Lobbying wie in Brüssel

Lobbying wie in Brüssel

Reges Treiben in der Wandelhalle des Bundeshauses

von Dr. iur. Marianne Wüthrich

Im Bundeshaus herrscht während der Sessionen und Kommissionssitzungen ein Kommen und Gehen, nicht nur der National- und Ständeräte und des Personals der Bundesverwaltung. Vielmehr findet in der Wandelhalle und im Restaurant – Räumlichkeiten, die den Parlamentariern und ihren Gästen vorbehalten sind – ein eigentliches Lobbying von zahlreichen Verbandsfunktionären und Kommunikationsberatern statt, die als persönliche Vertrauensleute von Ratsmitgliedern im Bundeshaus antichambrieren. Fast wie in Brüssel – nur in entsprechend kleineren Proportionen.

Gemäss Artikel 69 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (Bundesgesetz vom 13.12.2002 über die Bundesversammlung) kann jedes Mitglied der Räte für zwei Personen eine Zutrittsberechtigung anfordern:

Art. 69 Hausrecht

2Jedes Ratsmitglied kann für je zwei Personen, die für eine bestimmte Dauer Zutritt zu den nichtöffentlichen Teilen des Parlamentsgebäudes wünschen, eine Zutrittskarte ausstellen lassen. Diese Personen und ihre Funktionen sind in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen.

Wer eine Zutrittskarte besitzt, kann sich in den Räumen des Parlaments tummeln. Das macht Sinn, wenn ein National- oder Ständerat zeitweise einen persönlichen Mitarbeiter benötigt. Die Bundesversammlung ist ein Milizparlament, das heisst, die Parlamentarier üben ihr arbeitsintensives Mandat nebenberuflich aus und sind deshalb zum Teil auf jemanden angewiesen, der ihnen zur Hand geht. So gibt es unter ihnen viele Juristen und Angehörige anderer freier Berufe, Angestellte in verschiedenen Branchen sowie eine beträchtliche Anzahl, die eine Funktion in Partei- und Verbandsspitzen ausüben. Dann sind aber auch 18 Parlamentarier als Lehrer und Dozenten tätig, einige als Hausfrau und Mutter, 3 junge Leute befinden sich noch in Ausbildung, und immerhin 25 von 246 Parlamentariern arbeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Wegen der doppelten Arbeitsbelastung erhalten die Ratsmitglieder vom Bund zusätzlich zu ihrem Einkommen und ihren Spesenentschädigungen einen Zustupf für die allfällige Beschäftigung einer Teilzeitarbeitskraft:

Art. 3a Jahresentschädigung für Personal- und Sachausgaben

Die Ratsmitglieder erhalten eine Jahresentschädigung von 31 750 Franken als Beitrag zur Deckung der Personal- und Sachausgaben, die der Erfüllung ihres parlamentarischen Mandates dienen.

(Parlamentsressourcengesetz vom 18. März 1988)

Es ist also durchaus vertretbar, dass die einen oder anderen National- und Ständeräte persönlichen Mitarbeitern oder ihren Ehepartnern eine Zutrittsberechtigung verschaffen. Was aber haben Verbandsfunktionäre und Kommunikationsberater in der Wandelhalle zu suchen?

Von Pro Natura über «Neue europäische Bewegung Schweiz» bis Roger de Weck

Während eine grössere Anzahl von National- und Ständeräten aus verschiedenen Parteien offensichtlich imstande ist, ihr Mandat ohne Berater im Nebenzimmer auszuüben, fällt bei der Durchsicht der «Liste der Zutrittsberechtigten»1 auf, dass eine Vielzahl von Verbänden in der Beratungs- und Entscheidungsphase der Legislative im Bundeshaus anwesend ist, also direkt Einfluss nimmt auf die Entscheide. So sind sämtliche Wirtschaftsverbände von économiesuisse über Gewerbeverband und Bauernverbände bis hin zu verschiedenen Gewerkschaftsvertretern und der Stiftung für Konsumentenschutz auf der Liste zu finden, der Mieterverband und der Hauseigentümerverband, die Erdöl-Vereinigung und die Agentur für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz sowie die Solaragentur Schweiz, der Versicherungsverband und die Interpharma, die Migros, der TCS und der VCS (Auto- und Fussgängerlobby), aber interessanterweise auch Bundesbetriebe wie die SUVA und die SBB, die sich direkt in der Bundesverwaltung zu Gehör bringen können.

