Wie man Konflikte zwischen Volksgruppen friedlich löst

Wie man Konflikte zwischen Volksgruppen friedlich löst

Das Beispiel der Gründung des Kantons Jura als Modell auch für andere Länder

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Die Entstehung des Kantons Jura am 1. Januar 1979 ist ein Musterbeispiel dafür, wie ein Konflikt zwischen einer separationswilligen Bevölkerung und dem Staat, dem sie angehört, in einer Demokratie gelöst werden kann. Die direktdemokratische Schweiz mit ihrer föderalistischen Staatsstruktur eignet sich dafür zwar besonders gut, aber auch in einer repräsentativen Demokratie wäre ein ähnliches Vorgehen möglich. Jeder vernünftige und demokratisch gesinnte Zeitgenosse wird einsehen, dass eine Gebietsaufteilung in einem rechtlich sauber geregelten Ablauf einem jahrzehntelangen Streit oder schlimmstenfalls einer «Lösung» mit militärischen Mitteln vorzuziehen ist. Unabdingbare Voraussetzung für eine Gebietsaufteilung ist, dass sie von unten, von der Bevölkerung her, initiiert wird – keinesfalls darf eine Einmischung von aussen der Anstoss sein. Eine friedliche Lösung ist möglich, wenn alle Beteiligten bereit sind, ihren Beitrag dazu zu leisten. Die Geschichte des Kantons Jura zeigt, dass dies auch in der Schweiz nicht leicht war, sondern ein jahrzehntelanges Ringen vieler beteiligter Kräfte der Gründung des neuen Kantons voranging.
Es wäre allen Völkern und Volksgruppen zu gönnen, wenn die Politiker und Bürger in ihren Staaten sich die Zeit nähmen, sich in die Entstehungsgeschichte des Kantons Jura zu vertiefen. Was hier möglich war, ist überall auf der Welt möglich. Der Separationswille darf jedoch nicht aus ausländischen Geheimdienstbüros aufgepfropft werden, sondern muss von unten, aus der Bevölkerung kommen. Die Bürger werden es ihrem Staat danken, wenn sie über ihre Staatszugehörigkeit selbst entscheiden können: Denn demokratische Selbstbestimmung trägt zur Zufriedenheit der Menschen bei und öffnet ihnen den Weg, aktive Staatsbürger zu werden, die ihre Gemeinden und ihren Nationalstaat konstruktiv mittragen.

Am 1. Januar 1979 wurde der Kanton Jura als 26. Kanton der Schweiz gegründet, mit allen Rechten und Pflichten eines Schweizer Gliedstaates. Dies war das Ende eines erbitterten und langwierigen Streits mit dem Kanton Bern, der die abspaltungswilligen Bezirke und Gemeinden über lange Zeit nicht ziehen lassen wollte. Aber es war auch der Kanton Bern, der vom Ende der 40ger bis in die 70er Jahre immer wieder wichtige Schritte machte und den Weg für den neuen Kanton zu ebnen half.

Unfreiwilliger Anschluss als Ausgangspunkt

Wenn die Bewohner eines Gebiets über Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte eine Trennung vom Staat, dem sie angehören, anstreben, hat dies in der Regel geschichtliche Ursachen. So auch im Falle des Jura. Er wurde am Wiener Kongress im Jahr 1815 durch ausländische Mächte, die weder die Situation der Jurassier kannten, noch diese um ihre Meinung fragten, dem Kanton Bern zugeschlagen. Die Spannungen waren vorprogrammiert, denn hier wurden zwei ganz unterschiedliche Kulturen zusammengepackt: Die Jurassier waren – und sind es bis heute mehrheitlich – katholisch und sprachen französisch, während die Berner reformiert waren und schweizerdeutsch sprachen. An sich wäre es trotzdem möglich, dass sich zwei solch verschiedenartige Volksgruppen miteinander arrangieren könnten, aber es handelte sich natürlich nicht um einen Zusammenschluss zweier gleichberechtigter Volksgruppen, sondern die Jura-Gebiete wurden der ehemaligen Grossmacht Bern angeschlossen und hatten sich Berns Willen unterzuordnen. Dementsprechend flackerte der Unmut der Jurassier während des 19. und 20. Jahrhunderts immer wieder auf und wurde in neuerer Zeit schliess­lich zum Willen, sich von Bern zu trennen.

