt ein ganz wesentliches Korrektiv.
Gegenüber dem Utilitarismus hätte ja gerade Europa etwas anderes zu bieten. Zum Beispiel: Europa und seine Tradition der Aufklärung.
Ich sehe das auch so; ich habe es auch in meiner Vorlesung über Kant in diesem Semester gesagt. Für mich ist gerade auch die Tradition von Bedeutung, die von Kant verkörpert wird, und zwar von seiner Transzendentalphilosophie, seiner Philosophie des Subjektes. Dessen Status ist nach Kant autonom und daher ausgezeichnet durch eine unveräusserliche Würde. Dies bedeutet, dass der Mensch niemals zum blossen Objekt gemacht werden darf, dass also, wie Kant es formuliert, jedem von uns die «Menschheit» – gemeint ist seine eigene Menschlichkeit, sein Subjektstatus – heilig sein muss. Und das gilt auch für unser Verhalten gegenüber allen anderen Menschen – auf individueller wie auf kollektiver Ebene.
Wenn man diesen Grundsatz von der Würde des Subjektes ernst nimmt, dann bedeutet dies für die Beziehungen zwischen den Zivilisationen, dass nicht eine Zivilisation ihre eigene Identität, ihre Prinzipien und ihre Weltsicht den anderen aufzuzwingen und diese gewissermassen umzuerziehen sucht gemäss ihrem Selbstbildnis, also sozusagen den anderen nach dem eigenen Ebenbild erschaffen möchte. Diese Art von quasi «göttlicher» Kompetenz kann eine Zivilisation niemals besitzen. Würde man es so interpretieren – wie dies offenkundig, eine Zeit lang zumindest, die USA gemacht haben –, dann ist eine derartige Politik erstens nicht menschenrechtskonform und zweitens auch etwas, was in die Richtung einer totalitären Weltordnung deutet.
Ganz herzlichen Dank für dieses Gespräch. •
Wir erleben einen soziologischen Wertewandel, der in seiner Komplexität fundamental ist und epochal wirken wird. Er hat letztlich die permissive Gesellschaft ausgeformt. Die gespielte politische Hilflosigkeit ist aber zweifelsfrei zu hundert Prozent ein düsteres Politikversagen. In ungeordneter Reihenfolge sind hier Fehlentwicklungen der jüngsten Zeit aufgeführt: Abkehr von monotheistischen Religionen, Verlust an Vorbildern, Barrieren gegen andere Kulturen, Aggressivität statt Harmonie, bildhaft Arm gegen Reich, Zerstörung der Umwelt ...
Solche, aus der Soziologie herausgebrochenen Orientierungshilfen führen zu Machtsymbolen, die neu und von der Struktur her faschistoid sind. Wie immer in orientierungslosen Phasen bietet sich dann ein Modell an, das an sich bekannt ist, aber in jüngster Zeit grössere Transformationen durchlief. In unserem Fall die Machbarkeit, die vermeintlich hinter neuer Finanztheorie steht. Die seit Jahrhunderten überkommene Bedeutung und Anwendung von Geld als Wertaufbewahrung, Zeitgewinn (Konsumverschiebung), Kredit- und Schuldner-Würdigkeit, Macht ohne Armee, Vereinfachung des Warenhandels … wird nun in seiner herkömmlichen Funktion ausgeweitet, wird zum Derivat, zum Substitut, zum künstlichen Produkt, das regellos, oft sinnlos, aus verschiedenen, zum Teil aus neuen verbrieften Finanzinstrumenten zusammengesetzt ist. Allein zum Zweck, Geld in neuer, riesiger Vielfalt – unbeschränkt – handeln zu können. Immer mit dem Betrug dahinter, dass damit alle Bedürfnisse gestillt und die Sicherheiten total wären. Dabei entsteht wegen vermeintlichen Ersterfolgen ein Finanzfaschismus, der als Krake das politische Denken und Handeln nicht nur beeinflusst, sondern prägt und zu den bekannten Fehl-Allokationen führt. Aber so eine notwendige Fiktion führte bisher stets zur Zerstörung. Wenn Politiker hinterher beispielsweise ihre Banken retten, zerstören sie Währungen und damit auch das Vertrauen der Bürger in Politik und Establishment. Ein Schluss, der dem unbedarften Laien meistens so ins Haus steht. Das uns allen innewohnende Programm verführt jede Generation, alle bisherigen Fehler stets erneut zu machen. Ein Korrektiv wird, wenn überhaupt, leider nur an Hochschulen leicht angetippt. Ganz am Ende lassen Zerstörung, Verluste und die bittere Währungsreform grüssen. Konklusion: Alles schon gehabt.