Auffällig ist die starke Vertretung von Umweltschutzverbänden, die bei den fragwürdigen Projekten aus neuester Zeit wie Naturpärken und Biodiversitätsstrategien mitmischen: WWF, Pro Natura, Biomasse Suisse und Greenpeace, Birdlife Schweiz und Bio Suisse sind zum Teil mehrfach vertreten, alle als «Berater» von Politikern der Linken. Eigentlich habe ich bisher gedacht, die Linken hätten echte Anliegen in bezug auf die Umwelt – statt dessen lassen sie sich offenbar immer mehr vor den Karren internationalistischer und zentralistischer Interessenclubs spannen. Eine SP-Dame lässt sich von der Geliko (Schweiz. Gesundheitsliga-Konferenz) lobbyieren; Geliko hat das unsäg­liche Präventionsgesetz, das zurzeit vom Parlament beraten wird, mitzuverantworten. Ah ja, wenn wir schon beim internationalistischen Zentralismus sind: Nur ein einziger Nationalrat führt auf der «Liste der Zutrittsberechtigten» offen einen Propagandisten der Nebs (Neue Europäische Bewegung Schweiz) auf, die die Vollmitgliedschaft der Schweiz in der EU anstrebt, ein weiterer gibt ein Nebs-Vorstandsmitglied an, ohne dies offenzulegen! Eine ganze Anzahl der Parlamentarier ist übrigens Mitglied der Nebs, auch solche von Parteien, die beteuern, vom EU-Beitrittsziel Abstand genommen zu haben. Und wie könnte es anders sein – Roger de Weck, der die von der gesamten Bevölkerung zwangsfinanzierte SRG steuert und dafür sorgt, dass wir vom Schweizer Radio täglich mit demselben Einheitsbrei übergossen werden, sitzt auch in der Wandelhalle des Bundeshauses.

Was sich für Brüssel geziemen mag – für die Schweiz geziemt es sich nicht

Dass die Verbände sich während der Debatten im Parlament als «Berater» der Volksvertreter aufspielen, ist in der Schweiz völlig unnötig und fehl am Platz. Denn hier hat – im Gegensatz zur EU – der Souverän die Gesetzgebungsgewalt. Und jeder Interessenverband hat die Gelegenheit, sich schon in einer frühen Phase einzubringen.

Bekanntlich können in der Schweiz die Bürgerinnen und Bürger auf allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) über eine Vielzahl von Abstimmungsvorlagen entscheiden. Die Ausgestaltung des direkt­demokratischen Systems geht aber viel weiter: Bereits in den verschiedenen Vorbereitungsphasen der Gesetzgebung bestehen zahlreiche Möglichkeiten für die Bevölkerung, aber auch für die Kantone, für die Interessenverbände und für die politischen Parteien, ihre Meinung und ihre Bedürfnisse einzubringen. So sitzen dieselben Verbände, die es offenbar für nötig halten, im Bundeshaus Lobbying zu betreiben, schon in den Expertenkommissionen, die im Auftrag des Bundesrates die Vorlagen für Verfassungs- und Gesetzesvorlagen sowie für Verträge mit anderen Staaten vorbereiten.