Vorgeschichte

Im Mittelalter gehörte das Gebiet des heutigen Kantons Jura zum Fürstbistum Basel, einem bischöflich regierten Territorialstaat. Im Jahre 1527 verlegte der Fürstbischof unter dem Druck der Reformation seine Residenz von Basel nach Porrentruy im Nordjura. Basel wurde im 16. Jahrhundert reformiert, ebenso die Stadt Bern. Durch den Einfluss der Stadt Bern traten die südjurassischen Gebiete, die noch heute zum Kanton Bern gehören, zum reformierten Glauben über, der Nordjura jedoch blieb katholisch und gehörte bis zur Besetzung durch französische Revolutionstruppen am Ende des 18. Jahrhunderts zum Herrschaftsgebiet des Fürstbistums. Französisch wurde und wird bis heute sowohl im Berner Jura als auch im jetzigen Kanton Jura gesprochen.
Die französischen Besetzer machten im Jahre 1792 den gesamten Jura kurzerhand zu einem Teil der Französischen Republik. Am Wiener Kongress 1815 – die Schweiz war zu dieser Zeit noch ein Staatenbund – wurden die Gebiete des ehemaligen Fürstbistums Basel dem Kanton Bern zugesprochen, um diesen für den Verlust des Aargaus und der Waadt zu entschädigen, die definitiv zu selbständigen Kantonen wurden. Den Siegermächten in Wien war natürlich auch daran gelegen, dass der immer noch grosse und starke Stand Bern die Grenzen zum benachbarten Frankreich halten sollte.
Die Zeit zwischen 1815 und der Gründung des schweizerischen Bundesstaates im Jahr 1848 war vom politischen Kampf zwischen liberal-radikalen und katholisch-konservativen Kräften geprägt. So kam es auch in den katholischen Teilen des Jura bereits im 19. Jahrhundert immer wieder zu Spannungen zwischen den Behörden des Kantons Bern und der Bevölkerung.

Affäre Moeckli und Berner Verfassungsänderung von 1950

Die Forderung nach einem eigenen Kanton war im Lauf der Geschichte immer wieder laut geworden, als eigentliches Projekt entwickelte sie sich jedoch erst in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Auslöser war die sogenannte Moeckli-Affäre. Georges Moeckli war ein französischsprachiger Regierungsrat aus dem Berner Jura. Im September 1947 wollte Moeckli mit Zustimmung des Gesamtregierungsrates nach dem Tod eines Amtskollegen das Bau- und Eisenbahndepartement übernehmen. Der Grosse Rat (Parlament) des Kantons Bern zog aber einen Parteikollegen Moecklis aus Grindelwald vor, der deutschsprachig war. Darauf kam es zu einer Protestkundgebung mit über 2000 Teilnehmern in Delémont, wo die Gründung eines Kantons Jura verlangt wurde.
In dieser heiklen Situation zeigte es sich, dass die Schweizer auf die Frage der Gleichberechtigung von Volksgruppen verschiedener Sprachen und Kulturen sensibilisiert sind. Die Eidgenossen hatten im Laufe ihrer langen Geschichte immer wieder solche oder ähnliche Konflikte zu bewältigen – manchmal taten sie dies mit mehr, manchmal mit weniger Fingerspitzengefühl. Die Affäre ­Moeckli war ein Missgeschick, das Regierung und Parlament des Kantons Bern sogleich in Ordnung zu bringen versuchten. Schon 1949 ging das Parlament auf die berechtigten Forderungen der Jurassier nach Gleichbehandlung der französischsprachigen Berner ein und genehmigte 19 Anträge, welche das Verhältnis zwischen Altbern und dem Jura verbessern sollten, so unter anderem den Ausbau der Vorlesungen in französischer Sprache an der Universität Bern oder Umfragen über das Bedürfnis nach einer französischsprachigen Schule in der Stadt Bern. Dass der Kanton Bern schon vorher zwei Amtssprachen hatte, deutsch und französisch, ist für die Schweiz selbstverständlich.
1950 wurde der Berner Bevölkerung eine Verfassungsänderung zur Abstimmung vorgelegt, die in Artikel 1 und 2 der Verfassung festhielt, der Kanton umfasse «das Volk des alten Kantonsteils und dasjenige des Juras» und die Staatsgewalt beruhe «auf der Gesamtheit des Volkes im alten Kantonsteil und im Jura». Dieser Wortlaut anerkannte ausdrücklich die Existenz eines eigenen jurassischen Volkes. Am 29. Oktober 1950 hiess das Berner Volk dieses sogenannte Jura-Statut mit dem überwältigenden Mehr von 69 089 Ja gegen 7289 Nein gut, und zwar in allen Amtsbezirken, in jenen des Juras noch deutlicher als im alten Bernbiet. 1951 stimmte der Regierungsrat der Schaffung einer eigenen Jura-Fahne zu.

