Petition «Gegen die Sexualisierung der Volksschule»

Petition «Gegen die Sexualisierung der Volksschule»

Sexualkunde, gespickt mit allerlei «Handlungsanleitungen», bereits für Kinder ab vier Jahren: Das plant die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (EKD) durch ihr Sekretariat in Bern zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG): Sexualkunde-Unterricht an allen Volksschulen. Obligatorisch für Vier- bis Fünfzehnjährige. Die kantonalen Bildungsdirektoren, eigentlich verantwortlich für die gesamte Unterrichtsgestaltung, werden bei der Planung völlig übergangen. Mit dem Lehrplan 21 soll das Geplante in der Schweiz eingeführt werden. Mitsprache der Eltern ist ausgeschlossen. Die Eltern können weder auf den Unterricht noch auf die Lehrmittel Einfluss nehmen. Ja, man will den Eltern auch verbieten, ihre Kinder vom Sexualkunde-Unterricht dispensieren zu lassen. Dabei ist sexuelle Aufklärung der Kinder doch vor allem Aufgabe ihrer Eltern.
An der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) wurde bereits ein «Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik und Schule» eingerichtet. Die Kantone hatten zu dessen Gründung nichts zu sagen. Dort werden derzeit die «Unterrichtsprogramme» entwickelt und «Lehrmittel» erarbeitet und empfohlen; zum Teil werden solche bereits in Schulen verwendet. Drastisches, Skandalöses ist gemäss den PHZ-Planungen angesagt: Man findet darin auch detaillierte Anleitungen oder (empfehlende) Links zu konkreten sexuellen Betätigungen wie Analsex, Oralsex, Sex mit dem gleichen Geschlecht etc. Einzelne Autoren verirren sich dabei auch in die sexuelle Vulgärsprache. Die Grenze zur Pornographie wird immer wieder überschritten. Man wird den Verdacht nicht los: Sind da eigentlich pädophile oder pornographiesüchtige «Sexualpädagogen» am Werk?
Solcher «Unterricht» darf in einer Demokratie keinesfalls über die Köpfe der dem Volk direkt verantwortlichen Bildungsdirektoren hinweg eingeführt werden. Auch der rigorose Ausschluss jeglicher elterlicher Mitsprache darf auf keinen Fall akzeptiert werden.
Wir fordern: Die gewählten Bildungsdirektoren sämtlicher Kantone müssen persönlich die volle Verantwortung für die Sexualkunde an der Volksschule in ihren Kantonen übernehmen. Ein Obligatorium kommt nicht in Frage. Sexuelle Aufklärung ist vor allem Aufgabe des Elternhauses. «Fächerübergreifende» Sexualkunde ist auszuschliessen. Eltern, die mit der schulischen Sexualaufklärung nicht einverstanden sind, müssen ihre Kinder ohne weitere Begründung von diesem Unterricht dispensieren lassen können.

Familien-zerstörende Gender-Ideologie

Dem von der PHZ geplanten Sexualkunde-Unterricht liegt die Ideologie des Gender-Mainstreaming zugrunde. Gender-Mainstreaming verlangt die «Gleichwertigkeit jeglicher sexueller Orientierung». Als monströses sexualpädagogisches Umerziehungsprogramm diffamiert es Ehe und Familie als «bürgerlichen Zwang», der endlich zu überwinden sei. Gender-Ideologie lehrt, dass das Geschlecht eines Menschen nicht festgelegt sei. Abzielend auf die Zerstörung der tief im Christlichen wurzelnden, an der Treue orientierten Familie sollen die Kinder (ab dem fünften Altersjahr!) lernen, dass das Geschlecht eines Menschen nicht festgelegt sei. Buben sollen nicht mehr Buben, Mädchen nicht mehr Mädchen sein dürfen. Den Kindern müsse vielmehr frühzeitig beigebracht werden, dass sie jederzeit das Recht hätten, ihre geschlechtliche Identität zu ändern. Transsexualität wird als Menschenrecht eingefordert. Die Berner Verwaltung hat bereits einen «Leitfaden» vorgelegt, der «Vater» und «Mutter» zwingend durch «das Elter» ersetzen will.
Wir fragen: Darf solche Ideologie die Sexualkunde an der Volksschule beherrschen?

Beispiele

Wir verzichten hier ausdrücklich auf pornographische Abbildungen aus erwähnten Unterrichtsprogrammen und «Lehrmitteln». Aber wir halten fest: Solche «Lehrmittel» dürfen auf gar keinen Fall für Sexualkunde-Unterricht in Schweizer Volksschulen (also für Kindergärtner ab vier und Schüler bis zu fünfzehn Jahren) verwendet werden. Wir zitieren auch nicht Originaltexte mit stossenden, detaillierten «Anleitungen», insbesondere zu reichlich abartigen Sexual-Praktiken, wie sie in diesen «Lehrmitteln» anzutreffen sind. In einzelnen Schweizer Medien sind ­Illustrationen und Auszüge daraus im Mai 2011 gezeigt worden.
Wir verweisen hier bloss auf jene Internet-Seiten, die den Weg finden lassen zum «Anschauungsunterricht» über das, was für den (obligatorischen!) Sexualkunde-Unterricht an den Schweizer Volksschulen von der PHZ geplant wird:
www. amorix.ch/medien/empfehlungen/http://www.amorix.ch/fileadmin/media/amorix.ch/LinklisteAVebsites8.pdf

Und der Familienschutz?