Anschliessend geht jeder einzelne Entwurf, zum Beispiel für ein Bundesgesetz, in Vernehmlassung, das heisst, der Bundesrat setzt eine Frist von einigen Monaten, während der alle Kantone, Parteien, Verbände und auch die einzelnen Bürger und Bürgergruppen eingeladen sind, ihre Meinung zum geplanten Gesetz nicht nur generell, sondern zu jedem Detail zu äussern. Die Vernehmlassungsantworten, die heute wörtlich im Internet gelesen werden können, werden dann durch den Bundesrat ausgewertet und die Gesetzesvorlage entsprechend angepasst.

Anschliessend wendet sich der Bundesrat mit seiner Botschaft an den National- und Ständerat. Hier stellt er das geplante Gesetz vor und fasst die Vernehmlassungsergebnisse zusammen. Dieses differenzierte Vorgehen und der ausserordentlich weitgehende Einbezug aller interessierten Kreise, schon bevor eine Vorlage im Parlament debattiert wird, ist Ausfluss der direkten Demokratie. Wenn nämlich eine Vorlage bereits in der Vernehmlassungsphase auf breiten Widerstand stösst, ist der Bundesrat gut beraten, sie gemäss den Wünschen der Vernehmlassungsteilnehmer abzuändern. Denn ein Gesetz muss «referendumstauglich» sein: Wenn schon im vornherein zu befürchten ist, dass verschiedene Parteien, Verbände und Bürgergruppen das Referendum dagegen ergreifen würden und dass die Vorlage in der darauffolgenden Volksabstimmung wahrscheinlich abgelehnt würde, macht es wenig Sinn, sie dem Parlament vorzulegen. Und auch die eidgenös­sischen Räte haben während ihrer Gesetzesberatung immer vor Augen, dass das Gesetz letztlich mehrheitsfähig sein muss. Dasselbe gilt übrigens in den Kantonen und erst recht in den Gemeinden.

Das direktdemokratische System ist allgegenwärtig. Deshalb brauchen wir keine Lobbys in den Vorzimmern der Bundesversammlung.

Kommunikationsberater nisten sich ein

Eine beträchtliche Anzahl der National- und Ständeräte benötigt offenbar nicht nur Unterstützung bei der anfallenden Büroarbeit, sondern beschäftigt einen Kommunika­tionsberater. Von Dynamicsgroup über pluswert GmbH, Studerus und Partner AG, Farner Consulting AG, Furrer, Hugi & Partner, Köhler, Stüdeli & Partner GmbH,2 Ecopolits GmbH, Hotz Communications AG, Mueller Consulting & Partner, Swiss Communication Agency, Perron Campaigns bis zur globalen Spindoctor-Unternehmung ­Burson-Marsteller (die Aufzählung ist nicht vollständig) stehen Kommunikationsprofis unseren gewählten Volksvertretern zur Seite.

Die Unternehmensziele der Kommunikationsberatungsfirmen haben zum grössten Teil nichts gemeinsam mit der Aufgabe eines Schweizer Parlamentariers, sich offen und ehrlich mit politischen Sachfragen auseinanderzusetzen, sich eine persönliche Meinung dazu zu bilden – nötigenfalls auch in Abweichung zur Fraktionsmehrheit! –, sich in der Ratsdebatte dazu zu äussern und schliesslich seiner eigenen Überzeugung entsprechend darüber abzustimmen. Dazu passen die Slogans einiger der Firmen wie Feuer zu Wasser:

«Wir bringen die Kernbotschaft ins Ziel. Wenn nötig auch mit unkonventionellen Mitteln.» (pluswert GmbH)

«To get into the News or get them out of it» (Swiss Communication Agency)

«Wir sind in verschiedenen Bereichen tätig. Dazu gehören Finance and Banking, Life Sciences, Biotechnologie, Global Health Care sowie Informationstechnologie.» (­dynamicsgroup)

«Wir erarbeiten mit Ihnen eine Kommunikationsstrategie, suchen Ereignisse, auf die Sie reagieren können, schreiben auf Wunsch den Medientext und erledigen nach ihrem «Gut zum Druck» den Versand.» (ecopolitics)

Dazu kann nur bemerkt werden, dass wir von unseren gewählten Volksvertretern erwarten, dass sie ihre ehrliche und aufrechte Gesinnung in die politische Arbeit einbringen und sich nicht von Kommunikationsleuten die «Ereignisse suchen» lassen, auf die sie reagieren wollen.