Volksinitiative von 1959

Aber der Wunsch vieler Jurassier, sich vom Kanton Bern zu trennen und einen eigenen Kanton zu gründen, war nicht mehr aufzuhalten. Anfangs der 50er Jahre organisierten sich die jurassischen Separatisten im «Rassemblement jurassien (RJ)»: «Ihr Ziel ist die Befreiung des Juras aus der bernischen Vormundschaft durch die Schaffung eines unabhängigen Staates oder eines Schweizer Kantons.» (www.groupebelier.ch, Übersetzung Zeit-Fragen) Allerdings stand die Gründung eines von der Schweiz unabhängigen Staates nie ernsthaft zur Diskussion.
Das Rassemblement forderte nun mit einer kantonalen Initiative ein kantonales Gesetz für die spätere Durchführung eines Plebiszites im Jura über die Trennungsfrage. Eine Abstimmung im alten Kantonsteil zur Frage, ob man den Jura ziehen lassen wolle, sah das Volksbegehren nicht vor. Für das Begehren wurden im ganzen Kanton 23 336 Unterschriften gesammelt, davon über 20 600 im Jura. Der Berner Regierungsrat beantragte, die Initiative für gültig zu erklären und sie dem Volk ohne Gegenvorschlag vorzulegen, der Grosse Rat stimmte ohne Gegenstimme zu. Auch hier wieder sehen wir die Bereitschaft der Berner Behörden, den Jurassiern entgegenzukommen. Am 5. Juli 1959 wurde die Initiative im gesamten Kanton deutlich mit 80 141 Nein gegen 23 130 Ja und in den sieben jurassischen Amtsbezirken knapp mit insgesamt 16 352 Nein gegen 15 159 Ja verworfen. Bereits damals zeichnete sich ab, dass nicht alle Jurassier einen eigenen Kanton wollten: Die drei Bezirke Franches Montagnes, Delémont und Porrentruy – also dieselben, die dann in den 70er Jahren für die Gründung eines Kantons Jura stimmten – nahmen für die Möglichkeit eines Plebiszits zur Trennung vom Kanton Bern Stellung, während Courtelary, das Laufental, Moutier und La Neuveville die Vorlage ablehnten. Die Stimmbeteiligung betrug im Jura 85%.

Welchen Weg – Gewalt oder Demokratie?

