Angriffe gegen die Schweiz
km. Die nicht nachlassen wollenden scharfen Angriffe deutscher Politiker, deutscher Medien und deutscher Behörden auf die Schweiz, das Schweizer Steuersystem sowie das Schweizer Bankkundengeheimnis haben auch etwas mit den anmassenden und dem Völkerrecht Hohn sprechenden Versuchen zu tun, die Schweiz nach deutschem Gusto umgestalten zu wollen – wohl auch um des Zieles willen, die Schweiz bei passender Gelegenheit leichter «anschliessen» zu können. Einen solchen «Anschluss» darf man sich nicht nur wie einst denjenigen Österreichs im Jahre 1938 vorstellen. Auch eine Mitgliedschaft in der EU würde einem solchen Anschluss durchaus gleichkommen.
Indes sollte sich jeder, ob nun Schweizer oder deutscher oder sonstiger Nationalität, auch einmal die Frage stellen, ob das «Modell Deutschland» denn wirklich so erstrebenswert ist. Da fallen einem natürlich viele ganz und gar nicht erstrebenswerte Dinge ein, und auf einen speziellen Punkt soll an dieser Stelle kurz verwiesen werden.
Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtete am 23. Oktober über den 35. Deutschen Steuertag in Hamburg, Jahrestagung der deutschen Steuerberater. Gastredner dort war Rudolf Mellinghoff, Präsident des deutschen Bundesfinanzhofes, also oberster Richter des für Steuerfragen höchsten deutschen Gerichtes. Mellinghoff, so die Zeitung, habe in seiner Rede «vor einer Verwischung der Grenzen zwischen Steuervollzug und Strafverfolgung gewarnt». Finanzämter, so die Zeitung weiter, «setzten immer öfter sogenannte Flankenschutzfahnder ein. Diese erschienen bei Steuerpflichtigen ohne Vorankündigung, um beispielsweise ein Arbeitszimmer oder eine doppelte Haushaltsführung zu überprüfen. Ohne Durchsuchungsbeschluss betreten diese Finanzbeamten dann Wohnungen und befragten Bürger, ohne dass diesen Rechtsrat zur Verfügung stehe.»
Der Präsident des Bundesfinanzhofes kritisierte diese Methoden. Diese sogenannten Aussenprüfer, die eigentlich nur die Höhe einer etwaigen Steuerpflicht kontrollieren sollen, besitzen in Deutschland nämlich mehr Rechte als Steuerfahnder, die Straftaten aufdecken sollen. Komme es aber zu einem Informationsaustausch zwischen diesen Aussenprüfern und der Steuerfahndung, dann werden Rechte der Bürger ganz klammheimlich übergangen. Die Zeitung schreibt: «Denn während Bürger im Veranlagungsverfahren weitgehende Mitwirkungspflichten haben, haben sie in Strafverfahren ein Schweigerecht. Dort müsse sich niemand selbst belasten, und es gelte die Unschuldsvermutung.» Und dann zitiert die Zeitung den Steuerrichter: «Dieser Vermischung muss mit grosser Entschiedenheit entgegengetreten werden, denn sonst besteht die Gefahr, dass Staatsbürger unzulässig kriminalisiert werden.»
Der Präsident des Bundesfinanzhofes äusserte sich auch sehr kritisch zum Ankauf von CDs mit Daten von Schweizer Bankkunden und sprach davon, so sei ein «unerträgliches Spitzeltum entstanden». Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes, Hans-Christoph Seewald, doppelte nach und forderte ausdrücklich, den Ankauf solcher Kontounterlagen zu beenden. Die Verantwortlichen sollten sich nicht weiterhin «mit Datendieben an einen Tisch setzen».
Die Warnungen der deutschen Steuerberater und des obersten deutschen Richters in Steuerangelegenheiten müssen sehr ernst genommen werden. Sie weisen darauf hin, dass der deutsche Staat immer weniger ein Bürgerstaat ist. Statt dessen nehmen wie in einer Despotie nicht nur die aggressiven Akte gegen andere Staaten und Völker zu, sondern auch die Versuche, die Staatsgewalt gegen die eigenen Staatsbürger in Stellung zu bringen. Das heisst aber, dass in Deutschland alle Alarmglocken geläutet werden müssen, weil die Grundlagen des Grundgesetzes, nämlich das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip, von Personen, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, nicht mehr geachtet werden. Kluge Köpfe haben diese Entwicklung schon seit Jahren vorausgesagt. Jetzt geht es immer direkter gegen den Bürger und seine ganz konkreten Rechte. •
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