Ein Kaliber für sich ist der global tätige Spin-doctor Burson-Marsteller.Urs Rellstab und Marie-Louise Baumann, die im Bundeshaus zwei Nationalrätinnen «beraten», sitzen immerhin im Verwaltungsrat dieses Global Players. Besonders süffisant ist das kleine Verdeckungsmanöver auf der «Liste der Zutrittsberechtigungen» des Parlaments: Dort wird als Firma von Marie-Louise Baumann «MBL Communication» angegeben. Diese Firma wurde allerdings erst im Juni 2010 gegründet, kurz nach der Wahl dieser Dame in den Verwaltungsrat von Burson-Marsteller, nachdem sie dort «als Mitglied der Geschäftsleitung den Bereich Public Affairs seit 2000 sehr erfolgreich geführt» hatte (siehe Homepage von Burson-Marsteller3). Warum wird dieser Fakt mit einem unbekannten Firmennamen vertuscht? Vielleicht weil Harald Burson, Chef der Unternehmung, sich noch 2006 damit brüstete, dass er in den siebziger Jahren den chilenischen Diktator Augusto ­Pinochet und die argentinische Militärjunta beraten hat? Oder weil Burson-Marsteller auf Graswurzelbewegungen spezialisiert ist – also die Organisation künstlicher «Bürgerproteste», die in Wirklichkeit den Interessen von Wirtschaftskonzernen dienen? 4 Wahrlich kein Beratungskonzept, das zur Schweizer Demokratie passt!

Souveräne Kantone in den Berner Vorzimmern?

Die Kantone sind die Gründerstaaten des Schweizerischen Bundesstaates. Das föderalistische Prinzip ist in der Schweiz daher sehr ausgeprägt: Als Gliedstaaten sind sie souverän, «soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.» (BV Artikel 3; siehe auch Artikel 42) Entsprechend Artikel 43a Absatz 1 BV: «Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen.»

Seit einiger Zeit wird diese starke Stellung der Kantone, welche die Verfassung vorschreibt, durch den Bund immer weniger beachtet. Viele Bundesämter sind in erster Linie damit beschäftigt, immer mehr Kompetenzen dem Bund zuzuschanzen, zum Beispiel im Bildungswesen, im Gesundheitswesen (Präventionsgesetz, Massenimpfungen usw.), im Umweltbereich (Naturpärke, Biodiversitätsstrategie) oder in der Raumplanung (Raumkonzept, Metropolitanregionen). Ziel ist die zunehmende Schwächung des Föderalismus und des Subsidiaritätsprinzips und deren Ersetzung durch die zentrale Steuerung auf möglichst vielen Gebieten. Denn die Schweiz soll nach der Intention gewisser Kreise weiterhin hemmungslos sogenannte bilaterale Verträge mit der EU abschliessen und sich auch sonst zunehmend dem Diktat Brüssels unterwerfen, sei es durch «autonome» Übernahme von EU-Recht durch die Bundesverwaltung, sei es durch die von Brüssel immer drängender verlangte «automatische» Übernahme von EU-Recht. Auf diesem Weg zum längerfristig angestrebten EU-Vollbeitritt sind Kantone mit starken föderalistischen Rechten äusserst hinderlich. Deshalb werden die angestammten kantonalen Kompetenzen laufend gekappt.