Nachdem der Wunsch nach einer Volksabstimmung über die Gründung eines Kanton Jura in 3 der 7 Bezirke offen auf dem Tisch lag, blieb die Situation unruhig. Bei verschiedenen Wahlen von Regierungsräten oder anderen hochrangigen Politikern kam es zu Spannungen, wenn Kandidaten aus dem Jura eine Abfuhr erlitten, was immer wieder zu Unmut in der Bevölkerung führte. Eine weitere Eskalation entstand, als das Eidgenössische Militärdepartement in den 50er Jahren in den Franches Montagnes einen Panzerwaffenplatz plante. Der Widerstand eines Teils der Bevölkerung hatte zur Folge, dass die Verhandlungen zwischen privaten Landbesitzern und dem Bund platzten und das geplante Projekt ausserhalb des Juras verwirklicht wurde. Schliess­lich kaufte der Kanton Bern das Territorium und verkaufte es dem Bund weiter, der dort 1962 ein militärisches Pferdezentrum errichten wollte. Eine Gruppe von Jurassiern, inspiriert von ausländischen Widerstandsbewegungen im Südtirol oder in Algerien, nutzte die Waffenplatzfrage, um ihren Widerstand gegen «Bern» – ob Kanton oder Bundeshauptstadt – kundzutun, wobei sie teilweise den demokratischen und rechtsstaatlichen Weg verliessen.
Die militante Jugendorganisation «groupe bélier» (frz. für Widder, Rammbock, Sturmbock) wurde 1962 gegründet. Die Béliers erregten in den 60er und 70er Jahren mit provokativen Aktionen einige Aufmerksamkeit in der Schweizer Bevölkerung. Sie sprayten grosse Jura-Flaggen auf die Felsen, mauerten in einer Überraschungsaktion die Tür des Berner Rathauses zu und drangen mitten in der Session lärmend mit der Jura-Fahne in den Nationalratssaal ein, was ihnen ein Strafverfahren beim Bundesgericht eintrug. So wurde die Jura-Frage in der ganzen Schweiz zum Diskussionsthema – was auch beabsichtigt war. Während die Béliers sich noch mehr oder weniger am Rande der Legalität bewegten und auf einige Sympathie stiessen, entstand leider auch eine zweite Organisation, die eindeutig kriminelle Taten ausübte: Die Untergrundorganisation «Front de libération jurassien» beging Brand- und Sprengstoffanschläge gegen Militärbaracken, aber auch gegen Gebäude prominenter Antiseparatisten. Einige der Täter wurden ermittelt und zu längeren Gefängnisstrafen verurteilt. Solcherlei «Widerstandskampf» stiess mit Recht auf wenig Verständnis im ganzen Lande, aber auch im Jura selbst. Was im Kulturkampf des 19. Jahrhunderts noch üblich gewesen war, passte in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht mehr – ganz besonders nicht in der Schweiz, wo die direkte Demokratie gewaltfreie Wege anbietet. Der Separationswille bei der Bevölkerung des Jura blieb aber unvermindert bestehen, was sie 1964 an einem «Fest des jurassischen Volkes» in Delémont zum Ausdruck brachte: über 35 000 Menschen strömten zusammen und bezeugten ihre Verbundenheit mit dem Jura und untereinander.

Der demokratische Weg setzt sich durch

Den mutigen Schritt zu einer befriedigenden Lösung des Jura-Problems tat schliess­lich die Berner Regierung. In einem Regierungsratsbericht von 1963 hatte sie noch jedes Gespräch mit anderen Repräsentanten des Juras als den Grossräten (kantonalen Parlamentariern) abgelehnt, auch hatte sie jede Vermittlung von aussen als Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Kantons zurückgewiesen. Schliesslich obsiegte aber die Einsicht, dass etwas getan werden musste. Im Juni 1967 ernannte der Berner Regierungsrat eine Arbeitsgruppe, die Vorschläge zur Lösung der Jura-Frage ausarbeiten sollte. Diese «Kommission der 24» bestand aus je 12 Altbernern und Jurassiern der verschiedensten Parteien und Richtungen. Auch das Rassemblement jurassien – das der Regierungsrat bisher nicht als Gesprächspartner akzeptiert hatte – wurde in diese Arbeitsgruppe eingeladen, doch verweigerte es seine Mitarbeit. Besonders Regierungsrat Ernst Jaberg ging mit demokratischer Gesinnung voran und erklärte, wenn die Jurassier eine Abstimmung über einen eigenen Kanton wollten, dann müsse man sie halt abstimmen lassen.
1968 willigte der Regierungsrat zudem im Einverständnis mit dem Bundesrat ein, eine «Kommission der guten Dienste» von vier «Weisen» einzusetzen. Sie umfasste die alt Bundesräte Max Petitpierre und Friedrich Traugott Wahlen, den Waadtländer Regierungsrat (und späteren Bundesrat) Pierre Graber und den Landammann Raymond Broger aus Appenzell-Innerrhoden. Die Kommission sollte zwischen den Parteien vermitteln, ohne über den Sinn der Reformvorschläge ein Urteil abzugeben.
Die – auch für die Schweiz erstmalige – Ausarbeitung eines Verfahrens zur Gründung eines neuen Kantons, das allen Beteiligten so gut wie irgend möglich gerecht werden sollte, wurde daraufhin zügig vorangetrieben und innert zehn Jahren durchgeführt.