Die Schweizerische Bundesverfassung (Artikel 14 und Artikel 41c) stellt die Familie unter besonderen Schutz: Ein Bekenntnis zu den christlichen Wurzeln, aus der sowohl die Familie als auch unsere Verfassung gewachsen sind. Die Familie ist – so hat es der schweizerische Souverän ausdrücklich festgelegt – damit eine privilegierte Lebensform in der Schweiz. Wer zwecks ideologisch motivierter sexueller Aufklärung mit Inhalten, die von Pornographie oft nicht mehr zu unterscheiden sind, die Kinder der elterlichen Hoheit entreissen will, verstösst gegen die Bundesverfassung.
Kinder im Unterstufen-Alter werden von sexualisierten, ja pornographischen Inhalten, die sie gar nicht verarbeiten können, zutiefst verwirrt und überfordert. Wer Kinder ausdrücklich auffordert, an sich selbst oder an Gleichaltrigen des gleichen oder des anderen Geschlechts sexuelle Praktiken auszuprobieren, verstösst eindeutig gegen den Schutz, der Minderjährigen in der Bundesverfassung (Artikel 11) ausdrücklich garantiert wird. Wenn an der Volksschule Verfassungswidriges geplant ist, müssen die vom Volk gewählten kantonalen Bildungsdirektoren ohne Verzug und zwingend eingreifen.
Das ist die zentrale Forderung dieser Petition.

Verwerfliches Polit-Versteckspiel

Die Unterrichtsprogramme und Lehrmittel zum Sexualkunde-Unterricht an der Volksschule werden im «Kompetenzzentrum für Sexualpädagogik und Schule» an der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) in Luzern erarbeitet. Sie sollen mit dem Lehrplan 21 in der ganzen Schweiz obligatorisch erklärt werden.
Den Auftrag zur Schaffung dieses «Kompetenzzentrums» hat sich die PHZ auf höchst seltsame, ganz und gar undemokratische Weise quasi selbst gegeben: Funktionäre der im «Haus der Kantone» in Bern ansässigen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) haben Sexualaufklärung ohne Wissen der kantonalen Bildungsdirektoren zur «Querschnittsaufgabe» erklärt. Ohne Auftrag der kantonalen Bildungsdirektoren haben sie eigenmächtig die Funktionäre des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) (dem Departement Burkhalter unterstellt) dafür gewonnen, die Finanzen für das «Kompetenzzentrum» aus der Bundeskasse (bisher 1,343 Millionen Franken) bereitzustellen. Damit nahm das «Kompetenzzentrum» seine Arbeit auf – ohne dass ein Kanton dafür Mittel gesprochen oder einen Auftrag erteilt hätte.
Das Manöver ist raffiniert eingeleitet. Das BAG bezahlt im Rahmen der «AIDS-Aufklärung». Auf dieser Grundlage erklären die Funktionäre beider Ämter (erneut völlig eigenmächtig) ihren Sexualkunde-Unterricht als obligatorisch – jegliche Eltern-Mitsprache verbietend. Unterstützt werden sie dabei von der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) und von diversen NGOs für «Sexualberatung» und «Erziehung», die allesamt in Netzwerken wie «Bildung und Gesundheit, Netzwerk Schweiz» und «Schweizerische Koordinationskonferenz Bildung für eine Nachhaltige Entwicklung» (SKBNE) eng zusammenarbeiten.
Kantonale Bildungsdirektoren, angesprochen auf diese Kette von Funktionärs-Eigenmächtigkeiten, reagieren konsterniert und völlig überrascht. Bundesrat Burkhalter, mehrfach angesprochen durch nationalrätliche Vorstösse, liess aus seinen Antworten völlige Ahnungslosigkeit zum Vorgehen und zum Inhalt dieses Sexualkunde-Unterrichts erkennen.
Handstreichartig wollen Funktionäre – unter Missachtung aller demokratischen Regeln – die Sexualkunde an der Volksschule an sich reissen. Ideologisch motivierte Beeinflussung, ja die Verführung der Kinder und Jugendlichen gemäss fämilienzerstörendem Gender-Mainstreaming ist ihr Ziel. Im Dienst unserer Kinder und Jugendlichen muss dies verhindert werden.    •