Also sehen sich die Kantone, die in der eidgenössischen Staatsstruktur eigentlich ebenbürtige Partner des Bundes wären, gezwungen, in Bern zu antichambrieren, um ihrer Rechte nicht ganz verlustig zu gehen: «Die Entwicklung ist auch eine Reaktion auf den zunehmenden Kompetenzverlust auf Grund der Bundesgesetzgebung oder der Abkommen mit der EU.» («Neue Zürcher Zeitung» vom 31. Januar 2012, in: «Wie die Kantone ihr Lobbying im Bundeshaus ausbauen») So docken bereits mehrere Kantone bei einem National- oder Ständeratsmitglied aus ihrem Kanton an: Basel-Stadt, Genf, Jura, Luzern, Waadt, Wallis, Tessin sowie die Stadt und der Kanton Bern. Laut dem Vertreter des Kantons Tessin ist ihre Anwesenheit in den Vorzimmern der Bundesversammlung eine Reaktion auf die Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Kantone und auf die Zentralisierung der Gesetzgebung. Auf Drängen der Kantone hat die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte laut «Neuer Zürcher Zeitung» kürzlich beschlossen, zusätzlich einem Interessenvertreter pro Kanton Zugang zur Wandelhalle zu gewähren.

Offensichtlich sind die aufwendigen Bestrebungen des Bundes, die Kantone zusammenzuraffen, nicht von Erfolg gekrönt. Weder die aus der EU importierten Metropolitan- und Interreg-Regionen noch die nach dem Muster der EU erfundene Konferenz der Kantonsregierungen KdK und ihre Unterkonferenzen können die Kantone davon abhalten, ihre ureigensten Rechte als souveräne Glieder des Bundesstaates direkt im Bundeshaus einzufordern. Denn auch im «Haus der Kantone» in Bern werden nicht die einzelnen Kantone vertreten, sondern nur ihre ­«Ministerkonferenzen».

Fazit

Statt laufend neue Unarten der undemokratischen EU-Organisation zu übernehmen, bleiben wir lieber bei den bewährten demokratischen Strukturen: Die Verbände und Unternehmungen sollen sich wieder auf ihre Beteiligung am ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschränken. Unsere Volksvertreter müssten eigentlich imstande sein, ohne Kommunikationsberater an ihrer Seite für das Wohl des Volkes und des Landes zu denken und zu handeln.

Dass die Kantone, die souveränen Gliedstaaten des Bundesstaates, sich in den Vorzimmern des Bundesparlaments herumdrücken müssen, ist unwürdig. Wir Bürgerinnen und Bürger sind gefordert, unseren Kantonen den Rücken zu stärken, damit sie ihre starke Position im Bundesstaat wieder zurückerobern können. Wir sind mitverantwortlich für die Erhaltung eines Föderalismus, der diesen Namen verdient. Denn wir haben die Möglichkeit, Nein zu stimmen, wenn es in einer Abstimmungsvorlage um den Ausbau der zentralistischen Macht des Bundes und die Schwächung der Kantone geht. Übrigens gibt es in der Schweiz auch ein Kantonsreferendum. Gemäss BV Artikel 141 Absatz 1 hat nicht nur die Bevölkerung das Recht, mit 50 000 Unterschriften das fakultative Referendum gegen eine Vorlage des Bundes zu ergreifen, sondern haben es auch acht Kantone. Dieses Recht haben sie zum erstenmal seit 1874 im Jahr 2003 genutzt: 11 Kantone – in der Regel auf Beschluss der Kantonsparlamente – haben das Referendum gegen ein Steuerpaket des Bundes ergriffen. Das Steuergesetz wurde am 16. Mai 2004 mit 65,9 % der Stimmen vom Schweizer Volk wuchtig abgelehnt. Warum dieses Referendumsrecht der Kantone nicht mehr nutzen, statt das eigenständige Handeln an die KdK abzugeben?                                     •

 

www.parlament.ch/d/organe-mitglieder/nationalrat/Documents/zutrittsberechtigte-n.pdf

2  Geschäftsführer Walter Stüdeli ist Vorstandsmitglied der Nebs und führt Kampagnen im Gesundheitswesen, z.B. für Managed Care und eHealth

burson-marsteller.ch

4 vgl. Judith Barben, Spin-doctors im Bundeshaus, 2. Aufl. 2010, S. 23/24

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