Die Gründung des Kantons Jura – ein Modell

1. Schaffung einer rechtlichen Grundlage in der Berner Kantonsverfassung

Als erstes war eine neue Verfassungsbestimmung notwendig, damit eine Volksabstimmung im Jura zur Frage seiner Trennung vom Kanton überhaupt zulässig war: Über diese Grundsatzfrage hatte die Bevölkerung des ganzen Kantons zu entscheiden. Am 10. Dezember 1969 nahm der Grosse Rat ohne Gegenstimme einen «Zusatz zur Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des jurassischen Landesteils» an, die ein mehrgliedriges Verfahren für dieses Vorhaben regelte.
Die Volksabstimmung fand am 1. März 1970 statt. Die Vorlage wurde mit 90 000 Ja gegen 14 000 Nein gutgeheissen, und zwar in allen Amtsbezirken des Kantons Bern, im Jura sogar im Verhältnis von 10:1.
Damit öffnete die Bevölkerung des Kantons Bern den Jurassiern den Weg zur Selbstbestimmung über ihre territoriale Zugehörigkeit. Das deutliche Ja der Stimmbürger – und zuvor des Parlamentes – zeugt von deren Grosszügigkeit und demokratischer Gesinnung.

2. Volksabstimmung im jurassischen Kantonsteil

Am 23. Juni 1974 fand die Abstimmung in den jurassischen Bezirken statt. Die Abstimmungsfrage lautete kurz und bündig: «Wollt ihr einen neuen Kanton bilden?»
Das Ergebnis fiel insgesamt knapp aus, aber bei einer Stimmbeteiligung von 90% siegten mit 36 802 Ja gegen 34 057 Nein die Separatisten. Von den sieben Amtsbezirken entschieden sich drei mit deutlich überwiegendem Mehr für eine Trennung: Delémont, Franches Montagnes und Porrentruy. Drei Bezirke stimmten dagegen: Courtelary und La Neuveville mit klarer Mehrheit, Moutier verhältnismässig knapp (7069 Ja, 9330 Nein). Ein Nein war auch das Ergebnis im deutschsprachigen Laufental. Jeder Bezirk hatte im gleichen Sinne gestimmt wie 1959.

3. Volksabstimmung im Südjura

Der nächste Schritt war die Bestätigung der ablehnenden Bezirke, dass sie im Kanton Bern bleiben wollten. Das entsprechende Volksbegehren wurde im Südjura von mehr als der Hälfte der Bürger unterzeichnet (statt der geforderten 20%).
So kam es am 16. März 1975 zur Abstimmung über die Frage «Wollt ihr beim Kanton Bern verbleiben?». Bei noch etwas höherer Stimmbeteiligung als im Juni 1974 ergab sich dasselbe Bild wie auch bereits 1959: Die Bezirke Courtelary und La Neuveville stimmten mit deutlicher Mehrheit für das Verbleiben beim Kanton Bern, Moutier eher knapp.

4. Volksabstimmungen in den Grenz­gemeinden

Im September 1975 konnten dann noch 13 Gemeinden an der neuen Kantonsgrenze über ihre Kantonszugehörigkeit entscheiden. Moutier (recht knapp), Grandval, Perrefitte, Rebévelier und das deutschsprachige Schelten – lauter Gemeinden mit mehrheitlich protestantischer Bevölkerung – blieben bei Bern, Les Genevez, Lajoux, Châtillon, Courrendlin, Rossemaison, Courchapoix, Corban und Mervelier (alle mit einer Mehrheit von katholischen Einwohnern) schlossen sich dem Kanton Jura an.