Finanzinteressierte Leser, die über ein Erinnerungsvermögen in Geschichte verfügen: Kriege verursachen bei den kriegführenden Parteien stets immense Finanzprobleme …
1618–1648 | 30-jähriger Krieg |
1642–1649 | Englischer Bürgerkrieg |
1775–1783 | Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg |
1789–1799 | Französische Revolution |
1861–1865 | Amerikanischer Bürgerkrieg |
1870/71 | Deutschland/Frankreich |
1914–1918 | 1. Weltkrieg |
1936–1939 | Spanischer Bürgerkrieg |
1939–1945 | 2. Weltkrieg |
1946–1975 | Vietnam |
1950–1953 | Korea |
1980–1988 | 1. Golfkrieg (Irak/Iran) |
1990 | 2. Golfkrieg |
… | … |
C.L., Juni 2011
Drogen (Haschisch, Kokain ...) schädigen Sozialstrukturen, Gesundheit und ökonomische Grundlagen. Hilfe wird nötig. Menschen werden abhängig von den liefernden Drogenbaronen, die als kriminell eingestuft und strafrechtlich verfolgt werden, sofern die Verfolger durch riesige Finanzmittel nicht korrumpiert sind. Die griechischen Politiker – und nicht nur diese, sind durch extrem hohe, nicht gesicherte Kredite in Rauschzustände versetzt worden. Die Finanzdrogenbarone haben den Abhängigen gegenüber der EU zur beschönigenden Verlogenheit geraten – wohl wissend, dass damit ein Finanz-Drogen-Markt über die gesamt Eurozone eingerichtet wird. Steuerzahler sollten «Drogen» tilgen. Laute Reaktion der noch nicht drogenabhängigen Staatschefs aus dem «Angela/Sargko»: Die Drogenbarone sollen freiwillig auf die Pfründe verzichten.
Oeconomicus
(1) Um ein schnelles und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und erkennen an, dass der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt.
(2) Bei der Erfüllung dieser Pflichten handelt der Sicherheitsrat im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen. Die ihm hierfür eingeräumten besonderen Befugnisse sind in den Kapiteln VI, VII, VIII und XII aufgeführt.
(3) Der Sicherheitsrat legt der Generalversammlung Jahresberichte und erforderlichenfalls Sonderberichte zur Prüfung vor.
(1) Jedes Mitglied des Sicherheitsrats hat eine Stimme.
(2) Beschlüsse des Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern.
(3) Beschlüsse des Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen der Zustimmung von neun Mitgliedern einschliesslich sämtlicher ständigen Mitglieder, jedoch mit der Massgabe, dass sich bei Beschlüssen auf Grund des Kapitels VI und des Artikels 52 Absatz 3 die Streitparteien der Stimme enthalten.
(1) Es wird ein Generalstabsausschuss eingesetzt, um den Sicherheitsrat in allen Fragen zu beraten und zu unterstützen, die dessen militärische Bedürfnisse zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, den Einsatz und die Führung der dem Sicherheitsrat zur Verfügung gestellten Streitkräfte, die Rüstungsregelung und eine etwaige Abrüstung betreffen.
(2) Der Generalstabsausschuss besteht aus den Generalstabschefs der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats oder ihren Vertretern. Ein nicht ständig im Ausschuss vertretenes Mitglied der Vereinten Nationen wird vom Ausschuss eingeladen, sich ihm zu assoziieren, wenn die Mitarbeit dieses Mitglieds für die wirksame Durchführung der Aufgaben des Ausschusses erforderlich ist.
(3) Der Generalstabsausschuss ist unter der Autorität des Sicherheitsrats für die strategische Leitung aller dem Sicherheitsrat zur Verfügung gestellten Streitkräfte verantwortlich. Die Fragen bezüglich der Führung dieser Streitkräfte werden später geregelt.
(4) Der Generalstabsausschuss kann mit Ermächtigung des Sicherheitsrats nach Konsultation mit geeigneten regionalen Einrichtungen regionale Unterausschüsse einsetzen.
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