Petitions-Komitee
Das Petitions-Komitee «Gegen die Sexualisierung der Volksschule» setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Augstburger Elisabeth, Landrätin EVP, Liestal/BL; Bayard Monika, IG Sorgfalt, Steg/VS;
Biedermann Theo, lic.rer. pol., Bildungsrat, Zug; Binder-Peier Markus; Blunier Joel, Generalsekretär EVP Schweiz, Buchs/AG; Brönnimann Andreas,
Nationalrat EDU, Unternehmer, Belp/BE; Filipponi Anny, IG Sorgfalt, Steg/VS; Geissbühler
Sabina, Grossrätin SVP, Herrenschwand/BE; Graber
Franziskus, Sekundarlehrer, Sulgen/TG; Handel Michael, Organisation Kinder ohne Rechte, Islikon/TG; Kaufmann-Eggler Käthi, Präsidentin Arbeitsgruppe Jugend und Familie, Bern; Keel-Altenhofer
Christoph, Sekretär Human Life International Schweiz, Malters/LU; Kreuzer Michael, Präsident JSVP, Oberwallis; Leisi Lisa, Pflegefachfrau und Mutter, Dietfurt/SG; Liebrand Anian, Präsident JSVP Luzern, Beromünster/LU; Messmer Werner, Nationalrat FDP, Unternehmer, Kradolf/TG; Moser Hans, Präsident EDU Schweiz, Buchs/SG; Regli Daniel, Präsident Familienlobby, Gemeinderat SVP, Zürich; Ryser-Düblin Peter, Dr. med., Präsident Human Life International Schweiz, Seftigen/BE; Schaad Bruno, Lehrer, Grenchen/SO; Schlüer Ulrich, Nationalrat SVP, Verleger, Flaach/ZH; Schönfeld Marek, Rechtsberater, Unternehmer, Präsident Kinderschutzbund, Winterthur/ZH; Segmüller Pius, Nationalrat CVP, Luzern; Stückelberger Hansjürg, Pfarrer, Präsident Zukunft CH, Binz/ZH; Thöny Jann-Andrea, Sekundarlehrer, Schiers/GR; Villiger Willi, Lehrer, Eggenwil/AG; Vögeli Ursula, Sachbearbeiterin, Mutter, Frauenkappelen/BE; Walker Ulrike, Organisation Weiterdenken, Basel
Quelle: Petition «Gegen die Sexualisierung der Volksschule», Postfach 23, 8416 Flaach
Tel.: 052 301 31 00, Fax: 052 301 31 03
<link http: www.volksschul-sexualisierung-nein.ch>www.volksschul-sexualisierung-nein.ch

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zf. Die Bevölkerung wird ein solches Treiben nicht bis 2013 hinnehmen. Für unsere Kinder und Jugendlichen muss das verhindert werden, und die Diskussion darüber beginnt jetzt und nicht später.
Die ganze Geschichte ist nicht legitimiert, sondern entspringt der gleichen Anmassung, welche die AIDS-Aufklärung schon in den frühen 90er Jahren an den Tag gelegt hat.    •

Petition gegen die Sexualisierung der Volksschule

5 Forderungen an die Bildungsdirektoren sämtlicher Kantone sowie an die Schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition fordern:

1.    Bildungsdirektoren haben wieder die volle Verantwortung für Entwicklung und Gestaltung des Sexualkunde-Unterrichts an der Volksschule zu übernehmen
    Sämtliche Entscheidungen zur Einrichtung und Ausgestaltung von altersgerechtem Sexualkunde-Unterricht an der Volksschule sind vollumfänglich der Verantwortung der vom Volk gewählten kantonalen Bildungsdirektoren zu unterstellen.
Sind Gelder für den Sexualkunde-Unterricht oder für Einrichtungen zum Sexualkunde-Unterricht (z. B. «Kompetenzzentren») zu bewilligen, so sind dafür ausschliesslich die kantonalen Parlamente zuständig.

2.    Kein Obligatorium für Sexualkunde-Unterricht
Da die sexuelle Aufklärung der eigenen Kinder grundsätzlich Aufgabe der Eltern ist, darf Sexualkunde-Unterricht an der Volksschule nicht obligatorisch erklärt werden. Eltern müssen das Recht haben, ihre Kinder jederzeit und ohne nähere Begründung vom klar eingegrenzten Sexualkunde-Unterricht dispensieren zu lassen.

3.    Keine Anregungen für Sexspiele und Sexualpraktiken im Sexualkunde-Unterricht
Lehrmittel und Unterrichtsprogramme für die Sexualkunde an der Volksschule dürfen keinerlei Anregungen für Sexspiele sowie Anleitungen zum Ausprobieren besonderer Sexualpraktiken enthalten.

4.    Keine Pornographie im Sexualkunde-Unterricht
Die Unterrichtsmaterialien für die Sexualkunde an der Volksschule dürfen keine pornographischen Abbildungen und keine detaillierten «Beschreibungen» sexueller Vorgänge enthalten. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Pädophile durch solche Darstellungen in Versuchung geführt werden, den Lehrerberuf zu ergreifen.

5.    Keine Beeinflussung der sexuellen Orientierung im Sexualkunde-Unterricht
Im Rahmen des Sexualkunde-Unterrichts an der Volksschule darf keinerlei Beeinflussung auf Kinder und Jugendliche bezüglich sexueller Orientierung ausgeübt werden.

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