5. Eidgenössische Volksabstimmung

Die Änderung im Bestand der Kantone bedingt im Schweizerischen Bundesstaat eine Änderung der Verfassung. Die Aufnahme des neuen Kantons musste daher von Volk und Ständen genehmigt werden, damit die Aufzählung der Kantone in Art. 1 der Bundesverfassung um den Jura ergänzt werden konnte. Die eidgenössische Volksabstimmung fand am 24. September 1978 statt. Für die Schweizer Bevölkerung war es selbstverständlich, dass sie die demokratische Bereinigung des Jura-Problems durch die Beteiligten respektierte: Mit einem überwältigenden Mehr von 1 300 000 Ja gegen 280 000 Nein und der Zustimmung aller Stände wurde der neue Kanton in der Eidgenossenschaft willkommen geheissen.

6. Einige ungelöste Fragen

Trotz des sorgfältig ausgearbeiteten Verfahrens blieben noch einige Probleme offen. Der Berner Verfassungszusatz von 1970 erlaubte keine weiteren Gebietsverschiebungen mehr. Damit blieb die Kantonszugehörigkeit einzelner Gebiete unbefriedigend, was erst viel später gemäss den Wünschen der Bevölkerung geregelt werden konnte.
Das Laufental, das zwar mehrheitlich katholisch, aber deutschsprachig ist, stimmte zunächst in der Volksabstimmung vom 14. September 1975 für das Verbleiben beim Kanton Bern. Da der Bezirk Laufen durch die Gründung des Kantons Jura vom Berner Kantonsgebiet territorial getrennt wurde, liess der Berner Verfassungszusatz von 1970 dem Laufental die Möglichkeit offen, sich später einem dritten Kanton anzuschliessen. In einem langwierigen Verfahren entschieden sich die Laufentaler für den Kanton Basel-Landschaft, dem sie 1994 beitraten.
Die kleine Gemeinde Vellerat mit ihren rund 70 Einwohnern lag im Bezirk Moutier und konnte deshalb 1975 nicht über ihre Kantonszugehörigkeit bestimmen. Die Bevölkerung kämpfte seit damals für den Anschluss an den Kanton Jura. Erst nach jahrelangen Verhandlungen war der Kanton Bern bereit, einer weiteren Gebietsabtretung zuzustimmen. In der eidgenössischen Volksabstimmung vom 10. März 1996 wurde der Beitritt Vellerats zum Kanton Jura mit grossem Volksmehr und allen Stimmen der Stände genehmigt.
Seit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 ist übrigens bei einem Kantonswechsel einzelner Gemeinden oder Kantonsteile keine eidgenössische Volksabstimmung mehr vorgesehen, sondern dies kann von den betroffenen Gemeinden und Kantonen selbständig geregelt werden. (BV Artikel 53)
Die deutschsprachige Gemeinde Ederswiler hatte sich 1974 gegen die Schaffung des Kantons Jura ausgesprochen. Auf Grund seiner geografischen Lage kam Ederswiler jedoch zwangsläufig zum Kanton Jura. Als das Laufental zum Kanton Basel-Landschaft übertrat, hatte Ederswiler keine gemeinsame Grenzen mehr mit Berner Gemeinden. Die Rückkehr von Ederswiler zum Kanton Bern steht deshalb nicht mehr zur Diskussion.
Trotz der vorbildlichen demokratischen Vorgehensweise gibt es auch heute noch einige Unzufriedene im Kanton Jura und im Berner Jura, die auf der «Einheit des gesamten jurassischen Volkes» bestehen. Nach echter Schweizerart bleiben auch sie nicht ungehört: 1994 wurde die Interjurassische Versammlung (Assemblée interjurassienne) – eine von der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestellte Kommission mit allen interessierten Kreisen – gebildet. Seit 2004 bereitet sie eine neue Abstimmungsserie vor, in der noch einmal alle Jurassier beider Kantone entscheiden können, ob sie sich zu einem gemeinsamen Kanton Jura zusammenschliessen wollen.
Es wäre allen Völkern und Volksgruppen zu gönnen, dass die Politiker und Bürger in ihren Staaten sich die Zeit nähmen, sich in die Entstehungsgeschichte des Kantons Jura zu vertiefen. Was hier möglich war, ist überall auf der Welt möglich. Der Separationswille darf jedoch nicht aus ausländischen Geheimdienstbüros aufgepfropft werden, sondern muss von unten, aus der Bevölkerung kommen. Die Bürger werden es ihrem Staat danken, wenn sie über ihre Staatszugehörigkeit selbst entscheiden können: Denn demokratische Selbstbestimmung trägt zur Zufriedenheit der Menschen bei und öffnet ihnen den Weg, aktive Staatsbürger zu werden, die ihre Gemeinden und ihren Nationalstaat konstruktiv mittragen.    •

