Bürgerbündnis kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Rettungshilfe an

Bürgerbündnis kündigt Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Rettungshilfe an

Ein Bürgerbündnis hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt angekündigt. «Sollten die Verträge wie geplant bis Mitte Juni und ohne Volksabstimmungen ratifiziert werden, wird das Bündnis die Bürgerklage einreichen», kündigten die Initiatoren am 12. April in Berlin an. Als Prozessbevollmächtigte wurden die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie der Staatsrechtler Christoph Degenhart gewonnen. Auch die Linkspartei und der CSU-Politiker Peter Gauweiler planen Verfassungsbeschwerden.

Aufgabe der Kontrollbefugnis über nationalen Haushalt bemängelt

Im Zuge der Euro-Rettungspolitik werde das Haushaltsrecht der Parlamente stark eingeschränkt, kritisierten Degenhart und Däubler-Gmelin. Hier werde eine rote Linie überschritten. Der Fiskalpakt von 25 der 27 EU-Staaten für mehr Haushaltsdisziplin und nationale Schuldenbremsen wiederum könne nicht gekündigt werden. Kommission und Ministerrat erlangten weitgehende Kontrollbefugnisse über die nationalen Haushalte, ohne dass das Europäische Parlament oder die nationalen Parlamente daran mitwirken. Die Haftungshöhe Deutschlands für den im Juli 2012 startenden ESM sei letztlich unklar, hiess es weiter.

Linke: Parlamentsrechte für die Ewigkeit beschnitten

Zuvor hatten auch das Finanzministerium und Bundestags-Experten darauf verwiesen, dass Deutschland sich mit dem von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) durchgesetzten Fiskalpakt für die Ewigkeit binde. Eine einseitige Kündigung des Vertrags sei nicht möglich. Die Linke hatte Ende März 2012 gewarnt, dass mit dem Fiskalpakt die Parlamentsrechte beschnitten würden – und zwar für die Ewigkeit. Dies sei durch das Grundgesetz aber nicht gedeckt. Fraktionschef Gregor Gysi erklärte: «Mit diesem Vertrag beginnen Sie die Gründung einer Europäischen Föderation, der Vereinigten Staaten von Europa, und zwar über eine Fiskalunion.» Dies lasse das Grundgesetz nicht zu.    •

Quelle: Redaktion beck-aktuell Nachrichten, Pressemitteilungen, Fachnews, becklink 1019805

Unsere Website verwendet Cookies, damit wir die Page fortlaufend verbessern und Ihnen ein optimiertes Besucher-Erlebnis ermöglichen können. Wenn Sie auf dieser Webseite weiterlesen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
 

Wenn Sie das Setzen von Cookies z.B. durch Google Analytics unterbinden möchten, können Sie dies mithilfe dieses Browser Add-Ons einrichten.

OK