Quellen: Kanton Jura, Wikipedia, <link http: www.de.wikipedia.org wiki kanton_jura>www.de.wikipedia.org/wiki/Kanton_Jura 
Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Herausgegeben vom Historischen Verein des Kantons Bern. Digitale Ausgabe 07/1998, <link http: www.digibern.ch gkb1789 index3t4.html>www.digibern.ch/GKB1789/index3t4.html
Homepage der Groupe Bélier, <link http: www.groupebelier.ch>www.groupebelier.ch

«Im Zeitalter der wachsenden Staatsallmacht stellte die Angliederung eines welschen Landesteils den deutschsprachigen Kanton Bern vor eine schwierige, zugleich aber auch schöne Aufgabe. Vor allem fiel es ihm zu, den Beweis zu erbringen, dass er zwischen der alemannischen und der welschen Schweiz eine verbindende Brücke zu schlagen vermöge – nach dem Beispiel der andern mehrsprachigen Kantone Freiburg, Wallis und Graubünden. Im grossen ganzen hat Bern, dessen Hauptstadt seit Jahrhunderten stark von der französischen Kultur imprägniert war, die überbundene Aufgabe nicht ohne Erfolg gemeistert. Zeitweise Reibungen liessen sich naturgemäss nicht vermeiden. Schon weil die Jurassier in ihrem neuen Staatswesen nur eine recht kleine Minderheit ausmachten – einen blossen Sechstel der Gesamtbevölkerung, um 1880 einen Fünftel, heute fast nur noch einen Siebtel – war es auch bei weitestem Entgegenkommen schwierig, ihnen das fatale Gefühl zu nehmen, dass sie im Konfliktfall jederzeit majorisiert werden könnten.» (S. 11)

Quelle: Adolf Gasser. Der Jura und der Kanton Bern. Abdruck aus der Gedenkschrift 150 Jahre Berner Jura 1815–1965, mit einem Nachtrag 1965–1977, Laufen 1977

Zum Zwischenfall Georges Moeckli:

«In enger Fühlungnahme mit den jurassischen Grossratsabgeordneten bemühten sich die bernischen Kantonsbehörden nach einem ersten ärgerlichen Aufwallen gewissenhaft und loyal, das entstandene Malaise zu beschwichtigen und die berechtigten Begehren des Juras zu erfüllen. Anfangs 1949 erklärte die Regierung in aller Form das Vorhandensein eines starken Juras, der seiner eigenen kulturellen und politischen Bedeutung und seiner Eigenständigkeit bewusst sei und diese Werte mit aller Klarheit und Folgerichtigkeit zu wahren wisse, liege im Lebensinteresse des Kantons Bern.» [...]
Auch in der Frage der Hoheitszeichen verhielt sich die bernische Regierung grosszügig und ordnete im September 1951 an, das neuentstandene ­Jurawappen, das den Separatisten als Symbol eines künftigen 23. Schweizerkantons gilt, sei hinfort als Landesteilwappen neben dem Staatswappen zu hissen.» (S. 34)

Quelle: Adolf Gasser. Der Jura und der Kanton Bern. Abdruck aus der Gedenkschrift 150 Jahre Berner Jura 1815–1965, mit einem Nachtrag 1965–1977, Laufen 1977

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